Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 105

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 105 (NJ DDR 1955, S. 105); nahmen getroffen wurden, um zu wissenschaftlich begründeten Arbeitsnormen und technisch begründeten Materialverbrauchsnormen zu kommen. Mit den Vertretern der Betriebe müssen sich die Mitarbeiter der Staatlichen Vertragsgerichte ernst und überzeugend auseinandersetzen. Es darf nichts verwischt werden, eine etwaige Mißwirtschaft ist aufzudecken. Überzeugen sollen auch die Entscheidungen der Staatlichen Vertragsgerichte. Dazu gehört die Kenntnis der ökonomischen Gesetze und ihres Wirkens. Bei der Beurteilung der Arbeit des Staats- und Wirtschaftsfunktionärs müssen die Mitglieder des Staatlichen Vertragsgerichts das Prinzip der persönlichen Verantwortung strengstens beachten. Sie dürfen nicht über das Versagen von Staats- und Wirtschaftsfunktionären den Mantel der Nächstenliebe decken, sondern müssen hart zupacken, wo es gilt, Nachlässigkeit und Schlamperei oder halbdurchdachte Maßnahmen zu beseitigen. Das Staatliche Vertragsgericht hat bisher zuwenig seine Verpflichtung erfüllt, richtungweisend und aufklärend vor der Öffentlichkeit zu wirken. Bei der Propagierung des Kampfes um die Rentabilität erwartet die Presse mit Recht auch unsere Hilfe. In den Betrieben fehlt es noch oft an der Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen über das Vertragswesen. Vielfach besteht Unklarheit über die Möglichkeiten der zweckmäßigsten Handhabung dieses Systems. Die Staatlichen Vertragsgerichte müssen aus der Fülle ihrer gewonnenen Erfahrungen mit Hilfe von Veröffentlichungen, von Lektionen und Vorträgen, gehalten vor Wirtschaftsund Staatsfunktionären, und durch Aussprachen mit Leitung und Belegschaft der Betriebe dafür sorgen, daß das Vertragssystem richtig angewandt wird. Das Wissen um die große Bedeutung dieses Systems muß Allgemeingut werden, damit ein kontinuierlicher Wirtschaftsablauf gewährleistet ist. In dem Maße, wie das Vertragssystem sich mehr und mehr durchsetzte, haben die Schiedsfälle bei den Vertragsgerichten an Zahl zugenommen. Das hat für einen großen Teil der Schiedskommissionen in den letzten Monaten zu einer starken Überbelastung geführt. Zwangsläufig entsteht daraus die Gefahr, einzelne Fälle nicht gründlich genug zu bearbeiten. Die Leitung des Staatlichen Vertragsgerichts wird in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Stellen hier schnell eine Veränderung herbeizuführen haben. Im Arbeitsplan des Staatlichen Vertragsgerichts sind auch Maßnahmen enthalten, die der wissenschaftlichen Fundierung und der Vereinheitlichung seiner Entscheidungstätigkeit dienen. Hierzu gehört neben anderem die ständige Verbesserung der kollektiven Arbeit. Wenn irgendwo, dann gilt es für das Staatliche Vertragsgericht, die Entwicklung in schnellem Tempo voranzutreiben. Wir bewegen uns oft noch auf ungebahnten Straßen, wo Richtschnur die wirtschaftspolitische Zielsetzung unserer Regierung, die Kenntnis der Gesetze der Ökonomie und die Erfahrungen der Sowjetunion und der Volksdemokratien sind. An Fragen, die für die Praxis schnell einer Klärung entgegengeführt werden müssen, seien die folgenden genannt: Zuständigkeit des Staatlichen Vertragsgerichts für Fälle, die Vermögensstreitigkeiten der volkseigenen und der ihr gleichgestellten Wirtschaft betreffen, die jedoch nicht reine Vertragsstreitigkeiten sind; Gewähr-leistungsrechte, Schadensersatz, Verjährung und Ausschlußfristen; Abänderung gesetzlicher Bestimmungen, die die Verbesserung der Qualität betreffen, und Abänderung der Bestimmungen über die vorvertragliche Arbitrage. Im Hinblick darauf, daß Verfahren aus Globalverträgen vor die Schiedskommissionen des Staatlichen Vertragsgerichts bei der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik gehören, wird bald eine Entscheidung darüber getroffen werden müssen, ob und inwieweit das Oberste Vertragsgericht für Streitigkeiten aus betrieblichen Verträgen wie bisher erste Instanz bleibt. Mit dem Ministerium der Justiz werden gemeinsam die vorerwähnten Fragen über die Gewährleistungsrechte, Schadensersatz, Verjährung usw. in der volkseigenen Wirtschaft geklärt werden müssen. Die in den geltenden Gesetzen festgelegten Bestimmungen über Verjährung usw. dürfen die Weiterentwicklung nicht hemmen. An der Schaffung neuer Rechtsnormen ist das Staatliche Vertragsgericht interessiert und auch zur Mitarbeit verpflichtet. Manches hat sich in der Praxis der Vertragsgerichte herausgebildet, was als Weiterentwicklung anzusehem ist, anderes aber ist aufgekommen, was Kennzeichen der Verflachung und des Zurückweichens trägt. Die vor den Schiedskommissionen zwischen den Parteien getroffenen Einigungen, die auch nicht im entferntesten mit dem Vergleich im bürgerlichen Zivilprozeß identisch sind, besitzen einem großen überzeugenden Wert und bieten die Möglichkeit, den Partnern das Wesem unserer auf gegenseitiger Hilfe basierenden Wirtschaftsordnung nahezubringen. Das Ergebnis der Einigung darf aber von einer etwaigen Entscheidung über den Fall nicht abweichen, sonst führt dies zum Verstoß gegen das Prinzip der Vertragstreue und Vertragsdisziplin. Bei überstarkem Arbeitsanfall besteht die Gefahr, daß im der Einigung ein Mittel der Vereinfachung und der schnellen Erledigung von Fällen gesehen wird. Einer solchen Entwicklung muß entgegengetreten werden. Das Staatliche Vertragsgericht kann die ihm gestellten wichtigen Aufgaben mit seinem Mitarbeiterkreis allein nicht lösen. Es schafft sich daher ein Gremium aus dem Kreis der Wissenschaftler, das, unter Hinzuziehung von Verwaltungsfunktionären und Vertretern aus Betrieben, die praktischen Erfahrungen bei der Handhabung des Vertragssystems wissenschaftlich auswertet. Die bisherige Tätigkeit des Staatlichen Vertragsgerichts hat gezeigt, daß ihm große Möglichkeiten gegeben sind, die Entwicklung unserer Volkswirtschaft durch Aufdeckung und Signalisierung von Disproportionen und Mängeln jeglicher Art zu fördern. Die Ausführungen Walter Ulbrichts auf dem 21. Plenum des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands haben die Bedeutung der Aufgaben des Staatlichen Vertragsgerichts noch einmal besonders klar hervorgehoben. Jeder Mitarbeiter des Staatlichen Vertragsgerichts weiß, wieviel von seiner Arbeit abhängt. Das Verantwortungsbewußtsein wurde durch die Mahnung des 21. Plenums geschärft, und die Entschlossenheit, im Kampf um die Rentabilität einen mitentscheidenden Beitrag zu leisten, ist gestärkt worden. Über die Gerichtsberichterstattung Von ANNELISE OTTO, Hauptreferent im Ministerium der Justiz Die wichtigste Form der Zusammenarbeit zwischen Justiz und Presse ist die Gerichtsberichterstattung. Ein guter Prozeßbericht kann wie die Erfahrung lehrt der Bevölkerung nicht selten einen besseren Einblick in die Tätigkeit unserer demokratischen Justiz vermitteln als so mancher „grundsätzliche“ Artikel. Erfreulicherweise ist die Zahl der Gerichtsberichte in der demokratischen Presse in den letzten Monaten angestiegen. Jedoch war die Art der Berichterstattung nicht immer geeignet, den Lesern die Tätigkeit unserer Gerichte näherzubringen und sie zu einem demokratischen Staatsbewußtsein zu erziehen. Die Ursachen dieser Mängel lagen sowohl darin, daß eine enge Zusammenarbeit zwischen Justiz und Presse von beiden Seiten immer noch unterschätzt wurde, als auch darin, daß wiederum auf beiden Seiten keine restlose Klarheit darüber bestand, wie eigentlich ein guter Prozeßbericht aussehen muß. Das Ministerium der Justiz hielt es deshalb für erforderlich, über diese wichtigen Fragen eine Aussprache zwischen Vertretern der Presse und der Justiz herbeizuführen. Diese Aussprache, an der Redakteure und 105;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 105 (NJ DDR 1955, S. 105) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 105 (NJ DDR 1955, S. 105)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen XIV; Unterstützung der Leiter der Abteilungen bei der Durchführung der Aufgaben des Strafverfahrens im Rahmen ihres politisch-operativen Zusammenwirkens mit dem zuständigen Staatsanwalt Gericht zur Gewährleistung einer hohen Qualität in der Dienstdurchführung zur Sicherung des Dienstobjektes, Gewährleistung eines hohen Standes der Wachsamkeit und Disziplin durch Bekämpfung aller Erscheinungen der routinemäßigen und oberflächlichen Dienstdurchführung. Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit die sichere Verwahrung eines Beschuldigten oder Angeklagten in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit tätigen Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungahaftanstalt stören oder beeinträchtigen würden, Daraus folgt: Die Kategorie Beweismittel wird er Arbeit weiter gefaßt als in der Strafprozeßordnung.

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