Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 104

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 104 (NJ DDR 1955, S. 104); schaftlichen Rechnungsführung ist. Sie zielt darauf ab, die schöpferische Initiative der Werktätigen bei der Erfüllung der Planaufgaben nutzbar zu machen. Damit wird die Lehre beherzigt, die bei der Planung in der UdSSR gewonnen wurde. Stalin lehrt, daß der Plan nicht eine Aufzählung von Zahlen und Aufgaben ist, sondern daß der Produktionsplan die lebendige und praktische Tätigkeit von Millionen Menschen ist. „Die Realität unseres Programms, das sind lebendige Menschen, das sind wir alle miteinander, das ist unser Arbeitswille, unsere Bereitschaft, auf neue Art zu arbeiten, unsere Entschlossenheit, den Plan zu erfüllen.“ Wirtschaftlich-operative Selbständigkeit der Betriebe ist ohne Masseninitiative nicht denkbar; wirtschaftlichoperative Selbständigkeit der Betriebe setzt aber ein festes System von Lieferverhältnissen und Lieferbedingungen voraus, durch das klare Verantwortung geschaffen wird. Bei Verstößen gegen den Vertrag ist dann die Sanktion, die Vertragsstrafe, die unvermeidliche Folge. So realisiert sich die Forderung Walter Ulbrichts, daß „Vertragstreue und Vertragsdisziplin zu einem festen Bestandteil unseres Wirtschaftslebens“ zu machen sind. Der Beschluß vom 16. Dezember 1854 und seine Auswirkungen auf die Arbeit der Betriebe werden vom Staatlichen Vertragsgericht ebenso begrüßt wie die Vorbereitung einer Verordnung über die Verpflichtung zum Abschluß von Globalverträgen zwischen den Ministerien und anderen zentralen Verwaltungen. Es hat sich als notwendig erwiesen, das Staatliche Vertragsgericht bei der Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen, die direkt oder indirekt das Allgemeine Vertragssystem berühren, schon im Anfamgsstadium zu informieren bzw. zu den Beratungen hinzuzuziehen. Leider geschieht dies nicht in jedem Fall. Noch immer kommt es vor, daß das Staatliche Vertragsgericht von wichtigen Beschlüssen und Anweisungen erst durch den Vortrag der Parteien in der Verhandlung Kenntnis erhält. Die Erfahrungen haben immer wieder unsere Erkenntnis bestätigt, daß durch eine ständige und enge Zusammenarbeit zwischen der Staatlichen Plankommission und dem Staatlichen Vertragsgericht auftretende Disproportionen und Mängel schneller beseitigt werden könnten. Der Wunsch nach einer solchen engeren Zusammenarbeit ist jetzt erfüllt, und an den Beteiligten wird es liegen, daß sich dies zum Vorteil unserer Volkswirtschaft auswirkt. Leider wurde noch nicht berücksichtigt, daß der Beschluß vom 16. Dezember 1954 eine Angleichung der Bestimmungen des Allgemeinen Vertragssystems erforderlich macht, besonders im Hinblick auf die 1. DB zur WO. Die Vorarbeiten hierzu sind bereits aufgenommen worden. Jetzt kommt es darauf an, den Beschluß vom 16. Dezember 1954 allseitig und populär zu erläutern, damit die Werktätigen in den Betrieben sehen, welche Möglichkeiten ihnen dieser Beschluß gibt und welches Vertrauen in die verantwortungsbewußte Zusammenarbeit der Betriebe gesetzt wird. Das Staatliche Vertragsgericht sieht hier seine Aufgabe, durch Beratungen mit Wirtschaftsfunktionären, Lektionen trnd Vorträge auf klärend und überzeugend zu wirken. In einigen Bezirken der Deutschen Demokratischen Republik haben Mitarbeiter der Bezirksvertragsgerichte allmonatlich in den Kreisen Konsultationen, besonders für die nicht zentralgeleiteten Betriebe, durchgeführt. Diese Konsultationen sind für kleinere Industriebetriebe und auch für forstwirtschaftliche Betriebe, für volkseigene Güter und Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften von großem Wert. Bei der Überprüfung von Betrieben zu Beginn des Jahres wurde festgestellt, daß nach der Seite des Absatzes hin starke Initiative entwickelt worden ist. Absatzverträge waren bereits fast für das ganze Jahr geschlossen worden. Weniger gesichert ist die Materialversorgung und damit eine kontinuierliche Produktion, die die Voraussetzung der Rentabilität ist. Die Verwaltungsstellen müssen jetzt alle Anstrengungen machen, um die Materialversorgung der Betriebe in Ordnung zu bringen. In dieser Frage darf es weder Abwarten noch Zurückweichen geben. Wenn durch die Herausgabe einer nur grob umrissenen Nomenklatur für die Pro- duktionsaufgabe den Betrieben ein Anreiz zur Entfaltung der eigenen Initiative gegeben ist, so muß eine sorgfältige und durchdachte Verfeinerung der Materialplanung, vor allem auf dem Gebiete der metallurgischen Rohstoffe und Halbfabrikate, eintreten. Es ist eine der Hauptaufgaben des Globalvertrages, die Ministerien und Staatssekretariate zu veranlassen, eine Bilanzierung zwischen Produktion und Materialversorgung für die einzelnen Wirtschaftsgebiete und auch für deren Wechselbeziehungen auszuarbeiten und vor allem aber auch zu garantieren. Aus all diesen Erkenntnissen heraus wendet das Vertragsgericht sein Gesicht den Verwaltungen zu und tritt dafür ein, daß die zentralen Stellen ihre Verantwortlichkeit für die Erfüllung dieser Grundaufgabe festlegen und auch unter Sanktion stellen. Ferner ist es unerläßlich, den Außenhandel nicht nur auf der Exportseite, sondern auch mit dem Import fest in das System der Globalverträge einzufügen. Eine Überprüfung der Bestimmungen, die die Arbeit des Außenhandels regeln, darf nicht hinausgeschoben werden. Solange nicht Außenhandel und Produktion im Innern in ein ausgewogenes funktionierendes System gebracht werden, sind Störungen in der Materialversorgung zu befürchten. Mit diesen Ausführungen ist die gegenwärtige Situation kurz Umrissen, in der das Vertragsgericht seine Aufgaben zu erfüllen hat. Die fortschreitende Entwicklung der Planmethodik in Richtung auf die Verstärkung der wirtschaftlich-operativen Selbständigkeit der Betriebe macht eine sorgfältige Überprüfung der Verschuldensfrage erforderlich. Auf einer geplanten zentralen Tagung der Vertragsgerichte wird daher dieses Problem in den Mittelpunkt gestellt werden. Das System der Globalverträge wird im Zuge der neu eingeleiteten Entwicklung mindestens gleichrangig neben das der betrieblichen Verträge treten. Wenn man erreichen will und es muß erreicht werden , daß die Globalverträge nicht mehr Anhängsel, sondern ein Hauptstück des Vertragssystems sind, dann muß sich auch die Praxis der Staatlichen Vertragsgerichte auf die Durchsetzung des Vertragssystems auf der Ebene der zentralen Verwaltungen konzentrieren. Die Betriebe haben längst erkannt, welchen Vorteil das Allgemeine Vertragssystem im Sinne der wirtschaftlichen Rechnungsführung und Rentabilität ihnen bietet. Überprüfungen der letzten Zeit haben ergeben, daß Betriebe der Leicht- und Maschinenbauindustrie hundertprozentig ihre Verträge abgeschlossen haben. Die gleichen Überprüfungen zeigen aber auch, daß die Verwaltungen, die für die Organisierung der Voraussetzungen der Produktion dieser Betriebe verantwortlich sind, die Bedeutung des Vertragssystems und seinen Wert für die Betriebe offensichtlich nicht immer richtig erkennen. Immer wieder wurde in der Frage der Materialzufuhr zurückgewichen und durch wiederholte Planänderungen, bei denen man auf die bereits vorhandenen Verträge keine Rücksicht nahm, das Finamzsystem der Betriebe durcheinandergebracht. Bei einer solchen Lage kann man verstehen, daß der Leiter einer großen Schuhfabrik, die bei jeder Änderung der Planaufgabe Hunderte, sogar Tausende von Verträgen abändern muß, erklärt: „Ich habe gedacht, wir produzieren Schuhe, aber in Wirklichkeit produzieren wir Verträge.“ Dieser Zustand muß überwunden werden. Die Hinweise der Werktätigen sind zu beachten, und es sind klare Verhältnisse im Vertragssystem zu schaffen. Die Entwicklung der politischen Situation in den letzten Monaten zeigt deutlich, daß unsere Arbeit mit der Lösung der Lebensfragen unserer Nation untrennbar verbunden ist. Die richtige Handhabung der ökonomischen Gesetze bestimmt den Erfolg unserer Arbeit. Dazu gehören vor allem die Durchsetzung des Sparsamkeitsregimes, Steigerung der Arbeitsproduktivität, Durchsetzung des Vertragssystems, wirtschaftliche Rechnungsführung, Rentabilität und Abführung der geplanten Finanzmittel an den Staatshaushalt. Wenn Streitigkeiten der Betriebe aus der Verletzung von geschlossenen Verträgen vor die Vertragsgerichte kommen, müssen wir untersuchen, inwieweit die ökonomischen Gesetze von Leitern und Belegschaften der Betriebe erkannt und beachtet wurden, welche Voraussetzungen und Maß- 104;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie zu prüfen, wie diesen Problemen vorbeugend und offensiv begegnet werden kann. Ein Teil der Beschwerden kann vermieden werden, wenn die innerdienstlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten,Xdaß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur. Begründung des Verdachts einer Straftat kommen, aber unter Berücksichtigung aller politisch, politischoperativ und strafrecht lieh relevanten Umstände soll von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Abstand genommen, so ordnet der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist die Stabilität der Bereitschaft zur operativen Arbeit, die feste Bindung an den Beziehungspartner und die Zuverlässigkeit der von ausschlaggebender Bedeutung.

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