Neue Justiz (NJ) 1955, Jahrgang 9, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, Deutsche Demokratische Republik (DDR)Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 723 (NJ DDR 1955, S. 723); ?I darauf auch Schuldrecht und Strafprozessrecht nach-folgen koennen. Andererseits ist es nur zu verstaendlich, wenn sogleich kritisch die Frage gestellt wird, weshalb diese Ergebnisse erst jetzt erzielt werden konnten oder doch in greifbare Naehe gerueckt sind, wobei vielleicht sogar das, was auch heute noch zunaechst nur als ?Versprechen? erscheint, skeptisch betrachtet werden mag. In den Diskussionen, die seit der 24. Tagung des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands innerhalb der Rechtswissenschaft gefuehrt worden sind, besonders im Kollektiv der Abteilungsleiter des Deutschen Instituts fuer Rechtswissenschaft im September und auf den sich hieran anschliessenden Abteilungstagungen, hat gerade die Frage der Ausarbeitung von Lehrmaterialien einen wichtigen Platz eingenommen. Schon jetzt kann dazu gesagt werden, dass es auf einer Reihe von Gebieten im Verlauf der zum Teil sehr hart und kaempferisch gefuehrten Auseinandersetzungen gelungen ist, ueber die Feststellung an der Oberflaeche liegender, objektiver Schwierigkeiten hinaus zur Erkenntnis der tieferen Ursachen fuer die bisher so schleppende Durchfuehrung dieser Aufgaben vorzustossen. Das gilt insbesondere von der Abteilung Strafrecht. Wir alle erinnern uns der verpflichtenden Erklaerung, die von ihr durch den Mund Hinderers auf der Babelsberger Konferenz der Richter und Staatsanwaelte im August 1953 abgegeben wurde, einen Grundriss fuer den Allgemeinen Teil des Strafrechts und Einzelschritten auf dem Gebiet des Besonderen Teils herausgeben zu wollen3), und muessen Benjamin in der Feststellung zustimmen, dass mit dem Vorliegen dreier Einzelhefte nach mehr als zwei Jahren ?der Saldo der Bilanz nicht so hoch ausfaellt, wie wir es gerne gesehen haetten?. Insofern ist es besonders erfreulich, dass sich hier eine solche grundsaetzliche, ehrliche Aussprache entwickelt hat, wie sie von Benjamin in ihrer Besprechung der drei erschienenen Broschueren gefordert wird4). Mangelndes Bewusstsein um ihre Verantwortung, fehlerhafte Einstellung zum Kollektiv, ueberspitztes Streben nach ?wissenschaftlicher Vollkommenheit?, hinter dem sich letztlich auch eine Unterschaetzung der Rolle der Kritik und Selbstkritik in der wissenschaftlichen Arbeit verbirgt, waren einige der Hauptgruende, die von den Beteiligten als ursaechlich fuer die festzustellende Stagnation und mangelnde Produktivitaet der Strafrechtswissenschaft anerkannt wurden. Die Aufrichtigkeit ihrer abschliessenden Erklaerungen, allen hemmenden Ballast abwerfen, auf neue Weise an die Arbeit gehen zu wollen, fand ihren praktischen Ausdruck in dem erwaehnten Beschluss, auf Grund dessen nunmehr bis Maerz 1956 der Allgemeine Teil als geschlossenes Manuskript vorgelegt werden soll. Einige Zwischentermine sind dabei schon jetzt vorfristig erfuellt worden. Man wird zugeben muessen, dass solche Beispiele dazu ermutigen, von Fortschritten in der Arbeit zu sprechen, wie es hier geschehen ist, und auch die Ankuendigung demnaechst erst noch zu erwartender Ergebnisse ernster zu nehmen, als es die Erfahrungen der zurueckliegenden Zeit vielleicht zunaechst angezeigt erscheinen lassen. Natuerlich ist es sollen alle diese Plaene tatsaechlich realisiert werden erforderlich, den begonnenen Kampf um die Intensivierung der Forschungs- und Publikationstaetigkeit, gegen die festgestellten kleinbuergerlichen, individualistischen Bewusstseinsschlacken, die die Arbeit in den Kollektiven hemmen, gegen buerokratische Arbeitsmethoden in Publikationsausschuessen, Maengel in der Arbeitsweise der Publikationsabteilung des Instituts und den nachfolgenden Stufen des Publikationsprozesses wie gegen alle uebrigen subjektiven und objektiven Ursachen des derzeitigen unbefriedigenden Zustandes beharrlich und energisch fortzufuehren, wobei es keineswegs nur um die Arbeit der Wissenschaftler selbst geht5). Nicht nur hinsichtlich der Lehrmaterialien, sondern der wissenschaftlichen Arbeit ueberhaupt ergibt eine Pruefung der Frage, wie sich die staendige Hilfe und * *) s) vgl. auch Hartmarm, Staat und Hecht 1953, Heft 6, S. 775 und 777. *) Staat und Hecht 1955, Heft 5, S. 838 f. ?) vgl. Buettner, Staat und Recht 1955, Heft 5, S. 727 ff. Anleitung durch die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands, die erwaehnten ?Vorleistungen? der zentralen Justizorgane und die wiederholte, heftige Kritik aus den Reihen der Praktiker in eine verbesserte Unterstuetzung gerade der Justiz umgesetzt habent dass man zu ihrer Beantwortung im wesentlichen nach wie vor gezwungen ist, auf das zu verweisen, was erst in Angriff genommen oder bislang auch nur geplant ist. In der thematischen Planung der Aufgabe, in der Festlegung, was gearbeitet werden soll, ist angefangen bei den Lehrmaterialien ueber Einzelschritten und Dissertationen bis hin zu den Grobplaenen der Zeitschrift ?Staat und Recht? eine Konkretisierung der schon seit ueber zwei Jahren verkuendeten guten Vorsaetze, der Praxis helfen zu wollen0), erfolgt und sehr wohl eine durchgaengige Hinwendung zu wirklich wichtigen und aktuellen Fragen erkennbar. Aber von einer richtigen Aufgabenstellung und Planung hat die Praxis selbstverstaendlich nicht den geringsten Nutzen, wenn keine Ergebnisse herauskommen, wenn etwa um ein weiteres Beispiel anzufuehren die Zeitschrift ?Staat und Recht? trotz aller Planung volle zwei Jahre lang (von Mitte 1953 bis Mitte 1955) nicht einen einzigen Artikel ueber Fragen des Strafrechts in der Deutschen Demokratischen Republik veroeffentlicht hat (und was hat sich nicht alles gerade waehrend dieser Zeit in der strafgerichtlichen Praxis ereignet!), oder v/enn dann die endlich fertiggestellten Arbeiten hinter der aktuellen Problematik einherhinken und schon allein dadurch an Wert einbuessen. Selbstverstaendlich waere es unzulaessig, ueber der im ganzen berechtigten Kritik die Reihe guter und helfender Beitraege zu uebersehen, wie sie z. B. von Lekschas und Renneberg, von Nathan, Artzt, Such, Dornberger, Ranke und anderen auf ihrem Gebiet erschienen sind. Auch jene Arbeiten, die sich mit Fragen des Staates und des Rechts in Westdeutschland beschaeftigen, sind der Praxis eine wertvolle Hilfe fuer das rechtzeitige Erkennen des Prozesses der Infiltration buergerlich-kapitalistischer Ideen in seinen jeweiligen Schwerpunkten. Freilich muesste erreicht werden, dass die Auseinandersetzung sich mehr als bisher auch auf die feindlichen Ideologien erstreckt. Wenn die Forderung nach endlicher Realisierung des laengst als notwendig Erkannten gegenwaertig noch immer an den Anfang jeder Betrachtung ueber Wege zur Verstaerkung der Hilfe der Rechtswissenschaft fuer die Justizpraxis gestellt werden muss, so muendet das unmittelbar ein in die Feststellungen, die auf der 24. Tagung des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands bezueglich des ernsten Zurueckbleibens der Rechtswissenschaft getroffen worden sind. Geht es doch hierbei um Dinge, die eigentlich laengst erledigt sein muessten, die sich heute nur wegen ihrer Ueberfaelligkeit als Problem darstellen und die darum im Grunde auch ihrer Qualitaet nach unter dem Niveau des Ringens um den Schritt auf eine hoehere Stufe liegen, in das wir jetzt an allen Fronten unseres gesellschaftlichen und staatlichen Lebens eingetreten sind. Diese Tatsache schwaecht nicht ab, sondern unterstreicht erst recht die Notwendigkeit, jene Ueberhaenge unter Aufbietung aller Kraefte zu beseitigen. III Das Schwergewicht im Prozess eines wirklichen Neu-Durchdenkens der Frage, wie die Hilfe der Rechtswissenschaft fuer die Justizpraxis verbessert werden soll, kann sicherlich nicht auf dem ?Was?, sondern muss auf dem ?Wie?, der inhaltlich-methodischen Seite der wissenschaftlichen Arbeit liegen. Hierbei gilt es zunaechst einmal, die ohnedies noch seltenen Arbeiten, die eine Verallgemeinerung der Rechtsprechung vornehmen, in dem Sinne theoretisch tiefer zu fundieren, dass der Praxis die Erscheinungsformen der Gesetzesverletzungen sowie die notwendige Reaktion darauf mittels Anwendung des materiellen oder Verfahrensrechts weit mehr als bisher in ihrem gesetzmaessigen Zusammenhang mit den objektiven Bedingungen unserer gesellschaftlichen Entwicklung und dem Wesen unserer Arbeiter-und-Bauem-Macht vor Augen gefuehrt werden. 723 *) vgl. Benjamin, Staat und Recht 1954, Heft 1, S. 9.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen Staatssicherheit , Feststellung und Enttarnung von Kundschaftern im Operationsgebiet sowie inoffizieller Kräfte, Mittel und Methoden, um daraus Ansatzpunkte für gezielte subversive Angriffe gegen Staatssicherheit zu erlangen, Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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