Neue Justiz (NJ) 1955, Jahrgang 9, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, Deutsche Demokratische Republik (DDR)Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 656 (NJ DDR 1955, S. 656); ?Aus dem Bereich des Post- und Verkehrswesens ist zunaechst die Verordnung zur Aufhebung der Verordnung ueber Zulassung zum zwischenstaatlichen Telegramm- und Fernsprechverkehr vom 14. Juli 1955 (GBl. I S. 552) zu erwaehnen, durch welche die seit 1950 bestehende Regelung aufgehoben wurde, nach der die Teilnahme am zwischenstaatlichen Telegramm- und Fernsprechverkehr von einer allgemeinen Zulassung oder polizeilichen Genehmigung im Einzelfall abhaengig war. Damit kommen alle Beschraenkungen im internationalen Telegramm- und Telefonverkehr in Wegfall. Die Verordnung ueber die Haftpflichtversicherung von Kraftfahrzeugen vom 15. September 1955 (GBl. I S. 643) ersetzt die auf diesem Gebiet nach 1945 erlassenen Laendergesetze durch neue einheitliche Regelung. Das zivilrechtlich bemerkenswerte Charakteristikum dieser Regelung liegt darin, dass der Kraftfahrer nicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung lediglich verpflichtet wird, sondern dass ein solcher Versicherungsvertrag im Wege einer gesetzlichen Fiktion als im Augenblick der polizeilichen Zulassung zum Strassenverkehr als abgeschlossen gilt: ?Alle Halter und Fahrer von Kraftfahrzeugen die . zum Strassenverkehr zugelassen worden sind ., sind . gegen die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht . bei der Deutschen Versicherungsanstalt versichert? Der Kraftfahrer hat die Versicherungspraemie, deren Hoehe sich aus dem vom Finanzministerium genehmigten Tarif ergibt, unaufgefordert zu zahlen und diese kann im Falle der Saeumigkeit von der DVA im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen werden. Die VO tritt am 1. Januar 1956 in Kraft. * Auf zivilprozessualem Gebiet fuellt die Anordnung ueber die Zeugenentschaedigung fuer selbstaendige Handwerker, werktaetige Bauern und freiberuflich Taetige vom 6. Juli 1955 (GBl. I S. 499) eine bis dahin offene Luecke aus, indem sie als Entschaedigung fuer Arbeitsausfall bei selbstaendigen Handwerkern eine Zahlung bis zu 2, DM pro Stunde, bei werktaetigen Bauern bis zu 1,50 DM pro Stunde und bei freiberuflich Taetigen bis zu 3, DM pro Stunde festlegt. * Abschliessend sollen die im Vorstehenden teils schon behandelten, teils noch nicht erwaehnten strafrechtlichen Bestimmungen ihrer zeitlichen Reihenfolge nach zusammengestellt werden. ? 10 der oben besprochenen VO ueber die Behandlung von Anmeldungen und sonstigen Rechtshandlungen ausserhalb der DDR auf dem Gebiet des Erfindungsund Warenze.chenwesens vom 18. Mai 1955 (GBl. I S. 465) stellt die ohne Genehmigung erfolgende Anmeldung von Schutzrechten oder die Vornahme sonstiger Rechtshandlungen ausserhalb der DDR unter den Strafschutz des ? 9 WStVO. Zuwiderhandlungen gegen die AO zum Schutz der nichtjagdbaren wildlebenden Voegel vom 24. Juni 1955 (GBl. II S. 226) und gegen die AO zum Schutz von wildwachsenden Pflanzen vom gleichen Tage (GBl. II S. 229) sind nach Massgabe des Naturschutzgesetzes vom 4. August 1954 (GBl. S. 695) strafbar. ? 4 der oben behandelten AO ueber den Ruecklauf und die Wiederverwendung gebrauchter Getraenkeflaschen und Glaeser vom 14. Juli 1955 (GBl. I S. 491) droht eine Ordnungsstrafe bis zu 500 DM fuer Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung zum Ankauf von Getraenkeflaschen und Glaesern an. ? 7 der AO ueber die Herstellung von Kernobstsaeften, Suessmosten, Traubensaeften sowie Frucht- und Traubenweinen im Lohnverfahren vom 26. Juli 1955 (GBl. I 5. 553) droht fuer ?Verstoesse gegen diese AO? Bestrafung nach Massgabe der PreisstrafrechtsVO in der Fassung vom 26. Oktober 1944 sowie nach dem Lebensmittelgesetz an. ? 8 der AO ueber die gewerbsmaessige Ausuebung des Luftgewehr- und Armbrustschiessens vom 5. August 1955 (GBl. I S. 595) sieht eine Ordnungsstrafe bis zu 500 DM fuer Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der ?? 1, 4, 5 der AO sowie fuer die Beeinflussung des Spielablaufs zuungunsten der Spieler vor. ? 4 der AO ueber die Verwendung von Weissblech und Weissband sowie Eisen und Stahl fuer Packungen vom 10. August 1955 (GBl. I S. 569) sowie ? 3 der AO ueber Verwendung von Nickel fuer legierte Staehle vom 10. August 1955 (GBl. I S. 570) und ? 4 der AO ueber die Verwendung von Zink- und Zinklegierungen vom 12. August 1955 (GBl. I S. 582) drohen Ordnungsstrafe bis zu 500 DM dem Leiter oder Inhaber eines Produktionsoder Handelsbetriebes an, der entgegen diesen Anordnungen Metall verwendet oder Erzeugnisse aus diesem Metall bestellt ? 7 Abs. 5 ddr Dritten Durchfuehrungsbestimmung zur VO ueber Verguetungen fuer Materialeinsparungen vom 23. August 1955 (GBl. I S. 602) droht gegen die Leiter der Bueros fuer Erfindungswesen fuer Verstoesse gegen die Bestimmungen des ? 7 Abs. 1 3 Ordnungsstrafe bis zu 300 DM an. ? 10 der oben behandelten VO ueber die Pflichtablieferung von Rohholz usw. vom 1. September 1955 (GBl. I S. 622) stellt die Verletzung der Ablieferungspflicht von Rohhoelzern, Rinde und Harz unter den Schutz des ? 9 WStVO. ? 10 der oben behandelten AO ueber Massnahmen zur Verhinderung von Haeuteschaeden durch tierische Schmarotzer vom 12. September 1955 (GBl. II S. 341) droht Ordnungsstrafe bis zu 1000 DM fuer die Zuwiderhandlung gegen die ?? 1, 8 der AO an. ?? 10, 11 der VO zum Schutz der Jugend vom 15. September 1955 (GBl. I S. 641) enthaelt die oben im einzelnen besprochenen Strafvorschriften. Zur Bestrafung von unbefugtem Waffenbesitz und von Waffenverlust Von GERHARD STILLER, wiss. Mitarbeiter am Institut fuer Strafrecht der Deutschen Akademie fuer Staats- und Rechtswissenschaft ?Walter Ulbricht? Seit dem 1. Oktober 1955 werden unbefugter Waffenbesitz und Waffenverlust nach der am 29. September 1955 erlassenen Verordnung (GBl. I S. 649) bestraft. Diese Verordnung trat an die Stelle des Kontrollrats-befehls Nr. 2 vom 7. Januar 1946 und des SMAD-Be-fehls Nr. 224 vom 30. September 1947. Der Befehl Nr. 224 richtete sich gegen den leichtfertigen Umgang mit Waffen und die dadurch bedingte Gefaehrdung der oeffentlichen Sicherheit und Ordnung durch deutsche Staatsbuerger, die zum Waffenbesitz berechtigt waren. Der Kontrollratsbefehl Nr. 2 diente der Durchfuehrung der im Potsdamer Abkommen enthaltenen politischen Grundsaetze. Der demokratische Neuaufbau setzte die Entwaffnung der Bevoelkerung voraus, in deren Haenden sich infolge der Aufloesung und Liquidierung der faschistischen Wehrmacht Waffen aller Art befanden. Er forderte weiter die Bekaempfung solcher Ueberreste und Erscheinungsformen des deutschen Militarismus und Faschismus, wie sie u. a. im unerlaubten Waffenbesitz zum Ausdruck kommen. Damit lag dieser Befehl von Anfang an .nicht nur im Interesse der damaligen Besatzungsmaechte, sondern wesentlich im Interesse der werktaetigen Bevoelkerung Deutschlands. In den ersten Jahren nach dem Erlass dieses Befehls waren sich nicht alle Richter und Staatsanwaelte seiner Bedeutung bewusst1). Erst unter der Anleitung des ) vgl. Loewenthal, Die Waffendelikte in der Rechtsprechung des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik, in NJ 1951 S. 256 ff. 656;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie abgestimmte Belegung der Verwahrräume weitgehend gesichert wird, daß die sich aus der Gemeinschaftsunterbringung ergebenden positiven Momente überwiegen. Besondere Gefahren, die im Zusammenhang mit dem Handeln des Verdächtigen sthen können bzw, die für das evtl, straf rechtlich relevante Handeln des Verdächtigen begünstigend wirkten wirken, konnten? Welche Fragen können sich durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigen und notwendig machen, im folgenden als Verdachtshinweise definiert. Verdachtshinweise sind die den Strafverfolgungsorganen bekanntgewordenen Ausgangsinformationen, die nach deren gesicherten Erfahrungen auf das Vorliegen einer Straftat hinweist und damit die Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen gestattet. Eine derartige Begründung kann auch in der im Abschnitt zur Anlaßgestaltung im Prüfungsstadium behandelten Art und Weise der Tatausführung vor genommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und stationiert. Im Rahmen der Grenzüberwachung an der Staatsgrenze der zur und zur werden sie vorrangig auf einem tiefen Streifen entlang der Staatsgrenze der wirksam.

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