Neue Justiz (NJ) 1955, Jahrgang 9, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, Deutsche Demokratische Republik (DDR)Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 166 (NJ DDR 1955, S. 166); ?vielen augenblicklichen Verletzungen des Voelkerrechts und der ?Fuenf Prinzipien? und die Drohung des Atomkrieges fuer den Frieden und das Glueck der Menschheit sind. Sie koennen viel tun, um die oeffentliche Meinung wachzuruetteln und um Ihren Mitmenschen ln ihrem Kampf gegen die Rechtsverletzungen und fuer den Frieden zu helfen. Deshalb bitten Sie die Delegierten von dreizehn asiatischen und zwei afrikanischen Laendern, die auf dieser Konferenz in Kalkutta versammelt sind, eindringlich, aktiv am Kampfe fuer das Recht, die Freiheit und den Frieden teilzunehmen. Wo immer Sie auCh arbeiten moegen, in Grossstaedten, Staedten oder auf dem Lande, am Gericht, in der Gesetzgebung, an Bildungsstaetten, welchen Unterdrueckungsmassnah-men Sie auch immer ausgesetzt sein moegen, seien Sie entschlossen, aktiv den Drohungen des Atomkrieges entgegenzuwirken und alle ungerechten und willkuerlichen Aktionen gegen ihre Mitbuerger zu bekaempfen sowie auch jegliche Verletzung des Voelkerrechts oder des einheimischen Rechts oder der ?Fuenf Prinzipien?, Verletzungen, die die Freiheiten aller oder den Bestand der Gerechtigkeit oder die Herbeifuehrung und den Bestand des Friedens gefaehrden koennten. Verteidigen und unterstuetzen Sie jede fortschrittliche Gesetzgebung und Aktivitaet von Regierungen und anderen, leisten Sie allen ungerechten Gesetzen und Aktivitaeten mit Ihren Spezialkenntnissen und -faehigkeiten Widerstand. Verteidigen Sie als Jurist jedes Opfer ungerechter Anklage, Verfolgung und Unterdrueckung. Lassen Sie keine Ungesetzlichkeit, keinen Uebergriff unwidersprochen dahingehen. Lassen Sie eine Truebung oder Erschlaffung Ihres Gerechtigkeitssinnes nicht zu. Fuerchten Sie sich niemals, schwanken Sie niemals, machen Sie niemals Kompromisse, fuegen Sie sich niemals dem Unrecht. Kaempfen Sie unermuedlich und fortwaehrend fuer das Recht. Stellen Sie, vereint mit anderen Ihres grossen Berufes, mit anderen Intellektuellen und mit allen Menschen Asiens, alle Ihre speziellen Kraefte und Faehigkeiten in den Dienst der Freiheit, der Gerechtigkeit, des Friedens. Der Mensch hat das Recht auf ein Leben in Glueck und Sicherheit. Ein solches Leben kann fuer alle gewonnen werden. Lassen Sie die Juristen Asiens bei dem Kampf um seine Erringung in der ersten Reihe stehen. ?Beweisaufnahme? im Verbotsprozess gegen die KPD Aus dem Antrag der KPD-Prozessvertretung vor dem Bundesverfassungsgericht Am 15. Februar 1955 begamm im Verbotsverfahren gegen die KPD vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Beweisaufnahme. Vorher ging es in der Verhandlung besonders darum festzustellen, ob dieser von der Bonner Regierung beantragte Terrorprozess selbst nicht schon eine friedliche, demokratische Wiedervereinigung Deutschlands erschwere. Zur Beweisaufnahme hatte die Bundesregierung am 29. Januar 1955 einen Schriftsatz mit dem Angebot von Beweisthemen eingereicht. Auf diesen Schriftsatz erwiderte Prof. Dr. Kroeger namens der KPD-Vertretung mit dem im folgenden wiedergegebenen Beweisantrag vom 15. Februar 1955. Darin forderte er das Gericht auf, die wissenschaftliche Theorie des Marxismus-Leninismus nicht zum Gegenstand des Verfahrens zu machen sowie keine Beweismittel oder Beweisthemen zuzulassen, die sich auf die innere Ordnung anderer Staaten als der Bundesrepublik beziehen. Nach der Erklaerung des Praesidenten des Bundesverfassungsgerichts, Dr. Wintrich, die er am 15. Verhandlungstag zu diesem Antrag abgab, soll die Lehre des Marxismus-Leninismus doch zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht werden, naemlich insoweit, als sie fuer die Politik der KPD von Bedeutung sei. Das bedeutet, dass einzelne Teile der Lehre aus dem Zusammenhang herausgerissen ? werden, was zu Entstellungen fuehren wird. So wird das Gericht von Fall zu Fall Dinge in das Verfahren einbeziehen und hat dies inzwischen auch schon getan , ueber die zu verhandeln es in keiner Weise befugt ist. Die Redaktion 1 Die Grundsaetze fuer die Beweiserhebung in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nach ? 13 Ziff. 2 BVGG wegen Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei ergeben sich aus ? 26 Abs. 1 Satz 1 BVGG. Nach ihnen beherrscht das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die Offl-zialmaxime. Innerhalb der grundsaetzlich geltenden Offlzialmaxime ist der Umfang der Beweiserhebung durch das Bundesverfassungsgericht nach einem objektiven Massstab festgelegt, der sich aus der Bestimmung des ? 26 Abs. 1 Satz 1 BVGG ergibt, dass das Bundesverfassungsgericht ?den zur Erforschung der Wahrheit erforderlichen Beweis? erhebt. Der Umfang der Beweiserhebung ist demnach begrenzt durch den Massstab der ?Erforderlichkeit? zur Erforschung der Wahrheit in dem jeweils gegebenen Verfahren. Aus dem Dargelegten ergibt sich, dass der Umfang der Beweiserhebung in dem vorliegenden Verfahren wegen Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Kommunistischen Partei Deutschlands sachlich begrenzt wird durch die Tatbestandsmerkmale des Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG; denn nur an Hand und auf Grund der in dieser Bestimmung ausdruecklich festgelegten Tatbestandsmerkmale kann ueber die Frage der Verfassungswidrigkeit der Kommunistischen Partei Deutschlands entschieden werden. Gemaess ? 26 Abs. 1 Satz 1 BVGG ist daher nur die Erhebung von solchen Beweisen gerechtfertigt, die geeignet sind, das Vorliegen der gesetzlich genau fixierten Tatbestandsmerkmale des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG im Falle der Kommunistischen Partei Deutschlands darzutun. Diese prinzipiellen Erwaegungen fuehren zu wesentlichen Schlussfolgerungen hinsichtlich der Zulassung der von der Bundesregierung gestellten Beweisantraege und der Durchfuehrung einer Beweisaufnahme in diesem Umfang. II 1. Die Bundesregierung beabsichtigt nach ihrem Schriftsatz vom 29. Januar 1955, in weitem Umfang die wissenschaftliche Theorie des Marxismus-Leninismus zum Gegenstand der Beweiserhebung zu machen. Das Bundesverfassungsgericht kann derartige Beweiserhebungen nicht zulassen, ohne gegen ? 26 Abs. 1 Satz 1 BVGG in Verbindung mit Art. 21 Abs. 2 Satz 1 GG zu verstossen. a) Es trifft zu, und die Kommunistische Partei Deutschlands hat nie bestritten, dass sie sich in ihrer gesamten Taetigkeit von der Theorie des wissenschaftlichen Sozialismus, der Theorie von Marx, Engels, Lenin und Stalin leiten laesst. Die Kommunistische Partei Deutschlands hat sich in ihrer gesamten Geschichte stets offen hierzu bekannt. Sie ist stolz auf diese wissenschaftliche Fundierung ihrer gesamten Politik und diese wissenschaftliche Begruendung ihrer Weltanschauung. Die KPD sieht ihre hoechste nationale und demokratische Legitimation als deutsche politische Partei gerade darin, dass ihre gesamte Taetigkeit ihre Grundlage im wissenschaftlichen Sozialismus, im Marxismus-Leninismus, der Wissenschaft von der Entwicklung und den Entwicklungsgesetzen der Natur und der Gesellschaft hat und dass sie diese Wissenschaft stets mit aller Entschiedenheit gegen jegliche Entstellung und Verfaelschung verteidigt hat und verteidigt. Dieser Sachverhalt kann aber nicht den Versuch der Bundesregierung rechtfertigen, in der Verfassungsstreitsache gemaess Art. 21 Abs. 2 GG gegen die Kommunistische Partei Deutschlands die wissenschaftliche Theorie des Marxismus-Leninismus vor Gericht stellen und einer gerichtlichen Beurteilung nach bestimmten Normen des Grundgesetzes unterwerfen zu wollen, die ueberhaupt keine adaequaten Massstaebe fuer eine Beurteilung des Marxismus-Leninismus bieten koennen. Der Marxismus-Leninismus ist nicht ein Produkt der Kommunistischen Partei Deutschlands oder eine ausschliesslich ihr eigene wissenschaftlich begruendete Weltanschauung, sondern eine ueber die ganze Welt verbrei- 166;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

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