Neue Justiz 1954, Seite 99

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 99 (NJ DDR 1954, S. 99); Unterbreitung von Vorschlägen zur Erhöhung der Einsatzfähigkeit der örtlichen Feuerwehren (Geräte, Fahrzeuge, Feuerlöschteiche, Feuermeldestellen usw.).“ Richter und Staatsanwälte müssen jetzt! aktiv dahin wirken, daß die Kommissionen nun entsprechend der ihnen gegebenen Richtlinie tätig werden und ihre Aufmerksamkeit auf diese Frage lenken. Sowohl die Entschließung als auch das Referat von Mückenberger enthalten jedoch Feststellungen und Forderungen, die auch für die Rechtsprechung von unmittelbarer Bedeutung sind. In dem Referat von Mückenberger ist festgestellt, daß in einigen Bezirken von Großbauern eine organisierte Abiieferungssabotage betrieben wurde. Er sagte dazu: „Es zeigte sich aber auch, daß ein Teil der Staatsanwälte und Richter in der Republik ausweicht und in diesen Fragen nicht die Interessen des Staates so wahrnimmt, wie es sein muß.“5 *) Es wird hier wie auf anderen Gebieten offenbar, daß manche Staatsanwälte und Richter noch immer glauben, neuer Kurs sei gleichbedeutend mit milder Strafe, und daß sie die grundlegende Unterscheidung des 15. Plenums „Provokateure und ehrliche Arbeiter“ das heißt z. B. auch: böswilliger Großbauer und gutwilliger werktätiger Bauer, oder: ehemaliger faschistischer Gutsbesitzer und rückständiger verführter Landarbeiter bei der Bestrafung begangener Verbrechen nicht immer machen. Eine sehr gute Anleitung zur Differenzierung gab hier das Urteil des Plenums des Obersten Gerichts vom 30. Januar 1954”). Insbesondere werden auch von den Staatsanwälten 'Weisungen, die in bestimmten Situationen für bestimmte Fälle gegeben worden sind, starr und ohne Berücksichtigung der weiteren Entwicklung behandelt. Mückenberger wies weiter an einer Reihe von Fällen nach, daß Staatsanwälte und Gerichte nicht immer genügend erkennen, wie der Feind auf dem Lande sich in den verschiedenartigsten Formen (keineswegs nur mit angeblicher Trunkenheit) tarnt. Eine wichtige Richtschnur für alle Gerichte enthält der Satz der Entschließung: „Feindliche Tätigkeit gegen die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften ist immer ein Angriff auf die Arbeiter- und Bauemmacht und deshalb als staatsfeindliche Handlung zu bewerten.“7) Dabei liegt ein feindlicher Angriff gegen die LPG natürlich auch in all den Fällen vor, wo Funktionäre der LPG wegen dieser ihrer Tätigkeit und Stellung angegriffen werden wobei man auch hier wieder darauf achten muß, einerseits nicht zu verkennen, daß der politische Charakter des Angriffs mitunter durch scheinbar persönliche Streitigkeiten getarnt wird, andererseits wirklich persönliche Streitigkeiten nicht mit dem Gewicht einer staatsfeindlichen Handlung zu belasten. Das Durchschauen solcher Tarnmethoden ist besonders schwer bei der allerersten richterlichen Entscheidung, die bei einem Strafverfahren zu treffen ist, dem Erlaß eines Haftbefehls. Deshalb muß der Richter hier besonders von -seiner Kenntnis der Lage seines Kreises, der Lage in den einzelnen Dörfern seines Kreises ausgehen, um nicht formal etwa den Erlaß eines Haftbefehls abzulehnen, weil er die wahren Hintergründe eines Verbrechens nicht durchschaut. Eine solche Kennt- 5) Mückenberger, a. a. O. S. 47. 6) vgl. S. 118 dieses Heltes. 7) Mückenberger, a. a. O. S. 94/95. nis wird der Richter haben, wenn er mit allen staatlichen Stellen, allen politischen und Massenorganisationen seines Kreises eng zusammenarbeitet und sein Ohr bei den Werktätigen hat, die zu ihm täglich als Schöffen und in seine Sprechstunde als Ratsuchende kommen. Er muß vor allem aber geleitet sein von der politischen Erkenntnis: „Die Erfahrung lehrt uns, daß in dem Maße, wie sich der Fortschritt auf dem Lande durchsetzt, die Maschinentraktorenstationen, volkseigenen Güter und Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften sich festigen und das politische Bewußtsein der werktätigen Schichten der Bauern und Landarbeiter steigt, die Feinde immer versuchen werden, den Fortschritt aufzuhalten.“8) Richtig entschieden hat das Kreisgericht Bernburg, indem es einen Verbrecher zu acht Jahren Zuchthaus verurteilte, der einen Genossenschaftsbauern so schwer verletzt hatte, daß er an den Folgen gestorben ist. Die Entscheidung des Kreisgerichts ist richtig und hat die Zustimmung der Bevölkerung, wie sich auch aus der Zuschrift eines Volkskorrespondenten in der Kreisausgabe der „Freiheit“ bestätigt hat, gefunden. Es ist jedoch sehr fraglich, ob es richtig war, daß die Staatsanwaltschaft in diesem Falle beim Kreisgericht Anklage erhoben hat und ob ein solcher Fall nicht in die Zuständigkeit des Bezirksgerichts gehört hätte. Auf die verschiedenen Formen der Sabotage, auf die Mückenberger bereits hingewiesen hat, Brandstiftungen, Tiervergiftungen, müssen Staatsanwaltschaft und Gericht ihre besondere Aufmerksamkeit lenken. Die Justizverwaltungsstellen müssen über die Lage der Verbrechen, die sich auf dem Gebiet der Landwirtschaft von allen Formen der Sabotage bis zum Terror gegen Funktionäre abspielen, ein genaues Bild haben und durch die Instrukteure der einzelnen Kreise den Richtern schnell Rat und Anleitung geben. Die Gerichte müssen aber auch auf Signale achten, wo etwa in Zivilprozessen Vorgänge offenbar werden, die die Lage der werktätigen Bauern und Genossenschaftsbauern betreffen, z. B. die Häufung des Erlasses von Zahlungsbefehlen in einer großen Anzahl gleichliegender Fälle, etwa wegen lange zurückliegender Saatgut- oder Dünger-iieferungen und ähnlichem. Auch eine Häufung von Zwangsvollstreckungen gegen Bauern ist aufmerksam zu beachten und den zuständigen Stellen zu signalisieren. Allen Richtern muß klar sein, daß die Aufmerksamkeit, die die Justiz der Landwirtschaft widmet, ein Teil der Verwirklichung des neuen Kurses ist und daß sie wesentlich zur Festigung des Bündnisses zwischen der Arbeiterklasse und der Bauernschaft beiträgt. Um die Lage auf dem Dorfe zu verstehen, müssen die Richter die Entschließung des 17. Plenums und die Rede Mückenbergers, besonders den Abschnitt „Die Arbeit der Massenorganisationen verbessern“, studieren und gerade daraus die Antworten für die Fragen, die sowohl die Rechtsprechung wie die Massenarbeit ihnen stellt, beantworten. Die Entschließung des 17. Plenums enthält für die Gerichte und Staatsanwaltschaften wichtige Aufgaben und grundlegende unmittelbare Anleitungen. Sie verhilft ihnen dazu, entscheidend zu der Festigung der demokratischen Ordnung unserer Arbeiter- und Bauernmacht beizutragen und die Politik des neuen Kurses noch erfolgreicher zu verwirklichen. 99 s) Mückenberger, a. a. O. S. 66.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 99 (NJ DDR 1954, S. 99) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 99 (NJ DDR 1954, S. 99)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsverfahrens. Sie wird nicht nur getroffen, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsvsrfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft, Die Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untorsuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatlich-rechtliche Grund fragen der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, die dem Staatssicherheit wie auch anderen atta tliehen Einrichtungen obliegen, begründet werden, ohne einÄubännenhana zum Ermittlungsver-fahren herzustellen. Zur Arbeit mit gesetzlichen Regelungen für die Führung der Bücher und Regelung des Dienstes Wachdienstplan zu sorgen, hach Vorlage der entsprechenden Unterlagen die Vorführung der Häftlinge zu den Vernehmern zu veranlassen und dafür Sorge zu tragen, daß die Belehrungsunterlagen in verschiedene Sprachen übersetzt werden Ausländern, wenn es erforderlich ist, ein Sprachmittler den Inhalt des Belehrungsmaterials übersetzt.

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