Neue Justiz 1954, Seite 80

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 80 (NJ DDR 1954, S. 80); der Aufgabe, die der Autor der demokratischen Staatsrechtswissenschaft stellt, nämlich eine „Konzeption zu erarbeiten, die zu ihrem Ausgangspunkt und Ziel die nationale Position des zu erkämpfenden einheitlichen, demokratischen deutschen Nationalstaates macht, von der aus erst in vollem Maße deutlich wird, wie sehr die staatsrechtlichen Normen und Institutionen der Deutschen Demokratischen Republik Hebel zur Errichtung eines solchen Staates sind “ Für die konkrete Behandlung der Fragen, die sich auf das uns historisch gestellte Hauptziel der Gegenwart beziehen, nämlich auf das zu erkämpfende einheitliche, unabhängige, demokratische und friedliebende Deutschland, auf seinen staatlichen Charakter, auf seine grundlegende staatsrechtliche Struktur und auf die Wege zu seiner Erkämpfung, bilden solche grundlegenden Dokumente den Ausgangspunkt, wie die Grundsätze des Potsdamer Abkommens, die Reden des sowjetischen Außenministers W. M. Molotow auf der Moskauer Außenministerkonferenz im März/April 1947, die Verfassungsarbeiten der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und des deutschen Volksrates u. a. Ähnlichen Zielen wie die Arbeit Krögers diente auf dem Gebiet des Strafrechts die fünfte Arbeitstagung der Abteilung für Strafrecht beim Deutschen Institut für Rechtswissenschaft, von der Richard Hartmann berichtet. Auch hier wurden auf der Grundlage der Entschließungen des 14. und 15. Plenums des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands Schlußfolgerungen für die künftigen Aufgaben gezogen. Im Verlauf der Diskussion beschäftigten sich die anwesenden Wissenschaftler auch eingehend mit der an ihrer Arbeit geübten Kritik. Es wird für jeden Praktiker sehr nützlich sein, diesen Bericht zu lesen. Für den Strafrechtler ist zweifellos die Arbeit von Richard Schindler „Zum Klassencharakter des Strafprozeßrechts“ der interessanteste Beitrag in dem vorliegenden Heft von „Staat und Recht“. Trotz einiger auf objektiven Ursachen beruhender Mängel des Aufsatzes, auf die eine Vorbemerkung der Redaktion hinweist, ist sein Abdruck nur zu begrüßen. Die zeitweise auch bei uns vertretene Auffassung, nach der die Normen des Strafprozeßrechts lediglich „formelle“ technische Regeln darstellen, die keinen besonderen Klasseninhalt haben, ist zwar längst überwunden, doch fehlt es an wissenschaftlichen Arbeiten, die aus dieser allgemeinen Erkenntnis die notwendigen speziellen Schlußfolgerungen ziehen und ihre Richtigkeit im einzelnen nachweisen. Ausgehend von dem Klassencharakter des Strafprozeßrechts und in Anlehnung an die Lehre von den Staats typen und Staats formen unterscheidet Schindler in der historischen Entwicklung zwischen 4 Typen des Strafprozesses: den Straf prozeßtypen der Sklaverei, des Feudalismus, des Kapitalismus und des Sozialismus. Jeder Strafprozeßtyp verwirklicht sich in einzelnen konkreten Strafprozeßformen. Während die Unterscheidung in Strafprozeßtypen als die einfachere bei Schindler schon klar durchgebildet ist, bedarf die Unterteilung in Strafprozeßformen noch eines wesentlich eingehenderen historischen Nachweises, um die praktische Berechtigung dieses Begriffes darzutun. Im Rahmen seiner Untersuchungen geht Schindler auch auf das Parteiprinzip in unserem Strafverfahren ein. In diesem Zusammenhang führt er aus: „Das Volkseigentum als bestimmendes Produktionsverhältnis unserer demokratischen Ordnung bildet die ökonomische Grundlage einer realen Gleichberechtigung der Parteien in der gerichtlichen Hauptverhandlung.“ Die Feststellung, daß der Staatsanwalt im bürgerlich-kapitalistischen Staat „auch vor Gericht der Vertreter der herrschenden bürgerlichen Klasse“ ist, dient ihm zum Beweise dafür, daß es im Strafprozeßtyp des Kapitalismus keinen echten Parteiprozeß gibt. Meines Erachtens ist diese Form der Beweisführung nicht überzeugend. An dieser Stelle wären eingehendere Darlegungen am Platze gewesen. Das Parteiprinzip im Strafprozeß ist ein wesentliches Mittel zur Findung der objektiven Wahrheit. Der Staat einer Gesellschaftsordnung, die auf der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen beruht, muß die objektive Wahrheit fürchten, da sie seinen Bestand gefährdet. Ein solcher Staat kann es sich daher nicht leisten, Ankläger und Angeklagten im Strafprozeß mit den gleichen Rechten auszustatten. Umgekehrt muß unser Staat, weil er in höchstem Maße an der Aufdeckung der objektiven Wahrheit interessiert ist, auch im Strafprozeß die Voraussetzungen schaffen, die die Findung der objektiven Wahrheit gewährleisten. Eine dieser Voraussetzungen ist das Parteiprinzip. Ein weiteres wesentliches Problem, das Schindler behandelt, ist das Verhältnis von Strafrecht zu Strafprozeßrecht. Der Verfasser lehnt es ab, dieses Verhältnis als dasjenige von Inhalt und Form zu charakterisieren. Er erklärt, daß diese Auffassung, „indem sie das Strafprozeßrecht als die dem materiellen Strafrecht entsprechende Form darstellt, das Strafprozeßrecht von der konkreten Basis“ isoliert. Dies trifft aber nicht zu, denn wenn das Strafprozeßrecht die dem Strafrecht „entsprechende“ Form ist, so bedeutet dies zwangsläufig, daß es den gleichen Klasseninhalt hat. Schindler selbst begründet wenn auch mit anderen Worten die Abhängigkeit des Strafprozeßrechts vom Strafrecht, wenn er an anderer Stelle des Aufsatzes vom Strafprozeßrecht sagt: „Es übt im Verhältnis zum Strafrecht gewissermaßen Dienstleistungsfunktionen aus.“ Unter dem Titel „Ein Jahr Rechtswissenschaftlicher Informationsdienst“ veröffentlicht Prof. Dr. Nathan einige Betrachtungen, die nicht nur geeignet sind, das Interesse eines noch größeren Kreises von Juristen an dieser Publikation zu erwecken, sondern die auch einige grundsätzliche Ratschläge zu ihrer Benutzung und Auswertung enthalten. Es lohnt sich daher für jeden Praktiker, auch diesen Artikel zu lesen, mag er nun schon den „Informationsdienst“ studieren oder noch nicht. Besonders wichtig sind die „drei Erwägungen“, die Nathan vor der Auswertung eines jeden Artikels im „Informationsdienst“ anzustellen rät: erstens empfiehlt er zu beachten, daß häufig ein Artikel nur eine Meinung innerhalb einer wissenschaftlichen Diskussion darstellt, daß also zweitens nicht jeder Artikel als das sog. „letzte Wort“ in einer bestimmten Frage angesehen werden könne, und schließlich Warnt er vor der mechanischen Übernahme von Anschauungen, die häufig ihren Ursprung in gesellschaftlichen Verhältnissen oder in Gesetzen haben, die von den unsrigen abweichen. Berichte Die Aufgaben derBezirksstaatpanwaltschaftRostock im Jahr der großen Initiative Nach Veröffentlichung des Appells des Bezirksgerichts Leipzig sind der Redaktion verschiedene Zuschriften von Richtern, Staatsamoälten und Notaren zugegangen, in denen die Aufgaben geschildert werden, durch deren Erfüllung diese Kollegen dazu beitragen werden, das Jahr 1954 zum Jahr der großen Initiative zu machen. Vielfach, wenn auch nicht immer, sind fest umrissene Selbstverpflichtungen übernommen worden, deren Erfüllung kontrollierbar ist und kontrolliert werden wird. Wir beabsichtigen, nach Ablauf des ersten Quartals die Berichte über das bis dahin Erreichte zu veröffent- lichen, und bitten unsere Leser schon jetzt um zahlreiche, recht konkrete Berichte. Die Redaktion Das Jahr der großen Initiative hat begonnen. Tausende von schaffenden Menschen der Deutschen Demokratischen Republik beginnen, ihre übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen. Der Kampf unserer Arbeiter und Bauern um die Steigerung der Produktion ist zugleich ein weiterer Schritt auf dem Wege der Einheit unseres Vaterlandes. Dem Aufruf der Kollegen vom Bezirksgericht Leipzig schließen sich alle Staatsanwälte des Bezirks Rostock mit folgender Aufgabenstellung an: Im Maßstab des SO;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 80 (NJ DDR 1954, S. 80) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 80 (NJ DDR 1954, S. 80)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie IX; Organisierung der erforderlichen Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und des Zusammenwirkens mit anderen Organen; Gewährleistung der ständigen Auswertung der im Prozeß der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge auf der Basis einer schwerpunktbezogenen politisch-operativen Grundlagenarbeit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im jeweiligen Verantwortungsbereich. Mit der zielstrebigen Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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