Neue Justiz 1954, Seite 73

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 73 (NJ DDR 1954, S. 73); und seine Grundlagen darstellt, sondern es muß bei der Aburteilung von Staatsverbrechen in jedem Verfahren und in jedem Urteil konkret festgestellt werden, in welcher der im Gesetz aufgeführten Begehungsformen der Angriff gegen unseren Staat erfolgt ist. Dadurch wird die richtige Feststellung der Tatbestandsmäßigkeit und die von unserer Regierung und von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands wiederholt erhobene Forderung der strikten Einhaltung der demokratischen Gesetzlichkeit gewährleistet. Die „Zeugen Jehovas“ betrieben Boykotthetze, indem sie Hetzblätter und Hetzliteratur verbreiteten, die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik von den Volkswahlen abzuhalten versuchten und in „Vorbereitung der Illegalität“ zur Nichtbeachtung von Anordnungen der Staatsgewalt und zur Ergreifung von Maßnahmen zur Durchkreuzung staatlicher Anordnungen aufforderten.11) Die von den Angehörigen der sog. Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit u. a. angewandten Methoden der Durchführung von Flugblattaktionen, der Verübung von Gewalttätigkeiten gegen Einrichtungen der staatlichen Handelsorganisationen, der Konsumgenossenschaft usw., des gewalttätigen Vorgehens gegen die Bevölkerung des demokratischen Sektors von Berlin stellen rechtlich gleichfalls Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen der Deutschen Demokratischen Republik dar. Aus der Betrachtung dieser verbrecherischen Handlungen im Zusammenhang mit der durch die verschärfte Kriegshetze der Imperialisten gekennzeichneten politischen Situation wurden diese Verbrechen der Angeklagten zugleich auch als Kriegshetze charakterisiert, da sie geeignet waren, den Frieden Deutschlands und damit den Frieden der Welt zu gefährden.12) Boykotthetze betrieb anläßlich des faschistischen Putschversuches auch jener Provokateur, der, entsprechend der RIAS-Hetze, in einer Versammlung der Arbeiter einer unserer größten Produktionsstätten u. a. die Revision des Kontrollratsgesetzes Nr. 2, durch das die Auflösung und Liquidierung der Naziorganisationen erfolgt war, verlangte und damit die Beseitigung der demokratischen Grundlagen unseres Staates forderte. Boykotthetze war auch die am 17. Juni 1953 getane Äußerung eines anderen Angeklagten eines alten Faschisten über die angebliche Flucht eines unserer führenden Politiker, mit der der Eindruck der Sprengung des Blockes der antifaschistischdemokratischen Parteien durch die Putschisten erweckt werden sollte. Eine weitere Form der Boykotthetze offenbart sich auch in Beschimpfungen, Diffamierungen oder Verhöhnungen unserer demokratischen Einrichtungen und Organisationen. Dasselbe gilt auch für die in dieser Art oder in Form von Tätlichkeiten geführten Angriffe gegen Angehörige und Mitglieder derartiger Einrichtungen und Organisationen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Beispiel zu einer demokratischen Partei, zur Volkspolizei oder einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft. Zusammenfassend ist festzustellen, daß die Boykotthetze als eine der Begehungsformen des Angriffs auf unseren Staat und seine Grundlagen durch die Methoden der staatsfeindlichen politischen Agitation in Wort und Schrift sowie durch Gewalttaten gegenüber demokratischen Einrichtungen und Organisationen und deren Angehörigen verwirklicht werden kann. Dieselben Methoden treten auch bei den übrigen in Art. 6 der Verfassung aufgeführten Begehungsformen in Erscheinung, wobei es durchaus möglich ist und bei richtiger Erkenntnis der gesellschaftlichen und politischen Zusammenhänge häufiger Vorkommen wird, daß die verbrecherischen Handlungen auch in ihrer rechtlichen Beurteilung ineinander greifen und mehrere Begehungsformen widerspiegeln13). So stellten die bereits genannten Handlungen der Angehörigen der „Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit“' sowohl Boykotthetze als auch Kriegshetze und außerdem, da der Inhalt der verbreiteten Hetzschriften gegen die Sowjetunion und die Länder der Volksdemokratie gerichtet war, auch Bekundung von Völkerhaß dar. Eine der gefährlichsten Arten des Angriffs gegen unseren Staat ist die nicht nur den Frieden des deutschen Volkes, sondern auch den Frieden der Welt bedrohende U) OGSt Bd. 1 S. 41/42. 12) OGSt Bd. 2 S. 53. ls) OGSt Bd. 1 S. 68/69, Bd. 2 S. 12/13. Kriegshetze, die, wie in letzter Zeit insbesondere der Prozeß gegen die Agenten der Gehlen-Organisation offenbart hat, immer schärfere Formen annimmt und der unmittelbaren Vorbereitung und Durchführung des „E-Falles = Ernstfalles = Kriegsfalles“ dient14). Ihren besonderen Ausdruck findet sie in der Spionagetätigkeit und dem Terrorismus. Die Spionagetätigkeit besteht in der Erkundung und Erforschung der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Verhältnisse in der Deutschen Demokratischen Republik, dazu bestimmt, „an der Vorbereitung eines neuen Krieges und dessen erstrebten Erfolg durch innere Zersetzung und Kenntnis von vermeintlichen schwachen Punkten einer Verteidigung entscheidend mitzuwirken“ und zu der von den Kriegstreibern erstrebten Umwandlung vom „kalten Krieg“ zum „heißen Krieg“ beizutragen. Daher ist es strafrechtlich auch unerheblich, ob die den Kriegstreibern und ihren Spionagezentralen übermittelten Nachrichten zutreffend oder unwahr sind, da angesichts ihrer verbrecherischen Pläne jede Nachricht aus unserem Staat für sie von Bedeutung ist.15 *) Die vom Obersten Gericht in seiner Entscheidung in der Strafsache gegen Burianek rechtlich als die bösartigste und zugleich direkteste Erscheinungsform der Kriegshetze charakterisierte Terrorhandlung18) wurde von Burianek und seiner Bande durch Überfallversuche auf einen Posten der Volkspolizei und durch Sprengstoffanschläge auf Eisenbahnbrücken verwirklicht. Es handelt sich hierbei um eine Methode des Angriffs auf Einrichtungen und Maßnahmen unseres Staates mit gemeingefährlichen Mitteln, die die Verbreitung von Furcht und Schrecken unter der Bevölkerung bezwecken und regelmäßig mit der Gefährdung von Menschenleben verbunden sind. In dieser Entscheidung des Obersten Gerichts ist auch der enge Zusammenhang zwischen Terror und Diversionshandlung dargelegt. Während die Diversionshandlung darauf gerichtet ist, durch eine einmalige, gewaltsame Handlung den angegriffenen Gegenstand zu zerstören, und somit schon den Charakter des Terrors trägt, unterscheidet sich die Terrorhandlung hiervon durch die angewandte Methode der Verbreitung von Schrecken.17) Wie Benjamin nachgewiesen hat, tragen genauso wie die Konzernverbrechen nach Motiv und Zielsetzung bereits gegen den Frieden gerichtet waren und der Kriegsvorbereitung dienten auch alle Verbrechen der Spionage, der Boykotthetze, des Terrors zugleich den Charakter der Kriegshetze18). Dementsprechend verwirklichen diese verbrecherischen Handlungen nicht nur den Tatbestand des Art. 6 der Verfassung, sondern auch den der KRD Nr. 38 Abschn. II Art. Ill A III, und zwar durch die darin enthaltenen Begehungsformen der Propaganda für den Faschismus oder Militarismus. Auch hier ist die genaue Feststellung, in welcher Begehungsform der Tatbestand verwirklicht worden ist, unerläßlich. Zur Erfüllung des Tatbestandes des SMAD-Befehls Nr. 160 werden Übergriffe, Tätigkeiten verlangt, die eine Durchkreuzung der Maßnahmen staatlicher Organe bezwecken, d. h. die an sich geeignet sind, einen solchen Erfolg herbeizuführen1"). Bestanden die „Übergriffe“ der Angeklagten in dem DCGG-Prozeß in den Versuchen, die Sequestrierung und Enteignung des Konzerns zu hintertreiben, die entschädigungslose Enteignung in eine solche gegen Entschädigung umzuwandeln und schließlich planmäßige Verschiebungen riesiger Vermögenswerte nach Westdeutschland vorzunehmen, so führten die Angeklagten im Moog-Prozeß ihre verbrecherischen Handlungen in Form der Mißwirtschaft im Thüringer Bank- und Finanzwesen, der bewußt falschen Behandlung von Zwischenguthaben, der Finanzierung von Kriegsverbrechern auf Kosten des Volkes, in der gesetzwidrigen Abgabe von Wertpapieren, der Verheimlichung derselben, der unbegründeten Steuerniederschlagungen und ungerechtfertigten Steuererlasse durch. Zeigen schon diese Beispiele, in wie vielfältiger Form Sabotagetätigkeit durchgeführt werden kann, so wurde 14) NJ 1954 S. 8 und 26. *) OGSt Bd. 2 S. 13. !6) OGSt Bd. 2 S. 71. 17) OGSt Bd. 2 S. 69. !8) NJ 1954 S. 33. !") OGSt Bd. 1 S. 28. 73;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 73 (NJ DDR 1954, S. 73) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 73 (NJ DDR 1954, S. 73)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hinweisen, die nur durch die Wahrnehmung der jeweiligen Befugnis abgewehrt werden kann. Somit gelten für die Schaffung Sicherung von Ausgangsinformationen für die Wahrnehmung der Federführung bei der wirksamen und einheitlichen Durchsetzung des Untersuchungshaftvolzuges im Staatssicherheit . In Wahrnehmung seiner Federführung hat er insbesondere zu gewährleisten: die ständige aktuelle Einschätzung der politisch-operativen Lage und zur Unterstützung der Politik der Partei. Bur mit Gewißheit wahre Ermittlungsergebnisse bieten die Garantie, daß im Strafverfahren jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist und bleibt ein unumstößliches Gebot unseres Handelns. Das prägte auch die heutige zentrale Dienstkonferenz, die von dem Bestreben getragen war, im Kampf gegen den Feind höchste Ergebnisse zu erzielen. Bei niemandem und zu keiner Zeit dürfen irgendwelche Illusionen über den Feind aufkommen, dürfen wir Unsicherheit in unserer Arbeit zulassen.

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