Neue Justiz 1954, Seite 725

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 725 (NJ DDR 1954, S. 725); Zugleich hat diese Diskussion gute Lehren für die Zusammenarbeit bei den Massenorganisationen, vor allem dem Demokratischen Frauenbund Deutschlands und der Nationalen Front, gegeben. Die Zusammenarbeit aller Stellen untereinander wurde gefördert. Man half sich gegenseitig mit Kraftwagen aus; in Dessau stellte z. B. sogar der Oberbürgermeister Kraftwagen zur Verfügung, so daß es in diesen ganzen Monaten kaum eine Klage über technische Schwierigkeiten der Durchführung gab. In welchem Maße das Interesse der Bevölkerung an den Fragen des Familienrechts geweckt wurde, zeigt ein Bericht des Kreisgerichts Rochlitz vom 22. November 1954 über einen Justizausspracheabend, der zum Thema „Gehlen-Prozeß“ stattfinden sollte: „Die Gemeinde Hoyersdorf ist eine ländliche Gemeinde und besteht aus rund 400 Einwohnern. In dieser Gemeinde war bisher noch keine Justizaussprache über den neuen Familiengesetz-Entwurf durchgeführt worden, und besonders die Frauen waren der Meinung, daß darüber gesprochen würde. Aus diesem Grunde wurden zum Thema nur kurze Ausführungen gemacht, und es wurde anschließend über den Familiengesetz-Entwurf gesprochen.“ Dieses Beispiel zeigt zweierlei: Einmal, in wie weitem Maße es gelungen ist, das allgemeine Interesse der Bevölkerung an den Fragen des Familienrechts zu wecken. Auf der anderen Seite aber beweist gerade dieses Beispiel die Notwendigkeit, einer solchen breiten, demokratisch geführten Diskussion auch einen festen Abschluß zu geben, damit nicht ihr starkes, überzeugendes Ergebnis zerflattert und von neuen Aufgaben ab-lenkt. Ein solcher Abschluß einer Diskussion muß deshalb auch von allen Stellen jund Organisationen konsequent beachtet werden, um das erreichte Ergebnis nicht wieder zur Auflösung zu bringen. Es zeigt sich, daß schon die Diskussion, die im letzten Monat geführt wurde, keine neuen Ergebnisse- mehr brachte. Es werden immer noch Anregungen zur Änderung des Gesetzentwurfs gegeben, über deren Durchführung im Ministerium bereits Klarheit besteht, z. B. das Adoptions-Verhältnis ausdrücklich als Ehehindernis aufzuführen und eine gewisse Altersdifferenz zwischen dem Adoptierenden und dem Adoptionskind zu verlangen. Es zeigt sich auch in den über 6000 vorliegenden Protokollen über Justizaussprachen und den Hunderten unmittelbarer Briefe an das Ministerium der Justiz, daß die Behandlung der Probleme wirklich erschöpfend ist. In den sechs Monaten der Diskussion hat jeder die vollste Gelegenheit zur Meinungsäußerung gehabt, so daß niemand etwa behaupten kann, er wäre mit seiner Meinung nicht zu Worte gekommen. Bei aller Wichtigkeit der Fragen des Familienrechts dürfen sie doch nicht ablenken von den anderen wichtigen Problemen, die ebenfalls unseren Bürgern erklärt und nahegebracht werden müssen. So war die Erläuterung der Bedeutung der Verbrechen der Organisation Gehlen, wie sie an jenem Justizausspracheabend in Hoyersdorf vorgesehen war, für die Aufklärung unserer Bevölkerung und ihre Mobilisierung gegen Spione, Agenten und Saboteure außerordentlich wichtig und mußte nach dem großen Prozeß vor dem Obersten Gericht eindringlichst durchgeführt werden. Und es bedarf wohl keines Hinweises, daß im Augenblick die Erläuterung der Moskauer Deklaration bis in das letzte Dorf hinein, die Mitwirkung an der Organisierung des beharrlichen und notwendigen Kafnpfes gegen die Ratifizierung der Pariser Verträge und für die Erhaltung des Friedens im Vordergrund stehen muß. Der Abschluß der allgemeinen Diskussion gibt nunmehr die Grundlage für die weitere Arbeit im Ministerium. Die Einschätzung der Tausende von Meinungsäußerungen führt zu der Feststellung, daß den Grundprinzipien des Entwurfs weitaus überwiegend zugestimmt wird, daß jedoch im einzelnen eine Fülle von Anregungen vorliegen, die zum Teil sehr genau auf ihre Wurzeln untersucht werden müssen. Entsprechen bestimmte Vorschläge und Wünsche unserer gesellschaftlichen Realität oder sind sie noch Ausdruck überkommener Vorstellungen, die eine Berücksichtigung nicht mehr verdienen, sondern durch Überzeugung zu überwinden sind? Dazu kommt für die Arbeit des Ministeriums, daß nach der endgültigen Klärung aller materiell-rechtlichen Fragen eine große Anzahl formeller Fragen zu klären sind, wie Fragen des Personenstandes und des Prozeßverfahrens in Familiensachen. Dem wird eine weitere wissenschaftliche Behandlung dieser Fragen, die in der Fachpresse in der „Neuen Justiz“, in „Staat und Recht“ und im „Schöffen“ fortgesetzt werden wird, förderlich sein. Abschließend möchte ich mit der Wiederholung des Dankes an alle, die sich mit Begeisterung für die Durchführung der Diskussion eingesetzt haben, den Wunsch aussprechen, daß die gleiche Einsatzfreudigkeit auch für die Zukunft die gesamte propagandistische Arbeit der Mitarbeiter des Justizapparates erfüllen möge. Zur Methodik der Gesetzesanwendung Bemerkungen zu dem Aufsatz von Such über die Verjährung*) Von Dr. HELMUT OSTMANN, Hauptabteilungsleiter im Ministerium der Justiz I Aus der Veränderung der Produktionsverhältnisse, insbesondere aus der Schaffung des Volkseigentums und der Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in der volkseigenen Wirtschaft, leitet Such die Ansicht ab, daß nicht nur für die künftige Gesetzgebung wie Kleine1) es gefordert hatte , sondern bereits nach geltendem Recht in den meisten Fällen die Verjährung von Amts wegen zu beachten sei. Nur für die Verjährung von Forderungen zwischen privaten Betrieben und Bürgern sieht Such die Regelung des § 222 BGB als fortgeltend an und hält eine Belehrung des Gerichts über dieses Leistungsverweige-rungsrecht gemäß § 139 ZPO für ausreichend. In allen anderen Fällen jedoch soll bereits nach geltendem Recht das Gericht verpflichtet sein, die Verjährung von Amts wegen zu beachten, also die Klage abzuweisen, selbst wenn der Verklagte die Einrede der Verjährung trotz Belehrung nicht geltend macht. Das soll sowohl im Verfahren vor dem Vertragsgericht wie vor dem Zivilgericht, für Forderungen zwischen staatlichen Betrieben, *) NJ 1954 S. 434. Ü NJ 1954 S. 164. aber auch für alle Forderungen gegen staatliche Betriebe sowie für Forderungen staatlicher Betriebe gegen Bürger und auch für Forderungen zwischen sozialistischen genossenschaftlichen Betrieben und gegen solche gelten. Such begründet diese Auffsassung im ersten Teil seines Aufsatzes mit der grundsätzlichen These, daß sich auf Grund der neuen Produktionsverhältnisse nicht nur der gesellschaftliche Inhalt des § 222 BGB gewandelt, sondern daß diese Bestimmung sich auch rechtlich verändert habe; die Inhaltsänderung habe die „Veränderung der Rechtsform“ zur Folge. Such weist selbst darauf hin, daß in Diskussionen das Bedenken geäußert worden ist, ob dieses Ergebnis nicht eine Verletzung der Gesetzlichkeit enthalte, und betont demgegenüber, daß umgekehrt die Anwendung des § 222 BGB in der bisherigen Form der Einrede gegen die demokratische Gesetzlichkeit verstoße. Sein Hinweis, daß die demokratische Gesetzlichkeit nicht formal verstanden werden darf, sondern inhaltlich verwirklicht werden muß, ist zweifellos richtig: „Die Anwendung der Rechtsnormen auch des übernommenen Rechts muß der Verwirklichung der staatlichen Politik unserer Arbeiter- und Bauemmacht dienen“ (Sperrung von mir, H. O.). 725;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 725 (NJ DDR 1954, S. 725) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 725 (NJ DDR 1954, S. 725)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der Effektivität vorbeugender Maßnahmen bestimmt. Mur bei strikter Beachtung der im Innern der wirkenden objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung und der Klassenkampfbedingungen können Ziele und Wege der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in starkem Maße davon ab, wie es gelingt, die durch den Gegner konkret angegriffenen Und wogen ihrer eigenen -Beschaffenheit gefährdeten Bereiche, Personen und Pcrsonengruppen innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen und individuellen Bedingungen zu erfassen und aufzuzeigen, wie erst durch die dialektischen Zusammenhänge des Wirkens äußerer und innerer Feinde des Sozialismus, der in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der taktischen Gestaltung der Weiterführung der Verdächtigenbefragung eröffnet die Möglichkeit, den Verdächtigen auf die,Erreichung der Zielstellung einzustellen, was insbesondere bei angestrebter Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der taktischen Gestaltung der Weiterführung der Verdächtigenbefragung eröffnet die Möglichkeit, den Verdächtigen auf die,Erreichung der Zielstellung einzustellen, was insbesondere bei angestrebter Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung -von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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