Neue Justiz 1954, Seite 689

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 689 (NJ DDR 1954, S. 689); Es ist das Ziel all dieser pseudowissenschaftlichen Entdeckungen, die unversöhnlichen Klassengegensätze, die die kapitalistische Gesellschaft spalten und der Bourgeoisie nichts Gutes verheißen, zu verbergen. Um insbesondere die Lehre vom Klassenkampf zu begraben, wird z. B. die Behauptung aufgestellt, daß ein wirklicher Konflikt zwischen einer leitenden und einer verpflichteten Person nicht möglich sei. Betrachtet man einen Arbeitsvertrag, so zeigt sich nach Lefouff und Haves, daß die Machtbefugnis der „Arbeitgebers“, des Kapitalisten, wie die Pflichten des Lohnarbeiters vom Naturrecht in gleicher Weise vorherbestimmt sind, und folglich nicht in Konflikt geraten können (!?). Weshalb hört aber dann in den bürgerlichen Ländern die Streikbewegung nicht auf, weshalb wurde in den USA das reaktionäre, gewerkschaftsfeindliche Taft-Hartley-Gesetz erlassen, über das sich Lebuff und Haves mit großer Vorsicht äußern? Auf diese Fragen geben die Verfasser natürlich keine Antwort. Mit den salbungsvollen Phrasen von der „sozialen Harmonie“ und dem „Allgemeinwohl“, die den päpstlichen Enzykliken entlehnt sind, versuchen sie, die erbarmungslose Ausbeutung der werktätigen Massen um der Maximalprofite des Monopolkapitals willen zu verbergen, verschleiern sie die Tatsache, daß sowohl der bürgerliche Staat, der den Monopolen untergeordnet ist, wie auch sein Recht Mittel zur Aufrechterhaltung der kapitalistischen Ausbeutung und der politischen Herrschaft der Bourgeoisie sind. Die „Arbeiten“ anderer amerikanischer und europäischer Neothomisten der Jurisprudenz gleichen den Schriften von Lebuff und Haves wie ein Ei dem anderen21). In diesen „Arbeiten“ begegnen wir dem gleichen Versuch, die Werktätigen mit „Theorien“ jeder Art über das Naturrecht als Mittel zur Erreichung des „sozialen Friedens“ zu betrügen und die Ewigkeit der kapitalistischen Ordnung, ihre Übereinstimmung mit dem höheren, unanfechtbaren Naturrecht zu beweisen. Es ist charakteristisch, daß die klerikalen Juristen versuchen, die völlige Unhaltbarkeit ihrer minderwertigen Apologie durch den Befehlston ihrer Äußerungen auszugleichen. In letzter Instanz beweisen sie nicht, sondern entstellen die Wahrheit. Je absurder die Thesen der Verfasser, desto stärker ihr Befehlston. In dieser Hinsicht erinnern sie in seltsamer Weise an den nicht unbekannten Eugen D ü h r i n g , der seine „sehr eigenartigen Ergebnisse“ ebenfalls mit unwahrscheinlicher Schnelligkeit fabrizierte. „Die Großprahlerei mit der juristischen Gelahrtheit hat zum Hintergrund im besten Falle die allerordinärsten Fachkenntnisse eines ganz gewöhnlichen altpreußischen Juristen“, schrieb F. Engels über Dühring22 2). Was aber die 21) vgl. z. B. A. Coste-Floret, Les probl£mes fonda-mentaux du droit, Paris 1946; J. D a b i n , Theorie gfinerale du droit, Bruxelles 1944; G. Rommen, Die ewige Wiederkehr des Naturrechts, 1937; T r u y o 1, Doctrines contempo-raines du droit des gens, Paris 1951; Clark, The Soul of the Law, 1942; Wright, American Interpretation of Natural Law, 1931 u. a. 22) F. Engels, Anti-Dührlng, Berlin 1948, S. 136. Neothomisten des Rechts anbelangt, so verbirgt sich hinter ihrer naturrechtlichen Terminologie nicht mehr als eine ganz gewöhnliche theologische Lehre. In den schmetternden Phrasen der katholischen Prediger der Jurisprudenz ist nicht, ein Körnchen Wissenschaft zu finden; denn ihre Aufgabe besteht gerade darin, „ alle wissenschaftlichen Gesetze überhaupt über Bord zu werfen, um den religiösen Gesetzen Platz zu verschaffen .“22). * So wird allein am Beispiel der Evolution in nur einer Richtung der bürgerlichen Jurisprudenz offenbar, welches Verfallsstadium die heutige bürgerliche Rechtswissenschaft erreicht hat. Wenn in der Periode der Zerschlagung der Feudalordnung die Idee des Naturrechts vom revolutionärsten Teil der Bourgeoisie als ein Mittel im ideologischen Kampf gegen die überlebte sozialökonomische Gesellschaftsformation benutzt wurde, so dient sie heute den Apologeten des „wiedererstandenen Naturrechts“ zur Verteidigung des verfaulten und überlebten kapitalistischen Systems. Wenn die Naturrechtslehre des 17. und 18. Jahrhunderts durch ihre revolutionären und fortschrittlichen Vertreter, wie z. B. J. J. R o u s s e a u, die demokratischen Freiheiten und die Gesetzlichkeit auf ihre Fahnen schrieb, die heiligen und unabdingbaren Rechte -des Menschen und des Volkes bestätigte, so ist die Theorie des „wiedererstandenen Naturrechts“ in der Epoche der sich vertiefenden Krise des kapitalistischen Weltsystems nur ein kläglicher Versuch, den Feldzug der reaktionären imperialistischen Bourgeoisie, gegen die demokratischen Freiheiten, gegen die Gesetzlichkeit, gegen das Prinzip der Gleichberechtigung der Menschen und Nationen ideologisch zu begründen. Wenn die bürgerlichen Ideologen des 18. Jahrhunderts in ihrer Mehrheit gegen alle theoretischen Formen der Weltanschauung auftraten und ihre Ansichten rein rationalistisch zu erklären versuchten, so sind die heutigen Theoretiker des Naturrechts zum unverhohlenen Fideismus und zum Pfaffentum zurückgekehrt. Wenn schließlich die fortschrittlichen Vertreter der Natur rechtslehre des 17. und 18. Jahrhunderts, von denen viele mit Recht als große Denker bezeichnet werden können, infolge der Grenzen, die ihnen ihre Epoche setzte, bei der Entwicklung nicht zu richtigen Schlußfolgerungen gelangen konnten, so verdrehen und verfälschen die heutigen gelehrten Pygmäen, die unter der Flagge des „Naturrechts“ auf treten, bewußt die Wahrheit, indem sie jede Wissenschaft durch eine voreingenommene und lakaienhafte Apologie ersetzen, die sie mit den polizeilichen Erwägungen der herrschenden kapitalistischen Oberschichten in Einklang gebracht haben. So sieht die Evolution der bürgerlichen Rechtswissenschaft aus. 2S) W. I. Lenin, Werke, Band 20, S. 188 (russ.). Der individuelle und genossenschaftliche Wohnungsbau in der Deutschen Demokratischen Republik Von HEINZ STROHBACH, wiss. Assistent am Institut für Zivilrecht der Humboldt-Universität Berlin I Zu allen Zeiten lebten die unterdrückten Klassen unter den schlechtesten Wohnverhältnissen. Die Geschichte lehrt, daß diese Wohnungsnot der Mehrheit der jeweiligen Bevölkerung eine allen Ausbeuterordnungen gemeinsame Erscheinung ist, daß sie also nicht allein im Kapitalismus auftritt. Jedoch verschärft sich das bereits seit langem bestehende Wohnungselend gerade in dieser Periode ganz besonders. Hauptursache dafür ist der kapitalistische Konzentrationsprozeß, der in gleicher Weise Produktion und davon abhängig Produzenten erfaßt: die Arbeiter werden vom Land in die großen Städte, die Industriezentren, gezogen und dort auf engen Raum zusammengedrängt. Dabei entspricht die Bauanlage der älteren Städte gar nicht mehr den Bedingungen der wachsenden Industrie. Deshalb werden gleichzeitig Arbeiterhäuser, in denen sich der Wert des Bodens nicht voll realisieren läßt, niedergerissen. An ihrer Stelle werden Geschäfts- und Bankhäuser errichtet und Prachtstraßen angelegt1). Hinzu kommt, daß unter kapitalistischen Verhältnissen der Wohnungsbau nur in geringem Maße der Befriedigung der Lebensbedürfnisse der breiten Masse der Bevölkerung dient. Er ist vor allem ein Geschäft, das von den Interessen der städtischen Grundeigentümer und der Monopol-Unternehmen in der Bau- und Baustoffindustrie abhängig ist; die permanente Wohnungsnot bietet dafür eine sichere Grundlage. !) vgl. dazu Marx, „Das Kapital", Dietz Verlag, Berlin 1953, Bd. I, S. 694.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 689 (NJ DDR 1954, S. 689) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 689 (NJ DDR 1954, S. 689)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des in übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den. Auf gaben Verantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben. Kombinaten und Einrichtungen. Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie zu prüfen, wie diesen Problemen vorbeugend und offensiv begegnet werden kann. Ein Teil der Beschwerden kann vermieden werden, wenn die innerdienstlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften; den evtl, erforderlichen Einsatz zeitweiliger Arbeitsgruppen; die Termine und Verantwortlichkeiten für die Realisierung und Kontrolle der politisch-operativen Maßnahmen. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß die Besuche durch je einen Mitarbeiter ihrer Abteilungen abgesichert werden. Besuche von Diplomaten werden durch einen Mitarbeiter der Hauptabteilung abgesichert.

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