Neue Justiz 1954, Seite 683

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 683 (NJ DDR 1954, S. 683); 2. Die Verbesserung der Anleitung der örtlichen Organe der Staatsgewalt durch die zentralen Organe, zur Verstärkung der Initiative und der Verantwortlichkeit der örtlichen Organe der Staatsgewalt für die Durchführung der Politik unseres Staates. 3. Die Verbesserung der Kontrolle der Durchführung der Gesetze und Verordnungen zur Festigung der Gesetzlichkeit als einem der fundamentalen Grundsätze unserer staatlichen Tätigkeit. 4. Die stärkere Entwicklung der kollektiven Zusammenarbeit auf allen Ebenen der Staatsverwaltung zur Ausschaltung persönlicher Selbstherrlichkeit und individueller Fehlentscheidungen. Um diese Grundsätze durchzusetzen, wird „die Regierung der Arbeit des Staatsapparates die größte Aufmerksamkeit zuwenden“. Sie wird dahin wirken, daß die Hauptschwächen überwunden werden. „Es fehlt mitunter noch an der politischen und wissenschaftlichen Höhe in der staatsorganisatorischen Arbeit, noch nicht voll entwickelt ist das Vermögen, das Neue überall zu erkennen, es systematisch zu pflegen, zu entwickeln und so zum Durchbruch zu bringen.“ Hier sind der Staatspraxis und auch der Staats- und Rechtstheorie große Aufgaben gestellt. III Notwendig ist, so führte Otto Grotewohl aus, durch eine qualifizierte Leitung „sowohl den einzelnen Ministerien als auch den örtlichen Organen der Staatsgewalt eine klare Orientierung für ihre gesamte Tätigkeit zu geben, sie so politisch zu festigen, ihre Selbständigkeit und Eigeninitiative zu stärken“. Alle Organe der Staatsgewalt, sowohl die zentralen als auch die örtlichen, können ihre Tätigkeit nur auf der Grundlage der klaren Einsicht in die Grundlinien unserer Politik und die konkreten Bedingungen ihrer Durchführung in den Ministerien und den Räten der Bezirke, Kreise und Gemeinden entfalten. Die Einsicht in die Grundlinien unserer Politik vermittelt den einzelnen Organen unseres Staates das Bewußtsein, daß sie ein Teil des Ganzen sind unseres Staatsapparates,- der eine Einheit darstellt , und daß das Ganze, die Tätigkeit dieses Staatsapparates in der Durchführung der Politik der Regierung Schaden erleidet, wenn sie nicht mit der Entwicklung Schritt halten oder in ihrer Arbeitsintensität hinter den gestellten Aufgaben Zurückbleiben. Eine solche Höhe des politischen Bewußtseins befähigt die Organe der Staatsmacht, in ihrer Arbeit zugleich die konkreten Bedingungen zu erkennen, unter denen sie auf ihrem jeweiligen Zweige oder Gebiete die staatliche Politik durchzuführen haben, und ihre Arbeit diesen konkreten Bedingungen anzupassen. Denn es steht vor unserem Staatsapparat und seinen Funktionären die Aufgabe, die staatliche Arbeit auf die Höhe der politischen Aufgabenstellung zu heben alle staatliche Tätigkeit mit politischem Inhalt zu durchtränken. Ist die Methode der bürgerlichen Staatsadministration die bürokratische Anweisung, die der „Untergebene“ die traurige Beamtenseele auszuführen und nach deren Sinn er nicht zu fragen hat, so ist unsere Methode die der politischen Anleitung und Aufklärung, der Befähigung des beauftragten Funktionärs, von sich aus unter Berücksichtigung der besonderen Umstände, der Schwierigkeiten und Hemmnisse, denen er begegnet, politisch richtige Maßnahmen zu treffen, die der Qualifizierung des beauftragten Funktionärs zu einem Menschen, der auf dem Posten zu stehen vermag, auf den das Vertrauen unserer Regierung ihn berufen hat. Die Einheitlichkeit der Grundlinie unserer Politik wird durch die vielfältigen Arten ihrer Durchführung nicht berührt. Im Gegenteil! Die konsequente Durchführung einer politischen Linie erfordert die allseitige Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse des jeweiligen Bezirks, Kreises, der Stadt, der Gemeinde. Sie erfordert die Entfaltung der breitesten Initiative der örtlichen Organe der Staatsgewalt, das heißt die volle Entfaltung der Tätigkeit der Volksvertretungen und ihrer vollziehend-verfügenden Organe, der Räte. „Die örtlichen Unterschiede in allen diesen Fragen nicht zu berücksichtigen“, schreibt Lenin, „würde bedeuten, in bürokratischen Zentralismus zu verfallen usw., würde bedeuten, die örtlichen Funktionäre bei der Berücksichtigung der örtlichen Unterschiede zu hindern, die die Grundlage einer vernünftigen Arbeit bildet.“2) Darum ist bürokratisches Administrieren zutiefst schädlich und unserer staatlichen Tätigkeit feindlich, denn es unterdrückt die Initiative, macht politisch blind und lähmt infolgedessen die Schlagkraft unseres Staates. Von diesen Forderungen an unsere Staatsorgane, politisch operativ zu arbeiten, um so die Politik von Partei und Regierung durchzusetzen, unsere Gesetzlichkeit zu sichern und unsere Staatsordnung zu festigen, sind die Organe unserer Justiz, Staatsanwaltschaft und Gerichte, nicht ausgenommen. Otto Grotewohl betonte die außerordentliche Bedeutung der strikten Durchführung des Grundsatzes der Gesetzlichkeit für die Festigung der Staatsmacht und die Mobilisierung der Massen. „Die Regierung geht“, so führte Otto Grotewohl aus, „von der Erkenntnis aus, daß die geringste Gesetzesverletzung durch die Organe der Staatsgewalt notwendig die Initiative der Massen lähmt und eine Einbruchstelle für die Feinde der Demokratie ist.“ Der Grundsatz der Gesetzlichkeit erfordert, daß sowohl in den Gesetzen als auch in der Art ihrer Durchführung „klar und eindeutig die Politik unseres Staates zum Ausdruck kommt“. Otto Grotewohl hat eindringlich auf die Gefahr hingewiesen, die unserer Entwicklung durch die Tätigkeit der feindlichen Agenturen droht, wenn wir nicht in der Sache des Schutzes unserer gesellschaftlichen Ordnung vor diesen verbrecherischen Anschlägen wachsam und hart sind. Die imperialistischen Feinde der deutschen Nation schrecken vor keinem Verbrechen zurück, sie sind auch bemüht, die gesellschaftliche und politische Moral unserer Bürger, ihre Staats- und Arbeitsdisziplin zu untergraben, um so unsere ökonomische und kulturelle Entwicklung zu hemmen. In ihrer Tätigkeit dürfen sich unsere Ermittlungsund Justizorgane nicht darauf beschränken, abzuwarten, bis der Feind mit seinen Verbrechen hervortritt und Schaden angerichtet hat. Die Verschärfung des Klassenkampfes und die sich daraus ergebende Verstärkung der Feindtätigkeit, die jeden unserer Schritte vorwärts begleiten wird, erfordert, die verbrecherischen Machenschaften des Gegners frühzeitig zu erkennen, ihn zu schlagen, bevor er hervortritt und Schaden anrichtet, bevor er die politische und gesellschaftliche Moral einzelner schwankender Elemente unter den Bürgern erschüttern kann. Das aber macht es unseren Justizorganen zur Pflicht, die Bewegung des Klassenkampfes und der Feindtätigkeit, aus der die Kriminalität resultiert, in jedem Bezirk, in jedem Kreis und in jeder Gemeinde genau zu verfolgen, die Stellen zu erkennen und voraussehend festzustellen, an denen der Gegner ansetzen wird, wo er Mängel und Schwächen auszunutzen sucht, um dunkle und schwache Elemente zu Verbrechen gegen unsere Rechtsordnung zu treiben. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, daß immer dort, wo wir den nächsten Schritt vorwärts taten beim Aufbau unserer volkseigenen Industrie, bei der Bodenreform, bei der Schaffung von Produktionsgenossenschaften , der Gegner hervortrat und schwankende Elemente auf seine Seite zog. Daraus gilt es zu lernen, denn bei den nächsten Schritten, die wir vorwärtsgehen, wird es nicht anders sein. Die marxistisch-leninistische Weltanschauung gibt unseren Staatsfunktionären die Möglichkeit der wissenschaftlichen Voraussicht, befähigt sie, vorausschauend zu wirken und Maßnahmen zu treffen, um Hemm- 2) Lenin, Ausgew. Werke, Bd. II S. 960; Sperrung von mir K. P. 683;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 683 (NJ DDR 1954, S. 683) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 683 (NJ DDR 1954, S. 683)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Erstvernehmung ausdrückt. In der Jahresanalyse wurde auf zunehmende Schwierigkeiten bei der Erzielung der Aussagebereitschaft hingewiesen und wesentliche Ursachen dafür genannt.

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