Neue Justiz 1954, Seite 681

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 681 (NJ DDR 1954, S. 681); Gerade bei der Einschätzung von Verstößen gegen die Ordnung unserer Wirtschaft z. B. Volkswirtschaftsplan, Vertragssystem müssen aber Richter und Staatsanwälte dessen eingedenk sein, daß jeder Anwendung von Zwang, insbesondere von gerichtlichem Zwang, die Überzeugung vorangegangen sein muß. Dies gilt vor allem in bezug auf die Lehren aus dem 21. Plenum, die in den Betrieben, von den verantwortlichen Wirtschafts- und Staatsfunktionären diskutiert und studiert werden müssen, damit diese von der Richtigkeit dieser Erkenntnis überzeugt und zur Einsicht in die Notwendigkeit ihrer Anwendung geführt werden, d) Die Gerichte müssen die Bestimmungen über die bedingte Strafaussetzung sorgfältig beachten. Ziel der Tätigkeit unserer Gerichte ist die Erziehung. Wenn vor Beendigung der Strafzeit sich zeigt, daß das Ziel der Erziehung bei einem Verurteilten erreicht ist, so ist die Möglichkeit der bedingten Strafaussetzung nach § 346 StPO gegeben. Zur Zeit werden die Gerichte in überwiegendem Maße auf Grund der Eingaben von Angehörigen des Verurteilten oder des Verurteilten selbst tätig. Erreicht werden muß jedoch in immer zunehmendem Maße, daß die Entscheidung, ob einem Verurteilten bedingte Strafaussetzung gewährt werden soll, auf der systematischen Handhabung des § 346 Abs. 6 beruht, wonach nämlich nach Antritt der Strafe der Staatsanwalt und der Leiter der Vollzugsanstalt laufend zu überprüfen haben, ob die Voraussetzungen für eine Strafaussetzung eingetreten sind, und gegebenenfalls entsprechende Anträge stellen müssen. Diese Überprüfung muß systematisch in die Erziehungsarbeit während des Strafvollzugs eingeschaltet werden und zu einer klaren Ordnung in der Handhabung der bedingten Strafaussetzung führen. e) Die bereits oben geforderte Ausstrahlung der Gesetzlichkeit durch die Tätigkeit der Gerichte fordert eine weitere Entwicklung der Gerichtskritik, die insbesondere die örtlichen Organe des Staatsapparates oder gesellschaftliche Oganisationen auf Verletzungen der Gesetzlichkeit hinweisen muß. f) Alle Zivilverfahren, die alltägliche und menschliche Sorgen der Bevölkerung zum Gegenstand haben, sind schnell und richtig durchzuführen. Gerade die Aussprachen, die bei der Vorbereitung der Wahlen geführt wurden, haben uns eindringlichst gezeigt, wie schwer eine Mißachtung ihrer persönlichen Interessen die Bürger kränkt, und wie dankbar sie für jede schnelle, verständnisvolle Behandlung ihrer Sorgen durch die Staatsorgane sind. Dies gilt besonders für Familiensachen: Die Diskussion über den Entwurf eines neuen Familiengesetzbuchs hat das Verständnis unserer Bürger für Fragen des Familienrechts und ihre Kritik geweckt und die Richter in den Aussprachen gerade auch mit den moralischen Anschauungen unserer Bürger weitgehend bekannt gemacht. Es darf vor allem keine formularmäßige Behandlung von Scheidungssachen, wie sie zum Beispiel die oben erwähnte Revision des Kreisgerichts Oranienburg aufdeckte, mehr geben. Unmittelbares Ergebnis der Verhandlungen des 21. Plenums für die Tätigkeit der Gerichte in Zivilsachen ist jedoch die Erkenntnis, daß große Aufmerksamkeit auf die Einhaltung von vertraglichen Bindungen zu lenken ist. Das gilt insbesondere für alle Verpflichtungen, die sich im weitesten Umfange gesehen aus der Planung unserer Wirtschaft ergeben und mit der Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes und der Verpflichtung an den Staatshaushalt in Verbindung stehen. 5. Kader aufs Land Das 21. Plenum verlangt die starke politische und technische Unterstützung unserer Landwirtschaft. Notwendig ist weiter die Unterstützung der demokratischen Entwicklung auf dem Lande. Es gibt noch eine Reihe von Gemeinden, denen es überhaupt an Bürgermeistern oder an erfahrenen Bürgermeistern fehlt. Wir wissen, daß wir noch eine große Reihe von Schwächen innerhalb unserer eigenen Kader haben. Es sind ideologische Schwächen, von denen oben gesprochen wurde, und auch zahlenmäßig haben wir noch nicht den vollen Sollbestand in der Besetzung der Gerichte erreicht. Auf der anderen Seite können wir aber sagen, daß wir auch schon über eine beträchtliche Anzahl guter Kader verfügen. Und manchen anderen Teilen des Staatsapparates gegenüber haben wir in der Justiz einen beträchtlichen Vorsprung dadurch, daß alle unsere Kader in den verantwortlichen Stellen eine fachliche Vorbildung besitzen. Ich bin daher der Ansicht, daß sich auch die Organe der Justiz nicht der Verpflichtung entziehen dürfen, einige Richter dem Lande zur Verfügung zu stellen, damit sie als Bürgermeister bei der Festigung der demokratischen Ordnung auf dem Lande helfen. Wir denken, daß wir bei unseren Richtern Zustimmung finden werden, und daß diejenigen, die dazu ausgewählt werden, mit besonderem Stolz diese Aufgabe erfüllen werden. Der erste Sekretär der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Walter Ulbricht, sprach in seinem Referat auf dem 21. Plenum offen aus, daß die Durchführung dieser Aufgabe für die Arbeiter und Angehörigen der Intelligenz auch mit persönlichen Schwierigkeiten verbunden ist. Und er fuhr fort: „Aber ohne Opfer ist die große Aufgabe der Entwicklung und Umwandlung der Landwirtschaft und der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus nicht lösbar.“ Wir denken, daß sowohl diejenigen Richter, die zur Arbeit aufs Land gehen, wie auch die, die bis zum Heranwachsen des Ersatzes für die aus der Justizarbeit Ausscheidenden deren Arbeit mit übernehmen, zu solchen Opfern bereit sind. Die Demokratie unserer Arbeiter- und Bauernmacht Zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten Otto Grotewohl vom 19. November 1954 Von Professor Dr. KARL POLAK, Abgeordneter der Volkskammer, Berlin I Der Kampf um die Stärkung unserer Staatsmacht und die Vertiefung und Entfaltung der Demokratie ist von dem Kampf um die strikte Durchsetzung der Grundsätze der politischen Ökonomie in der Deutschen Demokratischen Republik, wie sie der erste Sekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Walter Ulbricht, auf der 21. Plenartagung des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands entwickelt hat, nicht zu trennen. Es ist die Funktion unserer Staatsmacht, den Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus zu vollziehen. Das erfordert eine solche Organisation unserer Volkswirtschaft, daß ihr ständiger Aufschwung zum Zwecke der maximalen Befriedigung der wachsenden materiellen und kulturellen Bedürfnisse unseres Volkes gewährleistet ist; dies ist aber nur durch das ununterbrochene Wachstum und die ständige Vervollkomm- nung der sozialistischen Produktion auf der Grundlage der höchstentwickelten Technik möglich. Unter welchen konkreten Bedingungen sich dieses Gesetz in der Deutschen Demokratischen Republik durchsetzt, hat Walter Ulbricht auf dem 21. Plenum dargetan. Unser Staat ist nicht Selbstzweck. Sein wichtigster Zweck ist die Verwirklichung der Grundsätze der politischen Ökonomie in der Deutschen Demokratischen Republik. Wir werden die Tätigkeit unseres Staatsapparates und der in ihm arbeitenden Funktionäre nur in dem Maße qualifizieren können, wie wir die Funktionäre in den Stand setzen, diese Gesetze zu beherrschen, sie bewußt anzuwenden und so unsere Staatsmacht in allen Zweigen in den Dienst ihrer Durchsetzung zu stellen. Das gilt für das Staats- und Verwaltungsrecht nicht weniger als für das Straf- und Zivilrecht, das Arbeitsrecht und alle anderen Rechtsgebiete. Das gilt in besonderem Maße für die staats- 681;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 681 (NJ DDR 1954, S. 681) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 681 (NJ DDR 1954, S. 681)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Achtung und Wahrung der Würde des Menschen werden Aufgaben, grundsätzliche Arbeitsweise und die konkrete Gestaltung einzelner straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit zu erfolgen hat, weil die Abwehr dieser konkreten Gefahr Bestandteil der politisch-operativen Aufgabenerfüllung entsprechend der staatsrechtlichen Verantwortlichkeiten Staatssicherheit ist. Die Unumgänglichkeit der Durchführung der Sachverhaltsklärung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung bearbeitet. Ein Teil der Verhafteten hat Verbindungen zu Organisationen, Einrichtungen und Personen im Ausland, die sich mit der Inspirierung, Organisierung und Durchführung subversiver Aktivitäten gegen die und andere sozialistische Staaten und ihre führenden Repräsentanten sowie Publikationen trotzkistischer und anderer antisozialistischer Organisationen, verbreitet wurden. Aus der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Vorschriften der und die Gewährleistung des Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gesetz vor vorsätzlichem gegen diese strafprozessualen Grundsätze gerichtetem Handeln.

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