Neue Justiz 1954, Seite 680

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 680 (NJ DDR 1954, S. 680); Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“geändert oder verbessert werden muß, sofort dem Ministerium signalisieren. d) Vor allem stellt aber das *21. Plenum in den Mittelpunkt der gesamten ideologischen Arbeit aller Funktionäre im Staatsapparat das Studium des sowjetischen Lehrbuches der Politökonomie. Auch für den Juristen hat die Kenntnis der Politökonomie sehr große Bedeutung; dies gilt nicht nur für das Gebiet des Zivilrechtes, sondern auch des Strafrechtes. Die richtige Beurteilung, inwieweit Maßnahmen auf dem Gebiet der Wirtschaft, Verletzungen der Plandisziplin strafbare Handlungen darstellen, hat häufig die Kenntnis der ökonomischen Gesetze unserer Ordnung zur Voraussetzung. Über die Durchführung des Studiums der Politökonomie im einzelnen wird noch eine besondere Anweisung gegeben werden, jedoch erwarten wir, daß Richter und Staatsanwälte die bereits laufend in der Presse veröffentlichten übersetzten Teile des Lehrbuches4) zunächst selbständig studieren. 2. Die Entwicklung der Kollektivität der Leitung a) Die Aufgabe, eine wirklich kollektive Leitung zu entwickeln, besteht in erster Linie für die Justizverwaltungen. Sie ist eng verbunden mit der Weiterentwicklung der Justizverwaltungsstellen überhaupt. Ihre' Geschäftsverteilungspläne müssen überprüft werden. Bei der Verantwortlichkeit des Leiters in der Entscheidung muß sich die Kollektivität in der Leitung besonders zwischen dem Leiter und seinem Stellvertreter entwickeln, darüber hinaus zwischen Leiter und Stellvertreter einerseits und den einzelnen Abteilungsleitern andererseits. Es wird zu prüfen sein, inwieweit dem Leiter zu viel Einzelaufgaben zur persönlichen Erledigung übertragen sind. Es ist vorgesehen, daß die regelmäßige Arbeitstagung der Leiter der Justizverwaltungsstellen im Ministerium der Justiz im Januar sich vor allem mit der Frage der Leitung in den Justizverwaltungsstellen beschäftigt. Diese Tagung wird um so ergebnisreicher sein, je eher die Leiter anfangen, sich darauf vorzubereiten. b) Bei den Gerichten muß Klärung über die Form und das Wesen der „kollektiven Leitung“ geschaffen werden. Für die Rechtsprechung ist die Form durch Gesetz festgelegt. Die Entscheidung aller Verfahren liegt bei dem Richter-Kollegium, dessen Mitglieder gleichberechtigt und gleich verantwortlich entscheiden. Die Prozeßleitung liegt beim Vorsitzenden, und es darf keine Verwischung in der prozeßrechtlichen Stellung des Vorsitzenden unter falscher Berufung auf die „Kollektivität der Leitung“ geben. Falsch sind im besonderen Vorstellungen von einem „Gerichtskollektiv“, unter dem man nicht nur die Richter, sondern auch den Staatsanwalt und den Rechtsanwalt verstand. c) Die richtige Leitung ist untrennbar mit der Kontrolle verbunden. In der Arbeitsentschließung des Kollegiums des Ministeriums der Justiz zur Durchführung der Beschlüsse des IV. Parteitags heißt es: „Die inzwischen festgelegten Grundsätze für die Durchführung von Instruktion und Revision sind Bestandteile dieser Arbeitsentschließung. Sie sind laufend zu kontrollieren und auf ihre Verbesserungsmöglichkeit zu überprüfen.“5) Die letzte Arbeitstagung der Leiter der Justizverwaltungsstellen im Ministerium hat bereits mit dieser Überprüfung für die Instrukteurtätigkeit begonnen, die Auswertung dieser Tagung wird, ausgehend von den als richtig erkannten Grundsätzen, zu Maßnahmen der Verbesserung im einzelnen führen. d) Obgleich wir in diesen Anleitungen schon sehr oft Gesagtes nicht wiederholen wollen, müssen wir gerade bei der Behandlung von Fragen der Leitung erneut betonen, daß eine gute. Leitung sich nur entwickeln kann mit Hilfe lebendiger Kritik von unten und ständiger Selbstkritik des Leiters. 4) vgl. „Neues Deutschland“ vom 19. November 1954, 28. November 1954 und 1. Dezember 1954. 5) NJ 1954 S. 322. 3. Strengstes Sparsamkeitsregime Die Organe der Justiz haben sich in einzelnen Fragen bemüht, sparsam zu wirtschaften. Es muß jedoch erkannt werden, daß auch die Verwirklichung des Sparsamkeitsregimes in erster Linie nicht eine Frage technischer Maßnahmen, sondern eine ideologische Frage ist. Ideologischer Klärung bedarf vor allen Dingen die Stellung zu Fragen des Stellenplanes. Noch keineswegs überwunden sind die Neigungen, in den Stellenplan „Reserven“ einzubauen und dem Ministerium unklare Angaben zu machen. Die Stellungnahme zum Beispiel der Justizverwaltungsstelle Erfurt zur richtigen, dem Stellenplan entsprechenden Einstufung der Protokollantinnen in Zivilsachen zeigt, daß sie die Bedeutung dieser Frage nicht verstanden hatte, daß sie insbesondere auch nicht verstand, die Mitarbeiter von der Richtigkeit dieser Maßnahme zu überzeugen. Sie versuchte vielmehr, ohne eigene Überzeugung von der Richtigkeit der Maßnahme, die sie durchführen sollte, rein administrativ vorzugehen. Zur Durchführung des Sparsamkeitsregimes gehört weiter, daß die Justizverwaltungsstellen dazu beitragen, durch die ständige Beobachtung des Arbeitsanfalls bei den einzelnen Gerichten und der Arbeitsleistung der Richter für richtige Stellenpläne zu sorgen. Es ist schon heute die Aufmerksamkeit darauf zu lenken, daß möglicherweise der Rückgang des Anfalls an Strafsachen 1. und 2. Instanz bei den Bezirksgerichten anhält. Das verlangt, daß eine Verlagerung von Richterstellen von den Bezirksgerichten an die Kreisgerichte zu erwägen ist, die durch eine solche Entwicklung immer mehr zu Schwerpunkten unserer Rechtsprechung werden. 4. Fragen der Rechtsprechung Gerade im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, die Arbeit aller Teile des Staatsapparates zu verbessern, ist in letzter Zeit gelegentlich gefordert worden, Staatsanwalt und Gericht müßten vor allem vorbeugend tätig sein und überhaupt verhindern, daß es zu Verbrechen, vor allem gegen unseren Staat, kommt. Hier bedarf es aber einer Differenzierung; ein konkretes Verbrechen verhindern können die Ermittlungsorgane und die mit der Untersuchung verbrecherischer Tätigkeit befaßte Staatsanwaltschaft. Das Gericht kann nur im allgemeinen vorbeugend wirken: durch die Auswirkung seiner Urteile, der darin enthaltenen Warnung an die, die bereit sind, Verbrechen vorzubereiten, durch die Überzeugungskraft und Erziehungswirkung seiner Urteile, die die Wachsamkeit aller Bürger wecken usw. Die Richter können weiter durch ihre aufklärende und propagandistische Tätigkeit im allgemeinen wirken. In der Hauptform ihrer Tätigkeit, der Rechtsprechung, haben sie es jedoch mit den begangenen Verbrechen zu tun. Die auch für die Rechtsprechung geltende Forderung des 21. Plenums: „Jede Störung des Wirtschaftsablaufs unterbinden“ bekräftigt alle Anleitungen, die seit der Einleitung des neuen Kurses zu Fragen der Rechtsprechung gegeben sind. In Strafsachen ist unter Beachtung der Grundsätze der Gesetzlichkeit und Parteilichkeit, unter Berücksichtigung der jeweiligen Erkenntnis der allgemeinen politischen Situation und Klassensituation und bei richtiger Differenzierung der Strafen die Aufmerksamkeit in erster Linie auf folgendes zu lenken: a) Auf dem Lande bildet die Wahrung der Gesetzlichkeit bei der Pflichtablieferung einen Schwerpunkt. Sie beinhaltet sowohl vorbeugende, erzieherische Tätigkeit wie gegebenenfalls auch Bestrafung von Saboteuren der Ablieferung. b) Allen Erscheinungsformen der Sabotage muß besonderes Augenmerk zugewendet werden. Der Staatssekretär für Staatssicherheit hat in dem bereits erwähnten Artikel im „Neuen Deutschland“ darauf hingewiesen, daß jede Spionage, die in unserer Republik getrieben wird, auch Wirtschaftsspionage einschließt. * Wirtschaftsspionage liefert in erster Linie das Material für Sabotageakte. c) Alle Erscheinungsformen der Spekulation müssen erkannt und alle Verstöße, die auf einer Mißachtung der Gesetzlichkeit in unserer Wirtschaft beruhen, richtig eingeschätzt werden. 680;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 680 (NJ DDR 1954, S. 680) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 680 (NJ DDR 1954, S. 680)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader weiter zu qualifizieren und sie in ihrer Persönlichkeit sent wie klung noch schneller vqran-zubringen., In Auswertung der durchgeführten Anleitungsund Kontrolleinsätze kann eingeschätzt werden, daß sich alle Diensteinbeitbn der Linie den hohen Anforderungen und Aufgaben gestellt haben und die Wirksamkeit der mittleren leitenden Kader weiter planmäSig gestiegen ist So kann eingeschätzt werden, daß bei strikter Wahrung jeweiligen Verantwortung und im kameradschaftlichen Miteinander weitere Fortschritte beim Finden effektiver Lösungen erzielt wurden. Hauptinhalte der Unterstützung durch die Diensteinheiten der Linie mit den Mitteln des Gesetzes zu beachten, daß die Gefahr nicht nur zum Zeitpunkt ihrer Mitteilung an Staatssicherheit , sondern auch noch zum Zeitpunkt der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß Fragen im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Hausordnung den ihnen gebührenden Platz einnehmen. Letztlich ist der Leiter dar Abteilung für die Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Tranapor tea einigen, wesentlichen Anf ordarungen an daa Ausbau und die Gestaltung dar Ver-wahrräume in Ausgewählte Probleme der Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung haben sie Mittel und Methoden zur Unterstützung der Ermittlungstätigkeit und der Verbesserung des Untersuchungshaftvollzuges zu erarbeiten und die erforderlichen Maßnahmen beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin.

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