Neue Justiz 1954, Seite 678

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 678 (NJ DDR 1954, S. 678); Feierliches Gedenken an Andre] Januarjewitsch Wyschinski Am 27. November 1954 führte die Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands im Ministerium der Justiz eine Feier zum Gedenken A. J. Wyschinskis durch, auf welcher der Minister der Justiz Dr. Benjamin und Professor Dr. K. Polak das große Werk des Verstorbenen würdigten und den Gefühlen aller demokratischen Juristen Ausdruck gaben. Aus der Gedenkrede von Professor Polak Wyschinski hat die Lenin-Stalinsche Lehre von der sozialistischen Gesetzlichkeit von allen Verfälschungen gereinigt, hat sie für seine Zeit und ihre Aufgaben konkretisiert er hat damit eine gewaltige Arbeit geleistet, in der Richtung, der Diktatur des Proletariats diesen konkreten Inhalt des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit zu geben. Er leistete diese Arbeit auf einem entscheidenden Posten des politischen Kampfes um die Stärkung der Staatsmacht. In ihm war Theoretiker und Praktiker in eins zusammengeschmolzen. Die Theorie des Marxismus-Leninismus gab ihm das Handwerkszeug zur Lösung der großen praktisch-politischen Probleme, der Fortentwicklung und Stärkung des Sowjetstaates, und er hat damit die Theorie des Staates und des Rechts entscheidend weiterentwickelt. Wyschinski war ein begeisternder Sprecher der Anti-Hitler-Koalition und der Friedenssicherung in der Welt, der bedeutendste Vertreter des Selbstbestimmungsrechts der Völker, so wie es in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegt ist. Er ist der leidenschaftliche Kämpfer gegen jede militärische Blockbildung gewesen, für die Einheitlichkeit der politischen Willensbildung der Großmächte, die allein die militärische Blockbildung und damit zugleich den Krieg verhindern. Er hat wesentlich an der Charta der Vereinten Nationen und an der Festlegung des Prinzips der Einstimmigkeit der Großmächte im Weltsicherheitsrat mitgearbeitet, des Prinzips des Vetos, das die Blockbildung ausschließt und verhindern soll, daß die UN das Instrument irgendeiner Gruppierung wird. Wir wissen, daß Wyschinski der leidenschaftliche Sprecher der ganzen friedliebenden Menschheit in der UN war. In der Zeit, in der der amerikanische Imperialismus versuchte und immer wieder versucht, die UN zu seinem Instrument zu machen, war er es, der vor diesem großen Forum der Völker der Welt immer wieder die Prinzipien des Völkerrechts vortrug, immer wieder die fundamentalen Interessen aller Völker zum Ausdruck brachte: Achtung der nationalen Selbstbestimmung, energischer Kampf gegen alle militärische Blockbildung, energischer Kampf gegen alle Kriegsvorbereitung und Kriegshetze, Gewährleistung der internationalen Sicherheit, der kollektiven Sicherung durch die UN, Gewährleistung der Rechte der Staaten und der Rechte der Bürger durch die UN. Aus dem Nachruf von Minister Dr. Benjamin Als Stalin starb, war den Völkern ein Vater gestorben. Mit Andrej Januarjewitsch Wyschinski verloren sie einen ihrer klügsten, leidenschaftlichsten, erfahrensten Kämpfer für den Frieden. Mit ihm verloren die demokratischen Juristen den helfenden, in seinem Wissen und seiner Menschlichkeit uns mit besonderer Zuneigung erfüllenden Freund. Wenn ich jetzt spreche, möchte ich nichts weiter, als den Gefühlen Ausdruck geben, die uns Juristen der Deutschen Demokratischen Republik mit Genossen Wyschinski verbanden und die wir bei der Nachricht seines Todes empfanden. Ich habe lange nachgedacht, wann ich die erste bewußte Begegnung mit Wyschinski hatte. Ich meine jene erste aufrüttelnde Begegnung mit seinem Werk, die zu- gleich eine Begegnung mit seiner Persönlichkeit war, die wie ein Blitz einschlug und jene Flamme der Begeisterung entzündete: das ist es, was wir suchen. Es war nicht seine 1949 bei uns erschienene Schrift über die Lehren Lenins-Stalins von der proletarischen Revolution und vom Staat; es war nicht jene englischsprachige Übersetzung eines seiner Werke aus dem Jahre 1939, die ich 1950 gefunden und studiert hatte. Das waren erst die im Jahre 1951 erschienenen „Gerichtsreden“. Vielleicht waren wir, suchend und tastend, damals gerade an den Punkt unserer Entwicklung gekommen, wo wir zu verstehen begannen, um was es ging: Wir hatten die erste Bekanntschaft mit der sowjetischen Rechtswissenschaft, insbesondere mit dem sowjetischen Strafrecht gemacht nach iGesetzes-texten, nach Lehrbüchern , und nun wurde dieses alles uns lebendig in der Fülle seiner Anwendung, wurde es lebendig an Beispielen, die denen unserer eigenen Periode ähnlich waren; hier erlebten wir Gesetz und Recht in Aktion. Und so wurde Wyschinski unser Lehrer in der Anwendung des Rechts beim Aufbau des Sozialismus. Er lehrte uns die untrennbare Verbundenheit von Staat und Gericht und die Verpflichtung, das Gericht in seiner Würde und seiner Bedeutung einzuschätzen. Und wenn er einmal sagte: „Vor ein sowjetisches Gericht gestellt zu werden, ist keine Kleinigkeit, das ist eine Schande, das ist eine außerordentlich ernste Angelegenheit“ dann enthält allein dieser Satz eine Lektion, die fast den ganzen Inhalt der Tätigkeit des Staatsanwalts und Richters ausschöpft. Waren die Gerichtsreden das eine große Erlebnis für uns, so war das zweite das Referat, das er am 19. Mai 1935 vor den Vertretern der führenden sowjetischen Justizorgane hielt über die Rede des Genossen Stalin vom 4. Mai „Die Kader entscheiden alles“*) und die Aufgaben der Justiz. Die „Gerichtsreden“ zeigen durch die Praxis der Anklage, daß Parteilichkeit nicht nur Härte und Unerbittlichkeit gegen den Feind, den Saboteur, den sträflich Leichtsinnigen ist, sondern auch Parteinahme für den Arbeiter, den Revolutionär, der einen Fehler, ein Verbrechen beging. Diese Rede vom Mai 1935 enthält eine Fülle von Lehren zu den verschiedensten Fragen der Rechtsprechung, der Anklage, der Kontrolle, der Kadererziehung. Höchster Ausdruck der Parteilichkeit scheint mir aber jene Forderung, die uns heute besonders bewegt und um deren Lösung wir ringen: „Man muß die Menschen weniger bestrafen, man muß sie mehr aufklären und unterrichten.“ Diese Rede hat einen großen juristischen und humanistischen Gehalt. Sie enthält sehr vieles, was wir unmittelbar anwandten, als wir die Lehren aus dem neuen Kurs für die Justiz zogen. Was mich aber bei ihr überwältigte, war die Erkenntnis der Arbeitsmethode. Ich las mit angehaltenem Atem und erkannte, was uns bisher gefehlt hatte: Die Übertragung der allgemeinen oder unmittelbar für ein bestimmtes Gebiet gegebenen politischen Anleitung der Partei auf das Gebiet der Justiz und des Rechtes. Und plötzlich erkannte ich, wie falsch unsere bis dahin so oft ausgesprochene Klage, „man gibt uns Juristen keine Anleitung“, gewesen war Hier offenbart sich beonders eindringlich, worin die große Bedeutung Wyschinskis wurzelt, was die Grundlage, der Knotenpunkt für die imponierende Einheit seines praktischen Wirkens und wissenschaftlichen Schaffens war: Sein bis in das letzte Durchdrungensein von der lebendigen Lehre des Marxismus-Leninismus das ist die Quelle seiner Universalität. *) vgl. NJ 1953 S. 262 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 678 (NJ DDR 1954, S. 678) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 678 (NJ DDR 1954, S. 678)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, festzulegen; bewährte Formen der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zur weiteren Erhöhung der politischoperativen Wirksamkeit der Arbeit mit zu beraten, dabei gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen auszutauschen, zu vermitteln und herauszuarbeiten, welche Verantwortung die Leiter bei der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, auf Familienzusammenführung und Eheschließung mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR. Sie sind in der Regel typisch für Täter, die politisch-operativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität begehen. Die hat auch Einfluß auf die Begehungsweise und Auswirkungen der Straftat. Sie ist zugleich eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden. Unter Beachtung der konkreten politisch-operativen Lage im Ver antwortungsbereich, aller objektiven undsubjektiven Umstände der begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen sowie der Täterpersönlichkeit als Voraussetzung dafür, daß jeder Schuldige konsequent und differenziert strafrechtlich zur Voran twortvmg gezogen werden kann, aber kein Unschuldiger verfolgt wird, die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis. Die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht: ihre effektive Nutzung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch dann erforderlich, wenn es sich zum Erreichen einer politisch-operativen Zielstellung verbietet, eine Sache politisch qualifizieren zu müssen, um sie als Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder dazu führen kann. Das Bestehen eines solchen Verhaltens muß in der Regel gesondert festgestellt werden.

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