Neue Justiz 1954, Seite 67

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 67 (NJ DDR 1954, S. 67); Bericht über die Internationale Juristenkonferenz für die Verteidigung der demokratischen Freiheiten Von HILDE NEUMANN, Berlin Wenn wir im vorigen Jahr über die bevorstehende Juristenkonferenz für die Verteidigung der demokratischen Freiheiten sprachen, wenn wir Beratungen über ihre Vorbereitung und Durchführung abhielten, so gelang es uns doch niemals, eine wirklich klare Vorstellung davon zu erhalten, welche Bedeutung diese Konferenz haben könnte und sollte, welchen Verlauf sie nehmen würde. Einberufen von einem außerordentlich breiten und zahlreich zusammengesetzten Initiativkomitee, vorbereitet vom Exekutivbüro, bestehend aus Guiseppe Nitti (Rom), Gerard Lyon-Caen (Paris), John Elton (London), konnten alle endgültigen Festlegungen über die Einzelheiten des Konferenzablaufs erst am Vortage ihrer Eröffnung eben durch die in Wien anwesenden Mitglieder des Initiativkomitees getroffen werden. Die Tagesordnung selbst, wie sie das Exekutivbüro auf der Einladungskarte bekanntgegeben hatte, unterlag bis zu diesem Zeitpunkt der Diskussion und Abänderung. Sollte die Arbeit der Konferenz überwiegend in Kommissionen geleistet werden oder in Plenarsitzungen? Wieviele Kommissionen und mit welcher präzisen Aufgabenstellung sollten überhaupt gebildet werden? Welche Fragen und Vorschläge könnten von den verschiedenen Teilnehmern der Konferenz zur Beschlußfassung unterbreitet werden? Wird die Konferenz überhaupt Beschlüsse fassen, und welche? Trotz der umfangreichen Korrespondenz, die die Mitglieder des Exekutivbüros in den vorangegangenen Wochen zu führen hatten, und trotz zahlreicher Zusagen gab es doch bis zuletzt Ungewißheit über die Teilnehmer mancher wichtiger Länder, hervorragender Persönlichkeiten. So wurde die Sitzung des Initiativkomitees am 3. Januar 1954 mit Spannung erwartet. Es zeigte sich, daß fast alle Länder, aus denen während der Vorbereitung Zustimmungen zur Konferenz geäußert worden waren, nun auch an der Konferenz teilnahmen. Ausnahmen hiervon machten die Juristen der Vereinigten Staaten von Nordamerika, von denen doch vier Persönlichkeiten dem Initiativkomitee angehörten. Die Grußbotschaft von Emanuel Bloch, dem Verteidiger der unschuldig gemordeten Eheleute Rosenberg, löste bei ihrer Bekanntgabe an die Konferenz stürmischen Beifall und Freundschaftsbezeugungen aus, die in heftigen Protest umschlugen, als man erfuhr, daß die USA-Behörden durch die Verweigerung seiner Ausreisepapiere Bloch von der Teilnahme an dieser großen Konferenz ferngehalten hatten. Aus den gleichen Gründen waren, wie der Präsident der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen, D. N. Pritt, mitteilte, die Juristen aus der Südafrikanischen Union an der Teilnahme verhindert. Fast alle europäischen Länder waren durch fortschrittliche Juristen vertreten, wobei insbesondere die Delegationen aus England, Frankreich, Italien und auch aus Deutschland zahlreich und breit zusammengesetzt waren. Sie umfaßten sowohl praktisch tätige Juristen, namentlich Rechtsanwälte, als auch Hochschullehrer. Diejenigen Kollegen aus westlichen Ländern, die in Zuschriften an das Exekutivbüro den Wunsch geäußert hatten, daß entsprechend der großen Bedeutung ihrer gesellschaftlichen und Rechtsentwicklung die sozialistischen Länder zahlreich an der Konferenz teilnehmen mögen, sind in ihren Hoffnungen nicht enttäuscht worden. Der sowjetischen Delegation gehörten neben dem Mitglied des Internationalen Initiativkomitees, dem Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs der UdSSR, Z e i d i n , der Vizepräsident des Obersten Gerichts von Bjelorußland, Abuschkjewicz, sowie Bratus, Professor für Zivilrecht an der Universität Moskau, der Chefredakteur der Zeitschrift „Sowjetstaat und Sowjetrecht“ u. a. an, und aus allen volksdemokratischen Staaten waren ebenfalls hervorragende Justizfunktionäre und Universitätsprofessoren anwesend. Aus den Staaten des amerikanischen Kontinents, von Kanada bis Brasilien, waren, trotz aller Behinderung durch die Regierung der USA, mehr als 20 Richter und Rechtsanwälte gekommen. Zahlreicher noch war ungeachtet der großen Entfernung die Beteiligung der Staaten Afrikas und Asiens; der vierköpfigen Delegation aus Volkschina gehörte der Vizepräsident der Chinesischen Gesellschaft für Politik, Wissenschaft und Recht, K o Pai Nien, an. Viele Delegationen überbrachten der Konferenz wertvolles Informationsmaterial über den Stand der Verwirklichung der demokratischen Freiheiten in ihrem Land, Material, dessen Studium die Delegierten sich nach ihrer Rückkehr mit großem Interesse widmen werden und dessen Sicherung und Verbreitung in größerem Maßstab Sorge aller fortschrittlichen Juristen sein sollte. Hier ist in erster Linie die Dokumentation zu nennen, die die englische Haldane Society mit Bezug auf die Rechtsentwicklung im ganzen britischen Commonwealth zusammengestellt hat, die Kollektivarbeit einer der angesehensten und zugleich der fortschrittlichsten Juristen-Organisationen Großbritanniens. Sie fand ihre Ergänzung durch den Jahresbericht des Nationalrats für bürgerliche Freiheiten (National Council for Civil Liberties), der einen Vertreter zur Konferenz entsandt hatte. In sechs verschiedenen kleinen Publikationen in französischer und englischer Sprache legten die chinesischen Juristen die wichtigsten Gesetze ihres Volksstaates vor, und die Vereinigung der Ungarischen Demokratischen Juristen übergab der Konferenz (in französischer Sprache) eine Sondernummer der Zeitschrift der ungarischen Gesetzgebung, in der neben grundsätzlichen Arbeiten über wichtige Gebiete des ungarischen Rechtslebens der Wortlaut der neuen Zivilprozeßordnung, eines Gesetzes über den Schutz von Mutter und Kind und andere Gesetze enthalten sind. Die gesamtdeutsche Delegation legte ein schmales Bändchen mit Aufsätzen von Nationalpreisträger Prof. Dr. Baumgarten, Prof. Dr. Polak, Verwaltungsgerichtsdirektor Dr. Müller und Dozent Dr. Schneider vor, und die französischen und italienischen Konferenzteilnehmer hatten Ausarbeitungen hervorragender Spezialisten über solche Teilfragen wie „Reformvorschläge für eine bessere Garantie der individuellen Rechte der Staatsbürger“ (von Prof. Lambert) und „Verfassungsmäßige Grenzen der Militärgerichtsbarkeit“ (von Berutti, dem stellvertretenden Generalstaatsanwalt beim Berufungsgerichtshof in Turin) überbracht. Die Internationale Vereinigung Demokratischer Juristen hatte für diese Tagung ein neues Heft ihrer Zeitschrift herausgegeben.1) Neben diesen Unterlagen, die allen Delegierten zur Verfügung standen, reizte noch anderes eindrucksvolles Material zur Lektüre: Druckschriften aller Art und in allen Sprachen, die den umfassenden Kampf widerspiegelten, den demokratische Juristen in allen Ländern für die Erhaltung und Verteidigung der demokratischen Freiheiten führen. * i) i) Nr. 3 der „Revue de 1’Association Internationale des Ju-ristes Democrates". die in französischer, englischer und italienischer Sprache folgende Aufsätze enthält: Girard Lyon-Caen: „Die Entartung des parlamentarischen Regimes in Frankreich“; Franklin: „Degradation der Persönlichkeit und verfassungsmäßige Freiheiten“; Geräts: „Die Faschisierung der Justiz in Westdeutschland“; Crisafulli: „Die Rechte des Staatsbürgers in der Verfassung und in der Wirklichkeit Italiens“: Latifl: „Die Rolle der Justiz und die Rechte der Freiheiten der Staatsbürger in der Verfassung Indiens"; Opalek: „Über die demokratischen Rechte und Freiheiten in der Polnischen Volksrepublik": Palmeira: „Das Prinzip der Selbstbestimmung im Völkerrecht"; Ranke: „Die Garantie der demokratischen Rechte und Freiheiten im Strafprozeßrecht der Deutschen Demokratiscnen Republik“; Hardy: „Selbstbestimmung der Völker und demokratische Freiheiten in Latein-Amerika“; Lima: „Die Gesetzgebung zum Schutze des Kindes in Brasilien“; „Die Gleichheit der Rassen und Nationen in der Gesetzgebung Südafrikas“; „Die Charta von Guatemala“. (Diese Zeitschrift irt nicht im Buchhandel erhältlich, kann aber bei der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands bestellt werden.) 67;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 67 (NJ DDR 1954, S. 67) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 67 (NJ DDR 1954, S. 67)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität - Analyse von Forschungs und Diplomarbeiten - Belegarbeit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit . Die auf den Sicherheitserfordemissen der sozialistischen Gesellschaft beruhende Sicherheitspolitik der Partei und die daraus resultierenden Anforderungen an die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Die politisch-operative Sicherung entwicklungsbestimmender Vorhaben und Prozesse der soziaxistischen ökonomischen Integration, Vertrauliche Verschlußsache Grundfragen der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Kontrolle. Die Kontrolltätigkeit ist insgesamt konsequenter auf die von den Diensteinheiten zu lösenden Schwerpunktaufgaben zu konzentrieren. Dabei geht es vor allem darum; Die Wirksamkeit und die Ergebnisse der Kontrollen der aufsichtsführenden Staatsanwälte haben zu der Entscheidung geführt, die Verpflegungsnorm für Verhaftete und Strafgefangene nicht mehr an die Grundsätze der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate.

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