Neue Justiz 1954, Seite 668

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 668 (NJ DDR 1954, S. 668); Die aufmerksame Lektüre der Urteilsbegründung ergibt ganz klar, daß es einzig und allein die Tatsache des Kampfes gegen die Wiederherstellung des deutschen Militarismus, für die Einheit Deutschlands und den Abschluß eines Friedensvertrages ist eines Kampfes, der durch öffentliche Versammlungen, in der Presse und durch die Vorbereitung der Volksbefragung (die ihrerseits für gesetzlich erlaubt erklärt war) geführt wurde und wird , die in den Augen des Gerichts den Staat in Gefahr bringt und die Grundlagen der Verfassung bedroht. Nichts anderes als eine gewisse Lebendigkeit der Sprache in dem als Belastungsmaterial mißbrauchten Aufruf „An alle Deutschen“, jedoch keinerlei geheime Ziele eines Komplotts haben die Richter feststellen können. In Wirklichkeit deutet das Gericht willkürlich die oppositionelle Haltung der Angeklagten gegenüber der Bonner Regierungspolitik in der Frage der Remilitarisierung in eine gegen die Verfassung gerichtete feindliche Handlung um. Dabei benutzt es als Maßstab für die Beurteilung der den Angeklagten zur Last gelegten Handlungen nicht Gesetz und Verfassung, sondern die politischen Auffassungen des Bundeskanzlers und seiner Regierung. So sind die Angeklagten also wegen angeblich gesetz-und verfassungswidriger Handlungen verurteilt worden, deren tatsächliche Begehung das Gericht in keiner Beziehung beweisen konnte. Ganz im Gegenteil legen doch die völkerrechtlichen Abkommen über Deutschland ebenso wie das Grundgesetz der Bundesrepublik selbst die Pflicht des deutschen Volkes fest, sich der Wiedergeburt des Militarismus zu widersetzen. V Zusammenfassend erscheint der Kommission dieser Prozeß als ein typischer Gesinnungsprozeß, der es verdient, neben Prozessen gleicher Art genannt zu werden, die das Regime von Hitler oder Mussolini kennzeichneten und die noch heute in anderen Staaten vor sich gehen. Genaugenommen handelt .es sich hier um einen faschistischen Anschlag auf die Gesinnungsfreiheit, der im Namen der Staatsraison sanktioniert wird. Der Prozeß gegen Neumann, Dickel und Bechtle ist übrigens nur ein Beispiel des Justizterrors, wie er augenblicklich in Westdeutschland geübt wird. Die Kommission hat Kenntnis davon erlangt, daß Tausende von Verfolgungen gegen Gegner der Remilitarisierung stattfinden. Andere Organisatoren der Volksbefragung stehen zur Zeit unter der Anklage des Hochverrats und der Staatsgefährdung. Die Kommission unterstreicht die internationale wie auch innerdeutsche Bedeutung des Urteils des Bundesgerichtshofs, denn es verfolgt das Ziel, durch die Gleichschaltung der öffentlichen Meinung jede Opposition gegen die Wiedererrichtung des deutschen Militarismus in Westdeutschland zu zerstören und jede Propaganda für den Abschluß eines Friedensvertrages und für eine friedliche Lösung der deutschen Frage zu ersticken. Es ist begreiflich, daß derartige Gerichtsverfahren lebhafte Beunruhigung bei all denen hervorrufen, die sich um die Wahrung der Menschenrechte, um die Achtung der Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz und die Gewährleistung der wesentlichen demokratischen Freiheiten, wie der Gesinnungsfreiheit, der Presse- und Vereinigungsfreiheit, bemühen; denn sie sehen in diesem Prozeß ein Beispiel für die Wiedergeburt nazistischer Justizmethoden, die jetzt ganz offen in den Dienst der Remilitarisierung des Landes gestellt werden. Paris, den 4. November 1954 Präsident der Kommission: LEON LYON-CAEN, Erster Titularpräsident des Kassationsgerichtshofs von Frankreich, Paris Mitglieder der Kommission: ERLING ANDRESEN, Rechtsanwalt in Kopenhagen MARIO BERLINGUER, Abgeordneter des italienischen Parlaments, Rechtsanwalt, ehern. Hoher Kommissar für die Bestrafung faschistischer Verbrechen, Rom Abbe J. BOULIER, ehern. Professor des Völkerrechts am Katholischen Institut von Paris JORGEN JACOBSEN, Rechtsanwalt in Kopenhagen ALFRED-JULIEN LOEWER, Rechtsanwalt in La Chaux-de-Fonds (Schweiz) LOUIS NOGUERES, Rechtsanwalt in Paris, ehern. Präsident des Obersten Gerichts JOE NORDMANN, Rechtsanwalt in Paris, Generalsekretär der Internationalen Vereinigung demokratischer Juristen HENRY TORRES, Senator des Departements Seine, Rechtsanwalt in Paris Rechtsprechung Entscheidungen des Obersten Gerichts Arbeitsrecht §§ 611, 216 BGB. 1. Wenn eine Verkaufsstellenleiterin für einen Mankoschaden haftbar gemacht werden soll, der möglicherweise durch die Unredlichkeit einer Verkäuferin, gegen die sie Verdacht hatte, entstanden sein kann, ist der Nachweis erforderlich, daß der Verdacht wirklich begründet war und daß bei rechtzeitiger Anzeige durch die Verkaufsstellenleiterin der Schaden nicht entstanden wäre. 2. Auch die Weigerung der Verkaufsstellenleiterin, während ihres Urlaubs an der Aufnahme der Übergabeinventur teilzunehmen, genügt weder zum Nachweis der Verursachung des Schadens durch sie, noch ohne weiteres zur Feststellung einer die Mankohaftung auslösenden schuldhaften Verletzung ihrer Vertragspflichten. OG, Urt. vom 26. Juni 1954 1 Za 59/54. Die Verklagte war bei der Klägerin bis zum 10. November 1952, zuletzt als Leiterin der Verkaufsstelle 110, beschäftigt. Neben ihr war in der Verkaufsstelle Frau L. tätig. Es wurde in zwei Schichten gearbeitet. Am 24. Oktober 1952 sollte eine Übergabeinventur aufgenommen werden, weil die Verklagte auf Urlaub gehen wollte. Die Inventur wurde jedoch nicht durchgeführt, weil die als Vertretern in Aussicht genommene Kraft dazu nicht erschienen war. Auch die für den 25. Oktober 1952 vorgesehene Inventur wurde nicht aufgenommen, weil die Verklagte trotz Aufforderung nicht erschienen war. Daraufhin führte die Klägerin am 28. Oktober 1952 die Inventur durch, ohne die Verklagte hinzuzuziehen und ohne ein genaues Ergebnis festzuhalten. Nach der Rückkehr der Verklagten nahm die Klägerin am 10. November 1952 die* Inventur erneut auf. Dabei wurde eine Fehldifferenz von 957.72 DM festgestellt, die die Klägerin im Laufe des Verfahrens auf 788.62 DM berichtigt hat. Mit der Klage verlangt die Klägerin Schadensersatz in dieser Höhe von der Verklagten. Die Verklagte hat zwar die Klageforderung bestritten, nach Beweisaufnahme über den Hergang bei Aufnahme der Inventuren, die das oben dargestellte Ergebnis hatte, jedoch nur „beantragt“ so lautet sowohl das Verhandlungsprotokoll vom 10. April 1953 als auch die Feststellung im Tatbestände , die Klägerin möge den Betrag niederschlagen und jede Partei möge ihre gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Das Arbeitsgericht S. hat mit Urteil vom 10. April 1953 die Verklagte zur Zahlung von 400 DM unter Abweisung der Mehrforderung verurteilt. Die Kosten des Rechtsstreits hat es den Parteien je zur Hälfte auferlegt. Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Gericht im wesentlichen ausgeführt, die Verklagte habe dadurch leichtfertig gehandelt, daß sie trotz bestehenden Verdachts der Unredlichkeit gegen ihre Mitarbeiterin L. ihrer Vorgesetzten Dienststelle keine Mitteilung gemacht habe. Sie habe weiter auch dadurch schuldhaft gehandelt, daß sie zu dem für die Durchführung der Übergabeinventur festgesetzten Termin trotz Aufforderung nicht erschienen sei. Andererseits habe auch die Klägerin insofern 668;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 668 (NJ DDR 1954, S. 668) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 668 (NJ DDR 1954, S. 668)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Wirtschaftsstrafverfahren einen bedeutenden Einfluß auf die Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit zur Aufdeckung und Aufklärung von Angriffen gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung subversiven Mißbrauchs des Einreiseverkehrs aus Westberlin; Erkenntnisse über feindliche Pläne und Absichten sowie Maßnahmen gegen die Volkswirtschaft der DDR; Angriffe von Bürgern gegen die Staatsgrenzen der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen. Bei diesen Personen handelt es sich um die beabsichtigten, illegal die zu verlassen die sich zur Ausschleusung von Bürgern der in die DDR. und Anordnung vom in der Fassung der Anordnung., Vertrag zwischen der und der über Fragen des Verkehrs, Transitabkommen zwischen der und der Vereinbarung zwischen der Regierung der und dem Senat von Westberlin über Erleichterungen und Verbesserungen des Reiseund Besucherverkehrs. Protokoll zwischen der Regierung der und der Regierung der über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der und Berlin und den dazugehörigen veröffentlichten und vertraulichen Protokollvermerken für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit ergeben. Ich setze voraus, daß der Inhalt dieses Abkommens im wesentlichen bekannt ist. Im Verlaufe meiner Ausführungen werde ich aufbestimmte Regelungen noch näher eingehen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß qualifizierte Informationabeziehungen sowie wirksam Vor- und Nach- Sicherungen wesentliche Voraussetzungen für die Gewährleistung der Sicherheit der Vorführungen sind, die insbesondere zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu bekämpfen. Das bezieht sich-auch auf die politisch-operativen Abwehrarbeit in der. In seinem Artikel in der Einheit aus Bildung Staatssicherheit , führte der Genosse Mini Daraus ergibt sich für ihn Hotwendigkeit, daß er die politisch-operative Arbeit in seinem Bereich voraus-schauend so lenkt, daß sie den stets steigenden Anforderungen entspricht.

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