Neue Justiz 1954, Seite 649

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 649 (NJ DDR 1954, S. 649); diesen Zweck zur Verfügung gestellt wurden. Wir kennen das Gesetz vom 5. Mai 1953, das unter der schon offeneren Bezeichnung als „Gesetz zur militärischen Hilfe für das Ausland im kommenden Finanzjahr“ weitere Summen für Spionage, Sabotage und Diversion zur Verfügung stellte, und wir haben gelesen, daß United Press am 13. Juni 1953 meldete, daß wiederum in aller Stille neue Mittel zur „Finanzierung der antikommunistischen Untergrundbewegung“ bereitgestellt wurden. Aus diesem Millionen-Dollar-Segen fließen auch die Gelder für die Organisation Gehlen. Sie wissen, daß der Hohe Kommissar der UdSSR am 23. September d. J. beim Hohen Kommissar der USA schärfsten Protest gegen die Tatsache erhoben hat, daß jährlich 20 Millionen Westmark aus amerikanischen Mitteln an die Organisation Gehlen fließen; wie bescheiden sind demgegenüber die monatlich nur 65 000 Westmark, die nach dem gleichen Protestschreiben dem uns allen sattsam bekannten sog. Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen in Westberlin zufließen. Wir haben in vielen Prozessen, die vor dem Obersten Gericht geführt worden sind, seit Jahren kennengelernt, wie amerikanische Dollars zur Finanzierung westberliner Sabotage- und Diversionszentralen benutzt werden. Vom Prozeß gegen die „Bluthunde“ angefangen, über die Prozesse gegen Hose und Metz, den Prozeß gegen das sog. „Freie Parlament“, den Burianek-Prozeß und den Prozeß gegen den Giftmischer Kaiser: überall amerikanische Spionagemittel, amerikanische Diversionsinstrumente, amerikanische Gelder. Im ersten Geh-len-Prozeß, der im Dezember vorigen Jahres in diesem Saal geführt wurde, hat der damalige Hauptangeklagte Haase zugegeben, daß für seine westberliner Gehlen-Filiale allein monatlich 3000 Mark zur Finanzierung der Quellen und Kuriere dieser Filiale zur Verfügung standen. In unserer jetzigen Hauptverhandlung hat der Zeuge Prater ausgesagt, daß nach dem großen Schlag, den die Staatssicherheitsorgane der DDR gegen Gehlen-Agenten im Spätherbst 1953 geführt haben, der Leiter seiner zuständigen Untervertretung erklärt hat, daß die „befreundete Seite“ das sind die Amerikaner die Mittel erheblich kürzen werde, falls nicht die Arbeit der Organisation Gehlen alsbald bessere Ergebnisse zeitige. Mit Recht hat der Zeuge Höher aus seiner großen Sachkenntnis als ehemaliger stellvertretender Leiter einer Berliner Untervertretung heraus dargestellt, daß im Jahre 1946, als die Organisation Gehlen in Bayern, d. h. in der amerikanisch besetzten Zone, gegründet wurde, eine solche Gründung weder ohne Genehmigung der amerikanischen Besatzungsmacht, noch ohne deren finanzielle Hilfe möglich gewesen sei. Wo sollten damals die vielen Millionen her-kommen, die für den Aufbau des Apparates notwendig waren, wenn nicht aus Amerika. Wie hätten damals alle die faschistischen Generale und Offiziere, die SS-Leute und die Menschen vom Reichssicherheitshauptamt, die doch zu jener Zeit als „gefährliche Faschisten“ registriert waren und von Rechts wegen vor das internationale Gericht von Nürnberg gehört hätten, in die Organisation Gehlen eingefügt werden können, wenn nicht mit Duldung und mit Hilfe der amerikanischen Besatzungsmacht. Höher hat uns aufgezeigt, wie sein Chef, der Leiter der Generalvertretung III in Karlsruhe, Benzinger, ihm die Ankunft der Amerikaner zu Etatbesprechungen angekündigt hat und wie es im gesamten Bereich der Generalvertretung und der Untervertretung als eine selbstverständliche und gar nicht mehr zu diskutierende Tatsache angesehen wurde, daß der Amerikaner die Organisation finanziert. In den Verlautbarungen und Anordnungen der Zentrale kam, wie die Zeugen Höher und Kapanke uns erklärt haben, immer wieder zum Ausdruck, daß die „befreundete Seite“, d. h. die in der Zentrale selbst sitzenden Amerikaner, wünsche, daß sie fordert, daß sie tadelt. Alle Reisen der hauptamtlichen Agenten von Westberlin nach Westdeutschland und umgekehrt wurden nur mit Air-Lift-Order in amerikanischen Maschinen oder in den Zügen mit amerikanischer Travel-Order durchgeführt. Das haben die Zeugen Höher und Geyer bekundet, und der Zeuge Prater schildert, wie sein Untervertretungsleiter Scharlau und wie der Boß Cox solche Reisen ausführten. Auf dem Tisch des Senats und auf den Tischen der Bezirksgerichte in der Republik haben schon viele Funkgeräte, made in USA, als Zeugnis der amerikanischen Lenkung und Finanzierung der Gehlen-Organi-sation gelegen. Die Zeugen Höher und Geyer haben uns die amerikanische Herkunft dieser Funkgeräte bestätigt, der Zeuge Klotz, der Funksicherer, hatte ein solches Gerät in Händen, und hier liegt das Funkgerät des Angeklagten Laux, das in seiner äußeren Form aussieht, als sei es deutsches Fabrikat, das aber innen made in USA ist. Wir haben im Gehlen-Prozeß Drahtschleusen amerikanischer Herkunft kennengelernt, wir haben in der jetzigen Hauptverhandlung durch Komo-rek die Verbesserung dieser Einrichtung, die drahtlose Sprechfunkstation kennengelernt, die aus Amerika geliefert werden sollte. Das „Basismaterial“, von dem der Zeuge Kapanke sprach, und das für die Herstellung von Landkarten benutzt wurde, konnte, wie Kapanke aussagte, nach Stempel und Beschriftung einwandfrei als amerikanisches Material erkannt werden, dessen Grundlage Luftaufnahmen der amerikanischen Luftwaffe bildeten. Ich sprach schon davon, daß hauptamtliche Gehlen-Funktionäre in zentralen Schulen in Westdeutschland ausgebildet wurden. Der Zeuge Höher bestätigt uns, daß Spitzenagenten der Gehlen-Organisation zum Zwecke ihrer weiteren Ausbildung Studienreisen in die USA machten. Die Personalakten aller Agentenführer liegen, wie der Zeuge Höher uns bestätigt hat, in München beim Amerikaner unter Verschluß. Die mehrfach erwähnten, für Empfänge und für Schulungen benutzten Gästehäuser der Gehlen-Organisation in Westdeutschland sind von der amerikanischen Besatzungsmacht beschlagnahmte Häuser. Die Kontrolle der amerikanischen Stellen im Gehlen-Apparat ging, wie der Zeuge Geyer bekundete, so weit, daß CIC-Offiziere die einzelnen Gehlen-Filialen auf die Geheimhaltung der Unterlagen überprüften und, falls ihnen diese Geheimhaltung nicht gewährleistet erschien, einfach Abänderungsbefehle gaben. Daß Amerika von Anfang an die Schutzmacht der Gehlen-Organisation war, ergibt die Einrichtung der Not- oder Sicherheitsnummern, von denen die Zeugen Höher und Geyer sprachen, und deren praktische Auswirkung, die uns der Zeuge Kapanke darstellte. als er schilderte, wie er bei einem Anwerbungsversuch in einem westberliner Flüchtlingslager von der Stumm-Polizei festgenommen wurde und wie er auf dem Polizeirevier verlangte, einem CIC-Offtzier vorgeführt zu werden; der erschien, Kapanke nannte ihm seine Sicherheitsnummer, worauf der diensttuende Kriminalbeamte von dem amerikanischen Offizier angewiesen wurde: „Abschließen, wie- üblich“, und schon war Kapanke frei. Ich nannte als eine der Arbeitsmethoden der Gehlen-Organisation die Beschaffung falscher westdeutscher Personalausweise für ihre Agenten. Wir sahen, daß Misera einen solchen Ausweis ausgestellt erhielt. Aus dem ersten Gehlen-Prozeß sind uns die Dokumente bekannt, in denen es heißt, daß es der „befreundeten Seite“ gelungen sei, eine Anzahl westdeutscher Blanko-Personai-ausweise zu erhalten und sie der Organisation Gehlen zur Verfügung zu stellen. Auch der Zeuge Neugebauer hat, ebenso wie die Zeugen Geyer und Kapanke, aus seiner praktischen Erfahrung heraus bestätigt, wie die Finanzierung mit amerikanischem Geld in der Gehlen-Organisation in Erscheinung tritt. Der Zeuge Geyer hat einem Gespräch seines Untervertretungsleiters mit seinem Filialleiter beigewohnt, aus dem sich ergab, daß die Finanzierung der Organisation Gehlen durch amerikanische Stellen geschah und daß man sich für den Fall der Verselbständigung der Organisation, d. h. ihrer Anerkennung als Organisation der Bonner Regierung und der neu erstehenden westdeutschen faschistischen Armee eine Erhöhung der Besoldung erhoffte. Ich erinnere mich aus Prozessen, die schon zwei Jahre oder mehr zurückliegen, daß schon damals im Kreise der zur Aburteilung stehenden Agenten davon die Rede war, daß man ihnen in Aussicht gestellt hatte, es werde bald so weit sein, daß sie erhöhte feste Gehälter beziehen und Offiziersuniformen anziehen könnten. Der Zeuge Kapanke hat vom Leiter seiner Filiale, Fischer, der im September 1953 aus Westdeutschland zurückkam, gehört, daß der Amerikaner den Finanzplan der Organisation Gehlen 25 Millionen Westmark jährlich bestätigt und die Mittel bewilligt habe. Der Zeuge Neugebauer schließ- 649;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 649 (NJ DDR 1954, S. 649) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 649 (NJ DDR 1954, S. 649)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung zu unterstellen, zu denen nur der Staatsanwalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen befugt ist. Es ist mitunter zweckmäßig, die Festlegung der erforderlichen Bedingungen durch den Staatsanwalt bereits im Zusammenhang mit der Einleitung der das Vorliegen der Voraussetzungen für die Androhung der Untersuchungshaft zu prüfen. Das endet entsprechend den Ergebnissen der Ermittlungstätigkeit mit der - Einstellung des Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Summierung vieler politischoperativer Probleme in den Kreis- und objektdienststeilen muß es gelingen, eine von einem hohen Niveau der analystischen Tätigkeit und der Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel im Verteidigungszustand die Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur im Verteidigungszustand und die Herstellung der Arbeitsbereitschaft der operativen Ausweichführungsstellen die personelle und materielle Ergänzung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten sowie er Erfordernissezur nachrichten-technischen Sicherstellung der politisch-operativen Führung zu planen. Maßnahmen des Schutzes vor Massenvernichtungsmittelri. Der Schutz vor Massenvernichtungsmitteln ist mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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