Neue Justiz 1954, Seite 644

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 644 (NJ DDR 1954, S. 644); Literatur Rudolf Arzinger: Rehabilitierung der faschistischen Kriegsverbrecher Gefahr für den Frieden in Europa. Kongreß-Verlag, (Berlin 1954. 54 S., Preis: 0,65 DM. Als sich an den ersten Apriltagen 1945 mit dem großartigen Sieg der sowjetischen Befreiungsarmee die Tore der Konzentrationslager öffneten, leisteten die überlebenden Opfer der faschistischen Barbarei aus allen Ländern Europas einen gemeinsamen feierlichen Schwur, der in der Forderung gipfelte, „nicht eher den Kampf um die Erhaltung des Friedens und die Erbauung einer neuen Welt der Demokratie einzustellen, bis der letzte Nazi- und Kriegsverbrecher vor dem Richterstuhl der Völker zur Verantwortung gezogen ist“. Dieser Schwur stand in voller Übereinstimmung nicht nur mit dem Willen der europäischen Völker, die jahrelang unter dem Joch des Hitlerterrors, unter der Diktatur der deutschen imperialistischen Monopole schwerstens zu leiden gehabt hatten, sondern auch mit den Erklärungen und verbindlichen völkerrechtlichen Akten der an dem Krieg gegen das faschistische Deutschland beteiligten Großmächte. Die wirksame Bestrafung der faschistischen Kriegsverbrecher war eines der Hauptkriegsziele der Anti-Hitler-Koalition. Den Nachweis führt in überzeugender Weise Rudolf Arzinger im ersten Abschnitt der von ihm im Auftrag der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen verfaßten, im Kongreß-Verlag erschienenen und auch in französischer und englischer Sprache verbreiteten Broschüre „Rehabilitierung der faschistischen Kriegsverbrecher eine Gefahr für den Frieden in Europa“. Die Erklärung Roosevelts und Churchills vom 25. Oktober 1941: „Die Vergeltung für diese Verbrechen muß hinfort einen Platz unter den Hauptkriegszielen einnehmen“, Stalins vom 6. November 1943: „Maßnahmen zu ergreifen, damit alle faschistischen Verbrecher in welchem Lande sie sich auch verbergen mögen alle von ihnen begangenen Verbrechen mit harten Strafen sühnen“ und schließlich besonders bezeichnend für den Wunsch auch des amerikanischen Volkes die Erklärung Trumans vom 16. April 1945: „Nichts soll uns in unserer Entschlossenheit wankend machen, die Kriegsverbrecher zu bestrafen, selbst wenn wir sie bis ans Ende der Welt verfolgen müßten“, beweisen die Einmütigkeit in dieser alle leidgeprüften europäischen Völker angehenden Frage. Die unverbrüchlich bindenden völkerrechtlichen Verpflichtungen aber" fanden ihren Niederschlag u. a. in der Moskauer Deklaration der Großmächte vom 30. Oktober 1943, in den Abkommen von Jalta und Potsdam und schließlich auf der Grundlage des Londoner Abkommens vom 8. August 1945 im Kontrollratsgesetz Nr. 10. Entsprechend diesen Erklärungen und Vereinbarungen und damit entsprechend den Wünschen der Völker nach einem Leben in Frieden und ohne Faschismus, ihrem berechtigten Streben nach Bestrafung aller derer, die so viel Leid über die Menschheit gebracht hatten, wurden in den ersten Nachkriegsjahren Verfahren gegen die Kriegsverbrecher durchgeführt, deren bedeutsamstes der Nürnberger Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher war. Während aber als einzige Großmacht die Sowjetunion sowohl auf ihrem Territorium bereits während des Krieges als auch nach Kriegsende in ihrem Besatzungsgebiet den Kampf gegen den Faschismus mit aller Konsequenz durchführte und dem deutschen Volk auch mit der Bestrafung der faschistischen Verbrecher bei der Beseitigung der Wurzeln des Faschismus nachdrücklich half, bahnte sich in den vom USA-Imperialismus beherrschten Teilen der Welt, besonders in Westdeutschland, eine völlig andere Entwicklung an. Hier wurde der Weg zur offenen Rehabilitierung und Wiederverwendung der faschistischen Kriegsverbrecher beschritten. Es ist für alle antifaschistischen Widerstandskämpfer, für alle Opfer der nazistischen Unmenschlichkeit und alle friedliebenden Menschen empörend zu lesen, mit welchem Zynismus, mit welcher ungeheuerlichen Sympathie für die Hitlerbarbaren die westlichen Besatzungsmächte schon von 1945 an versuchten, die Verpflichtung zur wirksamen Bestrafung der Kriegsverbrecher zu umgehen. Soweit sie sich in ihrem Bereich der Forderung der Völker nach Einhaltung dieses Kriegszieles nicht entziehen konnten, haben sie seit 1949 durch fortgesetzte Amnestiemaßnahmen die verurteilten Kriegsverbrecher begnadigt, Todesurteile aufgehoben und großzügige Entlassungen vorgenommen. Von 3649 Kriegsverbrechern, die sich am 9. August 1950 im Gewahrsam westlicher Staaten befunden haben, wurden Anfang 1954 nur noch etwa 600 außerhalb und rund 300 innerhalb der Bundesrepublik festgehalten, mit deren Freilassung in absehbarer Zeit zu rechnen ist. Damit befinden sich die verabscheuungswürdigsten und abgefeimtesten Helfer des deutschen Imperialismus und Militarismus, die Rüstungsindustriellen, die Monopolisten, die verbrecherischen Ärzte und Juristen, die SS-Banditen der Konzentrationslager und der Gestapo und vor allem die Generale und höheren Offiziere, sadistische Mörder von Millionen friedliebender Menschen, auf freiem Fuß. Sie sind wieder „in Amt und Würden“! Sie arbeiten die Pläne zu neuen Angriffskriegen, zu neuen Morden und fürchterlichen Zerstörungen aus. Adenauer, der „Hitler der Nachkriegszeit“, seine Regierung und mit ihm die ganze faschistischversippte herrschende Klasse der Ausbeuter und Fronvögte in Westdeutschland spielen im Prozeß der Rehabilitierung und Freilassung der faschistischen Kriegsverbrecher eine entscheidende Rolle. Sie, die entgegen allen heuchlerischen Erklärungen über „Demokratie, Freiheit und Wiedervereinigung“ in Wirklichkeit zur Sicherung ihrer Maximalprofite und zur Beteiligung an der erstrebten USA-Weltherrschaft einen Bruderkrieg und neuen Weltkrieg vorbereiten, brauchen die alten Nazis mit „Osterfahrung“ und mit jener barbarischen Grausamkeit, die schon einmal den Abscheu der ganzen Welt hervorgerufen hat. Deshalb umgeben sie sich wie kürzlich auch Dr. John überzeugend nachgewiesen hat mit diesen faschistischen Kriegsverbrechern, versuchen sie, die Rechtsgrundlagen für deren Verurteilung und Bestrafung zu erschüttern, ja, nicht die Mörder, sondern die Ermordeten, nicht die Henker und Vernichter, sondern die empörten Völker für die begangenen Freveltaten verantwortlich zu machen. Es ist das besondere Verdienst Arzingers, daß er mit seiner Broschüre umfassendes Tatsachenmaterial zusammengetragen, es sorgfältig gesichtet hat und konzentriert darlegt und zugleich den Nachweis der fortgesetzten gröblichen Verletzungen des Völkerrechts durch die Rehabilitierung der Kriegsverbrecher erbringt. Damit wird die Schrift zur Kampfschrift für alle friedliebenden Menschen, sie ist ein wertvolles Propagandamittel, um den durchaus nicht erloschenen Haß der Völker gegen Faschismus und Unmenschlichkeit, gegen Krieg und Zerstörung zu neuer Flamme zu entzünden. Diese Flamme muß glühen, um den Frieden in der Welt zu erhalten und zu festigen und alle Kräfte für die Verhinderung der Remilitarisierung und Faschisierung Westdeutschlands, für ein friedliebendes und demokratisches Deutschland zu mobilisieren. Dabei sei eine bleibende Erinnerung, was der stellvertretende amerikanische Hauptankläger Kempner im Nürnberger Prozeß ausführte: „Wir dürfen niemals vergessen, daß nach dem gleichen Maß, mit dem wir die Angeklagten heute messen, auch wir morgen von der Geschichte gemessen werden.“ Dr. Rolf Helm Herausgeber: Das Ministerium der Justiz, das Oberste Gericht, der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik. Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin. Fernsprecher: Sammel-Nr. 67 64 11. Postscheckkonto: 140025. Chefredakteur: Hilde Neumann, Berlin NW 7, Clara-Zetkin-Str. 93. Fernspr.: 232 1605, 232 1611 u. 232 1646. Erscheint monatlich zweimal Bezugspreis: Einzelheft 1,20 DM. Vierteljahresabonnement 7,20 DM einschl. 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Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 644 (NJ DDR 1954, S. 644) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 644 (NJ DDR 1954, S. 644)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie der Möglichkeiten und Fähigkeiten der und festzulegen, in welchen konkreten Einsatzrichtungen der jeweilige einzusetzen ist. Die Intensivierung des Einsatzes der und und die Gewinnung von. Der zielgerichtete Einsatz weiterer operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge.

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