Neue Justiz 1954, Seite 629

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 629 (NJ DDR 1954, S. 629); Familie ist damit kein Hinderungsgrund mehr für die Frau, sich unmittelbar am gesellschaftlichen Produktionsprozeß zu beteiligen und so die wichtigste Vorbedingung für ihre persönliche wirtschaftliche Unabhängigkeit und Gleichberechtigung in der Ehe zu schaffen. Da mit der Beseitigung der kapitalistischen Gesellschaftsordnung auch die Entstehungsursachen von Krisen und Arbeitslosigkeit weggefallen sind, steht ihr dieser Weg grundsätzlich uneingeschränkt offen. iGleichwohl sind noch nicht ohne weiteres und sofort alle Voraussetzungen gegeben, die es der Masse der Frauen ermöglichten und erleichterten, diesen Schritt zu gehen. Vor allem gilt es, der Frau im Berufsleben die gleichen Ausbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten wie dem Mann zu gewährleisten, ihrer Arbeit in jeder Hinsicht die gleiche gesellschaftliche Anerkennung zu verschaffen und jene für die Frau im Kapitalismus bestehende „Pflichtenkollision“ zu überwinden, „daß, wenn sie ihre Pflichten im Privatdienst der Familie erfüllt, sie von der öffentlichen Produktion ausgeschlossen bleibt und nichts erwerben kann; und daß, wenn sie sich an der öffentlichen Industrie beteiligen und selbständig erwerben will, sie außerstande ist, Familienpflichten zu erfüllen“7). Die Lösung dieser Aufgabe ist ein wichtiger Bestandteil der Politik der Arbeiterklasse, nachdem ihr siegreicher revolutionärer Kampf die kapitalistische Gesellschaftsordnung gestürzt hat und sie selbst zur führenden gesellschaftlichen Kraft geworden ist. Eines der Hauptinstrumente, deren sie sich hierzu bedient, ist das Arbeits- und Sozialrecht. II Auf dem Gebiete der heutigen Deutschen Demokratischen Republik waren mit dem Übergang der entscheidenden Machtpositionen in die Hände der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten, durch die Errichtung des Volkseigentums als ökonomische Grundlage der neuen Staatsordnung nach 1945 die Grundvoraussetzungen zur schrittweisen, vom ' jeweils erreichten Entwicklungsstände der Ökonomik abhängigen Schaffung solcher Normen vorhanden, die der Masse der Frauen die völlig gleichberechtigte Teilnahme am Arbeitsprozeß möglich machen sollten. Dabei erforderten vor allem drei Umstände eine speziellere und konkretere Ausgestaltung des Rechts auf Arbeit8), das schon in den Länderverfassungen9) als Grundrecht festgelegt worden war und das in den neuen gesellschaftlichen Verhältnissen ohne Krisen und Arbeitslosigkeit seinen realen Inhalt fand, damit es auch für die Frauen uneingeschränkt verwirklicht werden konnte: 1. Die Nachwirkungen ihrer früheren unterdrückten Stellung, die sich etwa in der Beschränkung ihrer Verwendung in wenigen sogenannten „Frauenberufen“ und in minderverantwortlichen Funktionen oder in einer gegenüber den Männern ungerechtfertigterweise niedrigeren Bezahlung gleicher Arbeit zeigten und die beschleunigt überwunden werden mußten. 2. Das Fehlen rechtlicher und tatsächlicher Voraussetzungen, die es ermöglichten, die Tätigkeit im Beruf mit der Stellung als Hausfrau und Mutter in Einklang zu bringen. 3. Die Besonderheit der physischen Konstitution der Frau, die im Arbeitsverhältnis besondere Schutzmaßnahmen notwendig machte. Wie auf so vielen Gebieten, war es die Sowjetische Militäradministration, die als echter Freund und Wahrer der Interessen des deutschen Volkes auch den ersten Schritt tat, um den Frauen den Zugang zu allen Berufen zu öffnen. In ihrem Befehl Nr. 253 vom 17. August 1946 trug sie der Deutschen Verwaltung für Arbeit und Sozialfürsorge auf, gemeinsam mit den Gesundheitsbehörden zu überprüfen, was für Gründe 7) ebenda S. 216. 8) Verfassung der DDR Art. 15 Abs. 2; Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter und Angestellten vom 14. April 1950 (GBl. fe. 349), § 1. 9) Mecklenburg Art. 15; Sachsen Art. 16; Sachsen-Anhalt Art 17. Die Verfassungen von Thüringen und Brandenburg enthielten keine Grundrechtsteile. bis dahin zu Beschränkungen oder zum Verbot von Frauenarbeit geführt hatten und diejenigen Berufe zusammenzustellen, die für Frauen tatsächlich gesundheitsschädlich sind10 *). Von da führte der Weg über die verfassungsmäßige Gewährleistung des Rechts aller Bürger auf freie Berufswahl (Art. 35 Abs. 1 der Verf.) und auf Übernahme öffentlicher Ämter in Verwaltung und Rechtsprechung (Art. 3 Abs. 3 der Verf.) bis hin zu der bedeutsamen Bestimmung des § 19 des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau (MKSchG) vom 27. September 1950 (GBl. S. 1037). Nach dieser Vorschrift ist „den Frauen im erhöhten Maße die Arbeit in der Industrie, in den Maschinen-Ausleihstationen und Volksgütern, in allen Organen der staatlichen Verwaltung, der Volksbildung, des Gesundheitswesens und anderen Institutionen der Deutschen Demokratischen Republik“ zu ermöglichen. Dabei heißt es ausdrücklich: „Die Arbeit der Frauen in der Produktion soll sich nicht auf die traditionellen Frauenberufe beschränken, sondern auf alle Produktionszweige erstrecken, insbesondere der Elektroindustrie, der Optik, des Maschinenbaus, der Feinmechanik, der Holz- und Möbelindustrie, der Schuhindustrie sowie des Bau- und graphischen Gewerbes.“ Zur Verwirklichung dieser Grundsätze bedurfte es vor allem einer entsprechenden Ausbildung der Frauen. Hierzu sah das Gesetz (§ 32 Gesetz der Arbeit) vor: ' „In den volkseigenen Betrieben ist das Anlernen von Frauen für alle Tätigkeiten in umfassendem Maße zu organisieren. Das Anlernen soll in Etappen von einfachen zu komplizierten Arbeiten durchgeführt werden und durch Arbeitsinstruktion und fachliche Kurse gefördert werden.“ Überhaupt erhält die Frage der Qualifizierung der im großen Umfang neu ins Berufsleben eintretenden oder doch in ihnen bis dahin verschlossen gebliebene Positionen aufrückenden Frauen eine ganz erstrangige Bedeutung. Das bedurfte darum im Gesetz (§ 20 Buchst, c MKSchG) auch besonderer Hervorhebung: „In allen Berufen sind Maßnahmen zur Qualifizierung der Frauen zu treffen. Es ist dafür zu sorgen, daß Frauen in höherem Maße als bisher in leitenden Stellungen arbeiten.“ Dieser letztgenannte Gesichtspunkt wurde noch viel weitergehend in der folgenden Vorschrift konkretisiert (§ 26 MKSchG); „Die Zahl der weiblichen Bürgermeister, Stadt-, Land- und Kreisräte ist in das richtige Verhältnis zur tatsächlichen gesellschaftlichen Kraft der Frau in der Deutschen Demokratischen Republik zu bringen. Dazu sind planmäßige Lehrgänge zur Heranbildung leitender weiblicher Verwaltungsangestellter bei der Deutschen Verwaltungsakademie „Walter Ulbricht“ zu organisieren.“ Die Entwicklung beweist, daß diese Bestimmungen nicht auf dem Papier geblieben sind. Heute befinden sich in der Deutschen Demokratischen Republik unter den Frauen in leitenden Stellungen ein Minister Dr. Hilde Benjamin , der Präsident der Deutschen Notenbank Greta Kuckhoff , fünf Staatssekretäre, 13 Hauptabteilungsleiter, ein Vorsitzender und drei Sekretäre von Bezirksräten, 15 Vorsitzende von Kreisräten, ein Oberbürgermeister, 44 Bürgermeister von Städten und 772 Bürgermeister in Gemeinden. Es gibt weibliche Architekten, Ingenieure, Agronomen, Saat-zuchttechnikerinnen und -leiterinnen, Tierzuchtleiterinnen, Traktoristinnen usw. Tausende von Frauen haben Auszeichnungen für hervorragende Leistungen erhalten11). Dennoch ist der erreichte Stand von der 1. Zentralen Konferenz der werktätigen Frauen im Oktober 1953 als noch unbefriedigend bezeichnet worden. Es wurde die Forderung nach Aufstellung konkreter Frauenförderungspläne in den Betrieben erhoben, in denen die Möglichkeit der Verwendung von Frauen an den verschiedenen Arbeitsplätzen festgelegt 10) Befehl Nr. 253 „Über gleiche Entlohnung der Frauen, der jugendlichen Arbeiter und der erwachsenen Männer für gleiche Arbeit“ vom 17. August 1946, Ziff. 4 (zitiert nach Regierungsblatt für das Land Thüringen 1946, S. 83). n) Diese Angaben sind dem Aufsatz von Ilse Thiele, „Die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau in der DDR", Einheit 1954 S. 974 ff. entnommen. 629;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 629 (NJ DDR 1954, S. 629) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 629 (NJ DDR 1954, S. 629)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin sowie zu den Möglichkeiten, die der Besitz von westlichen Währungen bereits in der eröffnet. Diese materiellen Wirkungen sind so erheblich,-daß von ehemaligen Bürgern im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? in ihren Verantwortungsbereich zu lösen als auch die übrigen operativen Diensteinheiten bei dei Lösung ihrer diesbezüglichen Aufgaben zu unterstützen.

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