Neue Justiz 1954, Seite 628

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 628 (NJ DDR 1954, S. 628); dieses festzustellen, in Art. 6 Abs. 5 auf jedem Gebiet die Gleichstellung mit dem ehelichen Kinde zu bestimmen und den Gesetzgeber zur Durchführung zu verpflichten29). Aber auch in diesen so bedeutsamen Fragen ignoriert der Gesetzgeber Westdeutschlands verfassungswidrig die Weisung des Grundgesetzes* 30), und auch diese Lücke füllt der DFD-Entwurf aus. indem er die Gleichberechtigung der nichtehelichen Kinder mit den ehelichen statuiert und bestimmt, daß der Unterhalt, den das nichteheliche Kind zu beanspruchen hat (und der demzufolge nicht mehr auf 16 Lebensjahre zu beschränken ist), sich nach der wirtschaftlichen Lage beider Elternteile richtet. Art. 1 Abs. 3 des GG lautet: ,7Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“ Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung opfern aber aus dem Gebäude der Grundrechte unablässig Stein für Stein der Politik des aggressiven Nordatlantikpaktes, der Spaltung Deutschlands, des Verzichts auf die nationale Souveränität, der Vernichtung der Demokratie und der Faschisierung. Die Politik der Kriegsvorbereitung und der nationalen Entwürdigung kann nur'gedeihen auf den Ruinen der bürgerlichen Rechte und Freiheiten, kann nur gegen das Volk durchgeführt werden, das sich gegen die Zerstörung seiner materiellen Lebensgrundlage wehrt. ,.Die westdeutschen Bürger werden ihrer nationalen Würde und ihrer Freiheiten entkleidet. Aller 29) „Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für eine leibliche und seelische Entwicklung und für ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.“ 30) obwohl in Art. 20 GG ausdrücklich bestimmt wird, daß die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden ist. politischen und staatsbürgerlichen Rechte beraubt, zählen sie nur noch als Objekte der Aggressions- Politik.“31 1) Der Kampf um die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Mann und Frau, um die Sicherung dieses verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechts, ist somit unlösbar verbunden mit dem Kampf um die demokratische Einheit Deutschlands und den Abschluß eines Friedensvertrages mtt Deutschland. Nur auf diesem Wege können die Bedingungen beseitigt werden, die heute einer gesunden Entwicklung der Ehen in Westdeutschland im Wege stehen: Arbeitslosigkeit, sinkender Reallohn, steigende Steuern, Wohnungselend. Nur auf diesem Wege können die ökonomischen Bedingungen beseitigt werden, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen: erhöhte Ausbeutung, schlechte Ar- beitsbedingungen, fehlende Berufsausbildung usw. Bekanntlich* geht auch in Westdeutschland nach Art. 20 GG alle Staatsgewalt vom Volke aus. Das Volk Westdeutschlands hat bei zahlreichen Gelegenheiten bekundet erinnert sei insbesondere an das entschiedene Veto der Gewerkschaften aus letzter Zeit , daß es der antinationalen Politik Adenauers widerspricht und daß es damit auch alle jene Maßnahmen nicht billigt, die diese Politik stützen sollen, darunter auch den Regierungsentwurf zur Familienrechtsreform. Die patriotischen Kräfte der gesamten deutschen Nation werden dieses Gespräch führen, und sie werden in der Lage sein,die Inkraftsetzung des reaktionären Instruments der Adenauer-Regierung zu verhindern, wenn sie den Kampf hiergegen mit aller Entschiedenheit durchführen. 31) vgl. Polak in „Verteidigung der demokratischen Freiheiten“, Referate und Dokumente der internationalen Juristen-konferenz Wien 1954, s. 71. Die Rolle des Arbeitsrechts bei der Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau Von HORST BÜTTNER, komm. Direktor des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft I Der Kampf um die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Ehe kann nicht isoliert unter familienrechtlichen Gesichtspunkten betrachtet werden. „Die rechtliche Ungleichheit beider ist“, wie Engels sagt, „nicht die Ursache, sondern die Wirkung der ökonomischen Unterdrückung der Frau1) Die Vorherrschaft des Mannes in der Ehe ist einfache Folge seiner ökonomischen Vorherrschaft“2). Hieraus ergibt sich schon, daß das ökonomische Übergewicht des Mannes auch nicht in den Familienbe-ziehungen selbst begründet liegt. Es ist vielmehr nur Ausdruck einer konkreten historischen Gestaltung der Eigentumsverhältnisse, die allen Einrichtungen der Gesellschaft und damit auch der Familie ihr Gepräge geben. Das Privateigentum an den Produktionsmitteln hat zur Folge, daß die Familie die wirtschaftliche Grund-Zelle der Gesellschaft wird. Ihr Charakter ist darum von vornherein von ökonomischen, von Vermögensverhältnissen bestimmt. Das Vermögen aber, seine Verwaltung und Verwertung, oder doch jedenfalls die Unterhaltung der Familie, liegen dabei in der Regel in den Händen des Mannes, während die Frau, als „erste Dienstbotin“ auf die Führung des Privathaushalts beschränkt, in keiner unmittelbaren Beziehung zur gesellschaftlichen Produktion steht. Das verleiht dem Mann seine beherrschende Stellung in der Familie; er ist in ihr „der Bourgeois, die Frau repräsentiert das Proletariat“3), ohne daß dieser Zustand im Grundsätzlichen überhaupt einer rechtlichen Sanktionierung bedürfte. 1) Engels, Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates, in Mars- Engels, Ausgewählte Schriften, Berlin 1952, Bd. H, S. 213, 2) a. a. O. S. 223, 3) a. a. O. S, 210, Die Proklamation der bürgerlichen Ehe als „freiwillige Gemeinschaft“, die auf Liebe beruhe, durch das kapitalistische Recht bildet somit nur die Kulisse, hinter der ökonomische Rücksichtnahmen als eigentliche Triebkräfte für ihre Eingehung wie Aufrechterhaltung wirken. „Niemand kann sich dafür verbürgen, daß ich nicht aus Liebe denjenigen heirate, der für mich mehr bezahlt“4), ist vielfach die Denkweise der bürgerlichen Frau im Kapitalismus. Freilich wird aus dem Gesagten schon von selbst deutlich, daß es nicht für alle Familien in der kapitalistischen Gesellschaft volle Gültigkeit haben kann; denn die Unterordnung des Wesens der Familie unter die Vermögensverhältnisse ist nur dort vorstellbar, wo diese eine Rolle spielen. Und so ist gleichsam als eine „Ironie der Geschichte“5) die Tatsache zu verzeichnen, daß die von der Bourgeoisie verkündete Freiwilligkeit der Eheschließung nicht bei ihr selbst, wohl aber in der proletarischen Familie wirklich anzutreffen ist. Mit den bisherigen Ausführungen sind zugleich die Bedingungen Umrissen worden, unter denen die ökonomische Unterdrückung der Frau beseitigt und nicht nur ihre juristische, sondern auch ihre vollständige ökonomische Gleichberechtigung verwirklicht werden kann. Die kapitalistische Gesellschaftsordnung muß überwunden, das privatkapitalistische Eigentum an den Produktionsmitteln muß als Grundlage der Eigentumsordnung beseitigt sein. Denn dann hört die Familie auf, wirtschaftliche Einheit der Gesellschaft zu sein, die Familienbeziehungen werden von dem bestimmenden Einfluß der Vermögensverhältnisse befreit, und es gibt für ihre Begründung wie Beibehaltung eben „kein anderes Motiv mehr als die gegenseitige Zuneigung“6). Die gesellschaftliche Funktion der 628 4) Lenin, Werke, Bd. 12, S. 342 (russ.). 5) Engels, a. a. O. S. 222, “) ebenda S, 223.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der operativen und Berichterstattung sind diesem Grundsatz unterzuOici. In der ersten Zeit der Zusammenarbeit kommt es in Ergänzung der beim Werbungsgesprach aufgezeigten Grundlegende und der Anforderungen zur Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung ein unabdingbares Erfordernis bei der Durchsetzung aller Vollzugshandlungen und Maßnahmen. Das ergibt sioh, wie bereits dargelegt, einmal daraus, daß die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe. Das Zusammenwirken zwischen dem Vollzugsorgan Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen zu treffen. Die Entscheidung ist aktenkundig zu dokumentieren. Verhafteten Ausländern können die in der lizenzierten oder vertriebenen Tageszeitungen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt werden. iC; Für den sauberen und ordentlichen Zustand der persönlichen Bekleidung Verhafteter sind die Mitarbeiter des operativen Vollzuges, Referat -Transport, verantwortlich.

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