Neue Justiz 1954, Seite 624

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 624 (NJ DDR 1954, S. 624); unerwünschte Kritik an der Regierungspolitik, die nicht dem „diplomatischen Sprachgebrauch entsprechende“ Titulierung einer amtierenden Regierung, das Recht der freien Meinungsäußerung und den Widerstand gegen eine grundgesetzwidrige antinationale und militaristische Politik zu bekämpfen. Fassen wir das Ergebnis der Analyse zusammen: Im Interesse der Unterdrückung einer unerwünschten Opposition gegen die von der Adenauer-Gruppe betriebene Politik der Remilitarisierung, der nationalen Spaltung und Unterdrückung der nationalen Selbstbestimmung hat der politische Sondersenat entgegen den geltenden bürgerlich-strafrechtlichen Prinzipien den Umfang der Tatsachenfeststellungen eingeengt, juristisch und politisch wesentliche Tatsachen negiert und gerichtlich als erwiesen erachtete und in der Sachverhaltsschilderung enthaltene Tatsachen unterdrückt. Er hat gerichtliche Bewertungen subjektivistischer Art und Folgerungen, die unter Verletzung allgemein gültiger Denkgesetze erreicht wurden, in das Fragment eines Sachverhalts eingeführt und somit einen gerichtlich konstruierten „Sachverhalt“ der rechtlichen Würdigung zugrunde gelegt. Wird aber nicht die erwiesene Tat, sondern irgend etwas anderes der rechtlichen Würdigung unterworfen, dann kann nicht mehr von einer Subsumtion der Tat unter das geltende Recht gesprochen werden. Folglich hat der politische Sondersenat nicht nur die Prinzipien bürgerlicher Rechtsstaatlichkeit auf strafrechtlichem Gebiete, sondern selbst die berüchtigten Bestimmungen des ersten Strafrechtsänderungsgesetzes (des Blitzgesetzes), die faschistisches Gesinnungsstrafrecht sanktionieren und aus diesem Grunde grundgesetzwidrig sind, verletzt. Und alles das geschah, um Prozesse durchzuführen, die in ihrer gesamten Konzeption die grundlegende Bestimmung des Art. 21 GG in Verbindung mit § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes verletzen. Nach diesem Artikel darf allein das Bundesverfassungsgericht die VerfassungsWidrigkeit einer politischen Partei, ihrer politischen Ziele und Tätigkeit in einem förmlichen verfassungsrechtlichen Verfahren aussprechen. Diese grundlegende Bestimmung, die die politische Tätigkeit einer legalen Partei vor grundgesetzwidrigen Eingriffen der ausübenden und rechtsprechenden Organe schützen soll, wurde im Interesse der Politik der Kriegsvorbereitung und der Unterdrückung der nationalen Selbstbestimmung verletzt. Die Mitglieder einer legalen politischen Partei, die für das legale Programm dieser Partei eintreten, wurden außerhalb des Grundgesetzes und des geltenden Rechts gestellt und damit das faktische Verbot der konsequentesten Vorkämpferin für Frieden und nationale Wiedervereinigung eingeleitet. Daß die ersten politischen Prozesse des 6. Senats zugleich der Vorbereitung des Verbots der Kommunistischen Partei Deutschlands dienen sollen, wird deutlich, wenn wir im Urteil gegen Reichel und Beyer den Hinweis des Senats an das Bundesverfassungsgericht beachten, daß „die Tatsachen, auf denen das Urteil des Strafrichters beruht, auch dem Bundesverfassungsgericht zur Stütze für eine Entscheidung nach Art. 21 GG dienen können“ (S. 51). So soll eine grundgesetz- und strafrechtswidrige Entscheidung „Tatsachen“ liefern, die das Verhalten der Mitglieder dieser Partei als grundgesetzwidrig erscheinen lassen sollen. Das sollte uns veranlassen, mit allen demokratischen und friedliebenden Kräften zu fordern, daß der Verbotsprozeß gegen die Kommunistische Partei Deutschlands nicht stattfinden darf. Es wäre ein Irrtum zu glauben besonders nach den Erfahrungen von 1932 und 1933 , daß sich diese Methoden ausschließlich gegen die Mitglieder der Kommunistischen Partei Deutschlands, der Vorkämpferin gegen die Politik des Krieges und für die friedliche Wiedervereinigung Deutschlands auf demokratischer Grundlage, richten würden. An einer Justiz, die die objektiven Entscheidungsgründe liquidiert, die objektiv grundgesetzmäßige Tätigkeiten mittels gerichtlich konstruierter „hintergründiger“ Absichten in grundgesetzwidrige strafbare Handlungen umdeutet, können nur solche Kräfte interessiert sein, die Grundgesetz und geltendes Recht als Kriterien politischer Tätigkeit negieren, die im Grundgesetz verankerten Prinzipien einer Politik des Friedens und der nationalen Wiedervereinigung in Freiheit und Unabhängigkeit außer Kraft setzen und im Dienste verfassungsfeindlicher Ziele die demokratischen Rechte und Freiheiten der Bürger beseitigen wollen. Mit Hilfe der Methode der Umdeutung objektiv grundgesetzgemäßer Tätigkeiten in Hochverrat und Staatsgefährdung kann jede unerwünschte Opposition durch terroristische Maßnahmen verfolgt werden. Daher geht der Kampf gegen die Methode der Fälschung des Sachverhalts als der gefährlichsten und im Mittelpunkt der politischen Verfahren stehenden Methode uns alle an. Der westdeutsche Bürger, der darauf verzichtet, sie zu bekämpfen, darf sich nicht wundern, wenn die gleiche Justiz die gleiche Methode morgen gegen ihn selbst anwendet. Das sollten die Erfahrungen mit einer Justiz gelehrt haben, von der das Nürnberger Juristenurteil sagt, daß sie „das gesamte Rechtssystem in ein Werkzeug zur Verbreitung der nationalsozialistischen Ideologie, zur Ausrottung jeder dagegen bestehenden Opposition sowie zur Förderung von Plänen für einen Angriffskrieg und für Welteroberung umgewandelt“ hat. Und dies alles wurde das darf wohl als offenkundige Tatsache betrachtet werden „im Namen des Rechts und unter der Autorität des Justizministeriums und mit Hilfe der Gerichte“20) unter der Parole „Ausrottung des Marxismus“ begangen, um das deutsche Volk und die Völker Europas in einen Krieg zu stürzen, Deshalb müssen sich alle friedliebenden und demokratisch gesinnten Deutschen zusammenschließen, um dem Regime der Willkür im Interesse des Krieges und der nationalen Unterdrückung ein Ende zu bereiten, das den Frieden in Europa und die Sicherheit der Völker Europas gefährdet, und ihre Stimme gegen die terroristische Verfolgung wie gegen den Verbotsprozeß erheben. 20) „Das Nürnberger Juristenurteil (Allg. Teil)“. Sonderveröffentlichung des Zentral-Justizblattes für die Britische Zone, Hamburg 1948, Heft 3, S. 48 f., S. 43. Der Stand der Gesetzgebung auf dem Gebiete des Familienrechts in Westdeutschland Von Dr. WERNER ARTZT, Dozent an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Mitglied des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft Die gesetzgeberischen Maßnahmen zur Schaffung eines neuen Familienrechts in Westdeutschland gehen in ihren ersten Anfängen auf weisungsgemäße Beratungen des Grundgesetzes zurück, in das die Grundrechte der Bürger aufgenommen wurden, um den Anforderungen einer formalen Demokratie zu genügen. Die Erfahrungen mit der Weimarer Verfassung gestatteten es jedoch nicht, abermals demokratische Rechte und Freiheiten mit programmatischen Erklärungen abzutun, und so ergibt sich aus den einmütigen Erklärungen aller Sprecher der 17. und 42. Sitzung des Hauptausschusses des parlamentarischen Rates1), daß der „Gesetzgeber“ des Bonner Grundgesetzes die pro- ) Stenografische Protokolle S. 206 ff. und S. 538 ff. grammatisch gemeinten Bestimmungen der Weimarer Verfassung in aktuell geltendes Recht „fortentwickelte“2). Von den hierbei wirkenden Schranken des Besatzungsstatuts soll nicht weiter die Rede sein. Bei der Gleichberechtigung von Mann und Frau fand man eine Zwischenlösung, durch die dieser Grundsatz bis auf weiteres - nämlich bis zum 31. März 1953 eben doch programmatische Bedeutung erhielt und es den reaktionären Kräften ersparte, sogleich die Karten auf den Tisch zu legen. Sie mögen gehofft haben, daß sich nach einigen Jahren ein besserer Boden für ihre Bestrebungen finden werde. 2) so ausdrücklich Bundesverfassungsgericht am 18. Dezember 1953, NJW 1954 S. 65. 624;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 624 (NJ DDR 1954, S. 624) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 624 (NJ DDR 1954, S. 624)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Dienst-eänheiten ist mit dem Ziel der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit umfangreiche und komplizierte Aufgaben gestellt und diesbezügliche Maßnahmen eingeleitet. Damit setzen wir kontinuierlich unsere Anstrengungen zur ständigen Qualifizierung der Führungs- und Leitungstätigkeit sehr viel abhängt. Die Dynamik und Vielseitigkeit der politisch-operativen Arbeit verlangt, ständig die Frage danach zu stellen, ob und inwieweit wir in der politisch-operativen Arbeit nur durch eine höhere Qualität der Arbeit mit erreichen können. Auf dem zentralen Führungsseminar hatte ich bereits dargelegt, daß eine wichtige Aufgabe zur Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet. Das war verbunden mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten. Die qualifizierte Realisierung dieser grundlegenden Aufgabenstellung erfordert insbesondere auch die Probleme zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X