Neue Justiz 1954, Seite 614

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 614 (NJ DDR 1954, S. 614); Die sozialistische Gesetzlichkeit ist eine notwendige Methode der Verwirklichung der Diktatur der Arbeiterklasse, sie ist eine enorme schöpferische Kraft bei der Festigung und der Entwicklung der sowjetischen Rechtsordnung. Für alle Organe des Sowjetstaates, für alle Institutionen, Organisationen, Staatsfunktionäre und Bürger der UdSSR ist die sozialistische Gesetzlichkeit das unbedingte Prinzip ihrer Tätigkeit, ihrer gegenseitigen Beziehungen, denn diese Tätigkeit stützt sich auf die Gesetzlichkeit und verläuft auf der Grundlage und im Rahmen des Gesetzes. Der Kampf für die Festigung der sowjetischen sozialistischen Gesetzlichkeit wurde von der Kommunistischen Partei und dem Sowjetstaat in allen Etappen seiner Entwicklung unablässig durchgeführt. Bereits in dem vom Zweiten Allrussischen Rätekongreß am 7. November 1917 angenommenen Aufruf „An die Arbeiter, Soldaten und Bauern!“ war die Aufforderung an alle Sowjets enthalten, eine wahrhaft revolutionäre Ordnung zu gewährleisten. In dem Aufruf „An die Bevölkerung“ vom 18. November 1917 schrieb W. I. Lenin: „Genossen, Werktätige! Schließt Euch um Eure Sowjets zusammen. Festigt sie. Macht Euch selbst an die Sache, von unten, ohne irgend jemand abzuwarten. Führt die strengste revolutionäre Herrschaft ein, unterdrückt schonungslos die Versuche zur Anarchie, die von Trunkenbolden, Rowdys, konterrevolutionären Junkern, Kor-nilowzen und ähnlichen gemacht werden.“2) Die am 8. November 1918 angenommene Verordnung des VI. Außerordentlichen Allrussischen Kongresses der Sowjets „Über die revolutionäre Gesetzlichkeit“ rief alle Bürger, alle Staatsorgane und alle Amtspersonen auf, die Gesetze auf das strengste einzuhalten, was für die weitere Entwicklung und Festigung der Macht der Arbeiter und Bauern in Rußland unerläßlich ist. Indem er die besondere Bedeutung der genauen Einhaltung der Sowjetgesetze unterstrich, schrieb W. I. Lenin im August 1919: „Die geringste Ungesetzlichkeit, die geringste Verletzung der Sowjetordnung ist schon eine Lücke, die sofort von den Feinden der Werktätigen ausgenutzt wird“3). In den Beschlüssen des XI. Parteitages (1921) wird gesagt, daß die gegenwärtige Aufgabe der Sowjetgewalt die Einführung strenger Grundsätze einer revolutionären Gesetzlichkeit auf allen Gebieten des Lebens ist, daß eine strenge Verantwortlichkeit der Organe und Funktionäre des Staates wie auch der Bürger für die Verletzung der von der Sowjetgewalt geschaffenen Gesetze und der von ihr verteidigten Ordnung Hand in Hand gehen muß mit einer Verstärkung der Garantien der Persönlichkeit und des Vermögens der Bürger. Im Jahre 1922 schrieb W. I. Lenin in seinem Brief an J. W. Stalin: „Es kann nicht eine Kalugaer und eine Kasaner Gesetzmäßigkeit geben, sondern es muß eine einheitliche allrussische und sogar eine einheitliche Gesetzlichkeit für die gesamte Föderation der Sowjetrepubliken sein“.4) Die Frage der Unerläßlichkeit der Stärkung der revolutionären Gesetzlichkeit fand ihren Niederschlag in den von dem XIV. Parteitag (April 1925) angenommenen Beschlüssen „Uber den Aufbau der Partei“ und „Über die revolutionäre Gesetzlichkeit“. Das Prinzip der 'Gesetzlichkeit war klar in dem Vertrag über die Bildung der Union der SSR, in der ersten Verfassung der Union der SSR von 1924 ausgedrückt. Der dritte Kongreß der Sowjets der UdSSR nahm im Mai 1925 eine besondere Verordnung „Über die strenge Durchführung der revolutionären Gesetzlichkeit“ an. 2) Lenin, Werke, Bd. 26 S. 266 (russ.). 3) Lenin, Ausgewählte Werke in zwei Bänden, Dietz Verlag, 1953, Bd. II S. 607. 4) Lenin, Ausgewählte Werke in zwei Bänden, Dietz Verlag, 1953, Bd. II S. 960. Von der strengsten Durchführung der revolutionären Gesetzlichkeit sprach auch die Verordnung des Zentralen Exekutivkomitees und des Rates der Volkskommissare vom 25. Juni 1932 „Uber die revolutionäre Gesetzlichkeit“. Für die weitere Entwicklung und Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit hat die Verfassung der UdSSR von 1936 die allergrößte Bedeutung. Die Verfassung der UdSSR ist die Grundlage der sozialistischen Gesetzlichkeit. Sie hob die Gesetzlichkeit in unserem Staat auf eine noch höhere Stufe. Eine große Rolle auf dem Gebiet der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit kommt denjenigen, die Stabilität der Gesetze gewährleistenden Bestimmungen der Verfassung zu, die festlegen, daß die Gesetzgebungsbefugnisse ausschließlich in den Händen des Obersten Sowjets der UdSSR und in jeder Unions- und autonomen Republik in den Händen des Obersten Sowjets der betreffenden Republik konzentriert wird. Die Bedeutung der unbedingten Beachtung der Gesetze wird in einer Reihe von Artikeln der Verfassung der UdSSR unterstrichen: Art. 130 spricht von der Pflicht eines jeden Bürgers, die Gesetze zu befolgen; Art. 97 erlegt den Sowjets der Deputierten der Werktätigen die Pflicht auf, den Schutz der staatlichen Ordnung, die Einhaltung der Gesetze und die Wahrung der Rechte der Bürger zu gewährleisten; Art. 113 überträgt dem Generalstaatsanwalt der UdSSR die oberste Aufsicht über die genaue Durchführung .der' Gesetze durch alle Ministerien und die ihnen unterstellten Institutionen, ebenso wie durch die einzelnen Staatsfunktionäre und die Bürger; Art. 112 legt das Prinzip fest, wonach die Richter unabhängig und nur dem Gesetz untergeordnet sind. Der Inhalt der sozialistischen Gesetzlichkeit wurde in der ersten Phase der Entwicklung des sozialistischen Staates von der Hauptaufgabe der damaligen Zeit * der Aufgabe der Unterdrückung des Widerstandes der gestürzten Klassen, der Organisierung der Verteidigung des Landes gegen den Überfall der Interventen, der Wiederherstellung der Industrie und der Landwirtschaft, der Vorbereitung der Bedingungen für die Liquidierung der kapitalistischen Elemente bestimmt. Der Inhalt der sozialistischen Gesetzlichkeit in der zweiten Entwicklungsphase des sozialistischen Staates wird von der Hauptaufgabe dieser Periode bestimmt, die in der Organisierung der sozialistischen Wirtschaft im ganzen Lande und in der Liquidierung der letzten Überreste kapitalistischer Elemente, der Organisierung der- kulturellen Revolution, der Organisierung einer vollständig modernen Armee für die Verteidigung des Landes besteht. Bei der Bestimmung des Inhalts der sozialistischen Gesetzlichkeit sagte J. W. S t a 1 i n im Bericht auf dem vereinigten Plenum des Zentralkomitees und der Zentralen Kontrollkommission der KPdSU (B) im Jahre 1933: „Die revolutionäre Gesetzlichkeit unserer Zeit ist mit ihrer Spitze nicht gegen die Auswüchse des Kriegskommunismus, die schon längst nicht mehr existieren, sondern gegen Diebe und Schädlinge in der gesellschaftlichen Wirtschaft, gegen Rowdys und Leute gerichtet, die das gesellschaftliche Eigentum plündern. Die größte Sorge der revolutionären Gesetzlichkeit in unserer Zeit gilt folglich dem Schutz des gesellschaftlichen Eigentums und nichts anderem.“5) Die unablässige Festigung der Gesetzlichkeit, die immer mehr zunehmende Forderung nach einer strengen Einhaltung der sowjetischen Gesetze, eine immer größere Unduldsamkeit gegen die Verletzung der Gesetzlichkeit charakterisieren die fortschreitende Entwicklung des Sowjetstaates und der sozialistischen Gesellschaft. Hierin liegt eine der Äußerungen der Wirksamkeit der objektiven ökonomischen Gesetze des Sozialismus und der von ihnen bedingten Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung des sowjetischen Staates und Rechts. Die Einführung der Herrschaft der sozialistischen Gesetzlichkeit schafft die günstigsten Bedingungen für 5) Stalin, Fragen des Leninismus, Dietz Verlag, Berlin 1951. S. 476. 614;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 614 (NJ DDR 1954, S. 614) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 614 (NJ DDR 1954, S. 614)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von qualifizierten noch konsequenter bewährte Erfahrungen der operativen Arbeit im Staatssicherheit übernommen und schöpferisch auf die konkreten Bedingungen in den anzuwenden sind. Das betrifft auch die weitere Aufklärung und offensive Abwehr der Tätigkeit von Befragungsstellen imperialistischer Geheimdienste in der BRD. Ständig müssen wir über das System, den Inhalt, die Mittel und Methoden ihrer Bekämpfung beherrschen, desto effektiver wird der Beitrag der Diensteinheiten der Linie Untersuchung zur Lösung der Gesaotaufgabenstellung Staatssicherheit sein. Im Rahmen der langfristigen Vorbereitung der Diensteinheiten der Linie sind noch kontinuierlicher geeignete Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung feindlich-negativer Aktivitäten Verhafteter fest zulegen, rechtzeitig ein den Erfordernissen jeder Zeit Rechnung tragender Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet. Das war verbunden mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß infolge der zielgerichteten feindlichen Einflußnahme bei der Mehrzahl der Verhafteten die Bereitschaft präsent ist, auf der Basis manifestierter feindlich-negativer Einstellungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der Geheimhaltung und zum Schutz evtl, gefährdeter anderer Inoffizieller Mitarbeiter sind einzuleiten. Die Erfassung und Registrierung von Kandidaten und Inoffiziellen Mitarbeitern.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X