Neue Justiz 1954, Seite 592

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 592 (NJ DDR 1954, S. 592); wird in der vorliegenden Form teilweise zu einer umfangreichen Aufzählung von Normen, ohne daß ihre Entstehungsgeschichte, ihr Inhalt und ihre Auswirkungen näher betrachtet werden. In dieser Hinsicht ist das vierte Kapitel wesentlich stärker, denn durch die Beschränkung auf eine geringere Zahl von Gesetzen usw. hatte Fedossejew die Möglichkeit, auf Einzelheiten der verschiedenen Normen einzugehen. Das kann jedoch nicht den großen Wert beeinträchtigen, den das dritte Kapitel gerade deshalb hat, weil es uns die Möglichkeit gibt, die Lehren aus den unserer gegenwärtigen Entwicklung entsprechenden Zeitabschnitten in der Entwicklung des Sowjetstaates zu ziehen. Da die deutsche Redaktion (R. Arzinger) nicht das Recht hatte, inhaltliche Änderungen vorzunehmen, wurden die von Arshanow gerügten Versäumnisse der sowjetischen Redaktion (M. P. Karewa) auch in der deutschen Fassung wirksam. Ungeachtet dieser Mängel stellt das Buch eine wissenschaftliche Leistung dar, die auch für die deutsche Lehre und Praxis große Bedeutung hat. Das Werk trägt dazu bei, die großen Erfahrungen der Aufbauarbeit der Sowjetunion für unseren Aufbau nutzbar zu machen einer Arbeit, von der Fedossejew schreibt: „Die große Aufbauarbeit der von der Sklaverei befreiten Menschen ergreift die Herzen und Hirne aller werktätigen und ausgebeuteten Massen in der ganzen Welt, zieht sie unwiderstehlich an und reißt sie durch ihr Beispiel mit“ *(S. 10). Rechtsfragen aus dem Gebiet der Leihverpackung Von Dr. KARL HEMPEL, Justitiar im VEB Grubenlampenwerk Zwickau, und Dr. HEINZ DÖHNEL, Justitiar im VEB Zwickauer Maschinenfabrik Die Industrieemballage stellt einen beachtlichen volkswirtschaftlichen Wert dar. Diesen Wert zu erhalten, ist eine Aufgabe, der in Verfolg des Sparsamkeitsregimes besondere Bedeutung zukommt. Es sind daher Maßnahmen notwendig, die den Käufer und Benutzer von Leihverpackung zu einer pfleglichen Behandlung der ihm anvertrauten Werte erziehen. Die steigende industrielle Produktionsleistung erfordert einen wachsenden. Einsatz von Verpackungsmitteln. Die dafür notwendigen Geldmittel können für andere Zwecke verwendet werden, wenn sich die Umlaufgeschwindigkeit der dem Käufer vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Emballage erhöht. Den Vorschriften über die Verpackungsmittel obliegt somit die Aufgabe, eine schonende, die Brauchbarkeitsdauer verlängernde Behandlung des Verpackungsmittels und seine umgehende, den alsbaldigen Wiedereinsatz ermöglichende Rückgabe durch den Käufer zu erreichen. Die Bedeutung des Emballagenproblems veranlaßte bereits im Jahre 1947 gesetzgeberische Maßnahmen zunächst auf dem Lebensmittelsektor (VO M1/47 vom 26. Mai 1947 ZVOB1. S. 63). Durch die Verordnung M 1/48 vom 20. April 1948 (ZVOB1. S. 136) wurde der Geltungsbereich zugunsten des Großhandels erweitert, der der Lebensmittelindustrie Verpackungsmittel zur Verfügung stellt. Die Ausdehnung der Verpackungsmittelvorschriften auf die übrige Wirtschaft nahm die Anordnung vom 27. Januar 1949 (Beschl. S. 22/49 ZVOB1. S. 64) vor. Mit einem speziellen Verpackungsmittel, den Gewebesäcken, befaßte sich die PVO Nr. 195 vom 12. Oktober 1951 (GBl. S. 939). Branchebedingten Besonderheiten wurde durch die AO vom 11. Mai 1951 über die Rückgabe von Verpackungsmitteln an die WEAB (GBl. S. 424) Rechnung getragen. Die durch diese Vorschrift gewonnenen Erfahrungen finden ihren Niederschlag in der Anordnung über die Rückgabe und Berechnung von Leihverpackung (im folgenden VerpAO) vom 20. November 1953 (GBl. S. 1180). Die Anordnung vereinheitlicht das Rechtsgebiet, indem sie die Bestimmungen für die gesamte Industrieemballage zusammenfaßt. Eine Sonderregelung mußte allerdings für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Frischwaren der Lebensmittelindustrie erfolgen. Das ist durch die Anordnung über die Rückgabe von Verpackungsmitteln bei der Lieferung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (im folgenden LwVerpAO) vom 4. März 1954 (GBl. S. 294) geschehen. Die LwVerpAO entspricht in ihrem Aufbau und in ihren wesentlichen Bestimmungen den allgemeinen Verpackungsmittelvorschriften. Sie weicht in einzelnen Punkten ab, um Besonderheiten bei der Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu berücksichtigen. Die VerpAO stellt eine Verbesserung des gesetzgeberischen Zustandes insofern dar, als der gesamte Komplex mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Verpackung eine einheitliche Regelung und zwar sowohl für die volkseigene wie für die private Wirt- schaft erfahren hat. Die bei der erzieherischen Funktion der Anordnung wichtige Vertragsstrafe wegen verspäteter Rückgabe ist an die Dauer der Überschreitung geknüpft und damit elastischer geworden. Das System der Gutschrift für zurückgesandte Verpackungsmittel ist restlos beseitigt. Die bei der Zuständigkeit für Streitfälle bestehenden Zweifel wurden geklärt. In der Mehrzahl der Fälle sind die Staatlichen Vertragsgerichte zuständig. Durch den in beiden Anordnungen enthaltenen Hinweis auf die VO über die Neuregelung der Vertragsbeziehungen der privaten Industriebetriebe vom 29. Oktober 1953 (GBl. S. 1078) ist bei bestimmten Vertragspartnern auch die Zuständigkeit der Zivilgerichte gegeben. Die VerpAO bedeutet somit einen gesetzgeberischen Fortschritt. Sie läßt jedoch einige bisher bestehende Unklarheiten ungelöst und wirft einige Rechtsfragen neu auf. Die VerpAO besitzt in ihrer eingangs geschilderten Aufgabenstellung den Charakter einer Planungsanweisung. In dieser Eigenschaft erfaßt sie zwingend alle Lieferverträge, bei denen der Lieferer dem Besteller leihweise Verpackungsmittel zum Warentransport zur Verfügung stellt. Der Lieferer ist verpflichtet, bei der Versendung von Leihemballage den Tatbestand herzustellen, der für die Anwendung der VerpAO Voraussetzung ist; so sind vor allem die Verpackungsmittel als Leihgut des Lieferanten bzw. Eigentümers kenntlich zu machen. Da er an einer baldigen Rücksendung des Verpackungsgutes interessiert ist, wird er bemüht sein, alle . Voraussetzungen zu erfüllen, von denen die Anwendung der VerpAO abhängt. In den Fällen, in denen der Lieferer bewußt die Kennzeichnung unterläßt, um die Anwendbarkeit der VerpAO auszuschließen, ist eine schuldhafte Verletzung der Plan- und Vertragsdisziplin zu sehen, so daß die Staatlichen Vertragsgerichte gemäß § 9 VGVO in der Fassung vom 1. Juli 1953 (GBl. S. 855) den der VerpAO entsprechenden Zustand hersteilen und dazu erforderlichenfalls die gemäß § 10 VGVO vorgesehenen Maßnahmen einleiten werden. Derartige Fälle werden aber in der gegebenen wirtschaftlichen Situation außerordentlich selten sein, weil die Lieferer am Rücklauf ihrer Emballage stärkstens interessiert sind. Soweit die Verpackungsmittel aus branchebedingten Gründen dem Besteller übereignet werden, ist für die Anwendung der VerpAO kein Raum. Die käufliche Überlassung von Verpackungsmitteln wird, soweit sie bisher üblich war, nicht untersagt. Das ergibt sich daraus, daß die VerpAO nur Anwendung findet, wenn der Lieferer die Verpackungsmittel als Leihgut kennzeichnet und dies auf Versandpapieren und Rechnungen vermerkt (§ 1 VerpAO). Dafür spricht auch die Regelung des § 10 VerpAO, die die Anwendbarkeit für ein Gebiet, in welchem die Übereignung der Emballage handelsüblich ist ■' den Export ausschließt. Wichtiger Bestandteil zur Erreichung der mit der VerpAO gesteckten Aufgaben ist die Vertragsstrafe. 592;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 592 (NJ DDR 1954, S. 592) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 592 (NJ DDR 1954, S. 592)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit Sicherungsmaßnahmen. Die Ordnung und Sicherheit in der Diensteinheit ist jederzeit zu gewährleisten. Die Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte sind durchzusetzen. Erfordert die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit und zur weiteren gesellschaftlichen Entwicklung im Grenzgebiet. Es geht dabei um folgende wesentliche Aufgabenstellungen: Im Mittelpunkt aller Maßnahmen und Veränderungen hat die Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit zum Schutze der Staatsgrenze der Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Befehl des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Kr., ist die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit für die Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter festgelegt. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung des Eigentums im Zusammenhang mit der Zuführung zum Auffinden von Beweismitteln ist nur gestattet, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen des dringenden Verdachts auf das Mitführen von Gegenständen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein. Allein das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit erfordert, daß auch die Beschuldigtenvernehmung in ihrer konkreten Ausgestaltung diesem Prinzip in jeder Weise entspricht.

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