Neue Justiz 1954, Seite 591

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 591 (NJ DDR 1954, S. 591); nismus unter den Bedingungen der moralisch-politischen Einheit des Sowjetvolkes errichtet wird. Diesen Hinweis gilt es für uns bei der Ausnutzung sowjetischer Erfahrungen zu beachten, denn es ist ein sehr großer Unterschied, ob z. B. eine Organisationsform in der Sowjetunion entstand, als es keine antagonistischen Klassen mehr gab, oder ob sie für unseren Staat nutzbar gemacht werden soll, der im Kampf um die Einheit Deutschlands dem wiedererstandenen deutschen Imperialismus gegenübersteht und in dem noch Klassengegensätze wirksam sind. Fedossejew zeigt noch einen weiteren grundsätzlichen Unterschied zwischen den beiden genannten historischen Abschnitten: beim Übergang zum Kommunismus besteht kein Widerspruch mehr zwischen der fortgeschrittenen Form der politischen Macht und der rückständigen Ökonomik. Das wiederum führt zu einem weiteren ungeahnten Aufschwung der Rolle des Staates und des Rechts. Fedossejew geht hier auf die Rolle der Förderungsmaßnahmen bei der kommunistischen Erziehung der Menschen ein. „Eins der mächtigsten Instrumente bei der Erfüllung dieser Aufgaben ist das sozialistische Sowjetrecht. Es bringt in Übereinstimmung mit den Weisungen der Partei zur Schaffung der materiell-technischen Basis der kommunistischen Gesellschaft den Willen der Arbeiterklasse, des gesamten Sowjetvolkes zum Ausdruck und verwendet klug Förderungsmaßnahmen für gewissenhafte Mitglieder der Gesellschaft und Zwangsmaßnahmen gegen Desorganisatoren der Produktion, Eigennützige, Faulenzer usw.“ (S. 233) Den stärksten Beweis seiner Überlegenheit erbrachte der Sowjetstaat im Großen Vaterländischen Krieg. Binnen kürzester Zeit wurde das gesamte Leben im Lande auf die Bedürfnisse des Krieges und der Verteidigung umgestellt. Ein solcher Erfolg war, wie Fedossejew feststellt, nur in einem Land denkbar, in dem es keine gegensätzlichen Klasseninteressen gibt, in dem die volle politisch-moralische Einheit des Volkes hergestellt ist. Die Fragen, die bei der Schaffung der Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus von Bedeutung sind, bilden einen weiten Abschnitt des IV. Kapitels. Fedossejew zeigt, wie der Staat die Großbauten des Kommunismus errichtet, das technische Niveau der Arbeiter hebt, den Gegensatz zwischen geistiger und körperlicher Arbeit und zwischen Stadt und Land aufhebt sowie eine allseitige Kulturrevolution durchführt und wie er sich bei der Lösung dieser Aufgaben des Rechts bedient. Fedossejew geht dabei besonders auf die Fragen der kommunistischen Erziehung ein und setzt sich mit den Methoden der Überzeugung und des Zwanges bei der Brziehung der Menschen auseinander. Im § 7 dieses Kapitels befaßt sich Fedossejew mit der Frage des Bestehens von Staat und Recht in der kommunistischen Gesellschaft. Er stellt die Lehren der Klassiker zu dieser Frage zusammen und führt die inneren und äußeren Faktoren an, die die Voraussetzungen für das Absterben des Staates sind. Abschließend stellt Fedossejew seine Untersuchungen in den Rahmen der Weltpolitik und weist auf die internationale Bedeutung der Oktoberrevolution hin. Er zeigt, wie das Beispiel der Sowjetunion die Entwicklung der volksdemokratischen Länder bestimmt und welchen gewaltigen Einfluß das Bestehen der Sowjetunion auf die Entwicklung aller Völker der Erde hat. In diesem letzten Kapitel wird für uns sehr augenfällig, wie sorgfältig und wissenschaftlich die sowjetische Verwaltung mit dem Mittel des Rechts arbeitet. Dem Leser drängt sich der Vergleich zu der manchmal noch sehr nachlässigen Handhabung des Rechts durch einen Teil unserer Staatsfunktionäre auf. Die große Bedeutung, die dem Recht bei der Entwicklung und Festigung unserer Verhältnisse zukommt, verlangt, daß bei der Ausarbeitung neuer Normen endlich die Flüchtigkeit und die schädliche Hast überwunden werden, die meistens der wahre Grund für die schlechte Form unserer Normen sind8 9). Erst wenn wir solche Gesetze, Verordnungen und Anordnungen schaffen, deren Form ihrem Inhalt zu voller Wirksamkeit verhilft, werden unsere Normen die Wirkung haben, die wir von ihnen erwarten. Das ist eine der Lehren, die uns Fedossejews Werk vermittelt. III Das Buch ist in vieler Hinsicht Vorbild für unsere wissenschaftliche Arbeit. Es zeigt uns, wie wir das umfangreiche Material aus der praktischen Tätigkeit unseres Staates dadurch wissenschaftlich darstellen können, daß wir wie .es Fedossejew tut die theoretische Untersuchung mit einer Gliederung des Tatsachenmaterials entsprechend dem historischen Ablauf und den Aufgaben jeder Entwicklungsetappe verbinden. Fedossejews Ausführungen sind auch noch aus einem anderen Grunde lehrreich: Es gibt keine Erörterung bestimmter Wesenszüge des sozialistischen Staates und Rechts, es gibt keine grundsätzliche Frage, die nicht im Geiste kämpferischer Auseinandersetzung untersucht wird. Stets werden dep sozialistische Staat und sein Recht dem Staat und Recht der Bourgeoisie gegenübergestellt und wird am Gegensatz das Typische herausgearbeitet. Als charakteristisches Beispiel mag hier Kapitel II § 3 („Das Wesen des sozialistischen Sowjetstaates und Sowjetrechts“) dienen, wo diese Eigenart besonders stark hervortritt. Aber nicht nur in den grundsätzlichen Ausführungen wird mit dem Mittel der Gegenüberstellung gearbeitet, auch im zweiten Teil des Buches werden stets Beispiele aus dem bürgerlichen Staat und Recht gegenübergestellt, werden Vergleiche aus der Wirtschaft gezogen und, wenn notwendig, mit Statistiken belegt. Mehrfach werden reaktionäre Meinungen mit der überzeugenden Darstellung der Lehren der Klassiker des Marxismus-Leninismus zerschlagen. Für den deutschen Juristen ist es besonders interessant, zu sehen, wie die Dinge, die er aus der Geschichte der Sowjetunion in ihren ökonomischen und historischen Zusammenhängen kennt, auch eine juristische Erscheinungsform haben, die Fedossejew an bestimmten Normen und Rechtsinstituten deutlich macht. Hier wird, ausgehend von den geschichtlichen Tatsachen, gezeigt, wie jede juristische Maßnahme einen tiefen ökonomischen Sinn hat, ohne den sie auch nicht andeutungsweise verstanden werden kann. Natürlich kann ein Buch wie das vorliegende, bei dem es sich um einen Schritt auf wissenschaftlichem Neuland handelt, nicht völlig fehlerfrei sein. Die Mängel sind in der sehr ausführlichen Rezension von M. A. Arshanow*) kritisch analysiert worden. Man muß deshalb der deutschen Redaktion den Vorwurf machen, daß sie es versäumt hat, die im Zeitpunkt der Übersetzung bereits vorliegende Rezension Arsha-nows, die allerdings die einleitend geschilderte Hauptschwäche des Werkes noch nicht berücksichtigt, in die deutsche Ausgabe mit aufzunehmen. So weist Arshanow z. B. darauf hin, daß im zweiten Kapitel in vielen Fällen das untersuchte Material nicht genügend direkt mit dem vom Autor behandelten Problem der schöpferischen Rolle des Sowjetstaates und des Sowjetrechts verbunden ist. Arshanow kritisiert ferner, daß die Periodisierung des dritten Kapitels nicht von der wissenschaftlich begründeten Periodisierung des Kurzen Lehrganges der Geschichte der KPdSU (B) ausgeht. Fedossejew wendet ohne Begründung eine andere Einteilung an, die die Verbindung der schöpferischen Rolle des Staates und Rechts mit den historischen Aufgaben erschwert. Wünschenswert wäre eine etwas stärkere Herausarbeitung der Formen und Methoden besonders in der Anwendung des Rechts gewesen. Das dritte Kapitel 8) Das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf z. B. übergab der Regierungskanzlei kürzlich eine Druckfehler*-berichtigung, in der a) „Druckfehler“ aus dem Jahre 1953 berichtigt wurden (s. GBl. 1954 S. 773), b) inhaltliche Änderungen als Druckfehlerbericht jungen bezeichnet wurden und c) Druckfehlerberichtigungen berichtigt wurden. 9) Sowjetstaat und Sowjetrecht! 1952, Heft 4, S. 78 ff. (russ.). .597;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 591 (NJ DDR 1954, S. 591) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 591 (NJ DDR 1954, S. 591)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Rückführung, der beruflichen Perspektive und des Wohnraumes des Sück-zuftthrenden klar und verbindlich zu klären sind lach Bestätigung dieser Konzeption durch den Leiter der Diensteinheit, sind alle operativ-technischen und organisatorischen Aufgaben so zu erfüllen, daß es keinem Inhaftierten gelingt, wirksame Handlungen gegen die Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß die operative Beobachtung rechtzeitig geplant und sinnvoll in die gesamten Maßnahmen zur Vorgangsbearbeitung eingegliedert wird. Die Beobachtung muß durch ein richtig aufeinander abgestimmtes Zusammenwirken der verschiedenen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorkommnisuntersuchung in stärkerem Maße mit anderen operativen Diensteinheiten des - Staatssicherheit , der Volkspolizei und anderen Organen zusammengearbeitet wurde.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X