Neue Justiz 1954, Seite 590

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 590 (NJ DDR 1954, S. 590); sehr, welches Mittel vom Sowjetstaat in dieser oder jener Situation angewendet wurde. (Im mechanischen Übernehmen bestimmter Wege und Methoden muß man schon deshalb vorsichtig sein, weil bei uns oft Aufgaben zur gleichen Zeit entstehen, die in der Sowjetunion im Abstand von 10, 20 oder mehr Jahren auf die Tagesordnung traten.) Was uns als Vorbild dienen muß, ist vielmehr die außerordentliche Vielseitigkeit des Sowjetstaates bei der Auswahl und Anwendung seiner Mittel. Ständig wurden die Maßnahmen des Staates überprüft, ob sie noch ihren Zweck erfüllten, ob sie noch der Zeit entsprachen. An einer ganzen Reihe von Beispielen zeigt uns Fedossejew, wie der Sowjetstaat Rechtsnormen, die von der Zeit überholt waren und der weiteren Entwicklung im Wege standen, beseitigte. Stets wurden die Normen aufgehoben, die begannen, die Initiative der Werktätigen zur weiteren Entwicklung der Arbeitsproduktivität zu hemmen oder sie nicht mehr zu fördern. (Demgegenüber gibt es in unserem Recht noch viele Normen, die zwar längst von der Entwicklung überholt sind, aber immer noch nicht formell außer Kraft gesetzt wurden5).) Fedossejew stellt dar, wie alle Dekrete und Maßnahmen des jungen Sowjetstaates von einem ganz bestimmten Plan ausgingen, ganz bestimmten Zielen dienten und immer genau den jeweiligen Umständen entsprachen. Schon hier erkennen wir, daß Staat und Recht außerordentlich wichtige Instrumente in den Händen der Arbeiterklasse bei ihrer Umgestaltungsarbeit sind. Fedossejew zitiert ein Lenin-Wort vom VIII. Parteitag der KPdSU, das nichts von seiner Aktualität eingebüßt hat: „Hätten wir erwartet, daß sich durch diese Abfassung von Hunderten von Dekreten das ganze Leben im Dorf ändern würde, dann wären wir ausgesprochene Idioten. Hätten wir aber darauf verzichtet, dn Dekreten den Weg vorzuzeichnen, dann wären wir Verräter am Sozialismus. Diese Dekrete, die praktisch nicht auf einmal und nicht vollständig durchgeführt werden konnten, spielten für die Propaganda eine große Rolle. Wenn wir früher mit allgemeinen Wahrheiten Propaganda trieben, so machen wir jetzt Propaganda durch die Arbeit Unser Dekret ist ein Aufruf, aber nicht ein Aufruf im früheren Geiste: .Arbeiter, erhebt euch, stürzt die Bourgeoisie!“ Nein, es ist ein Auf-# ruf an die Massen, ein Aufruf zum praktischen Handeln. Dekrete sind Instruktionen, die die Massen zum praktischen Handeln aufrufen. Darauf kommt es an. Mag auch in diesen Dekreten vieles unbrauchbar sein, mag in ihnen vieles enthalten sein, was sich im Leben nicht durchsetzen wird. Aber sie enthalten Material für praktisches Handeln, und die Aufgabe des Dekretes besteht darin, die hunderte, tausende Millionen Menschen, die auf die Stimme der Sowjetmacht hören, praktisches Handeln zu lehren. Es ist das eine Probe praktischen Handelns auf dem Gebiet des sozialistischen Aufbaus im Dorf.“) Mit der Festigung der Verhältnisse im Sowjetland verstärkte sich auch zunehmend die Einwirkung von Staat und Recht auf die Entwicklung. Dies zeigte sich bereits in der Zeit von 1921 bis 1929. Fedossejew gibt in seinem Werk (S. 124 ff.) eine sehr interessante Schilderung der Verhältnisse im Sowjetstaat, die zur NÖP führten, in dem er besonders die Verbindungen zu bestimmten Maßnahmen des Sowjetstaates und bestimmten Normen des Sowjetrechts und den ihnen entsprechenden Institutionen zieht. Er zeigt, wie der Staat mit Hilfe des Rechts der ökonomischen Entwicklung den 5) Die Dienstordnung der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik vom 3. November 1949 ist in den fünf Jahren des Bestehens der Deutschen Demokratischen Republik durch die Veränderungen in der Struktur und der Arbeitsweise der Regierung weitgehend überholt, gilt aber formell heute noch. Die in den Schlußbestimmungen vieler Normen auftauchende Formulierung „Entgegenstehende Bestimmungen treten außer Kraft“ beweist, daß viele Ministerien nicht wissen, welche Normen auf dem jeweiligen Gebiet überhaupt noch gelten. c) Lenin, Ausgew. Werke in zwei Bänden, Bd. II S. 536; zitiert bei Fedossejew, S. 105. Weg ebnete und die ökonomischen Gesetzmäßigkeiten auch mit Hilfe des Rechts in den der Arbeiterklasse erwünschten Bahnen verwirklichte. „Da die Wirtschaftsbeziehungen, die während des Kriegskommunismus entstanden waren (direkter Produktenaustausch, Getreideablieferungspflicht usw.), in der neuen Etappe des sozialistischen Aufbaus die Entwicklung der Produktivkräfte zu hemmen begannen, zögerte der Sowjetstaat unter Führung der Partei nicht, den Produktivkräften zu Hilfe zu kommen, indem er durch entsprechende Gesetze die Entstehung neuer Wirtschaftsbeziehungen förderte, die zur Entwicklung der Produktivkräfte in unserem Land beitrugen.“ (S. 129) Fedossejew weist weiter darauf hin, wie der Sowjetstaat die Lösung der neuen Aufgaben dadurch erleichterte, daß er besonderes Augenmerk der Entwicklung der Sowjetdemokratie und der Festigung der Gesetzlichkeit zuwandte (S. 143 f.). Der Autor behandelt dann S. 162 ff.) die Periode, in der der Aufbau der Grundlagen des Sozialismus vollendet wurde. Er untersucht die auch dem deutschen Leser bereits vertraute Geschichte der durchgängigen Kollektivierung und geht dabei besonders auf die Rolle der Gesetze und Verordnungen des Sowjetstaates ein. Dabei beschäftigt er sich u. a. mit der Notwendigkeit, die technischen und ökonomischen Voraussetzungen für den Erlaß bestimmter staatlicher Akte zu gewährleisten (S. 174). Lehrreich auch für die gegenwärtige Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik ist die Arbeit des Sowjetstaates bei der Festigung der sozialistischen Industrie in der gleichen Periode. Wir erfahren viele Einzelheiten über die Verbesserung der sozialistischen Wirtschaftsführung, die Festigung der Einzelleitung und die Probleme der Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Betriebsleitung, Partei und Gewerkschaft. Fedossejew spricht in diesem Zusammenhang besonders über die große Bedeutung, die die sozialistischen Gesetze bei der Erziehung der Menschen haben. Er befaßt sich mit den Voraussetzungen für den Erlaß, mit dem Inhalt und mit der Wirkung des Gesetzes über den Schutz des Vermögens der staatlichen Betriebe, Kollektivwirtschaften und der Genossenschaften und die Festigung des gesellschaftlichen (sozialistischen) Eigentums vom 7. August 1932. „Das historische Gesetz vom 7. August 1932 und andere Rechtsakte dieser Periode verbanden den Sozialismus gegenständlich materiell mit so lebenswichtigen Fragen wie der Frage des Schutzes des sozialistischen Eigentums. Die sozialistische Gesetzgebung der behandelten Periode ändert das Bewußtsein7) der Mitglieder der Gesellschaft und erzog sie dazu, sorgsam mit dem sozialistischen Eigentum umzugehen.“ (S. 190) Dem Richter, der sich mit Verstößen gegen das Gesetz zum Schutze des Volkseigentums zu befassen hat, sowie unserer Lehre und Forschung geben die Ausführungen Fedossejews zu dieser Frage viele wertvolle Hinweise. Im Kapitel IV werden der Sowjetstaat und sein Recht in der zweiten Entwicklungsphase untersucht. Ausgehend von der Stalinschen Lehre von den zwei Entwicklungsphasen des sozialistischen Staates weist Fedossejew auf das gewaltige Anwachsen der wirtschaftlichorganisatorischen und kulturell-erzieherischen Funktion und damit der schöpferischen Rolle des Staates und Rechts hin. In dieser Zeit (nach der Liquidierung der Ausbeuterklassen) vollendete das Sowjetvolk die technische Rekonstruktion seiner Industrie und erkämpfte den vollständigen Sieg des sozialistischen Wirtschaftssystems auch auf dem Lande. Nachdem die Frage der Anwendung der neuzeitlichen Technik gelöst war, trat die Frage der technisch gebildeten Kader auf die Tagesordnung. Unter Zuhilfenahme des Rechts löste der Staat das Problem der Schulung, der Auswahl und der Verteilung der Kader. Fedossejew weist darauf hin, daß die Akte des Sowjetstaates nur dann voll zu verstehen sind, wenn man beachtet, daß der Sozialismus in erbittertem Klassenkampf auf dem Erbe, den Trümmern des Kapitalismus entstand, während der Kommu- 7) Infolge eines Redaktionsfehlers heißt es im Original und in der deutschen Übersetzung: die Psychologie. 590;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 590 (NJ DDR 1954, S. 590) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 590 (NJ DDR 1954, S. 590)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Täuschung erfolgen kann. Es ist gesetzlich möglich, diese Rechtslage gegenüber Beschuldigten in Argumentationen des Untersuchungsführers zu verwenden. Eine solche Einwirkung liegt im gesetzlichen Interesse der all-seitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit durch wahrheitsgemäße Aussagen zur Straftat als auch eine ausschließlich in Wahrnehmung seines Rechts auf Verteidigung erfolgende Mitwirkung am Strafverfahren, die gegen die Feststellung der objoktLvnWahrhsit gerichtet ist. Das berührt nicht die VerpfLxht des Untersuchungsorgans, daß die Beweismittel selbstverständlich dem Staatsanwalt und dem Haftrichter zur Begründung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekannt geworden waren; Verwendung spezifischen Sachwissens, das aus früheren Straftaten resultierte, die nicht Gegenstand der Ermittlungen bildeten. aus der Untersuchungsführung und dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an beziehungsweise in der Untersuehungs-haftanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvoll-zugseinriehtungen ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der vorgenommen. ,Gen. Oberst Voßwinkel, Leiter der Halle Ergebnisse und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Untersuchungsabteilung und mit den.

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