Neue Justiz 1954, Seite 588

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 588 (NJ DDR 1954, S. 588); führungsbestimmung zur Verordnung über die Neuorganisation des Hochschulwesens vom 5. April 1954 (GBL S. 418), die für Werktätige die Möglichkeit einführt, Staatsexamina als Externe, also ohne abgeschlossenes Hochschulstudium, abzulegen. Die Anforderungen, die im Examen gestellt werden, unterscheiden sich nicht von den normalen; um aber dem Bewerber die Gelegenheit zur Ausfüllung etwaiger Wissenslücken zu geben, wird die Zeit, welche für die Ablegung des Examens zur Verfügung steht, auf die Dauer eines Jahres erstreckt, gerechnet von dem „Zeitpunkt der Examensarbeit“, soll Wohl heißen: von dem Zeitpunkt der Aushändigung des Themas für die Hausarbeit. Daß jedoch die VO auch an die Vorbildung der Bewerber bestimmte Anforderungen ohne die ein Bestehen des Examens ja kaum denkbar ist stellen will, zeigt die Aufzählung von Be:spielen der vorzulegenden Bewerbungsunterlagen; danach muß der Bewerber nach-weisen, daß er sich „bereits längere Zeit mit den Fragen des Fachgebiets . beschäftigt hat“, und zwar durch den Nachweis eines Studiums als Student oder Gasthörer an Universitäten oder Fachschulen oder den Nachweis einer „Mitarbeit an Forschungsarbeiten, wissenschaftlicher Leistungen oder Veröffentlichungen und dergl.“. Eine bestimmte wissenschaftliche Vorbildung, wenn auch kein abgeschlossenes Studium, wird also verlangt, so daß eine ausschließlich praktische Betätigung auf dem betreffenden Fachgebiet offenbar in der Regel nicht ausreichen soll. Ein Zeichen der angestrebten ständigen Verbesserung der Allgemeinbildung unserer Jugend ist die Zweite Durchführungsbestimmung zum Gesetz über die Schulpflicht in der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. April 1954 (GBl. S. 449). Danach dürfen in Zukunft Schüler, die trotz achtjährigen Schulbesuchs nur das Ziel der 7. Klasse erreicht haben, nicht mehr aus der Grundschule entlassen werden, vielmehr verlängert sich für sie die Schulpflicht um ein weiteres Jahr, um auch für diese Kinder die Erreichung einer abgeschlossenen Grundschulausbildung möglichst zu gewährleisten. Aus anderen Gebieten des Verwaltungsrechts ist zu vermerken, daß die Gesetzgebung in der Berichtsperiode einige seit langem anstehende Fragen im Bereiche des Vereinswesens gelöst hat. Hier ist vor allem die Verordnung über die Bildung einer einheitlichen Anglervereinigung in der Deutschen Demokratischen Republik vom 13. Mai 1954 (GBl. S. 492) hervorzuheben, deren Bedeutung sich daran ermessen läßt, daß in unserer Republik etwa 300 000 Werktätige den Angelsport betreiben. Ihre Bemühungen um die Auffindung einer zweckmäßigen, einheitlichen und unserer Ordnung ent- sprechenden Organisationsform haben sich über Jahre erstreckt. Die VO schafft den „Deutschen Anglerverband“, eine juristische Person mit dem Sitz in Berlin, der dazu bestimmt ist, die bisher in den verschiedensten Formen organisierten Angler zusammenfassen, und der vom Staatlichen Komitee für Körperkultur und Sport angeleitet wird. Das Vermögen der verschiedenen bisherigen Anglerorganisationen geht mit Aktiven und Passiven auf den neuen Anglerverband über. Auf demselben Gebiet bewegt sich die Verordnung zur Förderung des Kleingarten- und Siedlungswescns und der Kleintierzucht vom 22. April 1954 (GBl. S. 465). Die bisherigen Versuche, die zahlreichen, mehr oder weniger gleichartigen Vereine dieser Gattung im Rahmen des FDGB bzw. der VdgB (BHG) zu organisieren, haben sich offenbar nicht bewährt, so daß nunmehr selbständige „Kreisverbände“ (mit Betriebs- und Ortssparten) mit eigener juristischer Persönlichkeit gebildet werden; die Betriebs- und Ortssparten innerhalb eines Ortes können sich zu Interessengemeinschaften zusammenschließen. Die Betreuung der neuen Organisationen erfolgt durch das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft. Auch hier gehen die Vermögenswerte der bisherigen entsprechenden Organisationen auf die neuen Kreisverbände über. Abschließend soll noch die Anordnung über die Führung von Kundenbüchern in den Verkaufsstellen und Gaststätten des gesellschaftlichen Einzelhandels vom 14. April 1954 (ZB1. S. 165) genannt werden, weil auch sie ein Zeichen der ständigen Bemühungen der Regierung um die Erhöhung des Lebensstandards der Bevölkerung und zur gleichen Zeit eine Anwendungsform des Prinzips der Kritik und Selbstkritik darstellt. Die im Titel der AO genannten Verkaufsstellen usw. haben wohl auch schon vordem in der Regel ihr „Beschwerdebuch“ ausgelegt, aber das wurde oft genug lediglich als ein bequemes Mittel behandelt, dem Unwillen des Kunden zum Abreagieren zu verhelfen, ohne daß die Beschwerde zu ernstlichen Verbesserungen führte. Wenn die bedeutsamste Bestimmung dieser Anordnung, wonach die Eintragungen in den „Kundenbüchern“ täglich von dem Leiter der Verkaufsstellen usw. gewissenhaft zu prüfen, mit den Mitarbeitern durchzusprechen und innerhalb bestimmter kurzer Frist zu beantworten sind, wirklich konsequent durchgeführt wird was durch die Mobilisierung der Massenkontrolle zu erreichen sein sollte , so wird das die Grundlagen einer schnelleren Beseitigung bisher mitgeschleppter Fehler in der Arbeit unserer Handelsorgane sein und zu deren Erziehung zu einer höheren Verkaufskultur nicht wenig beitragen. Die schöpferische Rolle des Sowjetstaates und des Sowjetrechts Bemerkungen zu dem gleichnamigen Werk von A. S. Fedossejew*) Von JÜRGEN GENTZ, Hauptreferent in der Regierungskanzlei Das Erscheinen eines Werkes aus dem großen Komplex der Tätigkeit des Staates und des Rechts ist deshalb so bedeutsam, weil gerade auf diesem Gebiet ein fühlbarer Mangel an deutscher Literatur besteht. Wir verfügen zwar über Veröffentlichungen, in denen Staat und Recht der Deutschen Demokratischen Republik von der Frage ihres Klassencharakters her untersucht werden, der auch an konkreten Beispielen dargestellt wird, besitzen aber keine monographischen Untersuchungen über die Methoden, mit denen unser Staat und unser Recht ihre Aufgaben als wichtigste Teile des Überbaus erfüllen. Die Schließung dieser Lücke in unserer wissenschaftlichen Literatur wird unserenWissenschaftlern durch das Erscheinen der vorliegenden Übersetzung zwar nicht abgenommen, aber doch wesentlich erleichtert. *) A. S. Fedossejew, „Die schöpferische Rolle des Sowjetstaates und des Sowjetrechts bei der Errichtung der sozialistischen und der kommunistischen Gesellschaft", 36. Beiheft zur „Sowjetwissenschaft", Verlag Kultur und Fortschritt, Berlin 1954, 297 S., Preis: 6,40 DM. Das gründliche Studium dieses Werkes wird uns helfen, die großen Erfahrungen des Sowjetstaates zu nutzen und die Arbeit unseres Staates weiter zu verbessern. Es soll deshalb in dieser Besprechung hervorgehoben werden, wie gerade dieses Buch geeignet ist, unseren Staatsfunktionären (nicht nur den Juristen!) Hinweise für ihre Arbeit bei der Anwendung der großen schöpferischen Kraft des Staates und vor allem des Rechts zu geben. Es ist jedoch notwendig, schon an dieser Stelle auf einen Mangel des besprochenen Werkes hinzuweisen, an dem allerdings den Autor keine Schuld trifft. Die Arbeit Fedossejews erschien in russischer Sprache bereits im Jahre 1951, entstand also vor dem Erscheinen der Arbeit Stalins „ökonomische Probleme des Sozialismus in der UdSSR“. Deshalb konnten auch die bedeutsamen Erkenntnisse der letzten großen wissenschaftlichen Arbeit Stalins in der vorliegenden Monographie noch nicht berücksichtigt werden, so daß gerade angesichts der großen Bedeutung der Stalinschen Untersuchungen für das von Fedossejew bearbeitete Thema in einigen Fragen nicht die letzte wissenschaftliche 588;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 588 (NJ DDR 1954, S. 588) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 588 (NJ DDR 1954, S. 588)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern und der Kontrolle von Ermittlungsverfahren. Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der konkreten Arbsitsaufgaben, der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers verbundenen An forderungen zu bewältigen. Die politisch-ideologische Erziehung ist dabei das Kernstück der Entwicklung der Persönlichkeitdes neueingestellten Angehörigen. Stabile, wissenschaftlich fundierte Einstellungen und Überzeugungen sind die entscheidende Grundlage für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie die innere Sicherheit der unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten und feindlich negative Kräfte nachhaltig zu disziplinieren. Stets wurde der Grundsatz beachtet, mit keiner Entscheidung oder Maßnahme die Politik der Partei und Regierung aufzuwiegeln und zu Aktionen wie Proteste und Streiks zu veranlassen. - Eine besondere Rolle spielen hierbei auch auftretende Probleme im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ-bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen Regelung des Regimes bei Festnahmen und Einlieferung in die Untersuchungshaftanstalt. НА der. Die Zusammenarbeit dient der Realisierung spezifischer politischoperativer Aufgaben im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ-bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen Regelung des Regimes bei Festnahmen und Einlieferung in die Untersuchungshaftanstalt. НА der. Die Zusammenarbeit dient der Realisierung spezifischer politischoperativer Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nicht sozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der und Übersiedlungen. Zielstrebige eigenverantwortliche operative Bearbeitung von Hinweisen auf eventuelles ungesetzliches Verlassen oder staatsfeindlichen Menschenhandel in Zusammenhang mit Spionageverbrechen.

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