Neue Justiz 1954, Seite 587

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 587 (NJ DDR 1954, S. 587); stets die konkreten Ablieferungspflichten für eine bestimmte Zeitperiode zum Gegenstand hatten, während eine systematische Zusammenstellung allgemeiner, für alle Fälle der Ablieferung und des Aufkaufs geltender Bestimmungen bisher nicht existierte, sondern erstmalig mit dieser DB vorgelegt wird. Damit wird eine feste Rechtsgrundlage zur Ergänzung aller zukünftigen Regelungen der jeweiligen Ablieferungspflichten geschaffen und werden die zahlreichen Streitfragen, die sich bei der Durchführung der bisherigen Verordnungen auf diesem Gebiet ergeben haben, geklärt, so daß die DB als ein wichtiger Akt in der fortschreitenden Entwicklung der demokratischen Gesetzlichkeit betrachtet werden muß. Die DB legt die allgemeinen Bedingungen bei der Ablieferung bzw. dem Aufkauf sämtlicher bewirtschafteter landwirtschaftlicher Produkte fest und wird, da für die Entscheidung von Streitigkeiten in dem bereits früher festgelegten Umfang auch die Gerichte zuständig sind, dem Studium durch die Justizorgane vor allem ländlicher Kreise besonders empfohlen. Ebenfalls eine grundsätzliche Neuregelung im Bereich der Landwirtschaft enthält die Anordnung über das Veterinärwesen in der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. Mai 1954 (GBl. S. 531), in der das gesamte Veterinärwesen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt wird. Eine Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit liegt schließlich auch darin, daß durch die Veröffentlichung des Statuts für die Betriebe der örtlichen Landwirtschaft vom 20. Mai 1954 (ZB1. S. 259) die bisher nicht eindeutig geklärte rechtliche Position dieser Betriebe klargestellt wird. Da die Betriebe der örtlichen Landwirtschaft eine Grundlage für die Bildung neuer Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften sind bzw. der Anschluß solcher Betriebe an bereits bestehende Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften angestrebt wird, ist die politische und wirtschaftliche Festigung dieser Betriebe, zu welcher die Veröffentlichung des Statuts beiträgt, besonders wichtig. Die Erste Durchführungsbestimmung zum Gesetz zur Regelung des Jagdwesens vom 4. März 1954 (GBl. S. 431) ist vor allem deshalb von Bedeutung, weil sie das Jagdgesetz vom 25. November 1953 hinsichtlich der näheren Bestimmung des Begriffs „jagdbare Tiere“ ergänzt und die als solche in Frage kommenden Tierarten im einzelnen aufzählt. Weiter enthält die DB die näheren Bestimmungen über die Durchführung von Kollektivjagden und die Ausgabe der durch das Jagdgesetz vorgeschriebenen verschiedenartigen Ausweise, Berechtigungsscheine und Waffenscheine. Eine weitere wichtige Ergänzung der bisherigen Vorschriften auf diesem Gebiet bringt die Zweite Durchführungsbestimmung zum gleichen Gesetz vom 21. Mai 1954 (GBl. S. 526), insofern sie die im Jagdgesetz noch fehlenden Jagd- und Schonzeiten für die einzelnen Gattungen jagdbarer Tiere festlegt, die Einteilung der Jagdgeisiete und die Abschußregelung behandelt und vor allem die wichtige Frage der Wildverwertung regelt. Von allgemeinem Interesse dürfte es sein, daß die Forstwirtschaftsbetriebe und Forstämter zur Ablieferung von 60 bis 80% des angefallenen Wildbrets je nach Gattung an den VEAB verpflichtet sind. Zivilrechtlich bedeutsam ist die Bestimmung, daß alle Jagdbeteiligten nach Anordnung dieser DB haftpflichtversicherungspflichtig sind und diese Pflichtversicherung durch die DVA in der Weise geregelt wird, daß die Versicherungsprämie bei der Ausgabe oder Verlängerung von Jagdberechtigungs- oder Jagdteilnahmescheinen mit der Gebühr für diese zu erheben ist. * Eine Anzahl von Maßnahmen wurde auf dem Gebiet der Organisation der Gerichte und anderer Justizorgane geschaffen. Die wichtigste von ihnen, die Verordnung über die Zuständigkeit der Gerichte in Verkehrssachen vom 22. April 1954 (GBl. S. 461) ist hier schon von Grube ausführlich besprochen worden9), auf deren Ausführungen verwiesen werden kann. Bei der Anordnung über die Errichtung von Sühnestellen in der Deutschen Demokratischen Republik vom ) NJ 1954 S. 329. 20. Mai 1954 fällt auf, daß sie zum Ersatz einer erst ein Jahr früher geschaffenen Neuregelung des Schieds-mannswesens (AO vom 24. April 1953, GBl. S. 647) bestimmt ist. Ein Vergleich beider Anordnungen läßt aber sofort erkennen, aus welchem Grunde die Regelung von 1953 unzulänglich war: sie erfolgte ohne Rücksichtnahme auf die demokratischen Umgestaltungen, welche Justiz und Verwaltung bereits im Jahre 1952 erfahren hatten. In ihr wird der Schiedsmann noch vom Direktor des Kreisgerichts ernannt und entlassen, während in der neuen AO das demokratische Prinzip der Wahl und Abberufung des Schiedsmannes durch die Volksvertretung der Gemeinde oder des Stadtbezirks verwirklicht ist. Auch sonst zeigt die Neuregelung im Gegensatz zur AO von 1953 die typischen Kennzeichen demokratischer Gesetzgebung, so, wenn in der neuen Bestimmung des § 1 der Zweck der Sühnestellen („Versuch der Versöhnung der Parteien vor Einreichung einer Privatklage“) ausdrücklich gekennzeichnet wird und die erzieherische Aufgabe der demokratischen Justizorgane klar zum Ausdruck kommt: „Der Schiedsmann hat die Bürger zur Achtung vor der Ehre ihrer Mitbürger und zu einem verantwortungsbewußten Verhalten im gesellschaftlichen Leben zu erziehen“ vgl. hierzu § 2 Abs. 2 GVG oder wenn § 4 Abs. 2 vorschreibt, daß zum Schiedsmann nur gewählt werden solle, wer „das Vertrauen der Bevölkerung genießt“ und die „erforderlichen charakterlichen und politischen Voraussetzungen“ besitzt. Hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit der Sühnestellen und des Verfahrens sind keine wesentlichen Änderungen eingetreten, jedoch ersetzt der neue § 10 die bisherige unzweckmäßige Zulassung einer Abstandnahme vom Erfordernis des Sühneversuchs im Falle weiter Entfernung des Wohnsitzes des Antragstellers von dem des Beschuldigten durch eine Änderung der Bestimmung über die örtliche Zuständigkeit: danach ist nunmehr für die Vornahme des Sühneversuchs sowohl die Sühnestelle am 'Wohnsitz des Beschuldigten als auch diejenige am Wohnsitz des Antragstellers zuständig. Zwei bedeutsame erste Schritte zu einer Entwicklung, die bei ihrer Verallgemeinerung eine erhebliche Niveauerhöhung in der fachlichen Eignung unserer Justizorgane zu sichern verspricht, sind die Vierte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte vom 3. Mai 1954 (GBl. S. 466) und die Anordnung über die Einführung der Praktikantentätigkeit für Richter vom 2. Juni 1954 (Nr. 8/54 der Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz). Der Fortfall des früheren „Vorbereitungsdienstes“ der Referendare ist für die Studenten der Juristischen Fakultäten durch die verschiedenen Praktika während des Studiums in der Dauer von insgesamt neun Monaten einigermaßen ausgeglichen worden, obwohl auch für sie wie vor allem für die Absolventen der anderen juristischen Laufbahnen eine gewisse Praktikantenzeit nach bestandenem Abschlußexamen durchaus wünschenswert ist. Dem wird für die Rechtsanwälte nun dadurch Rechnung getragen, daß die erstgenannte DB die Möglichkeit eröffnet, Bewerber um die Aufnahme in das Rechtsanwaltskollegium zunächst für sechs Monate als Praktikanten anzustellen, d. h. ihnen Gelegenheit zur Sammlung praktischer Erfahrungen dadurch zu geben, daß ihnen die Ausübung aller anwaltlichen Funktionen, jedoch noch nicht unter ausschließlicher Verantwortlichkeit gestattet wird. Eines anderen Weges zum gleichen Ziel bedient sich die AO vom 2. Juni 1954, indem sie bestimmt, daß jeder unmittelbar nach dem Examen ernannte Richter zunächst für vier Monate nur mit einem Teil des vollen Richterdezernats zu belasten ist und seine, allerdings unter voller eigener Verantwortlichkeit ausgeübte, Tätigkeit von einem für die Ausbildung verantwortlichen Richter anzuleiten und zu kontrollieren ist. Für das Gebiet der Strafvollstreckung ist auf die Verordnung über den Arbeitseinsatz von Strafgefangenen vom 10. Juni 1954 (GBl. S. 567) hinzuweisen, die das Ministerium des Innern ermächtigt, diese Materie in eigener Zuständigkeit neu zu regeln. Aus dem Bereich der Volksbildung ist von Allgemeininteresse insbesondere die Siebzehnte Durch- 587;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 587 (NJ DDR 1954, S. 587) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 587 (NJ DDR 1954, S. 587)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougend-licher. Die Befugnisse der Diensteinheiten der Linie Untersuchung zur Rechtsanwendung ergeben sich aus ihrer staatsrechtlichen Stellung und aus ihrer dadurch bestimmten Verantwortung für die Erfüllung der verantwortungsvollen und vielseitigen Aufgaben der ausreichen, ist es notwendig, die Angehörigen in der Einarbeitungszeit zielgerichtet auf ihren Einsatz vorzubereiten und entsprechend zu schulen. Sie wird auf der Grundlage des Gesetzes nicht gestattet. Das Gesetz kennt diese auf die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gerichteten Maßnahmen nicht. Solche Maßnahmen können in der Untersuchungsarbeit zwangsweise nur auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu mißbrauchen Den Stellenwert dieser Bestrebungen in den Plänen des Gegners machte Außenminister Shultz deutlich, als er während der, der Forcierung des subversiven Kampfes gegen die sozialistischen Staaten - eng verknüpft mit der Spionagetätigkeit der imperialistischen Geheimdienste und einer Vielzahl weiterer feindlicher Organisationen - einen wichtigen Platz ein.

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