Neue Justiz 1954, Seite 586

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 586 (NJ DDR 1954, S. 586); spielte, daß es ein schweres Versäumnis sei, wenn sich der Staat selbst der Möglichkeit beraube, die im Streben nach einer Auszeichnung sich manifestierenden verbreitetsten menschlichen Eigenschaften der Eitelkeit und des Ehrgeizes im Interesse des Staates auszunutzen; der Nationalsozialismus, für dessen Ideologie die Spekulation auf menschliche Schwächen und alle niedrigen Instinkte ja charakteristisch ist, verstand das in der Tat besser und schaffte die zitierten Bestimmungen des Art. 109 der Weimarer Verfassung durch Gesetz vom 1. Juli 1937 ab. Wie alle Staatseinrichtungen hat auch die Einrichtung der , Stiftung und Verleihung von Auszeichnungen in unserer Gesellschaft einen neuen Inhalt erlangt. In ihr findet nicht nur das sozialistische Leistungsprinzip Ausdruck; sie ist vor allem auch untrennbar verbunden mit dem sozialistischen Wettbewerb, dessen Grundsätze mit ihr von der Produktion auf andere Gebiete des gesellschaftlichen Lebens übertragen werden. Das Gesetz legt fest, daß Orden ausschließlich durch die Volkskammer, Medaillen, Preise und andere Auszeichnungen durch den Ministerrat gestiftet werden. Für den neuen Inhalt der Einrichtung ist es charakteristisch, daß alle diese Auszeichnungen nicht nur an Einzelpersonen; sondern auch an Personenkollektive, an Betriebe, staatliche Institutionen und gesellschaftliche Organisationen verliehen werden können. Eine neu gebildete „Verwaltung für staatliche Auszeichnungen“ ist für die technische Durchlührung, vor allem für die Anlegung eines. Registers für alle Verleihungen von Orden, Medaillen und Preisen verantwortlich. Das Gesetz befaßt sich auch mit der Frage der Annahme ausländischer Auszeichnungen, für die eine Genehmigung des Ministerrats vorgeschrieben wird; es regelt ferner die Voraussetzungen und Durchführung der Aberkennung staatlicher Auszeichnungen und enthält schließlich die anfangs erwähnten Strafbestimmungen, wonach das unberechtigte öffentliche Tragen staatlicher Auszeichnungen, das Tragen, Herstellen oder In-den-Verkehr-bringen verwechselungsfähiger Abzeichen und schließlich die Herbeiführung der Verleihung einer staatlichen Auszeichnung durch wissentlich falsche Angaben mit Gefängnis bis zu einem Jahr und Geldstrafen bedroht wird. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wurde gleichzeitig bereits das Gesetz über die Stiftung des Vaterländischen Verdienstordens vom 21. April 1954 (GBl. S. 447) nebst Statut vom 22. April 1954 erlassen; die statutenmäßig vorgeschriebene Veröffentlichung von Verleihungen befindet sich für die ersten Empfänger dieses Ordens in der Bekanntmachung vom 10. Mai 1954 (ZB1. S. 193). In diesem Zusammenhang sei auch die Neuordnung betr. Verleihung der Rettungsmedaille durch die Verordnung über die Auszeichnung für Errettung von Menschen aus Lebensgefahr vom 28. Mai 1954 (GBl. S. 565) kurz erwähnt. Auch in der Verordnung zum Schutze und zur Erhaltung der ur- und frühgeschichtlichen Bodenaltertümer vom 28. Mai 1954 (GBl. S. 547) finden sich neue Strafandrohungen. Danach ist die Veränderung, Beseitigung oder Veräußerung der durch dieses Gesetz geschützten Bodenaltertümer sowie der Verstoß gegen die durch die Verordnung vorgeschriebenen Ablieferungspflichten im Falle der vorsätzlichen oder fahrlässigen Begehung der Straftat unter eine Strafandrohung von Gefängnis bis zu einem Jahr und Geldstrafen bis zu 1000 DM gestellt; minder schwere Fälle können nach § 14 Abs. 2 als' Übertretung bestraft werden. Von besonderem Interesse im Hinblick auf die vor kurzem in dieser Zeitschrift veröffentlichte Arbeit von O s t m a n n über die Ordnungsstrafe8) und die von ihm mitgeteilten vorbereitenden Arbeiten zum Erlaß einer Verordnung zur Regelung des Ordnungsstrafverfahrens ist die Feststellung, daß während dieses Quartals in 5 Fällen neue Ordnungsstraftatbestände geschaffen wurden. Die bereits besprochene Anordnung über die Einführung von allgemeinen Beförderungsbestimmungen für den Kraftomnibusverkehr vom 26. April 1954 (GBl. S. 450) führt für Verstöße gegen die 8) NJ 1954 S. 517. Beförderungsbestimmungen eine Ordnungsstrafe bis zur Höhe von 150 DM ein, die von den Räten der Kreise verhängt wird. Die Verordnung über Organisation und die Aufgaben der technischen Bahnaufsicht vom 22. April 1954 (GBl. S. 455) erklärt Ordnungsstrafen bis zum Betrage von 300 DM für zulässig; hier ist die für den Erlaß einer Ordnungsstrafe zuständige Instanz der Bevollmächtigte für technische Bahnaufsicht, während die Beschwerde an den „Generalbevollmächtigten für technische Bahnaufsicht“ geht. In der Verordnung über die Regelung und Kontrolle des Berichtswesens in der Deutschen Demokratischen Republik vom 28. Mai 1954 (GBl. S. 544) wird eine Ordnungsstrafe bis zu 500 DM für zulässig erklärt, die auch für fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der VO zu verhängen ist und vom Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik verhängt wird. Ein weiteres neues Ordnungsstrafverfahren bringt die Anordnung über Meldung von Körperbehinderungen, geistigen Störungen, Schädigungen de!s Sehvermögens und Schädigungen des Hörvermögens vom 12. Mai 1954 (ZB1. S. 194), bei welcher wiederum der Rat des Kreises mit der Befugnis der Verhängung von Ordnungsstrafen bis zu 150 DM in Erscheinung tritt. Schließlich gehört hierher das den Arbeitsschutzinspektionen zustehende Recht auf Festsetzung von Ordnungsstrafen in der bereits erwähnten 2. DB zur VO über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und die Rechte der Gewerkschaften vom 14. April 1954 (GBl. S. 451). Bei dieser Gelegenheit ist eine Ergänzung des strafrechtlichen Teils der letzten Gesetzgebungsübersicht (NJ 1954 S. 326) vorzunehmen, und zwar im Zusammenhang mit der dort gebrachten Zusammenstellung der noch geltenden, unter den Strafschutz des § 9 WStVO stehenden Gesetze und sonstigen Bestimmungen. Rechtsanwalt Harkenthal, Aschersleben, macht darauf aufmerksam, daß in dieser Zusammenstellung eine Kategorie von Gesetzgebungsakten fehlt, nämlich die in der Zeit zwischen dem Inkrafttreten der WStVO und der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik von der damaligen Deutschen Wirtschaftskommission und den ihr gleichgestellten Zentralverwaltungen erlassenen, auf § 9 Bezug nehmenden Verordnungen und Anordnungen. Zu den in der Zusammenstellung gegebenen Ziffern 1 bis 4 tritt also noch die nachstehende Ziff. 5: „5. die in der Zeit zwischen dem 23. September 1948 und dem 7. Oktober 1949 von den zu 4. genannten Stellen erlassenen Verordnungen, Anordnungen und sonstigen Bestimmungen, die sich auf § 9 WStVO beziehen, zu 4. und 5., soweit sie nicht individuell aufgehoben worden sind.“ Es sei aber darauf aufmerksam gemacht, daß infolge an sich unnötiger Wiederholungen in den verschiedenen Listen gewisse Verordnungen oder Anordnungen sowohl unter Ziff. 3 als auch unter Ziff. 4 bzw. Ziff. 5 meiner Zusammenstellung fallen. Als weitere Ergänzung der letzten Übersicht ist die Verordnung über die Ausbildung und Berufsausübung von Sprach- und Stimmheillehrern und Sprach- und Stimmtherapeuten vom 21. Januar 1954 (GBl. S. 97) zu nennen, durch welche Gefängnisstrafe bis zu 6 Monaten und Geldstrafe demjenigen angedroht wird, der eine Berufstätigkeit im Sinne der Verordnung ohne die erforderliche Anstellung oder entgegen einem Tätigkeitsverbot ausübt. * Aus der Zahl der auf dem Gebiet der Landwirt-schaftundJagd neugeschaffenen gesetzgeberischen Maßnahmen muß die Dritte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Pflichtablieferung und den Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse vom 31. März 1954 (GBl. S. 365) besonders hervorgehoben werden. Diese umfangreiche DB kann mit ihren 207 Paragraphen als die erste Kodifikation des Rechtes der Pflichtablieferung und des Aufkaufs bezeichnet werden. Sie unterscheidet sich ihrem Wesen nach von allen bisherigen Gesetzgebungsakten auf diesem Gebiet, welche 5 86;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 586 (NJ DDR 1954, S. 586) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 586 (NJ DDR 1954, S. 586)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben in Vorbereitung der Werbung als Höhepunkt im Gewinnungsprozeß insbesondere zu sichern, daß die Werbung auf der Grundlage der GewahrsamsOrdnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - die Gemeinsamen Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des Ministeriums für Staats Sicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt entsprechend den gesetzlichen und anderen rechtlichen sowie ernährungswissenschaftlichen Anforderungen. Sie steht unter ständiger ärztlicher Kontrolle. Damit geht die Praxis der Verpflegung der Verhafteten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt entsprechend den gesetzlichen und anderen rechtlichen sowie ernährungswissenschaftlichen Anforderungen. Sie steht unter ständiger ärztlicher Kontrolle. Damit geht die Praxis der Verpflegung der Verhafteten in den Jahren und ft,ff erheblich zurückgegangen ist. Das ist einerseits auf strukturelle Veränderungen in der Abteilung und auf deren einheitlicheres Auftreten, auf eine differenziertere Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und der Abteilung Alt durchgeführt. In besonderen Fällen ist nach Leiterabsprache die Besuchsdurciiführung durch einen Mitarbeiter der Abteilung oder der Abteilung möglich.

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