Neue Justiz 1954, Seite 557

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 557 (NJ DDR 1954, S. 557); Die Arbeiterklasse der USA soll politisch noch mehr entrechtet, noch wehrloser gemacht werden. Obwohl die amerikanische Arbeiterklasse die zahlenmäßig stärkste Klasse in den USA ■ ist, besitzt sie unter den 435 Abgeordneten des Repräsentantenhauses und unter den 96 Mitgliedern des Senats keinen einzigen Vertreter. Ebenso haben die 16 Millionen gewerkschaftlich organisierten Arbeiter keinen ehrlichen Vertreter ihrer Interessen im Kongreß und im Senat. Im Anti-Kommunisten-Gesetz gibt es besonders infame Bestimmungen, die in nichts den Hitlerischen Ausnahmegesetzen nachstehen. So wird z. B. bestimmt,1 daß sich jedes Mitglied der Kommunistischen Partei registrieren lassen muß, und wer das nicht tut, wird mit Gefängnis bis zu fünf Jahren und Geldstrafe bis zu 10 000 Dollar bestraft. Läßt sich aber ein Mitglied registrieren, so hat es das Los von mehr als 80 führenden Funktionären der Kommunistischen Partei zu erwarten, weil es auf Grund der bereits wiedergegebenen Kautschukbestimmungen des Smith-Gesetzes mit Gefängnis bis zu fünf Jahren und hohen Geldstrafen bestraft werden kann. Ferner sieht das Gesetz vor, daß Angehörige der Kommunistischen Partei keinen Auslandspaß bekommen und auch nicht im Staatsdienst arbeiten dürfen. Sie dürfen auch nicht als Arbeiter in Rüstungsbetrieben tätig sein. Das ist eine besonders einschneidende Be- stimmung, da nach der Auslegung des Gesetzes alle die Betriebe als Rüstungsbetriebe gelten, in denen irgendwelche Gegenstände für die Armee oder Flotte hergestellt werden. Wie sehr die amerikanischen Imperialisten auch toben mögen, es wird ihnen nicht gelingen, das Rad des geschichtlichen Fortschritts zurückzudrehen. Nichts vermag den Untergang des Imperialismus zu retten, weder das Wettrüsten noch die infamen Repressivmaßnahmen gegen die Kommunistische Partei und alle fortschrittlichen Kräfte. Der kannibalische Weg des amerikanischen Imperialismus, der auch ein Weg des Bedrückers und Gendarmen in Europa und Asien ist, wird im Ergebnis das unausbleibliche und unrühmliche Schicksal des deutschen und japanischen Imperialismus teilen. Die amerikanischen Kriegstreiber haben aus der Geschichte nichts gelernt. In ihrem Streben nach Maximalprofit und nach Weltherrschaft stoßen sie das amerikanische Volk in den Abgrund eines neuen Krieges, der, sollte er ausbrechen, das Grab des verfaulenden kapitalistischen Systems werden wird dafür bürgen die Kräfte des Friedens und der Demokratie der ganzen Welt. In diesem Lager steht auch die Kommunistische Partei der USA trotz des Terrors der USA-Justiz. Es lebe die Kommunistische Partei der USA! Uber die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen innerhalb der volkseigenen Wirtschaft Von Dr. GÜNTER GRUNDMANN, Justitiar im VEB Leipziger Stahlbau und Verzinkerei, und HARALD ENSSLEN, Justitiar im VEB Falz- und Heftmaschinenwerk Leipzig Eine der Aufgaben, die der IV. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands der Wirtschaft stellte, ist die ständige Verbesserung der Qualität unserer industriellen Erzeugnisse. Walter Ulbricht sagte hierzu u. a.: „Unser Handel muß gegenüber der Produktion sehr hart sein und die höchsten Ansprüche an Qualitäten und Sortimente stellen, die im Rahmen unserer gegebenen Rohstoffmöglichkeiten erfüllt werden können.“ Diese Ausführungen müssen auch gleichermaßen im Verhältnis zwischen den Industriebetrieben untereinander als Besteller und Lieferer Gültigkeit haben. Juristisch ausgedrückt bedeutet dies die Verpflichtung der Produktionsbetriebe wie der Handelsorgane, auf die genaueste Einhaltung der handelsüblichen und vertraglich festgelegten Qualität zu bestehen und bei Qualitätsminderung, d. h. bei Lieferung mangelhafter Ware, konsequent von der Mängelrüge, von den Gewährleistungsansprüchen und innerhalb der volkseigenen Wirtschaft von der Vertragsstrafe1) Gebrauch zu machen. Jede Mängelrüge bedeutet eine Beanstandung der Qualität und stellt daher ein wirksames Mittel dar, die Lieferbetriebe zur Herstellung und Lieferung qualitätsgerechter Waren zu erziehen. Jeder Verzicht des Bestellers auf die sich aus der Lieferung nicht qualitätsgerechter Waren ergebenden Ansprüche, deren Geltendmachung zugleich Pflicht sein muß, führt dagegen zur Verschleierung der schlechten Qualität der vom Lieferer hergestellten Erzeugnisse, ist somit ein Verstoß gegen die Vertrags- und Plandisziplin und untergräbt letzten Endes die von der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik ergriffenen Maßnahmen zur ständigen Verbesserung des Lebensstandards der Bevölkerung und zur Förderung des Außenhandels2). Die große Bedeutung, die der Qualität unserer Erzeugnisse beigemessen wird, geht auch aus der Präambel des Warenzeichengesetzes vom 17. Februar 1954 (GBl. S. 216) hervor, in der ausdrücklich erklärt wird, !) § 2 Abs. 1 Buchst, b der 6. DurchlBest. zur WO vom 23. Dezember 1953 (GBl. 1954 S. 21). 2) vgl. für das sowjetische Recht: „Die Verletzung der Vertragsbedingungen hinsichtlich der Qualität der gelieferten Produkte gehört zu den schwersten Verletzungen der Vertrags- und Staatsdisziplin". (Lehrbuch des sowjetischen Zivilrechts, Bd. II S. 41.) daß die Warenzeichen den Hersteller zur Innehaltung einer gleichbleibenden Qualität verpflichten3). Darüber hinaus darf bei der Erörterung des rechts-und wirtschaftspolitischen Zwecks der Gewährleistungsansprüche folgendes nicht verkannt werden: 1. Der Gewährleistungsanspruch dient zur Wahrung des wirtschaftlichen Interesses des Verbrauchers oder Bestellers (keine eigenen Selbstkosten für Nachbesserung, Nachlieferung oder ähnliches) und damit zur Durchsetzung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung. 2. Der Gewährleistungsanspruch dient zur Feststellung derjenigen Betriebe, die schlechte Qualität liefern. 3. Der Gewährleistungsanspruch bewirkt durch die finanziellen Belastungen, die damit für den Lieferanten verbunden sind, daß die Anstrengungen zur Herstellung und Lieferung einwandfreier Qualitätsprodukte erhöht werden (z. B. genaue Eingangskontrolle für Zuliefermaterial, Fertigungskontrolle, Endkontrolle usw.)4). 4. Durch die seitens der Lieferanten erfolgten Nachlieferungen und Nachbesserungen und sonst entstehenden außerplanmäßigen Kosten erhalten auch die übergeordneten Staatsorgane Kenntnis von der schlechten Qualitätsarbeit der Betriebe und können geeignete Maßnahmen zu deren Behebung ergreifen. Es würde nun dem Wirtschafts- und rechtspolitischen Zweck der Gewährleistungsansprüche widersprechen, wollte man ihre Geltendmachung noch nach Jahren zulassen. Für diese Ansprüche bestehen deshalb bestimmte Fristen, innerhalb deren sie geltend gemacht werden müssen. Die Erfahrungen zeigen, daß hierüber bei den Betrieben verschiedene Unklarheiten bestehen, die nicht zuletzt darin ihre Ursache haben, daß die Spruchpraxis der Staatlichen Vertragsgerichte nur sehr zögernd und erst in der letzten Zeit gewisse Grundsätze hierzu entwickelte. Auch die rechtswissenschaftliche Lehre und Forschung nahm erst in der jüngsten Zeit zu einigen Problemen dieses wichtigen Gebiets Stellung5). Der 3) Nathan (NJ 1954 S. 294) mißt entgegen der Ansicht Feilers (NJ 1954 S. 161) dieser Pflicht keine juristische, wohl aber große politische und ökonomische Bedeutung bei und bezeichnet diese Pflicht als Selbstverpflichtung des Produktionskollektivs. 4) vgl. AO über die Durchführung der Gütekontrolle in den volkseigenen Industriebetrieben vom 21. September 1949 (ZVOB1. S. 737) und VO über die Verbesserung der Qualität in der Produktion vom 24. Oktober 1949 (GBl. S. 73). 5) vgl. Kleine in NJ 1954 S. 164; Such in NJ 1954 S. 434. 557;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 557 (NJ DDR 1954, S. 557) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 557 (NJ DDR 1954, S. 557)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, auf Familienzusammenführung und Eheschließung mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR. Sie sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung vor gesellschaftsgefährlichen Angriffen jederzeit zu gewährleisten, und die andere besteht darin, auch die be- Marx Engels Debatten über das Holzdiebstahlgesetz Werke Sand Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin. Zu aktuellen Fragen der Innen- und Außenpolitik der Aus der Rede auf der Aktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res in ra, Neues Deutschland. Bericht des der an den Parteitag der Berichterstatter: Erich Honecker Dietz Verlag Berlin, Dienstanweisung über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gefährden. Eine bestimmte Anzahl Verhafteter besitzt Erfahrungen in der geheimdienstlichen Arbeit der Tätigkeit im politischen Unter grund und ist in der Konspiration geschult.

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