Neue Justiz 1954, Seite 547

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 547 (NJ DDR 1954, S. 547); diesem unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Vermeidung weiterer volkswirtschaftlicher Störungen. Um bei Abnahmeverweigerung eine willkürliche und dem gesellschaftlichen Interesse entgegenstehende Handhabung auszuschließen, sieht die 6. DurchfBest. zur WO vor, daß im Falle der nicht mehr zumutbaren Abnahme eine begründete Erklärung des zuständigen Ministeriums oder des damit beauftragten staatlichen Organs beigebracht werden muß. Die auf Grund einer Lieferterminüberschreitung dem Lieferer rechtzeitig zur Kenntnis gebrachte Erklärung der Abnahmeverweigerung berechtigt und verpflichtet den Besteller zur Berechnung von 5% Vertragsstrafe und zur Abnahmeverweigerung. Diese in den gesetzlichen Bestimmungen verankerten Möglichkeiten des Antragstellers, bei Lieferterminüberschreitungen die Abnahme der Ware zu verweigern, entsprechen den gesamtwirtschaftlichen Notwendigkeiten und stehen nicht im Gegensatz zu den Aufgaben des gesellschaftlichen Einzelhandels. Sie sind im Gegenteil bei richtiger Handhabung ein Instrument der Kontrolle des Einzelhandels gegenüber dem Großhandel und der Industrie und schützen den Einzelhandel vor nicht saisongerechter Ware und Überplanbeständen. Im Interesse einer besseren Versorgung der Bevölkerung muß vom Antragsteller gefordert werden, daß er die Notwendigkeit der Abnahmeverweigerung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten in jedem Einzelfall sorgfältig und verantwortungsbewußt prüft und sich nicht durch eine Vertragsklausel einseitige Rechte verschafft, die zu einer Lockerung der Plan- und Vertragsdisziplin führen. Die Aufnahme einer in dieser Formulierung unbestimmten Vertragsklausel, deren wirtschaftliche Folgen über den Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der §§ 2 und 8 der 6. DurchfBest. zur WO, hinausgehen, muß deshalb abgelehnt werden. Bei Terminüberschreitung entsteht für jeden Tag zusätzlich eine neue Vertragsstrafe. Staatliches Vertragsgericht bei der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, Beschl. vom 20. Mai 1954 B V 15/54. Das Entwurfsbüro hatte dem VEB I-Werke für ausgeführte Projektierungsarbeiten die Rechnung Nr. 76/1953 vom 6. Juli 1953 über 13 775 DM ziugestellt. Der VEB I-Werke nahm die Begleichung der Rechnung erst am 5. Dezember 1953 vor. Für die Verzugstage vom 1. November 1953 bis 5. Dezember 1953 fordert das Entwurfsbüro die Vertragsstrafe von 241,06 DM. Da der VEB I-Werke die Zahlung unter Berufung auf den Präsidialbeschluß des Ministerrats vom 14. Januar 1954 verweigerte, hat er die Einleitung eines Verfahrens bei dem Staatlichen Vertragsgericht im Bezirk P. beantragt. Das Bezirksvertragsgericht hat die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt, da es ebenfalls auf dem Standpunkt steht, daß die Forderung unter den Präsidialbeschluß falle. Aus den Gründen: Die Auffassung des Bezirksvertragsgerichts ist rechtsirrig. Die Forderung auf Vertragsstrafe wegen nicht fristgerechter Bezahlung einer Rechnung vom 6. Juli 1953 wird nicht schon am ersten Tag der nicht erfolgten Zahlung für den gesamten Zeitraum fällig. Eine Vertragsstrafe entsteht für jeden Tag der Verzögerung zusätzlich neu, so daß der Betrag von 241,06 DM nicht vor dem ersten November 1953 entstanden sein, geschweige denn fällig geworden sein kann. Nach dem Präsidialbeschluß vom 14. Januar 1954 sind aber Vertragsstrafen nicht zu zahlen, die bis zum 31. Oktober 1953 fällig geworden sind. Da im vorliegenden Fall die geforderte Strafe nach dem 31. Oktober 1953 entstand und fällig wurde, war der Beschluß des Bezirksvertragsgerichts aufzuheben. Literatur Bücher Das Abgabenrecht. Loseblattsammlung des geltenden Abgabenrechts. Herausgegeben im Aufträge des Ministeriums der Finanzen Abgabenverwaltung . VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Grundwerk mit neun Nachträgen; 2032 S.; Preis (einschl. 3 Ordner): 33,24 DM. Das Abgabenrecht ist durch den ökonomischen und gesellschaftlichen Wandel nach 1945 zahlreichen Veränderungen unterlegen; dies hängt zusammen mit der zunehmenden Bedeutung der Abgaben für die Planwirtschaft und damit, daß nach 1945 mit dem im kapitalistischen Staat herrschenden Grundsatz der formal gleichen Besteuerung aller sozialen Schichten im Interesse einer materiell gerechten Besteuerung der Bevölkerung gebrochen werden mußte. Für die Mehrzahl abgabenrechtlicher Bestimmungen genügte deshalb nicht die Feststellung des Inhaltswandels der Rechtsnormen, sondern war ihre direkte Aufhebung und das Ersetzen durch neue Bestimmungen notwendig. Da die Änderungen im Abgabenrecht sich nicht mit einem Mal vollzogen, sondern entsprechend den allmählichen Veränderungen in der Wirtschaft gemäß den Aufgaben der einzelnen Volkswirtschaftsund Staatshaushaltspläne und nur zum Teil durch größere Gesetze, meist aber nur durch einzelne Verordnungen, Anordnungen und Anweisungen, haben wir hier die Situation zu verzeichnen, daß es für den einzelnen Steuerpflichtigen, Steuerberater und sogar manchmal für den Angestellter! des Abgabenapparates schwer ist, sofort die. im Einzelfall anwendbaren Vorschriften zu erkennen. Die Sammlung „Das Abgabenrecht“ unternimmt es nun, alle Rechtsnormen auf dem Gebiete des Abgabenrechts materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Vorschriften wiederzugeben, und zwar gegliedert unter dem Gesichtspunkt der Besteuerung nach sozialökonomischen Formationen in der Reihenfolge : A. Besteuerung der volkseigenen Wirtschaft (volkseigene Industrie, volkseigener Handel, volkseigene Verkehrs- und Deistungsbetriebe) B. Besteuerung der Genossenschaften C. Besteuerung der Lohnempfänger und der frei schaffenden Intelligenz D. Besteuerung der einfachen Warenproduzenten (Handwerker, Landwirtschaft) E. Besteuerung der privaten Wirtschaft (Industrie, Groß- und Einzelhandel, Leistungsbetriebe und steuerlich nicht begünstigte freie Berufe und selbständige Tätigkeiten) F. Verbrauchssteuern G. Haushaltsaufschläge Im Anhang werden die Vorschriften auf dem Gebiete der Sozialversicherung wiedergegeben. Diese Zusammenfassung aller abgabenrechtlichen Vorschriften beantwortet gleichzeitig bisher offene Fragen nach der Geltung von Vorschriften aus der Zeit vor 1945, die nicht ausdrücklich außer Kraft gesetzt worden sind. Was an Bestimmungen aus der Zeit vor 1945 nicht im „Abgabenrecht“ abgedruckt worden ist, wird im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik und des demokratischen Sektors von Groß-Berlin nicht mehr angewandt. Einzelne Vorschriften abgedruckter Gesetze, Verordnungen usw. sind, soweit sie nicht mehr angewandt werden, als gegenstandslos oder überholt besonders gekennzeichnet. Im Interesse einer exakten juristischen Arbeit wäre allerdings in diesem Falle ein genauer Hinweis auf die Gründe der Nichtanwendbarkeit geboten gewesen. Vorschriften, die nach 1945 erlassen wurden, sind im „Abgabenrecht“ auch dann mit abgedruckt, wenn sie durch neue Rechtssätze ersetzt wurden. Damit ist den Benutzern des „Abgabenrechts“ die Möglichkeit gegeben, sich nicht nur über den gegenwärtigen Stand der Bestimmungen des Abgabenrechts zu orientieren, sondern auch die Entwicklung der Abgaben-Gesetzgebung seit 1945 verfolgen zu können. Das kommt nicht nur dem Finanzwissenschaftler zugute, sondern auch dem Praktiker, soweit z. B. in einem Nachprüfungsverfahren in Abgabensachen zurückliegende Besteuerungszeiträume überprüft werden müssen oder z. B. auch, wenn im Abgabenstrafverfahren durch das Gericht das geltende Abgabenrecht für eine zurückliegende Tafeeit herangezogen werden muß. Unterstrichen wird die Bedeutung der Loseblattsammlung noch dadurch, daß hier erstmals auch dem Abgabenverfahrensrecht, einschließlich der Bestimmungen über die Beitreibung, und dem Abgabenstrafrecht ein breiter Raum gewidmet wird. Der Grund dafür, daß es bisher noch keine Zusammenfassung des Abgabenverfahrensrechts gab, liegt vor allem darin, daß sich die Rechtsentwicklung auf diesem Gebiet mitunter überstürzte und daß innerdienstliche, strukturelle Veränderungen im Abgabenapparat bisher eine zusammenfassende Wiedergabe aller Vorschriften ohne Gefahr für die absolute Richtigkeit nicht gestatteten. Wenn nunmehr im Abgabenrecht die wichtigen Verfahrensbestimmungen von denen manche sogar bis in die Zeit vor 1900 zurückreichen, so z. B. die Bestimmungen über die Vollstreckung von Gemeindeabgaben zusammengefaßt sind, so bedeutet das vor allem für den Praktiker eine beträchtliche Zeitersparnis im Hinblick auf das sonst notwendige Nachschlagen der einschlägigen Bestimmungen. Die gute Systematik des „Abgabenrechts“, ein Inhaltsverzeichnis der abgedruckten Gesetze, Verordnungen, Anweisungen ♦und Rundverfügungen, nach ihrer Rangfolge und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens geordnet, sowie ein sehr ausführliches Stichwortverzeichnis geben auch dem Nichtfachmann die Möglichkeit, sich mit dem „Abgabenrecht“ schnell und sicher über alle abgabenrechtlichen Fragen zu orientieren. Wenn bei der Herausgabe des Grundwerkes dem Herausgeber auch einzelne Fehler unterlaufen sind z. B. wurden an Stelle der Einkommensteuer-Durchführungsbestimmungen von 1941 die Einkommensteuer-Durchführungsbestimmungen von 1939 abgedruckt , so mindert das den Wert des „Abgabenrechts“ insgesamt nicht, da einerseits' die Herausgabe ständig überprüft wird und andererseits die Doseblattform die Möglichkeit einer schnellen Korrektur bietet. Manfred Böttcher Ministerium der Finanzen. 547;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 547 (NJ DDR 1954, S. 547) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 547 (NJ DDR 1954, S. 547)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung nicht bestätigt. Gerade dieses stets einzukalkulierende Ergebnis der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung begründet in höchstem Maße die Anforderung, die Rechtsstellung des Verdächtigen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit herauszuarbeiten. Möglich!:eiten der politisch-operativ effektiven Nutzung der Regelungen des für die Ingangsetzung eines Prüfunnsverfahrens durch die Untersuchunosoroane Staatssicherheit. Die Durchführung eines strafprozessuslen Prüfuncisverfahrar. durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in Ermittlungsverfahren mit Haft bearbeiteten Personen hat eine, wenn auch differenzierte, so doch aber feindlieh-negative Einstellung. Diese feindlich-negative Einstellung richtet sich gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dazu aufforderte, ich durch Eingaben an staatliche Organe gegen das System zur Wehr zu setzen. Diese Äußerung wurde vom Prozeßgericht als relevantes Handeln im Sinne des Strafgesetzbuch vorliegt - als Ordnungswidrigkeit zügig und mit angemessener Ordnungsstrafe verfolgt werden. Nach wie vor werden die entsprechenden Genehmigungen durch das Ministerium des Innern, die Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei oder der Nationalen Volksarmee oder anderen Übernahme Übergabesteilen. Der Gefangenentransport erfolgt auf: Antrag des zuständigen Staatsanwaltes, Antrag des zuständigen Gerichtes, Weisung des Leiters der Abteilung. Der Leiter hat sich vor der Vorführung von Inhaftierten zu Arztvorstellungen und medizinischen Behandlungen mit der Untersuchungsabteilung zu konsultieren.

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