Neue Justiz 1954, Seite 54

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 54 (NJ DDR 1954, S. 54); Menschenrechte und politischer Freiheitskampf Von Prof. Dr. KARL POLAK, Berlin Der nachstehende Beitrag ist der in französischer Sprache unter dem Titel „La vie du Droit“ veröffentlichten Aufsatzsammlung entnommen, die die gesamtdeutsche Delegation der Internationalen Juristenkonferenz für die Verteidigung der Demokratischen Freiheiten in Wien überreicht hat. Diese Sammlung enthält weiter einen Aufsatz von Nationalpreisträger Prof. Dr. Arthur Baumgarten, Berlin, über „Humanistisches Recht“, von Verwaltungsgerichtsdirektor Dr. Friedrich Müller, Wiesbaden, über „Die Politik der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft und die Rechte des Staatsbürgers“ und von Dozent Dr. Rudolf Schneider, Berlin, über „Das Arbeitsrecht in der Deutschen Demokratischen Republik“. £je Redaktion 1 Die Barbarei des Hitlerfaschismus, seine auf Unterdrückung der Freiheit der Völker, auf Verhöhnung und Vernichtung der Menschenrechte abzielenden Handlungen haben allen Völkern die Tatsache ins Bewußtsein gerufen, daß die Freiheit der Völker und Nationen, ihre nationale Selbstbestimmung und die demokratischen Rechte der Bürger die unabdingbare Grundlage alles gesellschaftlichen Lebens sind. Wenn die Völker und Menschen nicht zugrunde gehen wollen, so müssen sie ihre Rechte gegen diejenigen verteidigen, die sie ihnen rauben wollen und die so ihre Lebensgrundlage zu zerstören trachten. Als mit dem hinterhältigen Überfall der Hitler-Armee auf die Sowjetunion den Völkern der Welt die ungeheure Gefahr für ihre Freiheit bewußt wurde, als die ganze Menschheit sich unmittelbar von der Ungeheuerlichkeit der faschistischen Barbarei bedroht sah da forderten die Völker energisch Maßnahmen zur Sicherung der fundamentalsten Menschenrechte. Diese Forderungen fanden ihren eindeutigen Ausdruck in der Atlantik-Charta vom 14. August 1941. Darin gelobten die Großmächte, nach der Vernichtung der Hitler-Barbarei einen Frieden wiederherzustellen, „der allen Nationen die Möglichkeit geben wird, in Sicherheit innerhalb der eigenen Grenzen zu leben, und der Gewähr dafür geben wird, daß alle Menschen in allen Ländern frei von Furcht und Not leben können.“1) Die erste Voraussetzung dazu ist, „das Recht aller Völker zu achten, sich diejenigen Regierungsformen zu wählen, unter denen sie leben wollen, und die Souveränitätsrechte und Selbstverwaltung denjenigen zurückzugeben, denen sie gewaltsam entrissen worden sind.“2) Auch die Ausbeutung der kleinen Staaten durch die großen soll nicht zugelassen sein. Es soll vielmehr allen Staaten, „großen und kleinen, Siegern und Besiegten, zu gleichen Bedingungen zum Welthandel und zu den Rohstoffen der Welt, die für ihr wirtschaftliches Gedeihen notwendig sind“3), der Zugang gerantiert sein. Eine solche Zusammenarbeit aller Nationen auf wirtschaftlichem Gebiet soll allen Menschen „verbesserte Arbeitsbedingungen, wirtschaftlichen Fortschritt und soziale Sicherheit gewährleisten“.4) Die Atlantik-Charta ist die Grundlage der Großen Anti-Hitler-Koalition. Sie ist die Grundlage für die Vereinbarungen der Großmächte über die zukünftige Gestaltung der Welt. Die Befreiung von der faschistischen Barbarei und Unterdrückung soll den Völkern und Menschen ein glückliches und freies Leben sichern. Diese Prinzipien fanden in der Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945 ihre nähere Konkretisie- 1) Atlantik-Charta, Punkt 6. 2) ebenda, Punkt 3. 3) ebenda, Punkt 4. 4) ebenda, Punkt 5. rung. An nicht weniger als sieben Stellen spricht die Charta der Vereinten Nationen von den Menschenrechten, deren Förderung zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört.5) In der Präambel der Charta heißt es, daß die Völker der Vereinten Nationen entschlossen sind, zum Zwecke der Erhaltung des Friedens „den Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an Würde und Wert der menschlichen Person, an die gleichen Rechte von Männern und Frauen und von großen und kleinen Nationen wieder zu festigen“.6) In Art. 1 bestimmt sie, daß die großen Ziele der Vereinten Nationen: Sicherung des Friedens, Garantie der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Völkern, Garantie der Gleichheit der Völker und ihrer nationalen Selbstbestimmung durch „Förderung der Achtung vor den Menschenrechten und vor den grundlegenden Freiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache und der Religion“ verwirklicht werden7). Es wird der Vollversammlung zur Aufgabe gemacht, die notwendigen Maßnahmen zum Studium dieser Frage einzuleiten8), wobei diese Aufgabe dem Wirtschafts- und Sozialrat übertragen wird9), der einen besonderen Ausschuß zur Förderung der Menschenrechte einzusetzen hat.10) In Ausführung dieser grundlegenden Bestimmungen verwies die Vollversammlung der UN die Behandlung der Frage der Menschenrechte in das 1. und 3. Komitee. Von dort wurde diese Frage zuständigkeitshalber dem Wirtschafts- und Sozialrat zugeleitet. Auf der 1. Tagung des Wirtschafts- und Sozialrates der UN vom 23. Januar bis 18. Februar 1946 in London wurde die Einsetzung einer „Kommission für Menschenrechte“ beschlossen und eine Kernkommission mit den Vorarbeiten beauftragt. Auf Grund dieser Vorarbeiten beschloß die 2. Tagung des Wirtschafts- und Sozialrates vom 25. Mai bis 21. Juni 1946 in New York die Bildung einer Menschenrechts-Kommission, die ihrerseits beauftragt wurde, zwei Unterkommissionen, eine für Informations- und Pressefreiheit und die zweite zur Verhinderung von Diskriminierung und für den Schutz der Minderheiten, zu bilden. Die Menschenrechtskommission selbst wurde von der 3. Tagung des Wirtschafts- und Sozialrates, die vom 18. September bis 1. Oktober 1946 in Lake Success stattfand, gewählt. Sie setzte sich aus je einem Vertreter von 18 Mitgliedstaaten der UN zusammen. Zu ihrer 1. Sitzung trat die Kommission für Menschenrechte in der Zeit vom 27. Januar bis 10. Februar 1947 in Lake Success' zusammen. Die erste Tätigkeitsperiode der Kommission war ausgefüllt mit der Ausarbeitung des Entwurfs einer „Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte“. Die Arbeit zwischen den Kommissionssitzungen leistete ein ad hoc bestimmtes „Entwurfskomitee“. Der Entwurf der Deklaration wurde auf der 3. Sitzung der Kommission für Menschenrechte vom 24. Mai bis 18. Juli 1948 in Lake Success fertiggestellt und an den Wirtschafts- und Sozialrat weitergeleitet. Nach erfolgter Annahme des Entwurfes durch das 3. Komitee gelangte er in die Plenarsitzung der 3. UN-Vollversammlung. Nach nochmaliger eingehender Diskussion wurde die Deklaration am 9./10. Dezember 1948 angenommen. 5) In der Präambel; Art. 1 Abs. 3; Art. 13 Abs. 1 Buchst, b; Art. 55 Buchst, b; Art. 62 Abs. 2; Art. 68; Art. 76 Abs. 1 Buchst, c. 6) Charta der Vereinten Nationen, Präambel. 7) ebenda, Art. 1 Abs. 3. 8) ebenda, Art. 13. 9) ebenda, Art. 62, Abs. 2. 10) ebenda, Art. 68. 54;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programms der Partei , der Beschlüsse der Parteitage der Partei , der Beschlüsse des und seines Sekretariats sowie des Politbüros des der Partei , der Verfassung der . der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie anderer allgemeinverbindlicher Rechtsvorschriften, der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des. Ministers für Staatssicherheit, der Befehle und Weisungen sowie der Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. Großzügige und schöpferische Anwendung -de sozialistischen Rechts bedeutet aber auchfn der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit deitftarhtern die Erkenntnis ständig zu vermitteln,t daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? auch langfristig zu planen. Das heißt, daß diese Problematik auch in den Perspektivplänen der Diensteinheiten ihren Hiederschlag finden muß.

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