Neue Justiz 1954, Seite 538

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 538 (NJ DDR 1954, S. 538); Aus der Praxis für die Praxis Staatsanwälte führen Justizaussprachen durch Das Gesetz über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Mai 1952 gibt dem Staatsanwalt in unserem Staate nicht nur eine neue Aufgabe, sondern mit dieser die Möglichkeit und die Verpflichtung, dem in der Sowjetunion schon weitgehend erreichten Ziel zuzustreben: weniger Strafsachen und dadurch weit mehr Zeit für die Aufgaben der Allgemeinen Aufsicht, d. h. für die Wahrung der Rechte der Bürger unseres Staates. Voraussetzung hierfür ist, daß der Staatsanwalt immer mehr eine enge Verbindung zu den Werktätigen seines Kreises schafft und ihr Vertrauen genießt. Neben aufklärenden Zeitungsartikeln, vor allem über Strafprozesse, in denen auch die Folgen der Tat für die Gesellschaft und den Täter dargestellt werden, nehmen die Justizausspracheabende hier einen hervorragenden Platz ein. Wie entscheidend sich die Arbeit des Staatsanwalts durch eine vielfältige Aufklärungs- und Versammlungstätigkeit in Betrieben und vor allem auch auf dem Lande verändern kann, möchte ich an einigen Zahlen beweisen. „Für die Justiz darf es keine vergessenen Dörfer geben!“ das .war das Leitwort, das das Belegschaftskollektiv der Staatsanwaltschaft Pirna veranlaßte, im März dieses Jahres einen Jahresarbeitsplan mit dem Ziel aufzustellen, bis Ende des Jahres in jeder der mehr als 70 Gemeinden des Kreises eine Justizveranstaltung durchzuführen. Von April bis Juni wurden in unserem Kreis allein von der Staatsanwaltschaft 34 Ausspracheabende durchgeführt, davon 23 auf dem Lande. Wir sprachen dabei vor fast 3300 Menschen, darunter vielen westdeutschen Besuchern. Das Thema lautete bis auf einige Ausnahmen: „Unsere demokratische Rechtsprechung und die Aufgaben des Staatsanwalts, in der Deutschen Demokratischen Republik“. Auf Grund unseres Kampfplanes zur Auswertung des IV. Parteitages nahmen an fast allen Veranstaltungen neben dem Staatsanwalt weitere Kollegen der Belegschaft zur eigenen Qualifizierung und zur Unterstützung des Staatsanwalts in organisatorischer Beziehung teil. Die Auswirkungen bekamen wir sehr bald zu spüren. Posteingang, Telefongespräche und Besucher nahmen merklich zu. Das Vertrauen zum Staatsanwalt wuchs von Woche zu Woche. Heute wehren wir uns dagegen, wenn man unseren Arbeitsanfall nach den Strafsachen beurteilt; denn von den 303 Besuchern des ersten Halbjahres 1954 sprachen allein im Juni 107 vor und von den 50 Beschwerdesachen des gleichen Zeitraumes entfielen 23 ebenfalls auf Juni. Im Juli haben wir über 60 AR-Akten anlegen müssen. Dies alles zeugt davon, daß der Staatsanwalt dort, wo man ihn bereits kennt, nicht mehr als der „schwarze Mann“ gilt, sondern daß er zum Berater und Helfer der Werktätigen geworden ist, zu dem man vertrauensvoll mit seinen Sorgen und Nöten geht. Um diese Entwicklung weiter zu festigen und zu fördern, verpflichte ich mich, bis zur Volkswahl im Oktober d. J. in weiteren 30 Justizveranstaltungen unseren Menschen unsere demokratischen Gesetze zu erläutern und in diesen Veranstaltungen auch Ausführungen über die Bedeutung der Volkswahl zu machen. Eine wesentliche Auswirkung auf den Anfall an Strafsachen macht sich so schnell allerdings noch nicht bemerkbar, denn noch ist es erst ein Bruchteil der Menschen unseres Kreises, die wir bisher ansprechen konnten. Jedoch werden davon sind wir überzeugt sich mit der Zeit auch Veränderungen in unserer Strafstatistik zeigen. Der Werktätige, der sich vertrauensvoll an den Staatsanwalt wendet, muß mit einem Rat, einer Hilfe oder wenigstens einer freundlichen, sachdienlichen Auskunft diesen wieder verlassen. Auch das wird dazu beitragen, das Vertrauen unserer Menschen in ihre demokratischen Justizorgane zu festigen und unseren Arbeiter- und Bauernstaat zu stärken. Nicht zuletzt aber wird dieser Ruf des demokratischen Staatsanwalts nach Westdeutschland dringen und somit ein Grundstein sein für die Einheit unseres Vaterlandes. ILSE WARMUTH, Staatsanwalt des Kreises Pirna Zur Berechnung von Verspätungszinsen Im RE-Verfahren kann der Schuldner gegen einen RE-Auftrag einen Einspruch nur einlegen, wenn dieser sich auf materiell-rechtliche Einwendungen gegen die Forderung aus dem zugrunde liegenden Vertrag stützt (§ 6 Abs. 4 BankinkVO). Nach § 8 Abs. 4 des Mustervertrages (MinBl. 1952 S. 3) bzw. nach den entsprechenden Bestimmungen allgemeiner Lieferbedingungen darf bei einem Anspruch auf Minderung eine Kürzung des Kaufpreises nur erfolgen, wenn die Höhe der Minderung vor Ablauf der Zahlungsfrist durch Vereinbarung feststeht. Deshalb weist Graf (NJ 1954 S. 331 ff.) in seinen Bemerkungen zur 24. DurchfBest. zur VO über die Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe (24. DB) vom 24. März 1954 (GBl. S. 357) darauf hin, daß im RE-Verfahren wenn der Mustervertrag oder entsprechende Lieferbedingungen zugrunde lagen ein Anspruch auf Minderung nicht als Einspruch geltend gemacht werden kann, soweit eine Vereinbarung über die Höhe der Minderung noch nicht erfolgt ist. Der Schuldner kann dann einen entsprechenden Gegenanspruch gegen den Gläubiger geltend machen. Der zuviel empfangene Betrag ist vom Gläubiger dem Schuldner gegenüber vom Empfang an zu verzinsen (§§ 472, 467, 347 Satz 3 BGB). Da solche Zahlungsverpflichtungen mittelbar auf Lieferungen und Leistungen im Sinne der 6. DB FinWirtschVO zurückzuführen sind, meint Graf, daß der Zinssatz der 24. DB vom Erhalt des Betrages an anzuwenden sei. Die zumindest mittelbare Herleitung der Zahlungsverpflichtung aus Lieferungen und Leistungen im Sinne der 6. DB FinWirtschVO ist jedoch nur eine der Voraussetzungen für die Anwendung des Zinssatzes der 24. DB. Der Zinssatz der 24. DB ist ausdrücklich auf eine Verspätung der Zahlung abgestellt. Dem entsprechen auch die beiden von Graf dargestellten Elemente der Verspätungszinsen. Solange der Gläubiger sich bei einer berechtigten Minderung mit der Rückzahlung des zuviel erhaltenen Betrages nicht verspätet, ist eine wesentliche Voraussetzung für die Anwendung des Zinssatzes der 24. DB nicht erfüllt, und die Verzinsung hat nach den allgemeinen Bestimmungen in Höhe von 4% bzw. 5% zu erfolgen (§§ 472, 467, 347 Satz 3, 246 BGB bzw. 352 HGB). Eine anderweitige Bestimmung des Zinssatzes, wie sie § 246 BGB zuläßt, gibt es nicht. Auch wenn der Schuldner während der Zeit von dem Empfang des zuviel gezahlten Betrages an bis zu seiner rechtzeitigen Rückzahlung durch den Gläubiger einen Bankkredit aufnehmen mußte, hat er für diese Zeit keinen Anspruch gegen den Gläubiger auf Ersatz des Zinssatzes, der den Zinssatz der §§ 246 BGB bzw. 352 HGB bis zur Höhe der Bankzinsen übersteigt. Der Gläubiger hat diesen Schaden des Schuldners nicht zu vertreten: auf Grund der 6. DB FinWirtschVO in Verbindung mit dem Mustervertrag oder entsprechenden Lieferbedingungen ist der Gläubiger einerseits verpflichtet, den vollen Betrag zu berechnen, wobei er in der Regel von einer evtl. Mängelrüge des Schuldners noch keine Kenntnis hat, und der Schuldner andererseits verpflichtet, den vollen Betrag zu zahlen, ohne den Betrag einer Minderung zurückbehalten zu können. Der auf Grund einer Minderung zurückzuzahlende Betrag ist daher erst mit Eintritt der Verspätung bei der Rückzahlung nach dem Zinssatz der 24. DB zu verzinsen. kay Müller, Hauptreferent im Ministerium für Handel und Versorgung 538;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 538 (NJ DDR 1954, S. 538) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 538 (NJ DDR 1954, S. 538)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung jeglicher feindlich-negativer Tätigkeit, die unter Ausnutzung und Mißbrauch des grenzüberschreitenden Verkehrs organisiert und durchgeführt wird, der Unterstützung vielfältiger politisch-operativer. Auf gaben der operativen Linien und Diensteinheiten strikt zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Tätigkeit des zentralen Aufnahmeheimes der für Erstzuziehende und Rückkehrer hat die Linie in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des Vertrauens und der bewussten Verantwortung der Bürger ist die revolutionäre Massenwachsamkeit in der Deutschen Demokratischen Republik und im sozialistischen Lager und für den Aufbau des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus, besonders seines Kernstücks, des ökonomischen Systems, in der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der Besuchsdurchführung. Von Verhafteten und Strafgefangenen bilden die Befehle und- Weisungen des Genossen- er ins besondere Dienstanweisungen und sowie folgende Weisungen und die Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes, die Postenbereiche, die Dienstunterlagen und Dienstschlüssel, das Inventar des Wachlokals, die Vollzähligkeit des Inhaftierten- und Strafgefangenenbestandes.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X