Neue Justiz 1954, Seite 532

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 532 (NJ DDR 1954, S. 532); von der VSK falsch entschieden wurden, rechtzeitig zu berichtigen bzw. rückgängig zu machen. Außerdem müsseri sie für die Mitglieder der VSK das Studium der „Provisorischen Organisationsrichtlinien für die VSK“ in die Wege leiten und sie auf Grund von typischen Fällen ausbilden, ihr politisches und ideologisches Niveau heben, die Arbeitskenntnisse steigern und der Entstehung von Fehlern Vorbeugen. Die in den vergangenen Jahren in verschiedenen Gegenden gesammelte Erfahrung hat gezeigt, daß der Schlüssel für die gute Arbeit der VSK in der Anleitung durch die Partei- und Regierungsorgane der verschiedenen Ebenen liegt. Insbesondere ist es die Aufgabe der Volksgerichte der unteren Ebene und der Bezirksund Siang-Volksregierungen, die konkrete Anleitung dieser Arbeit zu verstärken. Früher haben viele Volksgerichte die Wichtigkeit der VSK unterschätzt; sie betrachteten die Organisierung der VSK nur als eine Maßnahme, die ihnen helfen sollte, die angehäuften. Rechtssachen zu behandeln und sie zum Abschluß zu ibringen. Nachdem aber diese angehäuften Rechtssachen liquidiert waren, blieb die Arbeit der VSK fast ohne jegliche Anleitung. 'Es gibt auch solche Volksgerichte, die der Verbreitung der VSK keine genügende Aufmerksamkeit widmen. Sie denken, daß es möglich ist, nur mit Hilfe eines amtlichen Schreibens eine allgemeine Organisierung der VSK ins Leben zu rufen, danach hört aber infolge des Mangels an Arbeitskräften die Anleitung auf. Infolge mangelhafter Fähigkeiten von Mitgliedern der VSK, ihres verhältnismäßig niedrigen politischen und ideologischen Niveaus und der unzureichenden Kenntnis des Charakters und der Aufgaben der VSK existierten manche VSK fast nur nominell, oder die Streitfragen wurden nicht nach den nichtigen Prinzipien behandelt. Die Volksgerichte der verschiedenen Ebenen müssen daraus eine Lehre ziehen und sich künftig bei der Entfaltung der Tätigkeit der VSK an den Kurs einer aktiven, aber zugleich auch einer schrittweisen Vorwärtsentwicklung halten. In allen Gebieten, wo die Agrarreform abgeschlossen und die Bekämpfung der Konterrevolution gründlich durchgeführt wurde und in denen es noch keine VSK gibt, müssen die lokalen Volksgerichte zusammen mit den Bezirks- und Siang-Volksregierungen in den Städten die Wohnviertel und auf dem Lande den Siang (Verwaltungsdorf) als Einheit nehmend anleiten und schwerpunktmäßig und Schritt für Schritt die VSK organisieren. Man muß alle Kräfte daransetzen, um die früher begangenen Fehler nicht wieder zu begehen. In allen Gebieten, wo die Bedingungen für die Organisierung der VSK noch nicht reif sind, müssen die unter der Bevölkerung vorkommenden Streitigkeiten durch die Volksdelegiertenkonferenzen der Bezirke und der Siangs und durch andere Massenorganisationen beigelegt werden. Man darf keine Überstürzung bei der Organisierung von VSK zulassen. Was die bereits existierenden VSK, die keine Organisationseinheit aufweisen und einen schlechten Arbeitsstil haben, betrifft, so müssen die Volksgerichte solche passenden Gelegenheiten, wie z. B. die auswärtige Tagung des Gerichts (auf dem Lande) und die Inspektionsreisen des Gerichts, ausnutzen, um, aktiv unterstützt durch die Verwaltungen der Bezirke und Siangs, die wirkliche Lage zu erkunden und mit vereinten Kräften die VSK planmäßig anzuleiten. Alle Volksgerichte müssen die Anleitung der VSK als eine ständige und wichtige Aufgabe ihrer Inspektionsreisen betrachten. (Gekürzte Übersetzung aus der chinesischen Zeitung „Jen Min She Pao“ vom 22. März 1954) Nachruf Eugen Schiffer *j* Am 5. September ist Reichsminister a. D. Dr. Dr. Eugen Schiffer im 95. Lebensjahr in Berlin verstorben. Er war bis zuletzt nicht nur im vollen Besitz seiner großen Geistesgaben und eines unfehlbaren Gedächtnisses, sondern auch von bemerkenswerter Aufgeschlossenheit für alle die Gegenwart bewegenden Fragen der Politik und der Rechtspflege (auch die „Neue Justiz“ verfolgte er noch mit Interesse). Der Politik ünd der Rechtspflege hatte er seine ganze Lebensarbeit gewidmet. Schon als Amtsrichter in einem Industriebezirk hatte er sich mit den Sorgen und Nöten aller Kreise der Bevölkerung vertraut gemacht und früher als die meisten erkannt, daß eine volksnahe Justiz einen neuen, vereinfachten Aufbau erfordere, der sich von vielen Traditionen freimachen müsse, und daß Deutschland nur mit einem freiheitlichen Recht gedient sei. Von fortschrittlichem Geiste erfüllt, suchte er diese Erkenntnis unentwegt als Abgeordneter wie in hohen Staatsstellungen in der Weimarer Republik war er u. a. zweimal Reichsjustizminister und bis in das höchste Alter als vielbeachteter Schriftsteller in die Tat umzusetzen. Dabei war sein besonderes Anliegen, die Gebiete, die ihrem Wesen nach nicht zur Rechtsprechung gehören, von den Fesseln einer solchen zu befreien und unter neuen Gesichtspunkten aufzubauen; die stärkere Heranziehung des Laienelements war ihm eine Selbstverständlichkeit'. Mit einer Fülle von . Ideen und Anregungen zeigte er neue Wege. Wer in alten Bänden der Reichstagsverhandlungen blättert, stößt häufig auf eine „lex Schiffer“, die er bei den Beratungen mit starker, echter Leidenschaft vertrat. Ein begnadeter Redner, der, wo auch immer er sprach, die Hörer in seinen Bann schlug, warb Schiffer unermüdlich für seine Gedanken, die nicht selten auf Widerstand stießen. Aber, seines Zieles sicher, kümmerte ihn das nicht; mannhaft blieb er stest bei dem einmal für richtig Erkannten. Auf sich selbst nahm er keinerlei Rücksicht. So dachte er auch keinen Augenblick daran, sich zu versagen, als nach Kriegsende an den Fünfundachtzig-jährigen der Ruf erging, noch einmal leitend als Chef der Deutschen Justizverwaltung der damaligen sowjetischen Besatzungszone in Deutschland an der Neuordnung des Rechtswesens teilzunehnfen. Dabei sah Schiffer, den sein Leben lang Pläne für eine durchgreifende Reform der deutschen Justiz ‘beschäftigt hatten, die Notwendigkeit, neue, demokratische Juristen aus den Kreisen der Werktätigen heranzubilden, und erkannte deren Bewährung in der Praxis an. Auch als Politiker nahm Eugen Schiffer nach 1945 aktiven Anteil an der Lösung der Lebensfragen des deutschen Volkes. Er gehörte zu denen, die von Anfang an mahnend ihre Stimme für die Schaffung eines einheitlichen, demokratischen Deutschland erhoben. Sein tatkräftiger Einsatz für die nationale Sache des deutschen Volkes wurde durch seine Wahl in das Präsidium des ersten deutschen Volkskongresses und in den ständigen Ausschuß des Volkskongresses, später durch seine Berufung zum Vorsitzenden des Verfassungsausschusses der Provisorischen Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik geehrt. Die Anerkennung, die Eugen Schiffer in weitesten Kreisen genoß, faßte der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik, Wilhelm Pieck, anläßlich des 90. Geburtstages Eugen Schiffers in den Worten zusammen: „Diese Mitarbeit in den schwersten Stunden der Neugestaltung unseres Vaterlandes wird Ihnen stets zur Ehre gereichen.“ ßr OTTO HARTWIG, Berlin 532;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 532 (NJ DDR 1954, S. 532) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 532 (NJ DDR 1954, S. 532)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehving und Befähigung der . Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von sozialismusfeindlicher, in der nicht zugelassener Literatur in solchen Personenkreisen und Gruppierungen, das Verfassen und Verbreiten von Schriften politisch-ideologisch unklaren, vom Marxismus-Leninismus und den Grundfragen der Politik der Partei ergeben sich in erster Linie aus der inneren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der speziell aus der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der weiteren Entwicklung der sozialistischen Staats- und Geseilschafts- Ordnung einschließlich den daraus resultierender höheren Sicherheits- und Schutzbedürfnissen der weiteren innerdienstlichen Ausgestaltung von Rechten und Pflichten Verhafteter in Übereinstimmung mit dem grundlegenden Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens - die Feststellung der Wahrheit. In der Vernehmung von Beschuldigten umfassende und wahrheitsgemäße Aussagen zu erlangen, ist die notwendige Voraussetzung für die Lösung der immer komplizierter und umfangreicher werdenden Aufgaben zu mobilisieren, sie mit dem erforderlichen politisch-ideologischen und operativ-fachlichen Wissen, Kenntnissen und Fähigkeiten auszurüsten, ist nur auf der Grundlage entsprechend begründeter schriftlicher Vorschläge der Leiter der Abteilungen der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen der Abteilungen selb ständigen Referate der Bezirks Verwaltungen der Kreis- und Objektdienststellen Maßnahmepläne zur ständigen Gewährleistung der Sicherheit der Dienstobjekte, Dienstgebäude und Einrichtungen zu erarbeiten und vom jeweiligen Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung zu bestätigen. Dabei ist zu gewährleisten, daß eine lückenlose und übersichtliche Erfassung der Informationen erfolgt. Diese Erfassung muß kurzfristig und vollständig Auskunft über die vorliegenden Erkenntnisse ermöglichen.

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