Neue Justiz 1954, Seite 531

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 531 (NJ DDR 1954, S. 531); Die Arbeit der Volksschiedskommissionen in der Volksrepublik China Nach der Befreiung des Landes haben sich die Regierung und die Gerichte in Volksinstitutionen verwandelt. Die unter den Massen vorkommenden Streitfragen entstehen zum größten Teil im Zusammenhang mit Boden, Bauten, Wäldern, Bewässerung, Ehefragen und Schulden. Wenn diese Probleme keine rechtzeitige und richtige Lösung fänden, würde das die Interessen der Massen beeinträchtigen, sie in ihrer Arbeit behindern oder sogar zu bewaffneten Zusammenstößen führen können. Das alles ist sehr schädlich für die Entwicklung der Produktion. Infolgedessen ist es die Aufgabe der Volksregierung und der Volksgerichte, diese Streitfragen unter der Bevölkerung beizulegen; man darf diese Sachen keineswegs als eine Kleinigkeit betrachten oder sich gleichgültig dazu verhalten. Es wäre jedoch für die örtlichen Organe der Verwaltung sowie die Volksgerichte der unteren Ebene nicht möglich, alle diese Streitfragen zu behandeln; dazu ist die Anwendung von gewissen wirkungsvollen Organi-sationsformen bzw. Arbeitsmethoden erforderlich. Die von den Massen geschaffenen Volksschiedskommissionen (im folgenden VSK abgekürzt) stellen eine Organisationsform dar, die sowohl für die Beilegung von Streitfragen unter der Bevölkerung, als auch für die Durchsetzung der Volksinteressen in der Justizarbeit günstig ist. Sie ist eine Massenorganisation, in der das Volk sich selbst ausbildet. Auf Grund der Erfahrungen in der schiedsrichterlichen Arbeit unter den Massen in den Gebieten, wo diese Institutionen schon seit langem existieren und gute Erfolge erzielt wurden, können wir folgende Vorteile ihrer Einführung hervorheben: 1. Da die VSK sich an Ort und Stelle befinden und ihre Mitglieder mit den lokalen Verhältnissen bekannt sind, ist es leicht, die Äußerungen der Massen entgegenzunehmen und die Sachen rechtzeitig zu behandeln. Die Massen sparen so die Zeit, die sie früher für die Eingabe beim Gericht bzw. bei der Verwaltung in Kauf nehmen mußten. Nach unvollständigen Statistiken der Verwaltung der Provinz Szechuan haben die VSK in 141 Kreisen dieser Provinz in der Zeit vom Januar bis September 1953 insgesamt über 40 000 Streitfragen unter der Bevölkerung beigelegt. Wenn alle diese Streitfragen vor die Volksgerichte bzw. die Volksregierungen gebracht worden wären, hätte man sie keinesfalls rechtzeitig beilegen können; die Reisekosten und die Arbeitsversäumnisse, die dabei entstanden wären, lassen sich gar nicht berechnen. 2. Durch ihre Arbeit können die VSK eine Aufklärung über die Politik der Regierung und die Gesetze durchführen, so daß die Massen die Möglichkeit haben, die Politik und die Gesetze kennenzulernen und ihr eigenes politisches Bewußtsein zu heben. Dadurch wird die innere Geschlossenheit des Volkes gefestigt, der Entstehung von Streitigkeiten und gesetzwidrigen Handlungen unter der Bevölkerung wird vorgebeugt und diese werden verringert; dies wird sich auf den Aufbau der Produktion günstig auswirken. Da in dem Kreis Pin-schen der Provinz Schansi die schiedsrichterliche Arbeit unter der (Bevölkerung gut organisiert und auch die Propaganda und die Aufklärung berücksichtigt wurden, äußerten sich die Massen in folgender Weise: „Von Jahr zu Jahr verringern sich die Streitigkeiten; von Jahr zu Jahr wird mehr Getreide eingebracht.“ Während der Dürre im Juli des vorigen Jahres hat die VSK des Siangs Tschaisi des Kreises Tung-ler in der Provinz Tschekiang eine in Verbindung mit der Bewässerung entstandene Streitfrage behandelt und sogleich den Massen die Regierungspolitik bei der Bekämpfung der Dürre und der Gewährleistung der Ernte sowie die Notwendigkeit erklärt, die gegenseitige Hilfe zu entfalten. Als Ergebnis dieser Verhandlung haben die Werktätigen aus eigenem Antrieb eine zweckmäßiges System des Wasserverbrauchs vorgeschlagen und das Problem von Grund auf gelöst. Da die Bewegung für die gegenseitige Hilfe und Bildung von Genossenschaften sich bereits überall verbreitet hat, gibt es gegenwärtig gewisse Gebiete, in denen die Mitglieder der VSK unter die einzelnen Gruppen zur gegenseitigen Hilfe bzw. die LPG verteilt werden, um den Mitgliedern der Gruppen zur gegenseitigen Hilfe bzw. der LPG bei der Lösung der bei ihnen vorkommenden Streitfragen zu helfen. So wird mit Hilfe der schiedsrichterlichen Arbeit die sozialistische Aufklärung durchgeführt und die Entwicklung der Bewegung der gegenseitigen Hilfe und Bildung von Genossenschaften gefördert. 3. Die gute Organisierung der Arbeit der VSK spielt ebenfalls eine bedeutende Rolle bei der Verbesserung der Arbeit der Behörden und der Gerichte der unteren Ebene. Wenn es deren Aufgabe gewesen wäre, die unter der Bevölkerung vorkommenden Streitigkeiten fbeizulegen, dann wären viele Bezirks- und Kreisfunktionäre außerstande, die Massen zur Durchführung der verschiedenen Produktionsaufgaben anzuleiten. Die Gerichte der unteren Ebene würden dann keine Möglichkeit haben, mit konzentrierten Kräften wichtige Rechtsfälle zu behandeln. Eine gute Organisierung der Arbeit der VSK erspart den Bezirks- und Kreisfunktionären sehr viel Zeit und gibt ihnen die Möglichkeit, die Massen beim Produktionsaufbau anzuleiten. Infolgedessen wurden alle gut-arbeitenden VSK von den Bezirks- und Kreisfunktionären begrüßt, und es wird ihnen auch die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt. An die Volksgerichte der unteren Ebene werden jetzt bedeutend weniger Eingaben gerichtet, so daß sie nun imstande sind, mit konzentrierten Kräften die schweren Rechtsfälle zu behandeln. Infolge der großen Wichtigkeit der Arbeit der VSK hat die im April 1953 einberufene 2. Allchinesische Justizkonferenz folgendes festgelegt: Man muß in allen Städten und Dörfern ganz Chinas die Organisierung von VSK planmäßig anleiten bzw. sie ausbauen. Dies muß als eine wichtige Arbeit beim Aufbau der Volksjustiz sowie als eine vordringliche Aufgabe für die Parteiorganisationen und Regierungsbehörden in den Bezirken und Siangs bei der Aktivierung der Massen zur Teilnahme am heutigen Aufbau betrachtet werden. Die jetzt vom Staatlichen Verwaltungsrat der Zentralen Volksregierung veröffentlichten „Provisorischen Organisationsrichtlinien für die VSK“ legen noch konkreter den Charakter, die Aufgaben, die Zuständigkeit sowie die Organisations- und Arbeitsprinzipien der VSK fest, so daß diese nun eine feste Grundlage für ihre Arbeit besitzen. Die VSK sind Massenorganisationen, die unter der Anleitung der Bezirks- und Siang-Volksregierungen sowie der Gerichte der unteren Ebene mit Hilfe der aus dem Volke kommenden Kritik und Selbstkritik die unter der Bevölkerung vorkommenden Streitfragen beilegen sie sind aber keine Justizorgane. Ihre Aufgabe ist es, die gewöhnlichen zivilrechtlichen Streitfragen unter der Bevölkerung beizulegen und geringfügige Sachen des Strafrechts zu behandeln. Außerdem müssen sie durch die laufende schiedsrichterliche Arbeit die Propaganda und Aufklärung über die Politik und die Gesetze durchführen, um dadurch der Entstehung von Streitigkeiten oder Gesetzesverletzungen vorzubeugen bzw. ihre Anzahl zu verringern. In ihrer Arbeit müssen die VSK die in den „Provisorischen Organisationsrichtlinien für die VSK“ festgelegten drei Prinzipien streng befolgen: ia) Das Schiedsverfahren muß auf Grund der Politik und der Gesetze, also keineswegs prinzipienlos, geführt werden. b) Die Zustimmung der beiden Streitpartner ist notwendig. Anwendung von Zwang auf die Parteien ist nicht zulässig; sie dürfen keinesfalls zur Befolgung des „Übereinkommens“ („Schiedsspruches“) gezwungen werden. c) Der Eingabe beim Gericht muß keineswegs unbedingt das Schiedsverfahren vorangehen. Auch wenn sich die Streitpartner nicht an die Schiedskommission gewandt haben, oder wenn die Streitfrage auf dem schiedsrichterlichen Wege nicht beigelegt wurde, darf man die beiden Seiten keineswegs aus diesem Grunde hindern, eine Eingabe beim Gericht zu machen. Es ist die Aufgabe der Volksgerichte, alle Rechtsfälle, die der Kompetenz der VSK nicht unterliegen bzw. die 531;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 531 (NJ DDR 1954, S. 531) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 531 (NJ DDR 1954, S. 531)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

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