Neue Justiz 1954, Seite 5

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 5 (NJ DDR 1954, S. 5); Das Gericht muß also zugeben, daß der Aufruf keinen hochverräterischen Inhalt hat, sondern als verfassungsfeindlich „verstanden“ werden soll. Eine auf Wahrung der demokratischen Rechte gerichtete Bewegung, die objektiv überhaupt ungeeignet ist, die verfassungsmäßige Ordnung zu gefährden, wird durch das Gericht in ein verfassungsfeindliches Unternehmen umgedeutet, weil die Adenauerregierung nicht in ihrer verfassungsfeindlichen Tätigkeit behindert werden will. In all diesen Fällen zeigt sich, daß die Justizorgane die Betätigung der Beschuldigten entgegen deren wirklichen Zielen in eine verfassungsfeindliche Tätigkeit umfälschen. Dem politischen Gegner, der sagt: „Wahrt die Grundrechte! Schützt die Verfassung! Verteidigt und erhaltet den Frieden! Tretet für ein einheitliches, friedliebendes, demokratisches Deutschland ein!“ wird unterschoben, er habe das mit der Absicht gesagt, die Grundrechte zu beseitigen, einen kriegerischen Überfall auf die Bundesrepublik heraufzubeschwören und die demokratische Ordnung zu stürzen. Nach dieser ersten Fälschung verwendet die Adenauerjustiz die nicht geäußerte, sondern gerichtlich konstruierte Absicht, um die objektiv auf die Verteidigung der demokratischen Rechte und Freiheiten, auf die Wahrung des Friedens gerichtete Bewegung zu einer verfassungsfeindlichen zu deklarieren. Mittels dieser doppelten Fälschung werden Angeklagte, die keine gesetzwidrige Handlung begangen haben, zu Gefängnis und Zuchthaus verurteilt und unschuldige Bürger ihrer Freiheit beraubt. Und das geschieht allein deshalb, weil sie die Verfassungsbrüche der Adenauerregierung geißeln, den Kurs auf einen neuen Weltkrieg anprangern und als echte Patrioten für die nationalen Rechte des deutschen Volkes ein-treten. Das geschieht deshalb, um die friedliebenden und demokratischen Kräfte in Westdeutschland einzuschüchtern und die der Adenauerpolitik entgegenstehende politische Meinung zu treffen. Das ist Faschisierung der Justiz, Einführung des gerichtlichen Terrors und des faschistischen Gesinnungsstrafrechts! Welch erschreckende Folgen die doppelte Fälschungsmethode hervorruft, wird uns erst in vollem Umfange deutlich, wenn wir die Argumentation vom Standpunkt der Verteidigung des Angeklagten betrachten. Ohne die Spur eines Beweises behauptet der Staatsanwalt, bei dem Angeklagten liege eine staatsgefährdende Absicht vor. Der Angeklagte fordert, daß ihm diese Absicht nachgewiesen werde. Da es keinen anderen Maßstab für die Gesinnung eines Menschen als seine Worte und Taten gibt, weist er auf seine Handlungen hin, die darauf gerichtet sind, die demokratischen Rechte zu verteidigen. Das Gericht erklärt: „Deine Worte und Taten sind zwar nicht staatsgefährdend, aber sie interessieren uns nicht. Du bist ein Kommunist oder ein getarnter Kommunist und handelst nur deshalb so, um deine wahren Absichten zu verbergen“. Und wegen dieser unbewiesenen Absicht, die den Taten des Angeklagten widerspricht, wird er als Staatsverbrecher verurteilt. Mit den gleichen Argumenten könnte das Gericht einen Lebensretter wegen versuchten Totschlags verurteilen. Der Staatsanwalt könnte erklären, der Betreffende habe eine Tötungsabsicht gehabt. Würde der Angeklagte darauf erwidern, daß er einen Menschen vor dem Ertrinken gerettet habe, so könnte das Gericht behaupten, er habe es nur getan, um seine wahren Absichten, nämlich die Tötung des anderen Menschen, zu verbergen, und würde ihn wegen versuchten Totschlags verurteilen. Darin liegt der terroristische Charakter dieser doppelten Fälschungsmethode. Den Gegnern wird eine staatsgefährdende Absicht unterschoben, und damit wird alles, was sie tun, als staatsgefährdend deklariert. Für die Behauptung wird kein Beweis geliefert: dem Angeklagten wird jede Verteidigungsmöglichkeit genommen. Der Gegner des Adenauerregimes ist deshalb verurteilt, ehe er den Gerichtssaal betritt. Eine weitere Erscheinungform der terroristischen Methode ist es. die der KPD unterschobenen verfassungsfeindlichen Ziele all den Organisationen und ihren Mitgliedern zu unterstellen, die die Adenauerpolitik nicht billigen und ihr entgegentreten. Ohne die Spur eines Beweises (vgl. den oben zitierten Beschluß des Amtsgerichts Hannover) oder unter der unzulässigen Berufung auf das Kaisersche Ministerium werden sie einfach als kommunistische Tarnorganisation bezeichnet und als verfassungsfeindlich und hochverräterisch erklärt. Im Kampfe gegen Angehörige dieser sogenannten kommunistischen Tarnorganisationen wird zusätzlich eine andere gesetzwidrige Methode verwandt. Es gehört zu den anerkannten Grundsätzen des Strafverfahrensrechts, daß die Handlungen und Absichten des Angeklagten durch Tatsachen bewiesen werden müssen. Bei der Bestrafung von Mitgliedern der angeblichen Tarnorganisationen gehen die Gerichte dazu über, den Nachweis der persönlichen Absichten durch eine Fiktion zu ersetzen. Ohne irgendeine Beweistatsache anzuführen, wird behauptet, der Betreffende sei ein getarnter Kommunist und müsse deshalb die der kommunistischen Bewegung unterschobene Zielsetzung haben. So heißt es in der Anklageschrift der Oberstaatsanwaltschaft Dortmund vom 28. April 1953 (A.Z. 18 Js. 460/53): „Bei dieser Sachlage ist davon auszugehen (vom Verf. gesperrt), daß die Angeschuldigten die Ziele der KPD kennen, die darauf gerichtet sind, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik gewaltsam zu ändern Es sind mithin auch die subjektiven Voraussetzungen von Vergehen nach §§ 97, 185, 90 StGB gegeben“. Es wird also nicht bewiesen, daß der Angeklagte die nach §§ 97, 90 StGB erforderliche Absicht gehabt habe, den Bestand der Bundesrepublik zu beeinträchtigen. Der Staatsanwalt „geht davon aus“, daß der Beschuldigte sie haben muß, und das genügt. Beweise werden durch unbewiesene Behauptungen über die Absicht einer Organisation ersetzt, und die der Bewegung unterstellten Absichten werden durch den Akt der Staatsanwaltschaft in die Köpfe der Angehörigen dieser Organisation übertragen. Nicht der Verbrecher begeht also das Verbrechen, sondern die Justizorgane machen den unschuldigen Bürger zum Verbrecher, indem sie das Verbrechen konstruieren. Jeder fortschrittliche Bürger Westdeutschlands muß sich der großen Gefahr bewußt sein, die ihm droht. Zwar erfolgt die terroristische Unterdrückung unter dem bekannten faschistischen Schlagwort „Abtötung des Marxismus“, aber sie richtet sich schon heute wie z. B. die Verfahren gegen Altreichskanzler Dr. Joseph Wirth und den bekannten deutschen Sportler Manfred von Brauchitsch beweisen gegen jeden Kämpfer für Frieden, Demokratie und die nationalen Rechte des deutschen Volkes. So heißt es in dem schon erwähnten Beschluß des Amtsgerichts Hannover: „Bei den beschlagnahmten Gegenständen handelt es' sich um Druckschriften des ,Rats der deutschen Sammlung“ oder des .Bundes der Deutschen“ Ebenso wie die Volksbefragungsausschüsse es darauf abstellten, durch die Verteilung von Stimmzetteln die illegale Volksbefragung durchzuführen und unter dem Motto der .gesamtdeutschen Wiedervereinigung“ und des .Abschlusses eines Friedensvertrages“ die Bevölkerung für kommunistische Ziele zu gewinnen, erstrebt das Programm der genannten .Deutschen Sammlung“ eine Fortsetzung dieser Volksbefragungsaktion Während die .Volksbefragung“ sich im wesentlichen in dem Abstimmungsvorgang erschöpft, werden als .Volksentscheid“ Aktionen gestartet, die zeigen sollen, daß die Bevölkerung nicht mit dem demokratischen Kurs der Bundesregierung und der Mehrheit des Bundestages einverstanden ist, sondern sich für eine Politik einsetzt, die in den Noten der Sowjetunion ihren Niederschlag findet und die letztlich zur Beseitigung der verfassungsmäßigen demokratischen Ordnung der Bundesrepublik führen soll. Hieraus ergibt sich, daß auch die Funktionäre und maßgeblichen Mitglieder der .Deutschen Sammlung“ durch ihre Betätigung gegen die §§ 90 a, 128, 129 StGB verstoßen.“ Eine Volksbewegung, die für den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland eintritt und deshalb im Gegensatz zum „Kurs der Bundesregierung“ stehen muß, wird als kommunistisch und staatsgefährdend erklärt, weil sie die wirkliche Meinung der deutschen Bevölkerung über Lebensfragen der Nation zum Ausdruck bringen will. Dieser Beschluß demonstriert zugleich eine weitere Fälschungsmethode. Die Gerichte vergleichen die Worte 5;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 5 (NJ DDR 1954, S. 5) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 5 (NJ DDR 1954, S. 5)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilung zu lösen: Gewährleistung einer engen und kameradschaftlichen Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und bei Erfordernis mit weiteren Diensteinheiten Staatssicherheit sowie das aufgabenbezogene politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Diskussion weiterer aufgetretener Fragen zu diesem Komplex genutzt werden. Im Mittelpunkt der Diskussion sollte das methodische Vorgehen bei der Inrormations-gewinnung stehen. Zu Fragestellungen und Vorhalten.

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