Neue Justiz 1954, Seite 490

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 490 (NJ DDR 1954, S. 490); Sprechstunden ist es, das Vertrauen der Werktätigen zum Staatsanwalt zu stärken und Hinweise auf Gesetzesverletzungen zu erhalten. Das Ergebnis entspricht aber weder der Aufgabenstellung noch den unternommenen Bemühungen der Staatsanwälte. In einer Stadt mit vielen bedeutenden Betrieben des Schwermaschinenbaues wurden im I. Quartal 1954 nur 2® Beschwerden vorgebracht. Sicherlich gibt es aber in Magdeburg viel mehr Probleme, an deren Lösung die Werktätigen der Betriebe brennend interessiert sind. Aber es scheint, daß die Staatsanwälte ihnen in ihrem Verkehr mit den Werktätigen nicht gehörig nachgehen. Ein Beispiel für fehlerhafte Arbeit des Aufsichtsstaatsanwalts: Eine volkseigene Brauerei hatte aus Importen qualitativ hochwertige Rohstoffe zur Herstellung von Limonade erhalten und diese sofort verarbeitet. Durch die Qualitätssteigerung ergab sich eine Preiserhöhung um 3 4 Pfennig gegenüber dem bisherigen Preis für das produzierte Getränk. Der Staatsanwalt schaltete sich nun ein und versuchte, der Brauereileitung klarzumachen, daß auch die andere, billigere Limonade wieder produziert werden solle. Das war aber nicht seine Aufgabe. Wenn sich aus den wirtschaftlichen Maßnahmen der Brauereileitung ein Mißstand ergab, so hätte er die zuständigen Staatsorgane darauf aufmerksam machen müssen, jedenfalls aber nicht selber eingreifen dürfen. Die Beschäftigung mit diesen und ähnlichen Problemen, die außerhalb seines Aufgabenbereichs lagen, hielt den Staatsanwalt davon ab, sich mit Fragen zu befassen, die zu den Aufgaben der Allgemeinen Aufsicht gehören. In der gleichen Zeit lag z. B. eine Reihe von Hinweisen vor, daß bei der Bildung der örtlichen landwirtschaftlichen Betriebe des Kreises Ungesetzlichkeiten begangen wurden, die die Produktion der landwirtschaftlichen Erzeugnisse stark hemmten; diesen Hinweisen aber war der Staatsanwalt nicht unverzüglich nachgegangen. Solche und ähnliche Beispiele aus den Kreisen, aber auch aus der Arbeit der Abt. Allgemeine Aufsicht beim Staatsanwalt des Bezirks zeigen, wo angesetzt werden muß, um die Allgemeine Aufsicht zu einem schlagkräftigen Instrument unseres Staates zu entwickeln. Auch die Unklarheit der Staatsanwälte darüber, was eigentlich unter „Beschwerdebearbeitung“ zu verstehen ist, hat dazu geführt, daß die Allgemeine Aufsicht eine einseitige Entwicklung nahm. Die Haupttätigkeit auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht besteht nach unserer bisherigen Erfahrung einmal in der Prüfung von Beschlüssen, Anordnungen und sonstigen Bestimmungen, die in Durchführung von Gesetzen und Verordnungen seitens der Verwaltungsorgane und Betriebe ergangen sind, und zum anderen in der Entgegennahme von Beschwerden der Bevölkerung, um hierdurch Hinweise auf Gesetzesverletzungen zu erhalten. Jedoch haben wir bisher die erste Methode, die Prüfung von Beschlüssen, Anordnungen und sonstigen Bestimmungen, zugunsten der zweiten in unvertretbarem Maße vernachlässigt. Deshalb muß für die Zukunft großer Wert darauf gelegt werden, beide Methoden der Allgemeinen Aufsicht gleichmäßig zu entwickeln. Wenn eine formale Arbeitsweise vermieden werden soll, so müssen in der regelmäßigen Auswertung der eingehenden Beschwerden sowie der überprüften Beschlüsse, Anordnungen und sonstigen Bestimmungen die Schwerpunkte ermittelt werden. Häufig wirken sich Anweisungen staatlicher Organe, die den Gesetzen und Verordnungen der Regierung widersprechen, nachteilig auf die Interessen unserer Werktätigen aus. Schematismus und eingebürgerte Gewohnheiten einer routinierten Verwaltungspraxis verhindern nicht selten die Erkenntnis, daß eine große Anzahl von Gesetzen und Verordnungen der Regierung zu ihrer Verwirklichung neue Wege und Methoden erfordern. Für die Prüfung solcher Anordnungen ist das Erkennen der in einer bestimmten Etappe unserer Gesamtentwicklung hervorgehobenen politischen Schwerpunkte von ausschlaggebender Bedeutung. Gegenwärtig stehen z. B. die Verordnung über die weitere Verbesserung der Lebensbedingungen der Arbeiter und die Rechte der Gewerk- schaften sowie der Beschluß des Ministerrats über die weitere Entwicklung in der Landwirtschaft im Mittelpunkt der Arbeit unserer staatlichen Organe. Aus diesem politischen Schwerpunkt ergibt sich auch die Richtung der im Wege der Allgemeinen Aufsicht vorzunehmenden Prüfungen, wobei je nach der sozialen und ökonomischen Struktur eines Kreises oder Bezirks die eine oder die andere der beiden genannten Verordnungen den Schwerpunkt bilden wird. Ähnliches gilt auch für die Entgegennahme von Beschwerden. Die wichtigste Methode, Beschwerden über Gesetzesverletzungen zu erhalten, ist die Durchführung von Sprechstunden und Aufklärungsveranstaltungen sowie die Popularisierung der - Allgemeinen Aufsicht in der Presse und in Betriebszeitungen an Hand von konkreten Beispielen. Sprechstunden dürfen nicht unvorbereitet abgehalten werden. Ein Staatsanwalt, der in einem Betrieb oder einer Gemeinde Sprechstunden durchführt, sollte sich' bereits vorher darüber informieren, ob und in welcher Weise in diesem Betriebe oder in dieser Gemeinde Gesetze mißachtet werden. Die Hinweise dafür kann er von den Abgeordneten der Vertretungskörperschaften, den Org.-Instrukteurabteilungen der Kreise, aus den Ratssitzungen, von den Parteien und Massenorganisationen, durch die Auswertung anhängiger Straf- und Zivilsachen, durch Beschwerden und aus der Presse erhalten. Der Aufsichtsstaatsanwalt muß daher ständig mit allen anderen Abteilungen der Staatsanwaltschaft und mit anderen Organen und Einrichtungen des Staates und der Gesellschaft Zusammenarbeiten. Ein Kreisstaatsanwalt unseres Bezirks hat sich z. B. für das II. Quartal 1954 die Aufgabe gestellt, alle Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften seines Kreises aufzusuchen mit dem Ziel, die Forderung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und unserer Regierung nach Unterstützung der Produktionsgenossenschaften durch Aussprachen an Ort und Stelle zu erfüllen. Die Erfüllung dieser Aufgabe wird formal sein, da bei der Kürze eines Quartals und bei dem Umfang des Kreises eine erfolgreiche Durchführung der Allgemeinen Aufsicht nicht gewährleistet ist. Schon die Aufgabenstellung ist zu wenig konkretisiert. Sie zielt mehr auf eine Tatsachenstudie ab, die zwar zur Bereicherung des Wissens des Staatsanwalts nützlich sein mag, die aber kaum zu dem notwendigen staatspolitischen Handeln im Sinne der Aufsichtstätigkeit führen wird. Richtiger wäre es gewesen, sich auf diejenigen Produktionsgenossenschaften zu beschränken, bei denen konkrete Hinweise auf Gesetzesverletzungen vorliegen. Dort müssen Sprechstunden und Aufklärungsarbeit durchgeführt werden, um zu erreichen, daß dem Staatsanwalt Beispiele solcher Gesetzesverletzungen in unmittelbarer Aussprache mitgeteilt werden. Die dann eventuell mit dem Mittel des Einspruchs bei der Gemeindevertretung oder beim Rat des Kreises erzielte Wiederherstellung der Gesetzlichkeit ist ‘das Ziel der Allgemeinen Aufsicht. Die gute Auswertung eines solchen Beispiels in der Presse wird darüber hinaus eine erzieherische Wirkung im ganzen Kreis haben. Jede Gemeinde wird prüfen, ob nicht die gleichen Gesetzesverletzungen im eigenen Bereich vorliegen. Die Lösung der Aufgaben hängt wesentlich von der Fähigkeit der Abt. Allgemeine Aufsicht beim Staatsanwalt des Bezirks ab, den Kreisstaatsanwälten eine wirklich lebendige und politisch bewußte Anleitung zu geben. Für die in der Vergangenheit hervorgetretenen Schwächen der Arbeit ist in erster Linie diese Abteilung verantwortlich. Bisher war einer der Hauptfehler ihrer Arbeit die fast ausschließliche Beschränkung auf die Bearbeitung von Beschwerden. Dabei bearbeitete sie eine Reihe von Beschwerden aus der Kreisebene selbst. Ferner entstand eine Zersplitterung durch die Erledigung von Sachen, welche ihrem Inhalt nach zur Zuständigkeit anderer staatlicher Organe gehörten. Demgegenüber liegt tatsächlich die Hauptaufgabe der Abt. Allgemeine Aufsicht beim Staatsanwalt des Bezirks in der Anleitung der Kreisstaatsanwälte und in der regelmäßigen Auswertung ihrer Arbeit zur Ermittlung der bezirklichen Schwerpunkte. Den Kreisstaatsanwälten muß an Ort und Stelle an Hand 490;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 490 (NJ DDR 1954, S. 490) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 490 (NJ DDR 1954, S. 490)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gesichert und weitestgehend gewährleistet, daß der Verhaftete sich nicht seiner strafrechtlichen Verantwortung entzieht, Verdunklungshandlungen durchführt, erneut Straftaten begeht oder in anderer Art und vVeise die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges gefährdet. Auch im Staatssicherheit mit seinen humanistischen, flexiblen und die Persönlichkeit des Verhafteten achtenden Festlegungen über die Grundsätze der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug gebunden. Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände lösen. Der Einsatz von erfolgt vorrangig: zum Eindringen in die Konspiration feindlicher Stellen und Kräfte; Dadurch ist zu erreichen: Aufklärung der Angriffsrichtungen des Feindes, der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung erhöht und die Konzentration auf die Arbeit am Feind verstärkt werden kann und muß. Deshalb ist auf der Grundlage der Entfaltungsstruktur Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten sowie der Erfordernisse der medizinischen Sicherstellung unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes zu planen.

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