Neue Justiz 1954, Seite 49

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 49 (NJ DDR 1954, S. 49); lung der demokratischen Kräfte innerhalb der besiegten Nation und ihrer Anstrengungen auf die Wiederherstellung einer demokratischen Ordnung, zum Verzicht auf alle Methoden der Ausnutzung von Reparationsansprüchen zur wirtschaftlichen und politischen Versklavung der besiegten Nation, zur Beschränkung der Besetzung auf die zur Sicherung der ungehinderten Entwicklung der besiegten Nation notwendige Zeit, zum Abschluß eines demokratischen Friedensvertrages, an dem der besiegte Gegner gleichberechtigter Partner ist. Diese Rechtsverpflichtungen der Besatzungsmächte geben der besiegten Nation entsprechende Rechtsansprüche und bilden eine Einheit. Mit der vorsätzlichen Verletzung auch nur einer dieser Verpflichtungen verliert die Besatzungsmacht den Rechtsgrund ihrer Anwesenheit und wird zum Interventen. Dementsprechend hat die besiegte Nation das Recht und die Pflicht, gegen Verletzungen ihrer nationalen Souveränität den nationalen Befreiungskampf in geeigneter Form zu führen. In der Diskussion wurden eine Reihe von Fehlern und falschen Auffassungen erkannt, die von den Verfassern ausdrücklich aufgegeben werden. So war es falsch, den Vereinbarungen der Anti-Hitler-Koalition und besonders dem Potsdamer Abkommen im wesentlichen deklaratorische Bedeutung beizumessen. Diese Vereinbarungen enthalten neben der Konkretisierung, Vertiefung und Weiterentwicklung bereits bestehender Prinzipien neuentwickelte Grundsätze, die für die weitere Entwicklung des Völkerrechts äußerst bedeutsam sind. Erhebliche Fehler enthielten auch die zu Beginn der Diskussion geäußerten Auffassungen über die „de-bellatio“. Selbst die korrigierte Darstellung stellte nicht klar genug heraus, daß der imperialistische Lehrsatz der „debellatio“ nicht als Institution des geltenden Völkerrechts behandelt werden kann. Die von den „Theoretikern“ des Imperialismus zur Verteidigung und Rechtfertigung seiner aggressiven Politik und Praxis entwickelten Anschauungen widersprechen den Einfluß der Treuhänderbestellung ein schwebendes Zivilverfahren Die rechtliche Stellung des verwaltungsrechtlichen Treuhänders ist schon wiederholt Gegenstand von Erörterungen in der „Neuen Justiz“ gewesen. Noch nicht behandelt wurde aber die Frage, ob und inwieweit ein schwebender Zivilrechtsstreit dadurch beeinflußt wird, daß das Vermögen oder ein bestimmter Teil des Vermögens einer Partei unter verwaltungsrechtliche Treuhandschaft gestellt wird. Da es keine positivrechtlichen Bestimmungen gibt, die diesen Fall regeln, wird zu untersuchen sein, ob die Bestimmungen der Konkursordnung entsprechend angewandt werden können. Auf gewisse Parallelen zwischen der Tätigkeit des Konkursverwalters und des Treuhänders hat ja u. a. bereits Artzt in NJ 1952 S. 22 hingewiesen. Ein Treuhänder wird vom zuständigen Verwaltungsorgan eingesetzt, wenn ein Betriebsinhaber aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen verhindert ist, seinen Betrieb zu leiten, und es die Interessen der Volkswirtschaft erfordern, daß dieser Betrieb ordnungsgemäß weitergeführt wird. So soll z. B. durch die Bestellung eines Treuhänders nach § 15 Abs. 1 WStVO gewährleistet werden, daß bis zur endgültigen Feststellung, ob in dem Betrieb Wirtschaftsverbrechen begangen worden sind, und gegebenenfalls bis zur rechtskräftigen Verurteilung des bisherigen Betriebsinhabers keine weiteren Verbrechen verübt werden können, daß der Betriebsinhaber keine Möglichkeit hat, Betriebsvermögen einer etwaigen Einziehung zu entziehen und daß der Betrieb der Volkswirtschaft erhalten bleibt. Andererseits sollen die Rechte des Betriebsinhabers für den Fall der Aufhebung der Treuhandschaft und Rückgabe des Betriebes gewahrt werden. Der Treuhänder ist somit im Aufträge von Organen unseres Staates tätig, hat staatliche und damit allgemeinen, grundlegenden Prinzipien und dem demokratischen Charakter des Völkerrechts und dürfen daher niemals als Institutionen des Völkerrechts behandelt werden. Die Anwendung des imperialistischen Lehrsatzes der „debellatio“ gegenüber einem besiegten Gegner ist als Verletzung des Selbstbestimmungsrechts und der daraus abgeleiteten Aggressions-, Interventions- und Annektionsverbote in jedem Falle völkerrechtswidrig. Dagegen bleibt die Weiterexistenz der von der Haager Landkriegsordnung entwickelten Besetzungsform der sog. occupatio bellica unbestritten. Es ist Aufgabe der demokratischen Völkerrechtswissenschaft, für die Beseitigung ihrer Mängel und ihre demokratische Weiterentwicklung einzutreten. Die Diskussion zeigte, daß über die Frage der nationalen und staatlichen Souveränität noch Meinungsverschiedenheiten bestehen, die einer weiteren Diskussion bedürfen. Das einheitliche demokratische Völkerrecht stellt ein ernstes Hindernis für die Verwirklichung der aggressiven Politik der imperialistischen Staaten dar. Seine Weiterentwicklung durch die Verallgemeinerung der in den Vereinbarungen der Anti-Hitler-Koalition entwickelten, konkretisierten und vertieften Prinzipien ist für den Frieden der Welt und die Zusammenarbeit zwischen allen Staaten von größter Bedeutung. Die deutsche Völkerrechtswissenschaft hat deshalb nicht nur die ehrenvolle Aufgabe, die Rechte der deutschen Nation aus diesen Vereinbarungen zu verteidigen, sondern sie ist auch verpflichtet, für die Durchsetzung dieser speziellen Prinzipien als allgemein verbindliches Völkerrecht zu kämpfen. ROLAND MEISTER, HERBERT STANDKE, HEINZ TILLMANN, HARRY WÜNSCHE, wissenschaftliche Mitarbeiter der Juristischen Fakultät der Deutschen Akademie für Staatsund Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“. y im Interesse der Werktätigen liegende Aufgaben durchzuführen und ist deshalb für seine im Rahmen seiner Befugnis liegenden Maßnahmen allein dem Verwaltungsorgan verantwortlich, das ihn eingesetzt hat. Aus den Aufgaben des Treuhänders und dem Zweck seiner Bestellung folgt, daß der Betriebsinhaber während der Dauer der Treuhandschaft kein Recht hat, über das Betriebsvermögen zu verfügen und es zu verwalten. Für den landwirtschaftlichen Treuhänder ist das im § 23 Abs. 1 der AusfBest. zu der Anordnung zur Durchführung des KRG Nr. 45 vom 10. März 1949 (ZVOB1. S. 193 ff.) ausdrücklich bestimmt, während für die übrigen Treuhänder § 6 KO entsprechend gelten muß1). Damit verliert der Inhaber auch das Recht, Prozesse zu führen, die das unter Treuhandschaft stehende Vermögen betreffen. Es ist klar, daß solche Prozesse nur der Treuhänder führen kann, wenn er nicht in der Erfüllung seiner Aufgaben behindert und der Zweck seiner Einsetzung nicht vereitelt werden soll. Dabei handelt er selbst nicht als Partei, sondern als Vertreter des Betriebsinhabers* 2). Der Zweck der verwaltungsrechtlichen Treuhandschaft darf aber auch nicht dadurch gefährdet werden, daß ein im Zeitpunkt der Bestellung des Treuhänders bereits anhängiger Zivilrechtsstreit durch den Betriebsinhaber weitergeführt wird. Es ist notwendig, daß der Treuhänder von einem solchen Prozeß erfährt, damit er ihn weiterführen und den seinen Aufgaben entsprechenden Einfluß auf den Fortgang und Ausgang des Prozesses geltend machen kann. Der Treuhänder darf nicht durch eine gerichtliche Entscheidung überrascht werden, ohne Rücksicht darauf, ob er im Einzelfall eine Änderung der Entscheidung durch Rechtsmittel herbeiführen oder sie auf anderem Wege sich selbst bzw. dem von ihm Vertretenen gegenüber *) vgl. Artzt ln NJ 1952 S. 22 fl. 2) vgl. OG ln NJ 1951 S. 89 und NJ 1953 S. 252 sowie § 24 . Abs. 2 der 1. Ausf.Best. zu der AO zur Durchführung der KRG Nr. 45. Aus der Praxis - für die Praxis 49;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 49 (NJ DDR 1954, S. 49) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 49 (NJ DDR 1954, S. 49)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Befragungen und Vernehmungen, der Sicherung von Beweismitteln und der Vernehmungstaktik, zusammengeführt und genutzt. Die enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit der Hauptabteilung mit dem Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung und gegebenenfalls mit der Hauptabteilun -IX der zuständigen Abteilung der Bezirksverwaltungen die Kontrolle der Erarbetung von Kurzeinschätzungen und Beurteilungen über HIM. Zur Durchsetzung der den-Kaderorganen in der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur Hinweise überfein Verhalten und Auftreten bei der Festnahme Gewahrsam Befindet sich ein Inhaf- tierter bereits länger in der können mehr Hinweise gegeben und Rücktfßhisse gezogen werden.

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