Neue Justiz 1954, Seite 48

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 48 (NJ DDR 1954, S. 48); weise auch ein besonderes bürgerliches Völkerrechtssystem für die Beziehungen zwischen kapitalistischen Staaten annehmen. Alle diese Konzeptionen sind falsch und gefährlich; denn jede Konzeption, die zwei sich gegenüberstehende Völkerrechtssysteme annimmt, schränkt die Wirksamkeit des Völkerrechts als eines Instruments zur Sicherung des Friedens und für die Zusammenarbeit zwischen allen Staaten ein. Es wird bei diesen Auffassungen außer acht gelassen, daß den Normen des Völkerrechts Vereinbarungen zwischen Staaten zugrunde liegen, daß die Normen des Völkerrechts ein Produkt des Kampfes und der Zusammenarbeit zwischen den Staaten, ein Kompromiß zwischen den Interessen der herrschenden Klassen aller an der Setzung einer Völkerrechtsnorm beteiligten Staaten sind. Eben dadurch, daß das Völkerrecht nicht den Willen der herrschenden Klasse eines Staates allein ausdrückt, sondern den Interessen der herrschenden Klassen aller Partner Rechnung trägt, unterscheidet es sich von dem innerstaatlichen Recht. Die Normen des Völkerrechts können nur dann verbindlich sein, wenn sie unter Achtung der Souveränität, der Gleichberechtigung und der Interessen aller Vertragspartner geschaffen werden. Wenn aber Normen des Völkerrechts durch Vereinbarung zwischen Staaten aufgestellt werden, wenn diese Normen die Interessen und Bedürfnisse der herrschenden Klassen aller Partner berücksichtigen und damit letztlich den jeweiligen Bedingungen der Entwicklung der Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse entsprechen, besteht kein Grund, aus dem Inhalt dieser Normen das Bestehen mehrerer Völkerrechtssysteme abzuleiten. Der entscheidende Unterschied in der Stellung der beiden antagonistischen Weltlager zum Völkerrecht ist nicht in den Normen des Völkerrechts zu suchen, sondern in der Frage der Verwirklichung dieser in allen entscheidenden Fragen einheitlichen Normen des Völkerrechts in der Außenpolitik der Staaten. Man muß deshalb beim Studium des Völkerrechts beachten, daß es entgegengesetzte Richtungen der Politik gibt: die Politik der Staaten des demokratischen Lagers, die mit dem Völkerrecht übereinstimmt und die die Normen des Völkerrechts konsequent verwirklicht und als Waffe im Kampf um die Sicherung des Friedens benutzt, und die Politik der Staaten des imperialistischen Lagers, die auf Grund der diesem System innewohnenden ökonomischen Gesetzmäßigkeiten systematisch die elementarsten Regeln des Völkerrechts verletzt. Angesichts dieser Sachlage besteht die Aufgabe der Völkerrechtswissenschaftler nicht darin, aus den entgegengesetzten Richtungen der Politik die Möglichkeit des Nebeneinanderbestehens mehrerer Völkerrechtssysteme zu untersuchen, sondern darin, die Rolle und die Funktionen der demokratischen Völkerrechtsprinzipien und die Wege und Mittel zu ihrer Durchsetzung zu erforschen, die skrupellose und offene Verletzung des Völkerrechts durch die Imperialisten zu entlarven und für die Beachtung des Völkerrechts als einer Angelegenheit aller Völker einzutreten. 2. Ausgangspunkt der Beurteilung der völkerrechtlichen Lage nach der Zerschlagung des Hitlerstaates sind die Vereinbarungen der Anti-Hitler-Koalition über Deutschland, vor allem das Potsdamer Abkommen, in dem die Ziele und die Prinzipien der Behandlung des besiegten Deutschland endgültig formuliert wurden. In diesen Vereinbarungen wurden grundlegende, allgemeine, demokratische Völkerrechtsprinzipien konkretisiert, vertieft und weiterentwickelt und neue, von der demokratischen Völkerrechtswissenschaft entwickelte Grundsätze zum erstenmal für Staaten beider Lager verbindlich rechtlich fixiert. Diese Vereinbarungen sind nur für die Behandlung Deutschlands verbindlich, weil sie den besonderen historischen Bedingungen des befreiten Deutschland Rechnung tragen müssen, stimmen in ihrem Inhalt aber grundsätzlich mit den Vereinbarungen über die Behandlung der Satellitenstaaten des faschistischen Deutschland überein. Die in den Vereinbarungen der Anti-Hitler-Koalition festgelegten Prinzipien über die Behandlung eines besiegten Gegners haben deshalb nicht nur für die davon unmittelbar betroffenen Völker, sondern auch für die Weiterentwicklung des allgemeinen Völkerrechts überaus große Bedeutung. Das Potsdamer Abkommen ist ein Sieg der Stalin-schen Friedenspolitik, ein Sieg der demokratischen Prinzipien des Völkerrechts über die Annexions- und Interventionspläne der imperialistischen Staaten. Wie alle Prinzipien des einheitlichen, demokratischen Völkerrechts im weltweiten Kampf der demokratischen Kräfte gegen Krieg und nationale Unterdrückung entstanden oder weiterentwickelt wurden, so ist auch das Potsdamer Abkommen auf neuer, höherer Ebene ein Ausdruck des internationalen Verhältnisses der Klassenkräfte nach dem Zusammenbruch des Hitlerfaschismus. Diese internationale Lage war bestimmt durch die verstärkte Autorität und Macht der Sowjetunion nach dem zweiten Weltkrieg, in dem die Sowjetunion in politischer, militärischer, diplomatischer und ideologischer Hinsicht die führende Rolle innehatte, und durch den Widerhall der sowjetischen Friedenspolitik in den friedliebenden Völkern auch der kapitalistischen Staaten. Malenkow hat diese grundsätzlich neue Lage im Rechenschaftsbericht an den XIX. Parteitag der KPdSU klassisch formuliert: „Die Tatsache, daß sich unter den Siegern der sozialistische Sowjetstaat befindet, schuf für die Völker der besiegten Staaten eine völlig neue, in der Geschichte bisher nie dagewesene Lage und Möglichkeit. Die Politik des Sowjetstaates erschließt jedem Lande, das die .Akte über die bedingungslose Kapitulation unterzeichnet hat, die Möglichkeit einer friedlichen, demokratischen Entwicklung, des Aufschwungs seiner Friedensindustrie und Landwirtschaft, des Warenabsatzes auf den Auslandsmärkten sowie die Aufstellung nationaler Streitkräfte, die für die Verteidigung des Landes notwendig sind.“2) Diese neue Lage fand ihre Widerspiegelung im Potsdamer Abkommen. In diesem Abkommen wurden das Recht der deutschen Nation auf Bildung eines einheitlichen demokratischen Staates noch einmal ausdrücklich und feierlich bestätigt und bereits darin kommt das qualitativ Neue des Potsdamer Abkommens zum Ausdruck die konkreten Maßnahmen festgelegt, durch die die demokratische Entwicklung der deutschen Nation und die selbständige Verwirklichung ihres Selbstbestimmungsrechts gefördert und unterstützt werden konnte. Die Anerkennung des Rechts auch der besiegten Nation auf Selbstbestimmung der Verhältnisse ihrer politischen, wirtschaftlichen und staatlichen Existenz und die Formulierung der konkreten Voraussetzungen für die Verwirklichung dieses Selbstbestimmungsrechts ist eines der wesentlichsten, in den Vereinbarungen der Anti-Hitler-Koalition neu entwickelten oder zum erstenmal'-rechtlich fixierten völkerrechtlichen Prinzipien; / Damit das deutsche Volk seine nationale Souveränität frei und ungehindert wahrnehmen kann, war die Zerschlagung der staatlichen Souveränität der deutschen Imperialisten, die Vernichtung der aggressiven Kräfte und ihrer ökonomischen und ideologischen Wurzeln notwendig. Die in den Vereinbarungen der Anti-Hitler-Koalition festgelegten Ziele und Prinzipien der Behandlung Deutschlands dienen der demokratischen Entwicklung des deutschen Volkes und stimmen daher mit den Interessen und inneren Entwicklungsgesetzen der deutschen Nation überein. Die Besetzung Deutschlands durch die Streitkräfte der Anti-Hitler-Koalition hat allein der Sicherung der Durchführung dieser Ziele und Prinzipien zu dienen. Diese von der Anti-Hitler-Koalition vereinbarte Besetzung stellt eine neue, dem bisherigen Völkerrecht unbekannte Form der Besetzung des Gebietes eines besiegten Gegners dar, für deren demokratischen Inhalt die Teilnahme und die Autorität der Sowjetunion, des ersten sozialistischen Staates der Welt, von entscheidender Bedeutung war. Charakteristisch für diese Besetzungsform und auch darin zeigt sich das Neue des Potsdamer Abkommens sind die Rechtsverpflichtungen der Besatzungsmächte zur Achtung der politischen Unabhängigkeit und der nationalen Selbstbestimmung der besiegten Nation und damit auch zum Verzicht auf jegliche Versuche der Annexion des Gebietes oder von Gebietsteilen des besiegten Gegners, zur Vernichtung der aggressiven Kräfte des besiegten Gegners und der ökonomischen und ideologischen Wurzeln dieser Kräfte, zur Förderung und Unterstützung der freien Entwick- 2) Malenkow, Rechenschaftsbericht des ZK der KPdSU (B) an den XIX. Parteitag, Dietz Verlag, Berlin 1952, S. 32. 48;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 48 (NJ DDR 1954, S. 48) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 48 (NJ DDR 1954, S. 48)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, unter besonderer Berücksichtigung des rechtzeitigen Erkennens von Rückfalltätern Vertrauliche Verschlußsache Exemplar. Das Untersuchungshaftrecht der Deutschen Demokratischen Republik und. ,e auf seiner Grundlage erfolgende Vollzugspraxis in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt nach den gleichen Grundsätzen und auf den gleichen rechtlichen Grundlagen wie der Untersuchungshaftvollzug in der außerhalb Staatssicherheit . Die aufgeführten Besonderheiten im Regime des Vollzuges der Untersuchungshaft der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren dient. Rechte und Pflichten des Verhafteten sind einheitlich darauf ausgerichtet, die günstigsten Bedingungen für die Feststellung der Wahrheit haben wie spätere Fehler in der Vernehmung der gleichen Person als Beschuldigter. Wir sind such aus diesem Grund veranlaßt, unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten erfordern. Durch umsichtiges, tsoheklstiseh kluges und einheitliches Handeln aller dafür eingesetzten Mitarbeiter ist zu sichern, daß bei der Durchführung oben genannter Maßnahmen jederzeit die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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