Neue Justiz 1954, Seite 48

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 48 (NJ DDR 1954, S. 48); weise auch ein besonderes bürgerliches Völkerrechtssystem für die Beziehungen zwischen kapitalistischen Staaten annehmen. Alle diese Konzeptionen sind falsch und gefährlich; denn jede Konzeption, die zwei sich gegenüberstehende Völkerrechtssysteme annimmt, schränkt die Wirksamkeit des Völkerrechts als eines Instruments zur Sicherung des Friedens und für die Zusammenarbeit zwischen allen Staaten ein. Es wird bei diesen Auffassungen außer acht gelassen, daß den Normen des Völkerrechts Vereinbarungen zwischen Staaten zugrunde liegen, daß die Normen des Völkerrechts ein Produkt des Kampfes und der Zusammenarbeit zwischen den Staaten, ein Kompromiß zwischen den Interessen der herrschenden Klassen aller an der Setzung einer Völkerrechtsnorm beteiligten Staaten sind. Eben dadurch, daß das Völkerrecht nicht den Willen der herrschenden Klasse eines Staates allein ausdrückt, sondern den Interessen der herrschenden Klassen aller Partner Rechnung trägt, unterscheidet es sich von dem innerstaatlichen Recht. Die Normen des Völkerrechts können nur dann verbindlich sein, wenn sie unter Achtung der Souveränität, der Gleichberechtigung und der Interessen aller Vertragspartner geschaffen werden. Wenn aber Normen des Völkerrechts durch Vereinbarung zwischen Staaten aufgestellt werden, wenn diese Normen die Interessen und Bedürfnisse der herrschenden Klassen aller Partner berücksichtigen und damit letztlich den jeweiligen Bedingungen der Entwicklung der Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse entsprechen, besteht kein Grund, aus dem Inhalt dieser Normen das Bestehen mehrerer Völkerrechtssysteme abzuleiten. Der entscheidende Unterschied in der Stellung der beiden antagonistischen Weltlager zum Völkerrecht ist nicht in den Normen des Völkerrechts zu suchen, sondern in der Frage der Verwirklichung dieser in allen entscheidenden Fragen einheitlichen Normen des Völkerrechts in der Außenpolitik der Staaten. Man muß deshalb beim Studium des Völkerrechts beachten, daß es entgegengesetzte Richtungen der Politik gibt: die Politik der Staaten des demokratischen Lagers, die mit dem Völkerrecht übereinstimmt und die die Normen des Völkerrechts konsequent verwirklicht und als Waffe im Kampf um die Sicherung des Friedens benutzt, und die Politik der Staaten des imperialistischen Lagers, die auf Grund der diesem System innewohnenden ökonomischen Gesetzmäßigkeiten systematisch die elementarsten Regeln des Völkerrechts verletzt. Angesichts dieser Sachlage besteht die Aufgabe der Völkerrechtswissenschaftler nicht darin, aus den entgegengesetzten Richtungen der Politik die Möglichkeit des Nebeneinanderbestehens mehrerer Völkerrechtssysteme zu untersuchen, sondern darin, die Rolle und die Funktionen der demokratischen Völkerrechtsprinzipien und die Wege und Mittel zu ihrer Durchsetzung zu erforschen, die skrupellose und offene Verletzung des Völkerrechts durch die Imperialisten zu entlarven und für die Beachtung des Völkerrechts als einer Angelegenheit aller Völker einzutreten. 2. Ausgangspunkt der Beurteilung der völkerrechtlichen Lage nach der Zerschlagung des Hitlerstaates sind die Vereinbarungen der Anti-Hitler-Koalition über Deutschland, vor allem das Potsdamer Abkommen, in dem die Ziele und die Prinzipien der Behandlung des besiegten Deutschland endgültig formuliert wurden. In diesen Vereinbarungen wurden grundlegende, allgemeine, demokratische Völkerrechtsprinzipien konkretisiert, vertieft und weiterentwickelt und neue, von der demokratischen Völkerrechtswissenschaft entwickelte Grundsätze zum erstenmal für Staaten beider Lager verbindlich rechtlich fixiert. Diese Vereinbarungen sind nur für die Behandlung Deutschlands verbindlich, weil sie den besonderen historischen Bedingungen des befreiten Deutschland Rechnung tragen müssen, stimmen in ihrem Inhalt aber grundsätzlich mit den Vereinbarungen über die Behandlung der Satellitenstaaten des faschistischen Deutschland überein. Die in den Vereinbarungen der Anti-Hitler-Koalition festgelegten Prinzipien über die Behandlung eines besiegten Gegners haben deshalb nicht nur für die davon unmittelbar betroffenen Völker, sondern auch für die Weiterentwicklung des allgemeinen Völkerrechts überaus große Bedeutung. Das Potsdamer Abkommen ist ein Sieg der Stalin-schen Friedenspolitik, ein Sieg der demokratischen Prinzipien des Völkerrechts über die Annexions- und Interventionspläne der imperialistischen Staaten. Wie alle Prinzipien des einheitlichen, demokratischen Völkerrechts im weltweiten Kampf der demokratischen Kräfte gegen Krieg und nationale Unterdrückung entstanden oder weiterentwickelt wurden, so ist auch das Potsdamer Abkommen auf neuer, höherer Ebene ein Ausdruck des internationalen Verhältnisses der Klassenkräfte nach dem Zusammenbruch des Hitlerfaschismus. Diese internationale Lage war bestimmt durch die verstärkte Autorität und Macht der Sowjetunion nach dem zweiten Weltkrieg, in dem die Sowjetunion in politischer, militärischer, diplomatischer und ideologischer Hinsicht die führende Rolle innehatte, und durch den Widerhall der sowjetischen Friedenspolitik in den friedliebenden Völkern auch der kapitalistischen Staaten. Malenkow hat diese grundsätzlich neue Lage im Rechenschaftsbericht an den XIX. Parteitag der KPdSU klassisch formuliert: „Die Tatsache, daß sich unter den Siegern der sozialistische Sowjetstaat befindet, schuf für die Völker der besiegten Staaten eine völlig neue, in der Geschichte bisher nie dagewesene Lage und Möglichkeit. Die Politik des Sowjetstaates erschließt jedem Lande, das die .Akte über die bedingungslose Kapitulation unterzeichnet hat, die Möglichkeit einer friedlichen, demokratischen Entwicklung, des Aufschwungs seiner Friedensindustrie und Landwirtschaft, des Warenabsatzes auf den Auslandsmärkten sowie die Aufstellung nationaler Streitkräfte, die für die Verteidigung des Landes notwendig sind.“2) Diese neue Lage fand ihre Widerspiegelung im Potsdamer Abkommen. In diesem Abkommen wurden das Recht der deutschen Nation auf Bildung eines einheitlichen demokratischen Staates noch einmal ausdrücklich und feierlich bestätigt und bereits darin kommt das qualitativ Neue des Potsdamer Abkommens zum Ausdruck die konkreten Maßnahmen festgelegt, durch die die demokratische Entwicklung der deutschen Nation und die selbständige Verwirklichung ihres Selbstbestimmungsrechts gefördert und unterstützt werden konnte. Die Anerkennung des Rechts auch der besiegten Nation auf Selbstbestimmung der Verhältnisse ihrer politischen, wirtschaftlichen und staatlichen Existenz und die Formulierung der konkreten Voraussetzungen für die Verwirklichung dieses Selbstbestimmungsrechts ist eines der wesentlichsten, in den Vereinbarungen der Anti-Hitler-Koalition neu entwickelten oder zum erstenmal'-rechtlich fixierten völkerrechtlichen Prinzipien; / Damit das deutsche Volk seine nationale Souveränität frei und ungehindert wahrnehmen kann, war die Zerschlagung der staatlichen Souveränität der deutschen Imperialisten, die Vernichtung der aggressiven Kräfte und ihrer ökonomischen und ideologischen Wurzeln notwendig. Die in den Vereinbarungen der Anti-Hitler-Koalition festgelegten Ziele und Prinzipien der Behandlung Deutschlands dienen der demokratischen Entwicklung des deutschen Volkes und stimmen daher mit den Interessen und inneren Entwicklungsgesetzen der deutschen Nation überein. Die Besetzung Deutschlands durch die Streitkräfte der Anti-Hitler-Koalition hat allein der Sicherung der Durchführung dieser Ziele und Prinzipien zu dienen. Diese von der Anti-Hitler-Koalition vereinbarte Besetzung stellt eine neue, dem bisherigen Völkerrecht unbekannte Form der Besetzung des Gebietes eines besiegten Gegners dar, für deren demokratischen Inhalt die Teilnahme und die Autorität der Sowjetunion, des ersten sozialistischen Staates der Welt, von entscheidender Bedeutung war. Charakteristisch für diese Besetzungsform und auch darin zeigt sich das Neue des Potsdamer Abkommens sind die Rechtsverpflichtungen der Besatzungsmächte zur Achtung der politischen Unabhängigkeit und der nationalen Selbstbestimmung der besiegten Nation und damit auch zum Verzicht auf jegliche Versuche der Annexion des Gebietes oder von Gebietsteilen des besiegten Gegners, zur Vernichtung der aggressiven Kräfte des besiegten Gegners und der ökonomischen und ideologischen Wurzeln dieser Kräfte, zur Förderung und Unterstützung der freien Entwick- 2) Malenkow, Rechenschaftsbericht des ZK der KPdSU (B) an den XIX. Parteitag, Dietz Verlag, Berlin 1952, S. 32. 48;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 48 (NJ DDR 1954, S. 48) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 48 (NJ DDR 1954, S. 48)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter zur weiteren Qualifizierung der Entscheidungsvorbereitung über die Einleitung von Ermittlungsverfahren und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit. Das Strafverfahrensrecht der bestimmt nicht nur die dargestellten Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, Ergeben sich auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen unvorhergesehene Möglichkeiten der Verwirklichung politisch-operativer Zielstellungen, hat durch die Untersuchungsabteilung eine Abstimmung mit der zuständigen operativen Diensteinheit zu erfolgen, in deren Ergebnis diese über die Realisierung der erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen entscheidet. Für die Durchführung von Befragungen mit ausschließlich politisch-operativer Zielstellung durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in unmittelbarer Beziehung mit dem zu sichernden Bereich, Prozeß, Problem so daß eine fach- und sachgemäße Anleitung der Einschätzung der erarbeiteten Informationen, Erteilung der Aufträge möglich wird.

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