Neue Justiz 1954, Seite 466

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 466 (NJ DDR 1954, S. 466); Plänen der Auftraggeber, die sie sich aus Feindschaft zur Deutschen Demokratischen Republik zu eigen machten, maßgeblich an der Vorbereitung des am 17. Juni 1953 ausgelösten Putsches in der Deutschen Demokratischen Republik, und im demokratischen Sektor Groß-Berlins mitgewirkt. Dem Angeklagten Mangelsdorf konnte eine Beteiligung an dieser verbrecherischen Vorbereitung des 17. Juni 1953 nicht nachgewiesen werden; er ist aber am 17. Juni 1953 selbst aus Feindschaft zu unserem Staat als Rädelsführer der Putschisten in besonders gefährlicher Weise aufgetreten und war nachher Mitarbeiter mehrerer, verbrecherische Ziele verfolgender Zentralen. Alle Angeklagten, auch Gassa, haben als Mitglieder imperialistischer Agenturen einen neuen Tag X vorbereitet. Die Angeklagten Silgradt, Mangelsdorf und Füldner sind darüber hinaus auch an der Organisierung des Tages X an maßgebender Stelle beteiligt gewesen, der Angeklagte Silgradt durch seine zeitweilige Mitarbeit im Forschungsbeirat, der Angeklagte Mangelsdorf als Leiter des Referates Ostarbeit beim „Komitee 17. Juni“. Die organisierende Rolle des Angeklagten Füldner kommt darin zum Ausdruck, daß er im Rahmen seiner hauptamtlichen Mitarbeit beim Ostbüro der FDP selbständig Aktionen gegen die Deutsche Demokratische Republik projektierte und durchführte sowie Hetzmaterialien und Drohbriefe entwarf und versandte. Da alle Angeklagten die möglichen Auswirkungen ihrer Taten erkannten, haben sie vorsätzlich gehandelt. Die in Form der Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen sowie durch Kriegshetze begangenen Handlungen der Angeklagten sind ein Angriff gegen die Grundlagen unseres Staates und Verbrechen gegen Art. 6 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Mit ihrem auf die gewaltsame Beseitigung der Deutschen Demokratischen Republik und auf ein neues Völkermorden abzielenden Verbrechen haben die Angeklagten zugleich Propaganda für den in Westdeutschland wiedererstandenen Militarismus betrieben und den Frieden des deutschen Volkes und den Frieden der Welt gefährdet, so daß sie auch nach Kontrollratsdirektive Nr. 38 Abschn. II Art. Ill A III schuldig sind. Die Angeklagten haben schwere Verbrechen gegen unseren Staat der Arbeiter und Bauern und damit gegen die auf eine Wiedervereinigung Deutschlands auf demokratischer Grundlage gerichteten nationalen Interessen des deutschen Volkes begangen. Bei den Angeklagten Silgradt, Mangelsdorf und Füldner handelt es sich um Agenten des amerikanischen und deutschen Imperialismus, die, in verbrecherischen Organisationen an zentraler Stelle stehend, auf andere der Deutschen Demokratischen Republik feindlich gegenüberstehende Elemente mit außerordentlicher Aktivität und Intensität eingewirkt haben. Das Schwergewicht der Verbrechen des Angeklagten Silgradt, der jede seiner Handlungen kontrollierte und deren Außmaß und Bedeutung in vollem Umfang erkannte, liegt in seiner Mitwirkung beim Forschungsbeirat und in der Form der redaktionellen Auswertung des ihm zugänglich gewordenen Spionagematerials. Seine bereits seit dem Jahre 1951 begangenen Verbrechen sind besonders umfangreich. Die Verbrechen des Angeklagten Mangelsdorf erstrecken sich im Gegensatz zu den Taten des Angeklagten Silgradt auf einen wesentlich kürzeren Zeitraum und umfassen nicht die Vorbereitungen des faschistischen Putsches vom 17. Juni 1953. Seine Handlungen, deren Schwere insbesondere durch die von ihm im „Komitee 17. Juni“ entfaltete besondere Aktivität gekennzeichnet wird, sind von einer außergewöhnlichen Skrupellosigkeit getragen. Sie charakterisieren den Angeklagten als einen zu jedem Verbrechen gegen unseren Staat bereiten Menschen und finden ihren krassesten Ausdruck darin, daß er noch zu einem Zeitpunkt, als er die Stärke unserer demokratischen Staatsmacht und die Hohlheit des zum Untergang verurteilten kapitalistischen Systems erkannte, seinen Bruder und zwei mit ihm befreundete Menschen zur Agententätigkeit anwarb, um in den (Besitz des ihm hierfür zugesagten „Kopfgeldes“ zu gelangen. Dennoch war bei diesem Angeklagten zu beachten, daß er verschiedentlich die Absicht zu erkennen gegeben hat, seine verbrecherische Tätigkeit aufzugeben und in die Deutsche Demokratische Republik zurückzukehren, jedoch aus Furcht, wegen seiner Verbrechen zur Rechenschaft gezogen zu werden, von diesem Vorhaben Abstand genommen hat. Der Angeklagte Füldner hat, ebenso wie der Angeklagte Silgradt, sich Rechenschaft über jede seiner Handlungen gegeben. Trotz der Erkenntnis, sich immer tiefer in Verbrechen zu verstricken, hat er aus materiellen Erwägungen heraus nicht vermocht, sich von den imperialistischen Venbrecherzentralen zu lösen. Der hohe Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit aller von ihm begangenen Verbrechen wird offenbar in seiner organisierenden Rolle bei der Durchführung umfangreicher Hetzaktionen und der Versendung von Drohbriefen an fortschrittliche Bürger der Deutschen Demokratischen Republik. Andererseits war zu berücksichtigen, daß der Angeklagte seine Tätigkeit beim Ostbüro der FDP nicht aufgenommen hat, um Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik zu begehen, sondern daß er von dem Leiter der Zentrale des Ostbüros, unter Ausnutzung seiner durch lange Arbeitslosigkeit bedingten mißlichen wirtschaftlichen Verhältnisse, auf den Weg des Verbrechens gedrängt wurde, und er sich dem an ihn gestellten Ansinnen, auch individuelle Terrorakte durchzuführen, widersetzt hat. Die Angeklagten Silgradt, Mangelsdorf und Füldner haben sowohl im Ermittlungsverfahren vor dem Untersuchungsorgan wie auch in der Hauptverhandlung vor dem Obersten Gericht wesentlich zur Aufklärung nicht nur ihrer eigenen Verbrechen, sondern darüber hinaus auch zur Aufklärung und Feststellung der von den imperialistischen Kriegstreibern geplanten ungeheuerlichen Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik und den Frieden des deutschen Volkes beigetragen und damit ihre Bereitschaft zur Wiedergutmachung zu erkennen gegeben. Dieser Umstand und die bei ihnen offen zutage getretene Einsicht in ihre Verbrechen waren bei den Angeklagten Silgradt und Mangelsdorf bestimmend dafür, sie nicht auf Lebenszeit von der Gesellschaft zu isolieren. Bei ihnen sieht das Oberste Gericht die Möglichkeit gegeben, den Strafzweck durch eine zeitige Zuchthausstrafe zu erreichen. Der hohe Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit ihrer Verbrechen erfordert jedoch die höchste zeitige Zuchthausstrafe von fünfzehn Jahren. Auch der Angeklagte Füldner hat außer seiner Bereitschaft zur Wiedergutmachung überzeugend zu erkennen gegeben, daß er die Schwere seines Verbrechens einsieht. Für ihn ist daher unter Berücksichtigung des dargelegten Weges, auf dem er zum Verbrecher geworden ist, eine Zuchthausstrafe von zehn Jahren angemessen. Bei dem Angeklagten Gassa handelt es sich um einen leicht beeinflußbaren Menschen, der, bedingt durch seinen Entwicklungsgang, ohne innere Bindungen zur Arbeit, den feindlichen Einflüssen leicht zugänglich war. Im Gegensatz zu den anderen Angeklagten hat er an den Verbrechen nicht in so entscheidendem Maße mitgewirkt. Bei ihm fiel jedoch erschwerend ins Gewicht, daß er nach dem Ausscheiden Füldners selbst wesentliche Teile von dessen Tätigkeit übernommen und später die sich ihm durch seine fristlose Entlassung bietende Gelegenheit nicht wahrgenommen hat, den verbrecherischen Weg zu verlassen. Der Schwere seiner Taten wird eine Strafe von fünf Jahren Zucht-,*"' haus gerecht. / Zu dem Artikel von Such .Ast die Verjährung von Amts wegen zu beachten?" haben mir eine Anzahl von Zuschriften erhalten, die zeigen, daß es über diese $rage und die JTleihode ihrer Untersuchung sehr verschiedene JTleinungen gibt. Wir halten daher die weitere Behandlung und Klärung des Problems für erforderlich und stellen diesen Artikel hiermit zur Diskussion. ßie Redaktion 466;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 466 (NJ DDR 1954, S. 466) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 466 (NJ DDR 1954, S. 466)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen, Anzeigen und Mitteilungen sowie Einzelinformationen. Im folgenden geht es um die Darstellung strafprozessualer Verdachtshinweisprüf ungen auf der Grundlage eigener Feststellungen der Untersuchungsorgane auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen, Anzeigen und Mitteilungen sowie Einzelinformationen. Im folgenden geht es um die Darstellung strafprozessualer Verdachtshinweisprüf ungen auf der Grundlage eigener Feststellungen der Untersuchungsorgane auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von fester Bestandteil der Organisierung der gesamten politischoperativen Arbeit bleibt in einer Reihe von Diensteinhei ten wieder ird. Das heißt - wie ich bereits an anderer Stelle forderte -,sie darf nicht losgelöst von der politisch-operativen Lage, von den politisch-operativen Schwe?-punktbereichen und politisch-operativen Schwerpunkten, von, der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge und wertvolle Beiträge anderer Diensteinheiten sind entsprechend zu würdigen. Gewährleistung der ständigen Einflußnahme auf die zielstrebige Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge im Verantwortungsbereich. Die Leiter haben ständig zu sichern, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht.

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