Neue Justiz 1954, Seite 465

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 465 (NJ DDR 1954, S. 465); 17. Juni“ eine Ausstrahlung auf die Arbeiterschaft in der Deutschen Demokratischen Republik, die die übrigen westberliner Agenturen nicht erreicht hatten. Um jedoch nicht von vornherein auch diese Neugründung als eine Agentur für Spionagezwecke und Zersetzungsarbeit sichtbar in Erscheinung treten zu lassen, wurde größter Wert auf eine charitative Tarnung der Zwecke des Komitees gelegt. Ein zu den Vorbesprechungen für die beabsichtigte Gründung hinzugezogener Amerikaner erklärte, daß nur dann die Arbeit des Komitees Erfolg verspreche, wenn sie unter dem Vorwand der Unterstützung der Opfer des 17. Juni popularisiert werde, andernfalls würde das Komitee nur „ein neuer Fresser an der Krippe“ amerikanischer Geldzuwendungen sein. Die wirklichen Zwecke des Komitees wurden gleichwohl schon im vorbereitenden Stadium auf einer Konferenz im Leuschner-Haus in Berlin-Zehlendorf festgelegt. An dieser als Pressekonferenz bezeichneten Zusammenkunft nahmen unter anderem folgende Personen teil: Scharnowski als Vorsitzender des DGB in Westberlin, Gerhard Haas als Leiter des Ostbüros des DGB, Georg Müller, Betriebsrätesekretär des DGB und mehrere Ausländer, die sich als Journalisten ausgaben. Auf dieser Konferenz legte einer der Rädelsführer vom 17. Juni die Ziele des zu gründenden Komitees dar und führte dabei aus, daß das Komitee eine Zentrale der Vorbereitung eines neuen Putsches in der Deutschen Demokratischen Republik werden müsse. Diese Ziele des Komitees wurden von allen Anwesenden gebilligt. Dabei wurde aber von den angeblichen Journalisten und auch von Scharnowski ausgeführt, daß in dem Komitee nicht die Personen in den Vordergrund treten dürften, deren faschistische Herkunft, militaristische Einstellung oder gar kriminelle Vergangenheit bekannt sei. Zwar könne man auch auf diese Personen, die nach Scharnowskis Ausführungen einen schlechten Leumund in der demokratischen Presse haben, keineswegs verzichten; sie dürften aber nicht in der Öffentlichkeit in Erscheinung treten, sondern müßten im zweiten Glied kämpfen, andernfalls laufe man Gefahr, daß die demokratische Presse den wahren Charakter des Komitees erkenne und die Neugründung bloßstelle. Nach Scharnowskis Ansicht geeignete Personen waren aber in dem Kreis der künftigen Mitglieder des Komitees nicht oder in nur ganz geringer Zahl vorhanden. Unter diesen Umständen fiel es dem Initiator des zu gründenden Komitees, Scharnowski, schwer, die Person zu finden, die er der Weltöffentlichkeit als „Held des Volksaufstandes“ vorstellen wollte. Um auf dem im Juli 1953 in Stockholm einberufenen Weltkongreß des sogenannten Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften (IDFG), der Vereinigung der führenden Gewerkschaftsspalter,, einen Arbeiter vorstellen zu können, der am 17. Juni in der Deutschen Demokratischen Republik zum „Helden“ geworden war, machte er aus dem Studenten der Naturwissenschaft Eckstein, der sich zur Ableistung seines Praktikums am 17. Juni 1953 in dem Leuna-Werk aufgehalten hatte, einen Laborarbeiter. Diesen ließ Scharnowski in Stockholm einen Bericht über die Geschehnisse des 17. Juni erstatten, den er größtenteils selbst ausgearbeitet hatte. Angewidert von dem Schauspiel dieses Kongresses und dem persönlichen Auftreten solcher Arbeiterführer, flöh Eckstein nach seiner Rückkehr nach Westberlin in die Deutsche Demokratische Republik und stellte sich unter ihren Schutz. Der Vorstand des Komitees konnte nur unter den größten Schwierigkeiten gebildet werden, weil die als Vorstandsmitglieder in Frage kommenden Rädelsführer sich bei der Jagd nach einträglichen Posten entzweiten, sich gegenseitig beschimpften und sogar schlugen. Als am 3. September 1953 im Studentenheim in Westberlin unter der Losung „Wir vergessen Euch nicht“ das Komitee zum ersten Mal vor die Öffentlichkeit trat und die einzelnen Rädelsführer ihre von Hildebrandt ausgearbeiteten Reden hielten, waren fast keine Zuhörer erschienen. Es wurde ein Flüchtlingslager mobilisiert, damit die Provokateure nicht vor leeren Bänken zu sprechen brauchten. Außerdem war eine Hundertschaft der Stummpolizei zum Schutze gegen befürchtete Proteste der westberliner Bevölkerung aufgeboten. Auf einer späteren Pressekonferenz, die Ende September 1953 durchgeführt wurde, sollte das Komitee der westberliner Öffentlichkeit darüber berichten, wie Beteiligte am Putsch von den Staatsorganen der Deutschen Demokratischen Republik grausam mißhandelt worden seien. Zur Vorbereitung dieser Konferenz wurde der Angeklagte Mangelsdorf beauftragt, die von den Flüchtlingen ausgefüllten Fragebogen daraufhin durchzusehen. Er teilte Hildebrandt, dem ständigen Berater des Komitees, mit, daß diese Durchsicht keinen Erfolg gehabt habe. Daraufhin wurde in der gleichwohl durchgeführten Pressekonferenz angekündigt, daß demnächst ein Mann vorgestellt werden würde, der von den Staatssicherheitsorganen der Deutschen Demokratischen Republik mit Salzsäure begossen worden sei, um ein Geständnis über seine Beteiligung am Putsch des 17. Juni zu erpressen. Dieses angebliche Opfer war der kurz darauf als Betrüger entlarvte Jädicke. Wie der Angeklagte Mangelsdorf gestand, hatte bereits vor dem Auftreten Jädickes ein führendes Mitglied des Komitees Kenntnis davon, daß Jädicke von einem Angestellten des westberliner Sozialamtes zu diesen falschen Behauptungen veranlaßt worden war, um sich Unterstützungen und kostenlose Behandlung eines langjährigen Hautleidens in Westberlin zu erschleichen. Die Finanzierung des Komitees geschah auf folgende Weise: Durch Vermittlung von Hildebrandt wurde vom CIC ein Anfangskapital von 1000 Westmark zur Verfügung gestellt. Für die vom Komitee gemieteten Räume leistete der westberliner Senator für Sozialwesen, Bach, einen monatlichen Mietszuschuß und stellte die Möbel für die Einrichtung des Büros unentgeltlich zur Verfügung. Bach und seine Mitarbeiterin Frau von Harnack erklärten sich zu dieser Unterstützung unter der ausdrücklichen Bedingung bereit, daß. der eigentliche Zweck des Komitees nach außen nicht in Erscheinung treten dürfe, da sonst der Mißbrauch der Sozialmittel von der Öffentlichkeit scharf kritisiert werden würde. Weitere Geldmittel flössen dem Komitee aus der Verwertung gesammelter Spionagenachrichten zu, die zunächst an das Ostbüro des DGB, an die KgU und den Rias geleitet wurden. Später erklärte jedoch Hildebrandt, daß diese Nachrichten dorthin gegeben werden müßten, wo das meiste Geld herkomme, nämlich an den CIC. Mit dem vom Angeklagten Mangelsdorf übermittelten Vorschlag, im Rahmen der sogenannten Ostarbeit Spionagematerial zu sammeln, erklärten sich sämtliche Vorstandsmitglieder des Komitees einverstanden, sobald sie erfuhren, daß sie hierfür Bezahlung erhalten würden. Mit der verantwortlichen Durchführung der als Ostarbeit bezeichneten Spionagetätigkeit im „Komitee 17. Juni“ wurde von Hildebrandt der Angeklagte Mangelsdorf betraut, dem Hildebrandt erklärte, daß er zu ihm das meiste Vertrauen habe. Im Rahmen dieser Spionagetätigkeit war eine Registrierung aller an dem Putsch beteiligten Provokateure vorgesehen, um auf dieser Grundlage ein Netz von Agenten in der Deutschen Demokratischen Republik zu schaffen, Personen mit feindlicher Einstellung gegen die Deutsche Demokratische Republik anzuwerben und diese in Agentengruppen innerhalb von Betrieben zusammenzufassen. Diese Aufgabe wurde nach den Weisungen Hildebrandts an Hand von eigens für Spionagearbeit entwickelten Richtlinien durchgeführt. Hildebrandt sah in der Herstellung der Verbindung zur Arbeiterschaft in der Deutschen Demokratischen Republik die spezifische Aufgabe des Komitees Diese Feststellungen beruhen auf den eigenen Angaben der Angeklagten in der Hauptverhandlung, den Aussagen der vernommenen Zeugen K., E., B., Sch. und F. sowie den zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemachten Beweismaterialien. IV Die Angeklagten Silgradt und Füldner waren sowohl vor als auch nach dem 17. Juni 1953 Mitarbeiter imperialistischer Agenturen, die den für den Tag X geplanten Sturz der Staatsmacht und die Beseitigung aller demokratischer Errungenschaften in der Deutschen Demokratischen Republik organisierten und vorbereiteten, um die demokratische Wiedervereinigung Deutschlands, selbst um den Preis eines neuen Weltkrieges, zu verhindern. Die Angeklagten haben, entsprechend den ihnen in vollem Umfang bekannten 465;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 465 (NJ DDR 1954, S. 465) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 465 (NJ DDR 1954, S. 465)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung zu unterstellen, zu denen nur der Staatsanwalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen befugt ist. Es ist mitunter zweckmäßig, die Festlegung der erforderlichen Bedingungen durch den Staatsanwalt bereits im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Einschätzung von Sachverhalten die Gesetzwidrig-keit des verfolgten Ziels eindeutig zu bestimmen und unumstößlich zu beweisen. Weitere Potenzen zur verbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von subversiven Handlungen feindlich tätiger Personen im Innern der Organisierung der politisch-operativen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet, vorbeugendes Zusammenwirken mit den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Werktätigen insgesamt, die gesellschaftlichen Kräfte des Sozialismus insbesondere zur vorbeugenden und zielgerichteten Bekämpfung der zersetzenden Einflüsse der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung enthalten sind, kann jedoch nicht ohne weitere gründliche Prüfung auf das Vorliegen eines vorsätzlichen Handelns im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise des Auftretens der Mitarbeiter der Untersuchungsorgane muß dem Bürger bewußt werden, das alle Maßnahmen auf gesetzlicher Grundlage erfolgen und zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit vor allen subversiven Angriffen des Feindes sind durch die Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit entscheidende Voraussetzungen für die weitere Einschränicung und Zurückdrängung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

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