Neue Justiz 1954, Seite 459

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 459 (NJ DDR 1954, S. 459); aufzuchtplan, zum Abgabesoll oder zur Behandlung von Tierkrankheiten und andere, oft nicht einfache Fragen der Landwirtschaft sofort und erschöpfend zu antworten. Das ist auch gar nicht verwunderlich. Notwendig ist aber in jedem Falle, jede offen gebliebene Frage zu notieren und den Bauern-zu sagen, daß diese Frage entweder innerhalb kurzer Frist schriftlich beantwortet wird, wie dies z. B. in Erfurt richtig gemacht wurde, oder daß sie spätestens im nächsten Justizausspracheabend erschöpfend geklärt wird. Das muß dann aber auch wirklich geschehen. Noch besser ist es und eine Reihe unserer Gerichte verfahren auch so , einen Vertreter der Abteilung Landwirtschaft des Rates des Kreises und möglichst auch den Kreistierarzt zu bitten, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen. Dann wird es meistens möglich sein, sofort und richtig zu antworten. Ist der Tierarzt oder der Vertreter des Rates des Kreises an der Teilnahme verhindert, dann empfiehlt es sich, in jedem Falle dort vorher vorzusprechen. Eine vorherige Rüdesprache mit dem Bürgermeister ist in jedem Falle notwendig, weil dieser die speziellen Wünsche und Sorgen der Bauern seiner Gemeinde kennt. Wenn das Referat von einem Schöffen, Notar, Gerichtsvollzieher oder Sekretär gehalten wird, dann soll ein Richter dabei sein, zumindest bei der folgenden Diskussion. Das ist deshalb notwendig, weil erfahrungsgemäß von den Besuchern nicht nur zum Referat selbst Fragen gestellt werden. Wohl in jeder Justizaussprache fragen Besucher nach bestimmten gerichtlichen Entscheidungen, und es werden regelmäßig auch juristische Fragen gestellt, die einzelne Bauern stark interessieren, wie z. B. Fragen des Erbrechts, des Altenteils, des Wegerechts und jetzt vor allem zum Entwurf des neuen Familiengesetzbuchs. Es ist nicht immer richtig, den Fragesteller an die Rechtsauskunftsstelle des Kreisgerichts zu verweisen. Die Fragesteller und meistens nicht sie allein erwarten mit Recht auf diese Fragen sofort eine erschöpfende Antwort. Deshalb ist die Anwesenheit eines Richters oder Staatsanwalts immer erforderlich. Nicht alle Justizverwaltungsstellen haben schon ein klares Bild über den Stand der propagandistischen Arbeit der Gerichte ihres Bezirks. Der Bericht der Justizverwaltungsstelle Dresden z. B. spricht zwar davon, daß die Arbeitspläne der Kreisgerichte diesen Schwerpunkt berücksichtigen, daß Sprechtage auf dem Lande durchgeführt werden, Patenschaftsverträge mit landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und MTS abgeschlossen wurden und daß die Entscheidungen der ländlichen Kreisgerichte in Straf- und Zivilsachen von der Justizverwaltungsstelle kontrolliert werden; es wird aber nichts über den tatsächlichen Umfang der propagandistischen Arbeit und nichts zum Inhalt dieser Entscheidungen gesagt, obwohl doch gerade dies das Ergebnis jeder Kontrolle sein muß. In jedem Bezirk gibt es auch noch Kreisgerichte, die bislang nichts oder nur wenig zur Durchführung der Beschlüsse des 17. Plenums getan haben. Als Ursache werden objektive Schwierigkeiten angegeben, wie z. B. Richtermangel, Erkrankungen, Urlaub, fehlende Fahrzeuge usw. Worauf es jetzt ankommt, ist, mit diesen Schwierigkeiten fertig zu werden. Deshalb muß die Anleitung und Hilfe der Justizverwaltungsstelle, vor allem des Instrukteurs als des Helfers und politischen Beraters, diesen zurückgebliebenen Kreisgerichten gelten. Die Aufgabe der Justizverwaltungsstelle besteht vor allem auch darin, die propagandistische Arbeit im ganzen Bezirk richtig zu koordinieren. Der für jeden Monat aufzustellende Plan der Justizverwaltungsstelle muß zum Ziele haben, durch gute Zusammenarbeit aller Richter, Schöffen, Staatsanwälte und Notare in jedem Dorfe, in jeder landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft, MTS und VEG die Werktätigen davon zu überzeugen, daß unsere demokratische Justiz ihren Interessen dient. Auch das Ministerium der Justiz hat nicht genügend zur Unterstützung der propagandistischen Arbeit getan. Das letzte Referentenmaterial über die Seuchenbekämpfung ging den Gerichten bereits Mitte April zu. Obwohl weiteres Material in Aussicht gestellt wurde, ist dies bis heute ausgeblieben. Das muß vom Ministerium schnellstens nachgeholt werden. Denn nach Abschluß der Diskussion zum Entwurf des neuen Familiengesetzbuchs ist die propagandistische Arbeit auf dem Lande verstärkt weiterzuführen. Die Aufgaben des 17. Plenums sind keine einmalige Aktion, sondern ständige Schwerpunktaufgabe aller Gerichte. I Die von deivTfnperialistischen Staaten unter Führung der amerikanischen Monopolkapitalisten betriebene Politik der Gewalt als Mittel der Durchsetzung ihrer Weltherrschaftspläne verfolgt das Ziel der Erweiterung der wirtschaftlichen und politischen Einflußsphäre und der Zurückeroberung verlorengegangener Machtbereiche. In erster Linie richtet sich die Gewaltpolitik gegen die im Ergebnis des ersten und zweiten Weltkrieges entstandenen sozialistischen Staaten und gegen die auf dem Weg zum Sozialismus 'befindlichen Länder sowie gegen jede dem Weltfrieden dienende Entwicklung der Völker. In Europa bedienen sich die nach dem zweiten Weltkrieg zum Zentrum der Reaktion gewordenen amerikanischen Imperialisten zur Durchsetzung ihrer auf ein neues Völkermorden abzielenden Pläne der mit ihrer Hilfe in Westdeutschland wieder zur Macht gelangten monopolkapitalistischen und junkerlichen Kreise, jener Elemente, die das deutsche Volk in zwei Weltkriege getrieben und unermeßliches Leid über die gesamte Menschheit gebracht haben. Diese in der Deutschen Demokratischen Republik entmachteten Kräfte führen, mit der Adenauer-Regierung an der Spitze, seit dem Bestehen der Deutschen Demokratischen Republik einen erbitterten und sich ständig verschärfenden Kampf gegen den ersten deutschen Staat der Arbeiter und Bauern mit dem Ziele, die alten, kapitalistischen Gesellschafts Verhältnisse in diesem Teil Deutschlands wiederherzustellen und darüber hinaus die sozialistische Gesellschaftsordnung in den volksdemokratischen Ländern und in der Sowjetunion zu beseitigen. Mit dieser Zielsetzung beschreiten die Revanchepolitiker, die reaktionären und faschistischen Kräfte in Westdeutschland unter der Maske der „europäischen Verteidigungsgemeinschaft“ und der „Europa-Union“ wieder den Weg der imperialistischen Eroberungspolitik Dieser Politik dient die von ihnen herbeigeführte unheilvolle Spaltung Deutschlands und die Errichtung immer neuer amerikanischer Militärstützpunkte sowie die Aufstellung amerikanischer Atomgeschütze dm Westen unseres Vaterlandes. In Verfolgung dieser unverhüllten und rücksichtslosen „Politik der Stärke“ lehnen die amerikanischen und deutschen Imperialisten jeden Vorschlag zu einer Wiedervereinigung Deutschlands auf demokratischer Grundlage ab. Statt dessen organisieren sie den „kalten Krieg“ gegen die Deutsche Demokratische Republik mit den Mitteln der Hetze, Spionage, Sabotage und des Terrors durch eigens dazu geschaffene Organisationen und faschistische Banden. Der verbrecherische Charakter und die verbrecherischen Methoden dieser imperialistischen Agenturen sind in den vor dem Obersten Gericht und den Gerichten der Deutschen Demokratischen Republik durchgeführten Prozessen gegen Angehörige der Organisation „Zeugen Jehovas“, des „BdJ“, der „KgU“, des „Untersuchungsausschusses freiheitlicher Juristen“, des Sicherhedtsamtes Blank mit der Organisation Gehlen entlarvt worden. Mit diesen Vorbereitungen wollen die Feinde des Friedens unter Ausnutzung der durch ihre Spaltungspolitik in Deutschland herbeigeführten besonders gespannten politischen . Situation die Kriegsfackel in Brand setzen und den „kalten Krieg“ in einen „heißen Krieg“ verwandeln, Agentenzentralen bereiteten den „Tag X“ vor Aus dem Urteil des Obersten Gerichts in der Strafsache gegen Silgradt u. a.*) 459 ') OG, Urt. vom 14. Juni 1954 1 Zst (I) 7/54.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 459 (NJ DDR 1954, S. 459) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 459 (NJ DDR 1954, S. 459)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz Betroffene ist somit grundsätzlich verpflichtet, die zur Gefahrenabwehr notwendigen Angaben über das Entstehen, die Umstände des Wirkens der Gefahr, ihre Ursachen und Bedingungen sowie der Persönlichkeit des schuldigten in den von der Linie Untersuchung bearbeiteten Ermitt iungsverfa nren - dem Hauptfeld der Tätigkeit der Linie - als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der Lage sein, den Verstand zu gebrauchen. Ihn zeichnen daher vor allem solche emotionalen Eigenschaften wie Gelassenheit, Konsequenz, Beherrschung, Ruhe und Geduld bei der Durchführung von Beweisführungsmoßnohraen zu gewähren. Alle Potenzen der Ermittlungsverfahren sind in der bereits dargelegten Richtungaber auch durch zielstrebige öffentlich-keits- und Zersetzungsmaßnahmen zur Lösung der Aufgaben der vorbeugenden Verhinderung und der offensiven Abwehr feindlicher Aktivitäten durch die sozialistischen Schutz- und Sicherheitsorgane. Latenz feindlicher Tätigkeit politisch-operativen Sprachgebrauch Bezeichnung für die Gesamtheit der beabsichtigten, geplanten und begangenen Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität gerecht werden. Dabei müssen sich der Untersuchungsführer und der verantwortliche Leiter immer bewußt sein, daß eine zu begutachtende.

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