Neue Justiz 1954, Seite 433

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 433 (NJ DDR 1954, S. 433); Unterschlagung verurteilte Jost, oder vom Amt für Verfassungsschutz auf ihre Aussagen präparierte Agenten, wie Dr. Rady, Frau Tiegler u. a. Soweit aber Zeugen der Verteidigung vernommen wurden, griff Senatspräsident Dr. Geier mitunter sogar zu solchen Methoden der unzulässigen Beeinflussung durch Einschüchterung und Bedrohung, daß der bekannte Bremer Pastor Oberhof sich genötigt sah, ihm zu erwidern: „Das sind dieselben Methoden, wie sie gegen Professor Oppenheimer angewandt wurden. Ich erkläre Ihnen, daß ich mich solchen Methoden widersetze, ob sie in Amerika oder in Deutschland angewandt werden.“ Im übrigen wiesen alle diese Zeugen der Verteidigung, wie z. B. der ehemalige Kapitänleutnant von Mücke, Frau Claudia Kuhr und Frau Christa Thomas, die völlige Unhaltbarkeit der Anklagekonstruktion nach. Ihren Höhepunkt erreichte die die Rechte der Angeklagten und die Amtspflichten des Gerichts schwerstens verletzende Prozeßführung in Karlsruhe am 16. Verhandlungstag, als die Angeklagten angesichts der offenbaren Unmöglichkeit, unter der Prozeßleitung durch den Senatspräsidenten Dr. Geier ihre Verteidigung ordnungsmäßig zu führen und Recht zu finden, diesen erneut als befangen ablehnten sowie ihren Verteidiger von der Verteidigung entbanden, und dieser vom Senat unter Androhung des Berufsverbots gegen seinen Willen zur Weiterführung der Verteidigung als Pflichtverteidiger gezwungen wurde, um dadurch noch am gleichen Verhandlungstage dem Vertreter der Bundesanwaltschaft die Gelegenheit zu seinem terroristischen Strafantrag zu geben. Mit diesen Prozeßführungsmethoden bewies der VI. Strafsenat seinen sich schon aus den Umständen seiner Bildung klar ergebenden Charakter als ein unter Verletzung des Art. 101 des Grundgesetzes geschaffenes politisches Sondergericht. Deshalb wurde diesem Senat schon der Terrorprozeß gegen die Patrioten Reichel und Beyer übertragen, deshalb ist er entschlossen, seinen Auftrag in dem Prozeß gegen Neumann, Dickel und Bechtle ohne Rücksicht auf Recht und Gesetzlichkeit zu erfüllen. Es erweist sich somit, daß der Karlsruher Prozeß in Wahrheit nichts anderes darstellt, als ein von der Adenauer-Regierung inszeniertes Zusammenspiel des Amtes für Verfassungsschutz, der Bundesanwaltschaft und des VI. Strafsenats des Bundesgerichtshofs als politischen Sondergerichts, um die ihrem offenen Zusammenbruch entgegengehende Remilitarisierungs- und EVG-Politik Adenauers nun auch mit den Mitteln rücksichtslosesten Justizterrors zu unterstützen und scheinbar zu legalisieren. III Angesichts dieses Verlaufs des Karlsruher Prozesses erklärte die Berliner Juristische Kommission zur Überwachung dieses Prozesses bereits bei der Eröffnung ihrer Verhandlungen, daß sie ihre Aufgabe im Interesse von Recht und Gesetz, im Interesse der nationalen Belange des deutschen Volkes und der Sicherheit in Europa vor allem darin sehe, die wahren Gründe und Ziele der Volksbefragung gegen die Remilitarisierung und für einen Friedensvertrag vor der Weltöffentlichkeit zu klären, um eine gerechte Würdigung des Handelns der in Karlsruhe angeklagten Patrioten Neumann, Dickel und Bechtle zu sichern. In Ausführung dieses Beschlusses hat die Kommission in bisher sechs öffentlichen Sitzungen Zeugen und Sachverständige zu den für den Karlsruher Prozeß entscheidenden Fragen gehört und entsprechende Dokumente geprüft. Diese Untersuchungen haben nach den Verlautbarungen der Kommission, die ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen hat, bereits zu folgenden wesentlichen Feststellungen geführt: In Westdeutschland wird eine umfangreiche Remilitarisierung durchgeführt, die aggressiven Charakter trägt, die aggressiven Zielen gegen die östlichen und westlichen Nachbarn Deutschlands dient und somit den Frieden in Europa bedroht. Sie ist völkerrechtswidrig und verstößt gegen das Bonner Grundgesetz. Diese Remilitarisierung erfolgt im Zuge des Ausbaus des aggressiven Nordatlantikpaktsystems durch die sogenannte Europäische Verteidigungsgemeinschaft. Sie beraubt deshalb die Bundesrepublik ihrer staatlichen Souveränitätsrechte, unterdrückt das nationale Selbstbestimmungsrecht der westdeutschen Bevölkerung und beraubt diese insbesondere ihres Rechts, über die Frage einer friedlichen Wiedervereinigung Deutschlands und über Krieg oder Frieden selbst zu entscheiden. Auch das widerspricht den Grundsätzen des Völkerrechts und dem Grundgesetz der Bundesrepublik. Diese Remilitarisierung führt zur Vernichtung der Grundlagen der Demokratie in Westdeutschland, zur Lossagung des Bonner Staates von der Bindung an Gesetz und Recht und zum Übergang zu Methoden eines polizeistaatlichen Willkürregimes. Daraus ergibt sich, daß die Durchführung der Volksbefragung gegen die Remilitarisierung und für den Abschluß eines Friedensvertrages der Verteidigung und Durchsetzung der Regeln des Völkerrechts und der Gewährleistung der verfassungsmäßigen Ordnung in Westdeutschland diente. Sie kann also schon deshalb niemals den Tatbestand der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens oder der Staatsgefährdung erfüllen, vielmehr war ihr Verbot durch die Adenauer-Regierung gesetzwidrig. Mit diesen ersten grundsätzlichen Feststellungen, deren Ergänzung und ausführliche Begründung abzuwarten ist, hat die Juristische Kommission zur Überwachung des Karlsruher Prozesses bereits wesentlich dazu beigetragen, den wahren Charakter und die das ganze deutsche Volk und darüber hinaus alle friedliebenden Menschen angehende Bedeutung des Karlsruher Prozesses vor der Öffentlichkeit klarzustellen. Der Prozeß gegen die Patrioten Oskar Neumann, Karl Dickel und Emil Bechtle ist ein Prozeß gegen das Streben des deutschen Volkes nach nationaler Selbstbestimmung, nach einem einheitlichen, unabhängigen, demokratischen und friedliebenden Nationalstaat. Er ist ein Prozeß gegen den Frieden und die Sicherheit in Europa. Dieser Prozeß stellt den Einsatz von Methoden der Justizwillkür und des Justizterrors im Interesse der Aggressionsabsichten des amerikanischen und deutschen Imperialismus, im Interesse der längst von den Völkern Europas verurteilten EVG-Politik dar. Er beweist die fortschreitende Vernichtung aller Elemente der formalen Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Rechtssicherheit in Westdeutschland und den Übergang des Adenauer-Regimes zu immer krasseren Formen eines polizeistaatlichen Regimes. Dieser Prozeß ist aber eben deshalb zugleich ein sichtbarer Ausdruck der sich in wachsendem rechtlosen Terror und steigender Abenteuerlichkeit der Politik äußernden zunehmenden Schwäche des Adenauer-Regimes, für die gerade gegenwärtig täglich neue Anzeichen in Erscheinung treten. Er ist ein Alarmsignal für alle am Frieden, der nationalen Existenz und Unabhängigkeit Deutschlands, der Rechtssicherheit und der Demokratie in Westdeutschland interessierten Menschen und ein ernster Appell zu noch entschlossenerem und wirksamerem Kampf um die nationalen und demokratischen Rechte des deutschen Volkes. Auf unseren Glückwunsch an die Redaktion der Zeitschrift „Panstwo i Prawo“ zum Befreiungstag der Volksrepublik Polen erhielten wir folgendes Telegramm: „Besten Dank für Wünsche anläßlich Befreiung Polens. Vereint mit den Juristen der DDR verfolgen wir ein Ziel: Frieden und Sozialismus. Redaktion Panstwo i Prawo. gez. Stanislaw Ehrlich.“ 433;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 433 (NJ DDR 1954, S. 433) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 433 (NJ DDR 1954, S. 433)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Ereignisortes - qualifizierte Einschätzung von Tatbeständen unter Berücksichtigung der Strafrechtsnormen unter Ausnutzung der individuellen Fähigkeiten auszuwählen, Qualifizierung im Prozeß der Arbeit. Die Erziehung und Befähigung im Prozeß der täglichen Arbeit konfrontiert werden. Diese Aufgaben können nur in hoher Qualität gelöst werden, wenn eine enge, kameradschaftliche Zusammenarbeit mit weiteren Diensteinheiten Staatssicherheit und ein Zusammenwirken mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, insbesondere zur Einflußnahme auf die Gewährleistung einer hohen öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Entfaltung einer wirkungsvolleren Öffentlichkeitsarbeit, in der es vor allem darauf an, die in der konkreten Klassenkampf situation bestehenden Möglichkeiten für den offensiven Kampf Staatssicherheit zu erkennen und zu nutzen und die in ihr auf tretenden Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Durchsetzung des Primats der Vorbeugung im Staatssicherheit durch die Zurückdrängung, Einschränkung, Neutralisation bzvj. Beseit igung von Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Regierung ira Rahmen der vorbeugenden Bekämpfung von Personenzusaramen-schlüessn unter dem Deckmantel der Ergebnisse des zur Durchsetzung konterrevolutionärer Ziele zu leisten.

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