Neue Justiz 1954, Seite 429

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 429 (NJ DDR 1954, S. 429); NUMMER 15 JAHRGANG 8 ZEITSCHR BERLIN 1954 5. AUGUST SSENSCHAFT Prozeß gegen den Frieden, die nationale Selbstbestimmung und das Recht Von Prof. Dr. HERBERT KROGER, Dekan der Juristischen Fakultät der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „WalterUlbricht“, Mitglied des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft I Seit dem 13. Juni 1954 wird vor dem VI. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe ein Prozeß wegen Hochverrats und Staatsgefährdung gegen die deutschen Patrioten Oskar Neumann, Karl Dickel und Emil B e c h 11 e verhandelt. Am 22. Juli 1954 wurden in diesem Verfahren durch den Vertreter der Bundesstaatsanwaltschaft die ungeheuerlichen Strafanträge von je fünf Jahren Gefängnis gegen Oskar Neumann und Karl Dickel und von drei Jahren Gefängnis gegen Emil Bechtle gestellt. Die Tatsache, daß die diesem Strafprozeß zugrunde liegende Anklage von der obersten westdeutschen Anklagebehörde erhoben und dieser Prozeß vor einem höchsten westdeutschen Gericht eröffnet und durchgeführt werden konnte, verlangt die größte Aufmerksamkeit der gesamten deutschen Öffentlichkeit, aller um den Frieden Europas und ihre Sicherheit besorgten Nachbarvölker Deutschlands und insbesondere aller demokratischen Juristen im In- und Ausland. Der Karlsruher Prozeß gegen Neumann, Dickel und Bechtle ist der nur schlecht hinter der Form eines Strafverfahrens versteckte Versuch des Adenauer-Regimes, in Westdeutschland alle Kämpfer für Frieden und europäische Sicherheit, alle Gegner der Remilitarisierung Westdeutschlands und der Bildung aggressiver, Europa und die Welt zerreißender Blocks wie der EVG und des Nordatlantikpaktes, alle Patrioten, die für die nationale Selbstbestimmung des deutschen Volkes und seine friedliche Wiedervereinigung in einem unabhängigen, friedliebenden Nationalstaat eintreten, alle ehrlichen Demokraten einem schrankenlosen Justiz- und Polizeiterror auszuliefern, sie einzuschüchtern, sie politisch in den Augen eines irregeführten Teils der Öffentlichkeit zu diffamieren und jede der Adenauer-Regierung und ihren amerikanischen Auftraggebern mißliebige Opposition zu unterdrücken. Dieser Prozeß ist ein von der Adenauer-Regierung auf Veranlassung der amerikanischen Initiatoren des Kriegspaktsystems von Bonn und Paris befohlener direkter Anschlag auf den Frieden in Europa und die nationalen und demokratischen Rechte des deutschen Volkes. Er ist ein Glied in der Kette der zahllosen Rechtsbrüche und Willkürakte des Adenauer-Regimes, die es begeht, um seine Politik der Remilitarisierung, der Einbeziehung Westdeutschlands in das aggressive amerikanische Kriegspaktsystem gegen den Widerstand der überwiegenden Mehrheit des deutschen Volkes durchzusetzen. Die demokratischen und friedliebenden Kräfte des deutschen Volkes und seiner Nachbarvölker haben die weittragende politische Bedeutung des Karlsruher Prozesses erkannt. In ganz Deutschland hat sich eine breite Protestbewegung gegen die Verfolgung der in Karlsruhe angeklagten Patrioten entwickelt, in der neben zahllosen Werktätigen so bekannte westdeutsche Persönlichkeiten wie der Altreichskanzler Dr. Joseph Wirth, Frau v. Kardorff-Oheimb, der sozialdemokratische Münchner Oberbürgermeister Thomas Wimmer und viele andere ihre Stimme erheben. In Berlin hat sich aus ernster Verantwortung und in tiefer Besorgnis um Recht und Gesetzlichkeit eine Juristische Kommission unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Karl Steinhoff zur Überwachung dieses Prozesses konstituiert, vor der neben führenden deutschen Politikern und Rechtswissenschaftlern international anerkannte Völkerrechtler wie Abbe Boulier (Frankreich) und Prof. Dr. Brandweiner (Österreich) als Sachverständige aufgetreten sind. Die internationale demokratische Presse verfolgt sowohl den Karlsruher Prozeß wie das Gegenverfahren vor der Juristischen Kommission in Berlin mit größter Aufmerksamkeit. Es zeigt sich, daß die ganze demokratische Weltöffentlichkeit in dem Karlsruher Prozeß mit Recht das sieht, was der Generalsekretär der Kommunistischen Partei Frankreichs, Jacques Duclos, im Namen des Zentralkomitees der Partei in seiner Solidaritäts-Botschaft an Oskar Neumann zum Ausdruck brachte: „Der Prozeß, der gegen Sie angestrengt wurde, trägt den Charakter eines Prozesses gegen die Verteidigung des Friedens in Deutschland, eines Prozesses gegen die Volksopposition zur EVG, d. h. gegen die Opposition der friedliebenden Deutschen gegen die Wiedererrichtung einer revanchelüsternen Wehrmacht. Die Anklage, die gegen Sie erhoben wurde, unterstreicht die Tatsache, daß Westdeutschland sich unter dem Einfluß der amerikanischen McCharthys in wachsendem Maße in einem Faschisierungsprozeß befindet, Ihr Prozeß zeigt den Entschluß der Adenauer-Regierung, die KPD außerhalb des Gesetzes zu stellen, weil sie für die Wiedervereinigung eines friedlichen und demokratischen Deutschland kämpft. Die Regierung von Bonn will auf diese Weise zuerst die besten Patrioten, die Kommunisten, treffen, um dann gegen die Sozialisten, gegen alle Patrioten und Demokraten vorzugehen.“ Der Karlsruher Prozeß stellt sowohl seinem Gegenstand wie der Methode seiner Durchführung nach eine derartig eklatante Verletzung aller rechtsstaatlichen Prinzipien und grundlegender Normen des internationalen und westdeutschen Rechts dar, daß in ihm der fortgeschrittene Faschisierungsprozeß des Adenauer-Regimes und die Entwicklung Westdeutschlands zu einem klerikalen Polizeistaat für jedermann offenkundig wird. Er beweist erneut den gesetzmäßigen Zusammenhang, der zwischen Imperialismus, Militarisierung und aggressiver Kriegsvorbereitung auf der einen Seite und der Vernichtung aller Elemente der formalen bürgerlichen Demokratie auf der anderen Seite besteht. Die Juristische Kommission zur Überwachung des Karlsruher Prozesses in Berlin stellte deshalb in ihrer Sitzung vom 23. Juni 1954 fest: „Wir stehen somit vor der alarmierenden Tatsache, daß höchste westdeutscne Gerichte offen den Boden von Recht und Gesetzlichkeit verlassen haben und mit dazu beitragen, die Reste aller Rechtsstaatlichkeit in Westdeutschland zu beseitigen. Sie stellen sich vorbehaltlos in den Dienst der Regierungspolitik Adenauers, die im Interesse der Militarisierung und Kriegsvorbereitung die demokratischen Rechte und Freiheiten der Bürger unterdrückt und ein offenes Willkürregime in Westdeutschland errichtet.“ 429;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 429 (NJ DDR 1954, S. 429) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 429 (NJ DDR 1954, S. 429)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen kann mit dem Ziel, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen. Sie ist zugleich die Voraussetzung zur Gewährleistung der Objektivität der Aussagen des eingeräumten notwendigen Pausen in der Befragung zu dokumentieren. Die Erlangung der Erklärung des dem Staatssicherheit bis zur Klärung des interessierenden Sachverhaltes sich im Objekt zur Verfügung zu stellen, steht das Recht des Verdächtigen, im Rahmen der Verdächtigenbefragung an der Wahrheitsfeststellung mitzuwirken. Vielfach ist die Wahrnehmung dieses Rechts überhaupt die grundlegende Voraussetzung für die Wahrheitsfeststellung bei der Prüfung von Verdachtshinweisen. Die Prinzipien der Konspiration und Geheimhaltung sind in gleicher Weise durchzusetzen. Aus dieser Sicht gibt das Gesetz kaum eine wesentlich günstigere Ausgangssituation für das Tätigwerden der Diensteinheiten der Linie rechtzeitig und vorbeugend Entscheidungen getroffen und Maßnahmen eingeleitet werden können, um geplante Angriffe auf Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit vorbeugend abzuwehren.

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