Neue Justiz 1954, Seite 429

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 429 (NJ DDR 1954, S. 429); NUMMER 15 JAHRGANG 8 ZEITSCHR BERLIN 1954 5. AUGUST SSENSCHAFT Prozeß gegen den Frieden, die nationale Selbstbestimmung und das Recht Von Prof. Dr. HERBERT KROGER, Dekan der Juristischen Fakultät der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „WalterUlbricht“, Mitglied des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft I Seit dem 13. Juni 1954 wird vor dem VI. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe ein Prozeß wegen Hochverrats und Staatsgefährdung gegen die deutschen Patrioten Oskar Neumann, Karl Dickel und Emil B e c h 11 e verhandelt. Am 22. Juli 1954 wurden in diesem Verfahren durch den Vertreter der Bundesstaatsanwaltschaft die ungeheuerlichen Strafanträge von je fünf Jahren Gefängnis gegen Oskar Neumann und Karl Dickel und von drei Jahren Gefängnis gegen Emil Bechtle gestellt. Die Tatsache, daß die diesem Strafprozeß zugrunde liegende Anklage von der obersten westdeutschen Anklagebehörde erhoben und dieser Prozeß vor einem höchsten westdeutschen Gericht eröffnet und durchgeführt werden konnte, verlangt die größte Aufmerksamkeit der gesamten deutschen Öffentlichkeit, aller um den Frieden Europas und ihre Sicherheit besorgten Nachbarvölker Deutschlands und insbesondere aller demokratischen Juristen im In- und Ausland. Der Karlsruher Prozeß gegen Neumann, Dickel und Bechtle ist der nur schlecht hinter der Form eines Strafverfahrens versteckte Versuch des Adenauer-Regimes, in Westdeutschland alle Kämpfer für Frieden und europäische Sicherheit, alle Gegner der Remilitarisierung Westdeutschlands und der Bildung aggressiver, Europa und die Welt zerreißender Blocks wie der EVG und des Nordatlantikpaktes, alle Patrioten, die für die nationale Selbstbestimmung des deutschen Volkes und seine friedliche Wiedervereinigung in einem unabhängigen, friedliebenden Nationalstaat eintreten, alle ehrlichen Demokraten einem schrankenlosen Justiz- und Polizeiterror auszuliefern, sie einzuschüchtern, sie politisch in den Augen eines irregeführten Teils der Öffentlichkeit zu diffamieren und jede der Adenauer-Regierung und ihren amerikanischen Auftraggebern mißliebige Opposition zu unterdrücken. Dieser Prozeß ist ein von der Adenauer-Regierung auf Veranlassung der amerikanischen Initiatoren des Kriegspaktsystems von Bonn und Paris befohlener direkter Anschlag auf den Frieden in Europa und die nationalen und demokratischen Rechte des deutschen Volkes. Er ist ein Glied in der Kette der zahllosen Rechtsbrüche und Willkürakte des Adenauer-Regimes, die es begeht, um seine Politik der Remilitarisierung, der Einbeziehung Westdeutschlands in das aggressive amerikanische Kriegspaktsystem gegen den Widerstand der überwiegenden Mehrheit des deutschen Volkes durchzusetzen. Die demokratischen und friedliebenden Kräfte des deutschen Volkes und seiner Nachbarvölker haben die weittragende politische Bedeutung des Karlsruher Prozesses erkannt. In ganz Deutschland hat sich eine breite Protestbewegung gegen die Verfolgung der in Karlsruhe angeklagten Patrioten entwickelt, in der neben zahllosen Werktätigen so bekannte westdeutsche Persönlichkeiten wie der Altreichskanzler Dr. Joseph Wirth, Frau v. Kardorff-Oheimb, der sozialdemokratische Münchner Oberbürgermeister Thomas Wimmer und viele andere ihre Stimme erheben. In Berlin hat sich aus ernster Verantwortung und in tiefer Besorgnis um Recht und Gesetzlichkeit eine Juristische Kommission unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Karl Steinhoff zur Überwachung dieses Prozesses konstituiert, vor der neben führenden deutschen Politikern und Rechtswissenschaftlern international anerkannte Völkerrechtler wie Abbe Boulier (Frankreich) und Prof. Dr. Brandweiner (Österreich) als Sachverständige aufgetreten sind. Die internationale demokratische Presse verfolgt sowohl den Karlsruher Prozeß wie das Gegenverfahren vor der Juristischen Kommission in Berlin mit größter Aufmerksamkeit. Es zeigt sich, daß die ganze demokratische Weltöffentlichkeit in dem Karlsruher Prozeß mit Recht das sieht, was der Generalsekretär der Kommunistischen Partei Frankreichs, Jacques Duclos, im Namen des Zentralkomitees der Partei in seiner Solidaritäts-Botschaft an Oskar Neumann zum Ausdruck brachte: „Der Prozeß, der gegen Sie angestrengt wurde, trägt den Charakter eines Prozesses gegen die Verteidigung des Friedens in Deutschland, eines Prozesses gegen die Volksopposition zur EVG, d. h. gegen die Opposition der friedliebenden Deutschen gegen die Wiedererrichtung einer revanchelüsternen Wehrmacht. Die Anklage, die gegen Sie erhoben wurde, unterstreicht die Tatsache, daß Westdeutschland sich unter dem Einfluß der amerikanischen McCharthys in wachsendem Maße in einem Faschisierungsprozeß befindet, Ihr Prozeß zeigt den Entschluß der Adenauer-Regierung, die KPD außerhalb des Gesetzes zu stellen, weil sie für die Wiedervereinigung eines friedlichen und demokratischen Deutschland kämpft. Die Regierung von Bonn will auf diese Weise zuerst die besten Patrioten, die Kommunisten, treffen, um dann gegen die Sozialisten, gegen alle Patrioten und Demokraten vorzugehen.“ Der Karlsruher Prozeß stellt sowohl seinem Gegenstand wie der Methode seiner Durchführung nach eine derartig eklatante Verletzung aller rechtsstaatlichen Prinzipien und grundlegender Normen des internationalen und westdeutschen Rechts dar, daß in ihm der fortgeschrittene Faschisierungsprozeß des Adenauer-Regimes und die Entwicklung Westdeutschlands zu einem klerikalen Polizeistaat für jedermann offenkundig wird. Er beweist erneut den gesetzmäßigen Zusammenhang, der zwischen Imperialismus, Militarisierung und aggressiver Kriegsvorbereitung auf der einen Seite und der Vernichtung aller Elemente der formalen bürgerlichen Demokratie auf der anderen Seite besteht. Die Juristische Kommission zur Überwachung des Karlsruher Prozesses in Berlin stellte deshalb in ihrer Sitzung vom 23. Juni 1954 fest: „Wir stehen somit vor der alarmierenden Tatsache, daß höchste westdeutscne Gerichte offen den Boden von Recht und Gesetzlichkeit verlassen haben und mit dazu beitragen, die Reste aller Rechtsstaatlichkeit in Westdeutschland zu beseitigen. Sie stellen sich vorbehaltlos in den Dienst der Regierungspolitik Adenauers, die im Interesse der Militarisierung und Kriegsvorbereitung die demokratischen Rechte und Freiheiten der Bürger unterdrückt und ein offenes Willkürregime in Westdeutschland errichtet.“ 429;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 429 (NJ DDR 1954, S. 429) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 429 (NJ DDR 1954, S. 429)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind belegen, daß vor allem die antikommunistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins gegenüber der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie künftig auf ein Ansteigen dieser feindlich-negativen Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher HauptVerhandlungen einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und anderer operativer Diensteinheiten, zum Beispiel über konkrete Verhaltensweisen der betreffenden Person während der Festnahmeund Oberführungssituation, unter anderem Schußwaffenanwendung, Fluchtversuche, auffällige psychische Reaktionen, sind im Interesse der Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit mit iimen. Die Verliinderung beziehungsweise das Nichtzulassen von Gefährdungen und Störungen der Ordnung und Sicherheit ist eine wesentliche Aufgabe der Referate Sicherung und Kontrolle lösen, ausschließlich Sicb.erun.gs- und ntro Häuf gaben. Es werden. keine Abstriche und Einschränkungen geduldet, Die hat sich bewährt und trägt zur weiteren Erhöhung der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung aktiver Maßnahmen geeignet sind; feiridliche Zentren und Objekte, operativ interessante Personen. Arbeits-rnethoden feindlicher Abwehrorgane, Bedingungen im Verkehr und sonstige Regimebedingungen, die für die Gewährleistung einer hohen staatlichen und öffentlichen Sicherheit und Ordnung von Bedeutung sind und dabei unmittelbar selbst Verantwortung für die erfolgreiche Erfüllung sicherhalts-politischer Aufgaben haben.

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