Neue Justiz 1954, Seite 428

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 428 (NJ DDR 1954, S. 428); Es wäre jedoch eine Unterschätzung dieser Zeitschrift, wenn man sie. als ausschließlich für die Schöffen bestimmt ansehen würde. Zunächst nennt sie sich selbst eine Zeitschrift für Schöffen und Schiedsmänner und übernimmt damit die Verpflichtung, auch für diesen Personenkreis, dessen Mitarbeit an der Justiz soeben eine neue rechtliche Regelung erfahren hat, Information und Anleitung zu bringen. Es gibt aber auch an den Gerichten selbst viele Mitarbeiter, die nicht unmittelbar an der rechtsprechenden Tätigkeit beteiligt sind und keine umfassende juristische Ausbildung besitzen, gleichwohl aber allen Rechtsfragen ein großes Interesse eritgegenbringen. Für sie wird die regelmäßige Lektüre dieser kleinen Zeitschrift von großem Interesse sein. Schließlich wird auch kein Richter darauf verzichten, regelmäßig die Erfahrungsberichte der Schöffen zu verfolgen und sich darüber zu unterrichten, welche Rechtsgebiete die Zeitschrift jeweils erläutert und wie sie dies tut. Manche Schöffen haben bereits begonnen, die „Neue Justiz“ zu lesen, wobei sie durch Hinweise der Richter in ihrer Auswahl unterstützt werden. Das Erscheinen einer besonderen Schöffen-Zeitschrift möge diese Schöffen nicht davon abhalten, auch weiterhin noch tiefer in die sie interessierenden Fragen einzudringen. Für alle Schöffen aber ist die neue Zeitschrift das unerläßliche Hilfsmittel zur Meisterung ihrer Aufgaben. Die Freude über die Schaffung dieser Zeitschrift spiegelt sich in den zahlreichen interessanten und anregenden Zuschriften aus Schöffen-Kreisen wider. Doch darf die Redaktion sich nicht mit den zustimmenden, verständnisvollen Zuschriften zufrieden geben, sondern sie muß sich bemühen, auch diejenigen zu Wort kommen zu lassen, die Kritik an der Arbeit der Justiz und dem Inhalt der Schöffenzeitung zu üben haben oder ihre Aufgabe als Schöffe noch nicht voll verstehen. ' H. N. Staat und Recht Nr. 3: Der IV. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und die Aufgaben der deutschen Rechtswissenschaft; Prof. V. A. Tarchow: Zur Frage der Subjekte von Rechtsverhältnissen im sowjetischen Zivilrecht; Prof. Dr. H. Brandweiner: Österreich und die Sicherung des Friedens in Europa; Dr. H. Toeplitz: Die Schöffen in der strafgericht-lichen Praxis Westdeutschlands; Dr. F. Niethammer: Prozess suale Mittel zur Feststellung der objektiven Wahrheit im sozialistischen Zivilprozeß; Dr. J. Lekschas: Westdeutsche Gelehrte im Kampf gegen die Faschisierung der Strafrechtsideologie; W. Menzel: Die Eingaben der Werktätigen als Mittel der Demokratisierung der Arbeitsweise des Staatsapparates; Dr. R. Bellmann: Bericht über den Aufbau der Bibliothek des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft; F. Engels: Juristen-Sozialismus; Bibliographie Rechtswissenschaftlicher Informationsdienst Nr. 11: Die Leninschen Prinzipien der Arbeit des Staatsapparates und die Aufgaben zu seiner Vervollkommnung; M. A. Fialkow: Aus den Arbeitserfahrungen einiger Rayonso\yjets der Krasnodarsker Region; Nr. 12: F. I. Koshewnikow: Einige Fragen der Theorie und Praxis des internationalen Vertrages; N. A. UschakoW: Die verletzten Rechte der Volksrepublik China inj der UN müssen wiederhergestellt werden; G. I. Morosow: Die Kriegspropaganda eines der schwersten Verbrechen gegen den Frieden; Nr. 13: G. N. Alexandrow: Uber das Untersuchungsund Ermittlungsverfahren; M. S. Strogowitsch: Das Recht des Angeklagten auf Verteidigung im sowjetischen Strafprozeß; F. Vida: Die Rolle der von den Räten gewählten Volksbeisitzer (Schöffen) in der sozialistischen Rechtspflege. Mitteilungsblatt der Vereinigung Demokratischer Juristen Nr. 3: Bericht über die Ratstagung der JVDJ, Resolutionen der JVDJ, Referate: Prof. Yamanouchi, Minister der Justiz Dr. Hilde Benjamin, Prof. Dr. Polak, Richter Fialho. Einheit Nr. 5: H. Pollitt: Die Lage in Großbritannien; P. Villon: Die Affäre Juin; K. H. Lungenheim: Das japanische Volk im Kampf gegen die USA-Okkupation; G. Hertzfeld: Zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen der Sowjetunion zu Australien; Nr. 6: G. Liebig: Großbritannien durchbricht das von den USA diktierte Embargo gegenüber dem demokratischen Weltmarkt; P. Markowski: Die Konferenz von Colombo ein Ausdruck der neuen Lage in Asien; W. Zastrow/ H. Hackel: Wachsender Widerstand in Pakistan gegen die Unterwerfung des Landes unter die USA; A. Höltge: Wirkliche Hilfe für Lateinamerika; Nr. 7: Die Souveränität und die Außenpolitik der Deutschen Demokratischen Republik; S. Hoeldtke/ J. Scheer: Die Terrorwahlen in Südkorea eine Provokation gegen die friedliche Lösung der Koreafrage. Dokumentation der Zeit Nr. 73: Verteidigt die demokratischen Rechte in Westdeutschland. Demokratischer Aufbau Nr. 6: H. Kriewald: Einige Hinweise zur Methode der Brigadearbeit bei der Anleitung der Gemeinden; L. Haupt: Uber die gegenseitigen Beziehungen der Ständigen Kommissionen in Bezirken, Kreisen, Städten, Stadtbezirken und Gemeinden; O. Schmack: Unfallschutz bei organisierter freiwilliger Aufbauarbeit und Erntehilfe; Die Nebengeschäfte zu den einzelnen Personenstandsfällen; Nr. 7: A. Plenikowski:i Die Kader entscheiden alles (Zu den Beratungen des Ministerrates vom 24. Juni 1954 über die Verbesserung der Kaderarbeit); H. Ranke: Unsere demokratischen Gerichte geben Rechenschaft vor den Werktätigen; Merkblatt für die einheitliche Beischreibung von Randvermerken in die Personenstandsbücher. Arbeit und Sozialfürsorge Nr. 11: Prof. D. Dr. Jacobi: Kollek-ti wer träge im deutschen Arbeitsrecht; Arbeitsrechtliche Tagung beim Generalstaatsanwalt; Uberstundenvergütung und Urlaubsfestlegung (Urteil des Bezirksarbeitsgerichts Gera); Nr. 12: Bemerkungen zum Protokoll einer Konflikt-Kommissions-Ver-handlung; Zur Gewährung von Erschwerniszuschlägen (Urteil des Bezirksarbeitsgerichts Karl-Marx-Stadt); Nr. 13: Prof. D. Dr. Jacobi: Kollektivverträge im deutschen Arbeitsrecht; B. Tauch: Die Leistungen der Sozialversicherung bei Todesfällen. Erfindungs- und Vorschlagswesen Nr. 9: E. Siep: Vergütung für die Einführung von Erfindungen und Verbesserungsvorschlägen; D. Eilemann: Überholte Vertragsklauseln in Vergütungsvereinbarungen; Nr. 10: Vergütungen für Erfindungen und Verbesserungsvorschläge; Ing. Rudolph: Braucht die Deutsche Demokratische Republik ein Gebrauchsmustergesetz?; R. Götze: Jetzt mehr Mittel zur Realisierung; A. Meinunger: Warenzeichenrechte in Volkseigentum übergeführter Betriebe; Entscheidung der Beschwerdespruchstelle; Nr. 11: Dr. W. Peise: Ist jede Patentanmeldung ein Verbesserungsvorschlag?; G. Drog-gan: Fragen der Patentberichtigung; Nr. 12: G. Becker: Berücksichtigung der Realisierungskosten bei Berechnung des Nutzens; Dipl.-Ing. M. Zschimmer: Die Arbeit eines Patentbearbeiters im BfE. Deutsche Finanzwirtschaft Nr. 9: Prof. Dr. Bögelsack und W. Kranzusch: Verspätungszinsen und Zahlungsverzug; H. Roßner: Ist die gegenwärtige Form der Kreditierung beim RE-Verfahren zweckmäßig?; A. Herrmann: Zur Haftpflichtversicherung; Nr. 10: K. Koch/K. Meyer: Das Verfahren der Deutschen Notenbank über die Verrechnung von Forderungen in der Praxis; K. Freitag/A. Keck: Der organische Zusammenhang zwischen der Planung des Staatshaushalts, und des Volkswirtschaftsplanes; L. Müller: Die Bedeutung der Staatshaushaltsordnung für die planmäßige Finanzierung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Aufgaben der örtlichen Organe der staatlichen Verwaltung; Das staatliche Versicherungswesen in der UdSSR. Nr. 11: K. Meyer/W. Franke: Aus der Praxis des Rechnungseinzugsverfahrens; H. Bode: Entspricht unser Mahnwesen den Anforderungen der VEW?; Nr. 12: R. Sommer: Wie werden Investitionskredite zur Produktion von Massenbedarfsgütern beantragt?; Berechnung von Verspätungszinsen; F. A. Rückei: Kritisches zur 24. DB zur FWVO; Nr. 13: Prof. Dr. Bögelsack: Ordnungsstrafen im Finanzsektor; Neuregelung für die Bezahlung von Handwerkerforderungen; MdF muß Verordnungen gründlicher durchdenken (Zur Anordnung über die Einziehung der Bodenreformübernahmebeiträge). Die Wirtschaft Nr. 25: Prof. Dr. F. Drahn: Praxisnahe Arbeit des Kreistages; Nr. 27: Rahne: Rückgabe und Verrechnung von Verpackung. Der Handel Nr. 9: R. Schlegel: Zur Entscheidung des Obersten Gerichtes über die Mankohaftung; Nr. 11: Das Beschwerdewesen im Handel; Nr. 12: S. Barth: Ein Paragraph hemmt den Warenumschlag. Druckfehlerberichtigung zu Heft 12/54 (Entwurf des Familiengesetzbuchs): S. 380 § 35 Zeile 1: statt „daß“ muß es heißen „das“ S. 381 § 56 Abs. 2 Zeile 1: das erste Wort muß „Er“ heißen S. 382 § 59 Zeile 3: statt „daß“ muß es heißen „das“ S. 382 § 68 Zeile 3: statt „zustehende“ muß es heißen „zustehenden“ S. 383 § 81 Abs. 4 Zeile 1/2: statt „Annahmeantrag“ muß es heißen „Annahmevertrag“ S. 384 § 93 Abs. 2 Zeile 2: hinter „oder“ ist einzufügen „nicht“ S. 385 § 97 vorletzte Zeile: statt „verwandtschaftlichen“ muß es heißen „wirtschaftlichen“ S. 385 § 109 Abs. 2 Zeile 5: statt „kan“ muß es heißen „kann“ S. 386 § 124 Abs. 2 Zeile 1: statt „regelmäßig“ muß es heißen „rechnungsmäßig “ S. 388 § 20 Abs. 2 Zeile 2 : statt „Ehescheidung" muß es heißen „Entscheidung“ S. 388 § 23 Zeile 2: statt „der“ muß es heißen „oder die“ Herausgeber : Das Ministerium der Justiz, das Oberste Gericht, der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik. Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin. Fernsprecher: Sammel-Nr. 67 64 11. Postscheckkonto: 1400 25. Chefredakteur: Hilde Neumann, Berlin NW 7, Clara-Zetkin-Str. 93. Fernspr.: 232 1605, 232 1611 u. 232 1646. Er- scheint monatlich zweimal Bezugspreis: Einzelheft 1,20 DM. Vierteljahresabonnement 7,20 DM einschl. Zustellgebühr. In Postzeitungsliste eingetragen. Bestellungen über die Postämter, den Buchhandel oder beim Verlag. Keine Ersatzansprüche bei Störungen durch höhere Gewalt. Anzeigenannahme durch den Verlag. Anzeigenberechnung nach der zur Zeit gültigen Anzeigenpreisliste Nr. 4. Veröffentlicht unter der Lizenznummer 1001 des Amtes für Literatur und Verlagswesen der Deutschen Demokratischen Republik. Druck: (505) MDV Druckhaus Michaelkirchstraße. 428;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 428 (NJ DDR 1954, S. 428) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 428 (NJ DDR 1954, S. 428)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ermöglicht. die Vornahme von Maßnahmen der Blutalkoholbestimmung sowie von erkennungsdienstlichen Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind im strafprozessualen Prüfungsstadium zulässig, wenn sie zur Prüfung des Vorliegens des Verdachts einer Straftat gemäß des neuen Entwurfs unter besonderer Berücksichtigung von Strafgesetzbuch von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen werden soll wenn sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigte oder wenn es an Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt. Darüber hinausgehend und anknüpfend an die Darstellungen zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sollte in der Untersuchungs-arbeit Staatssicherheit auch von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege ermöglichen. In der Untersuchungspraxis Staatssicherheit hat diese Entscheidungsbefugnis der Untersuchungsorgane allerdings bisher keine nennenswerte Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dienst-einheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit im strafprozessualen Prüfungsstadium zwecks Prüfung von Verdachtshinweisen zur Klärung von die öffent liehe Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalten mittels Nutzung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben. Die Abwehr derartiger erheblicher Gefahren bedarf immer der Mitwirkung, insbesondere des Verursachers und evtl, anderer Personen, da nur diese in der Lage sind, schnell bei bestimmten Personenkreisen Anschluß zu finden. Günstig ist, wenn der einzusetzende Geheime Mitarbeiter am Auftragsort über bestimmte Verbindungen verfügt.

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