Neue Justiz 1954, Seite 418

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 418 (NJ DDR 1954, S. 418); nicht als Grundlage für ein staatliches Gesetz dienen könne. Dann erinnerte sie sich aber doch an ihren Auftrag und meinte, alles sei nur halb so schlimm, und versuchte die Bedeutung der hart umstrittenen Stellen zu bagatellisieren. Es würde ja nur hier und da Vorkommen, daß Mann und Frau sich nicht einigen könnten, und dann fordere das „Ordnungs- und Strukturbild von Ehe und Familie“, daß der Mann entscheide. Woher sie den seltsamen Begriff des „Ordnungs- und Strukturbildes von Ehe und Familie“ genommen hat, sagte sie leider nicht; er scheint auf nazistische Quellen zurückzugehen. Ebensowenig erläuterte sie, warum dieses seltsame „Ordnungs- und Strukturbild von Familie und Ehe“ das Grundgesetz außer Kraft setzen könne. Schließlich operierte sie mit dem alten Argument, „Entscheiden“ sei doch eine unangenehme Sache, man bürde dem Mann damit doch nur Pflichten auf und gäbe ihm keine Rechte. Bezeichnenderweise wandte sie sich auch gegen die allein richtige Ansicht, daß Gleichberechtigung im „Sozialleben und Erwerb“ unabdingbare Voraussetzung der Gleichberechtigung in Ehe und Familie ist. Gegenüber dieser Blütenlese von stockreaktionären, klerikalen, faschistischen und jedenfalls offen verfassungswidrigen Argumenten, hatten es die Vertreter der FDP und teilweise auch des BHE (Gräfin Finkenstein gegen Dr. Czermak) nicht schwer zu beweisen, daß ihre Vorschläge auf ersatzlose Streichung des sogenannten „Stichentscheides“ des Mannes allein dem Grundgesetz entsprechen. Die Rede des Abgeordneten Dr. Dehler (FDP) unterscheidet sich in erfreulicher Weise von den Äußerungen und Amtshandlungen aus der Zeit, in der Dehler Bundesminister der Justiz war. Obwohl der erste Regierungsentwurf, der unter seiner Leitung zustande gekommen war, die Probleme der §§ 1354 und 1628 in der Hauptsache genau so regeln wollte wie der zweite Entwurf, sagte Dr. Dehler wörtlich, „daß § 1354 nicht haltbar ist und fallen muß“9). Ungefähr in der gleichen Richtung bewegte sich auch die Rede der sozialdemokratischen Sprecherin Frau Nadig. Auf den reaktionären Charakter des „Stichentscheides“ des Mannes nach den §§ 1354 und 1628 des Entwurfs und auf die Tendenzen, das alleinige Entscheidungsrecht des Mannes in Verletzung des Grundgesetzes zu „retten“, ist in unserer Literatur bereits hingewiesen worden10). Um so interessanter ist es, daß gerade diese Stellen des Entwurfs zum Zankapfel nicht nur zwischen Regierungsparteien und sogenannter „Opposition“ des Bundestags, sondern auch innerhalb der Regierungsparteien geworden sind. 9) Stenographische Protokolle des II. Bundestages, S. 484. 10) vgl. Beckert, Der Bonner Familienrechtsentwurf ein reaktionäres Machwerk der Adenauerregierung, in „Staat und Recht“ 1953, Heft 3, S. 351; Niethammer/Neumann, Das familienrechtliche „Vacuum“ in Westdeutschland, in NJ 1953 S. 701. Aus der Praxis für die Praxis Uber die Tätigkeit der Staatlichen Notare auf dem Lande Die Arbeit des Staatlichen Notariats soll eine Hilfe für die gesamte Bevölkerung darstellen. Die Staatlichen Notare haben die Aufgabe, Rechtsuchende zu beraten und ihre persönlichen Rechte zu sichern. Weiten Kreisen der Bevölkerung sollen durch die Staatlichen Notariate die Gesetze unserer Regierung erläutert und bei ihrer Anwendung geholfen werden. Naturgemäß bedarf insbesondere unsere Landbevölkerung der Unterstützung und Hilfe der Staatlichen Notare auf dem weiten Gebiet des zivilen Rechtsverkehrs. Diese Hilfe wird jedoch nur dann voll wirksam, wenn das Staatliche Notariat die Arbeit unserer Bauern und Landarbeiter dadurch erleichtern hilft, daß es seine Tätigkeit auch hinaus auf das Dorf verlagert und der ländlichen Bevölkerung den Weg in die oft schwer zu erreichende Kreisstadt erspart. Das gilt besonders für die Zeit der Ernte und der Frühjahrs- und Herbstbestellung, da in dieser Zeit auf dem Lande jede Stunde kostbar ist. Deshalb gehören die Staatlichen Notare dann in das Dorf, in die LPG und die MTS. Die Mitarbeiter des Staatlichen Notariats Zeitz haben in dieser Erkenntnis seit dem Sommer des vergangenen Jahres regelmäßig Sprechtage auf dem Lande abgehalten und dabei für ihre weitere Arbeit wertvolle Erfahrungen gesammelt. Diese Sprechtage werden in ständig steigendem Maße besucht. Es kommen hier nicht nur die Bauern der Gemeinde zusammen, in der die Sprechtage durchgeführt werden, sondern auch die Rechtsuchenden der umliegenden Ortschaften. Es ist verständlich, daß die Notare nicht nur in reinen Notariatssachen aufgesucht werden, sondern in allen Rechtsangelegenheiten. Vertrauensvoll tragen die Besucher dem Notar aber auch ihre Beschwerden über die Arbeitsweise anderer staatlicher Organe vor. Das Vertrauen zur Justiz wächst, wenn sich die Werktätigen davon überzeugen, daß ihre Angelegenheiten sorgfältig und unbürokratisch bearbeitet werden. Organisatorisch ist die Durchführung der ständigen Sprechtage im Kreis wie folgt geregelt: Jeden Freitag Nachmittag fahren beide Notare zu ihren Sprechtagen in verschiedene Gemeinden des Kreises. Als Beförderungsmittel dienen die Kraftwagen des Kreisstaatsanwalts und des Gerichtsvollziehers. Jedoch sind die Sprechtage so gelegt, daß notfalls auch andere Verkehrsmittel (Autobus, Eisenbahn) benutzt werden können. Der Gerichtsvollzieher sammelt jeweils seine Vollstrek-kungsaufträge für diese Strecke und verbindet so seine Tätigkeit mit dieser Dienstreise. Zur Zeit werden auf diese Art durch uns vier Landgemeinden betreut. Sie wurden so ausgewählt, daß es möglich ist, den größten Teil der Landbevölkerung des Kreises Zeitz zu erfassen. Die Sprechstunden finden in der Gemeindeverwaltung oder in dem Kulturhaus der LPG statt. Gern gehen aber die Bauern und Landarbeiter auch in das Dorfgasthaus. Die Gasthäuser sind zur Durchführung der Sprechtage des Staatlichen Notariats allerdings nur dann geeignet, wenn ein besonderes Zimmer zur Verfügung steht. Wegen Heizung, Beleuchtung, Benutzung einer Schreibmaschine, Bekanntmachung und dergl. ist engste Zusammenarbeit mit dem Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei, dem Bürgermeister und der Nationalen Front unerläßlich. Wichtig ist auch, daß diese Sprechtage regelmäßig abgehalten werden. Verlegungen und Ausfälle müssen vermieden werden. Erst wenn der Sprechtag zur ständigen Einrichtung des Dorfes geworden ist, wird er vollen Erfolg haben. Ich konnte so z. B. in einem Dorf unseres Kreises in bisher elf durchgeführten Sprechtagen 74 Einwohner beraten und in vielen Fällen auch Beurkundungen vornehmen. Nicht selten ergibt sich, über den einzelnen Rechtsfall hinaus, ein Gespräch über politische Tagesfragen, und wenn wir durch diese Sprechtage auch die politische Arbeit der Parteiorganisationen auf dem Dorfe unterstützen, so helfen auch die Staatlichen Notare, die Aufgaben zu lösen, die das 17. Plenum des ZK der SED auch der Justiz gestellt hat. HERMANN MEYER, Staatlicher Notar in Zeitz Rechtsauskunft im Dorf 'Auswertung des 17. Plenums des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und als Erfüllung einer Selbstverpflichtung führte das Kreisgericht Jessen am 31. März 1954 in Mügeln, in einem am Rande des Kreisgebiets, abseits von der Hauptverkehrsstraße gelegenen Dorf, einen Rechtsauskunftsabend durch, der. der Verwirklichung der Aufgabe „Das Gesicht dem Dorfe zu“ dienen sollte. Zu dieser Veranstaltung waren der Kreisstaatsanwalt, der Staatliche Notar, ein Vertreter der Abteilung Landwirtschaft des Rates 418;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 418 (NJ DDR 1954, S. 418) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 418 (NJ DDR 1954, S. 418)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel auf keine negative oder hemmende Wirkung, zumal sich der Untersuchungsführer ohnehin fortwährend Notizen macht, woran der durch die Trefftätigkeit gewöhnt ist. In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen.

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