Neue Justiz 1954, Seite 416

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 416 (NJ DDR 1954, S. 416); § 11 Männer, Frauen und Jugendliche erhalten gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Alle Tarife und Betriebsvereinbarungen sind dieser Bestimmung anzupassen. § 12 1. Die Tätigkeit der Frauen in allen Berufszweigen mit Ausnahme derjenigen, die eine gesundheitliche Gefährdung der Frau mit sich bringen, ist zu gewährleisten. 2. In allen Berufszweigen sind die Voraussetzungen für eine gründliche Berufsausbildung der Frauen zu schaffen. 3. Die Frauen haben in allen Berufen die gleichen Aufstiegsmöglichkeiten wie die Männer. 4. Die Arbeitgeber haben bei der Einstellung von Arbeitskräften alleinstehenden Müttern den Vorzug zu geben und Möglichkeiten für Halbtagsbeschäftigung zu schaffen. § 13 1. Die Arbeitsbedingungen in den Betrieben sind den physischen Besonderheiten der Frauen anzupassen. Insbesondere - sind sanitäre, hygienische und soziale Einrichtungen für die arbeitenden Frauen zu schaffen. 2. Der freie, bezahlte Hausarbeitstag ist einmal im Monat allen berufstätigen Frauen zu gewährleisten. § 14 Zur Unterstützung der berufstätigen Frau haben die Gemeinde- und Stadtverwaltungen aus Mitteln, die von den Betrieben und aus dem Staatshaushalt zur Verfügung gestellt werden, in der Nähe von Betrieben, in denen vorwiegend Frauen beschäftigt sind, Kinderkrippen, Kindergärten, Wäschereien, Näh- und Flickstuben einzurichten sowie für die Errichtung von Verkaufsstellen Sorge zu tragen. § 15 Die in der Landwirtschaft tätigen Frauen und Mädchen haben die gleichen sozialen und wirtschaftlichen Rechte wie die in der Industrie arbeitenden Frauen. § 16 Die Wohnungsämter haben alleinstehenden, berufstätigen Müttern bevorzugt Wohnraum zu tragbaren Mieten zur Verfügung zu stellen. III Die Frau im politischen und staatlichen Leben § 17 1. Die volle Gleichberechtigung der Frau im politischen Leben wird gewährleistet. 2. Die Frauen haben das Recht, an verantwortlicher Stelle im Staat mitzuarbeiten. Die Regierung, die Ministerien des Bundes und der Länder, alle staatlichen Organe, Ausschüsse und Verwaltungen sind verpflichtet, in breitem Maße die Arbeit der Frauen in verantwortlichen Stellen zu gewährleisten. § 18 Die staatlichen Organe sind verpflichtet, unter Mitwirkung der Gewerkschaften und der demokratischen Frauenorganisationen besondere Maßnahmen zu treffen, um einen größeren Kreis von Frauen zur Ausübung und Übernahme öffentlicher Ämter zu befähigen. § 19 Alle demokratischen Organisationen und Vereinigungen der Frauen, die die politische Meinungsbildung der Frau fördern sowie der Erhaltung des Friedens und der Wiedervereinigung Deutschlands dienen, erhalten die volle Garantie der freien Betätigung. IV Schlußbestimmungen § 20 1. Die Verletzung des im Grundgesetz garantierten Prinzips der Gleichberechtigung der Frauen, die in einer absichtlichen Einschränkung oder Schmälerung der Rechte, die der Frau in diesem Gesetz gewährleistet werden, zum Ausdruck kommt, wird mit Gefängnis bestraft, soweit nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen eine schwerere Strafe verwirkt ist. 2. Mit Verkündung dieses Gesetzes treten alle Bestimmungen, die diesem Gesetz widersprechen, außer Kraft. Die Bundestagsdebatte über die Familienrechtsreform in Westdeutschland Von Dr. FRITZ NIETHAMMER, Dozent an der Deutschen Akademie -für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Mitglied des Deutschen Instituts für Rechtwissenschaft Ein wesentliches Ereignis auf dem Gebiete des westdeutschen Familienrechts war die Vorlage eines neuen Regierungsentwurfs an den Bundestag, nachdem er mit nicht allzu wesentlichen Änderungen vom Bundesrat in seiner Sitzung vom 26. Januar 1954 gutgeheißen worden war. Dieser Regierungsentwurf eines Gesetzes über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts wurde gleichzeitig mit zwei Initiativanträgen am 12. Februar 1954 im Bundestag ausführlich diskutiert. Einer der Initiativanträge rührte von der FDP her und erstrebte den Erlaß eines Gesetzes über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts unter Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete des Familienrechts, während der andere von der SPD stammte und auf Erlaß eines Gesetzes über die Anpassung des Familienrechts an Art. 3 Abs. 2 GG gerichtet war. Nach längerer Debatte wurden alle drei Entwürfe gegen den Antrag der SPD, die Behandlung in einem Sonderausschuß wünschte, an den Rechtsund Verfassungsausschuß überwiesen, von dem sie soweit mir bekannt bisher nicht erledigt wurden. Um es gleich vorwegzunehmen: Die Unterschiede zwischen dem Regierungsentwurf und den Initiativanträgen sind, auf den ersten Blick gesehen, nicht allzu groß. Während aber die Unterschiede zwischen dem ersten und zweiten Regierungsentwurf fast nur Einzelheiten betreffen, gibt es zwischen dem Regierungs- entwurf und den Initiativanträgen beider Parteien doch grundsätzliche Differenzen. Sowohl unmittelbar aus den Initiativanträgen als auch bei der großen Bundestagsdebatte vom 12. Februar 1954 war deutlich zu erkennen, daß sich die Vertreter der SPD und insbesondere der FDP darum bemühen, den verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz in dem neuen Familienrechtsgesetz wenigstens formal durchzuführen, also konsequent auf dem Boden der formalen bürgerlichen Gesetzlichkeit stehen, die. von einem Durchführungsgesetz zu einem von der Verfassung postulierten Grundsatz mit Recht äußerste Verfassungstreue fordert. Die Vertreter der CDU/CSU, deren faschistische, die formale bürgerliche Gesetzlichkeit zersetzende Tendenzen immer deutlicher werden, versuchen dagegen im Einvernehmen mit der extrem reaktionären DP den Gleichheitsgrundsatz trotz prinzipieller Anerkennung möglichst zu verwässern. Dieselben Tendenzen zeigen sich im Regierungsentwurf, der ja von der CDU/CSU als der Partei des Bundeskanzlers und der weitaus stärksten Regierungspartei entscheidend beeinflußt wurde. Dadurch wurden auch diejenigen Minister, die anderen bürgerlichen Parteien angehören, jedoch gezwungen sind, den Regierungsentwurf zu vertreten, in dieselbe Linie gedrängt. Der Riß in der Bonner Regierungskoalition, der in den letzten Wochen wegen Fragen der Handelspolitik und der Außenpolitik soweit der Bonner Staat zur Führung einer selbständigen Außenpolitik überhaupt in 416;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 416 (NJ DDR 1954, S. 416) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 416 (NJ DDR 1954, S. 416)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X