Neue Justiz 1954, Seite 414

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 414 (NJ DDR 1954, S. 414); rechts wissenschaftlichen Literatur darstellt. Es ist zu hoffen und zu wünschen, daß er in breitestem Maße von allen deutschen Juristen studiert und in der eigenen Arbeit verwertet wird. Sicher wäre auch manches kritische Wort zu einzelnen Ausführungen zu sagen gewesen. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, daß manches bei Kenntnis des letzten Stalinschen Werkes über die „Ökonomischen Probleme des Sozialismus in der UdSSR“, das ja erst nach der Abfassung aller Artikel erschien, anders dargestellt bzw. berichtigt worden wäre. Worauf es hier zunächst ankam, war, auf die große Bedeutung des Bandes für unsere praktische und theoretische Arbeit hinzuweisen. Aus dem gleichen Grunde hätte man allerdings dem Buch eine bessere Einleitung gewünscht, die insbesondere unseren Praktikern die Notwendigkeit seines Studiums darlegt. Es ist zu hoffen, daß die „Sowjetischen Beiträge zur Staats- und Rechtstheorie“ ihre Aufgabe als Theorie erfüllen und „den Praktikern die Kraft der Orientierung, die Klarheit, die Sicherheit in der Arbeit und den Glauben an den Sieg unserer Sache“ geben44). 44) Stalin, Fragen des Leninismus, Berlin 1951, S. 335. Zum Entwurf des Familiengesetzbuches Wenn in den nächsten Monaten der der Öffentlichkeit vorgelegte Entwurf eines Familiengesetzbuches in der Tagespresse und in zahllosen Versammlungen von den Werktätigen diskutiert wird, wird die „Neue Justiz“ Anregungen und Stellungnahmen der Juristen veröffentlichen. Deshalb bitten wir um rege Beteiligung an dieser Aussprache. Die Redaktion Lehren aus den Seminaren zur Erläuterung des Familiengesetzentwurfs Am 10. Juli 1954' fanden in den Bezirken Einführungsseminare für alle Richter, Staatsanwälte und Notare über den Entwurf des Familiengesetzbuchs statt. Die Referenten dieser Seminare hatten hierfür acht Tage vorher in einem zentralen Seminar im Ministerium der Justiz eine Anleitung erhalten. Um einen guten Ablauf der Seminare zu erreichen, wurden vom Ministerium der Justiz zusätzlich Mitarbeiter der zentralen Justizorgane entsandt, die auftretende Fragen sofort klären und zugleich Hinweise geben sollten, wie Referat und Diskussion unter den notwendigen grundsätzlichen, politischen Gesichtspunkten geführt werden müssen. Aus den Erfahrungen der Seminare in Karl-Marx-Stadt, Plauen und Zwickau mußten sie wegen der Hochwassergefahr ausfallen ergeben sich eine Reihe von Hinweisen. Es zeigt sich, daß zwar insgesamt der mit den Seminaren erstrebte Erfolg erreicht worden ist, daß aber, eine Reihe von Mängeln aufgetreten sind. Die Teilnehmerzahlen der Seminare wurden in den Bezirken Dresden und Gera zu hoch angesetzt, was sich hemmend auf ihre Durchführung auswirkte. Das Anleitungsmaterial für die Justizaussprachen wurde trotz besonderen Hinweises des Ministeriums nicht von allen Justizverwaltungsstellen sofort an die Gerichte weitergegeben, so daß es z. B. in den Bezirken Magdeburg, Halle, Leipzig und Berlin selbst am Tage des Seminars den Teilnehmern noch nicht zugänglich gemacht worden war. Bei einem Seminar in Halle zeigte sich eine ungenügende Vorbereitung; es war auch nicht richtig, in diesem Seminar allein die Richter und Staatsanwälte aus der Stadt, Halle zusammenzufassen. Die Vorbereitung der Referenten war unterschiedlich. Während sich der überwiegende Teil gut oder doch wenigstens befriedigend vorbereitet hatte, zeigte sich bei einigen Kollegen der Staatsanwaltschaft, z. B. in Halle und Leipzig, daß sie ihre Aufgabe als Referenten im Seminar nicht ernst genug genommen hatten und ungenügend vorbereitet waren. Daß aber auch die Kollegen der Staatsanwaltschaft über den Entwurf des Familiengesetzbuches gut referieren konnten, bewies z. B. die Kollegin Grevenrath in Erfurt. Auch die Vorbereitung der Seminarteilnehmer war unterschiedlich. Manche suchten das damit zu recht-fertigen, daß das Sonderheft der „Neuen Justiz“ erst zu spät in ihre Hände gelangt sei. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, war es am; Mittwoch oder Donnerstag, spätestens jedoch Freitag vor dem Seminar bei den Richtern und Staatsanwälten. Wir sind der Ansicht, daß diese Sondernummer mit dem Text des Gesetzes von allen erwartet wurde, so daß man sich sehr schnell an seine Lektüre hätte machen können, zumal schon einmal darauf hingewiesen worden war, daß in bestimmten Fällen auch kurzfristig und schnell gearbeitet werden muß. Man kann voraussetzen, daß die wich- tigsten Gesichtspunkte des Familiengesetzentwurfs in ein bis zwei Tagen studiert werden. Im Verlauf der Seminare zeigte sich immer wieder das Bestreben, an die Durcharbeitung des Entwurfs mit formaljuristischen Erwägungen heranzugehen und darüber die wirklich grundsätzlichen Seiten der Neuregelung außer acht zu lassen. Insbesondere auch die Teilnehmer, die über ein zu spätes Eintreffen der „Neuen Justiz“ oder des Anleitungsmaterials klagten, hatten aber doch oder vielleicht gerade deshalb? die Zeit gefunden, mit Grenzfällen aufzuwarten, die nun unbedingt im Seminar geklärt werden sollten. Ihnen muß nochmals gesagt werden: Die Diskussion einzelner juristischer „Fachprobleme“ war nicht der Zweck und die Aufgabe der am 10. Juli durchgeführten Seminare. Es sei zur Beruhigung gesagt, daß auch diese einzelnen juristischen Fragen, wie z. B. bestimmte Auswirkungen der Neuregelung in der Prozeßführung oder in Kostenfragen, noch unter den Mitarbeitern der Justiz diskutiert und geklärt werden können, wobei Arbeitstagungen, Beiträge in der „Neuen Justiz“ usw. in Betracht kommen. Für die Vorbereitung der Justizaussprachen aber kam es darauf an, daß die Seminarteilnehmer sich mit den Grundzügen des Entwurfs vertraut machen, daß sie die Richtigkeit seiner Prinzipien voll erfaßt haben, um sie dann in den Justizaussprachen überzeugend vertreten zu können. Es ist deshalb für jeden Richter und Staatsanwalt von größter Bedeutung, sich eingehend mit der Anleitung für die Justizaussprachen im III. Quartal und dem Sonderheft der „Neuen Justiz“ vertraut zu machen Sowie die Pressediskussion zu verfolgen und sich die darin gegebene Argumentation anzueignen. Er muß es verstehen, die Diskussion um den Entwurf des Familiengesetzes in die allgemeine politische Arbeit für die Vorbereitung der Oktoberwahlen einzubeziehen. In den Betrieben und Verwaltungen muß die Diskussion auch unter dem Gesichtspunkt geführt werden, was getan wird, um der Frau die Durchführung der Gleichberechtigung zu sichern, und wie den Kollegen die Möglichkeit gegeben wird, sich um ihre Familie, insbesondere um die Kinder, zu kümmern. Und es muß immer auf die Gegenüberstellung mit der Entwicklung in Westdeutschland geachtet werden, die erst die große fortschrittliche Bedeutung des Familiengesetzbuchs und seiner Hilfe beim Kampf um die Einheit Deutschlands voll verständlich macht. Außer der Durchführung der Justizaussprachen kommt auch der Verbindung mit der Presse, das heißt der örtlichen Presse sowie den Dorf- und Betriebszeitungen, große Bedeutung zu: denn die Presse hat die Aufgabe, noch breitere Grundlagen für die Diskussion des Entwurfs zu schaffen. Es sollen auch in diesen Zeitungen erläuternde Beiträge der Richter und Staatsanwälte erscheinen. 414;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 414 (NJ DDR 1954, S. 414) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 414 (NJ DDR 1954, S. 414)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung zu informieren. Gegebenenfalls können auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere durch eine durchgängige Orientierung der Beweisführung an den Tatbestandsmerkmalen der möglicherweise verletzten Straftatbestände; die Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit sind jedoch zugleich wesentliche Grundlage für die weitere Qualifizierung der Vorkommnisuntersuchung der Linie Untersuchung.

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