Neue Justiz 1954, Seite 41

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 41 (NJ DDR 1954, S. 41); 5. Die anleitende und kontrollierende Tätigkeit der Justizverwaltungsstellen. In der ständigen Anleitung und systematischen Kontrolle der Kreisgerichte besteht die Hauptaufgabe der Justizverwaltungsstellen. Denn „bei der Verwirklichung des neuen Kurses in der Justiz wird eine Forderung vordringlich: Das Gesicht den Kreisgerichten zu! Bei den Kreisgerichten konzentrieren sich alle die Verfahren in Straf- und Zivilsachen, die unmittelbar in das tägliche Leben der Bürger eingreifen“17). Hier, wo die überwiegende Mehrzahl der erstinstanzlichen Verfahren anhängig ist, hat die Qualität der Rechtsprechung für die Bevölkerung besonders weittragende Bedeutung. Die Kreisgerichte, die mit einem oder weniger; Richtern besetzt sind, verlangen am stärksten die Unterstützung und Anleitung durch die Justizverwaltung. Das Ministerium der Justiz übt im allgemeinen seine anleitende und kontrollierende Tätigkeit unmittelbar nur bis zur Bezirksebene aus. Den Kreisgerichten gegenüber haben die Justizverwaltungsstellen in den Bezirken diese Aufgaben zu erfüllen. Ihre Durchführung erfolgt durch regelmäßige Revisionen, Instruktionen und Konsultationen. Die Konsultation ist die mündliche Beantwortung von einzelnen Rechtsfragen, die von den Richtern und Notaren gestellt werden. Die Instruktion ist die Anleitung der Arbeitsorganisation im allgemeinen und im einzelnen und die Erteilung grundsätzlicher Hinweise für die einheitliche Anwendung und Auslegung der Gesetze. Hierbei leiten die Justizverwaltungsstellen die Anweisungen und Richtlinien des Ministeriums der Justiz weiter. Die Revision ist die umfassende Kontrolle der Arbeitsorganisation und der Rechtsprechung der Gerichte und der Tätigkeit der Staatlichen Notariate während eines bestimmten vergangenen Zeitraums. Die Revision hat zum Ziel, durch allseitige gründliche Überprüfung der Tätigkeit eines Gerichts festzustellen, wieweit dieses seine Aufgaben im Kampf gegen die Kriminalität und bei der Stärkung der Gesetzlichkeit verwirklicht und wie es seine erzieherischen Aufgaben erfüllt18). Bei den Revisionen ist das Hauptaugenmerk auf die strenge Einhaltung der Gesetze bei der Verhandlung von Straf-und Zivilsachen, auf die weitere Stärkung der Autorität des Gerichts und die Sicherung eines hohen politischen und kulturell-erzieherischen Niveaus seiner Arbeit zu richten. Bei der Überprüfung von Strafsachen ist insbesondere die gründliche Behandlung der Eröffnungsbeschlüsse, die Wahrung der gesetzlichen Fristen, die Einhaltung der prozessualen Vorschriften vor und in der Verhandlung, die sorgfältige Begründung der Urteile und die rechtzeitige Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung zu prüfen. In Zivilsachen erstreckt sich die Überprüfung besonders auf die Konzentration und beschleunigte Durchführung des Verfahrens, die richtige Vorbereitung der Verhandlungen, die gründliche Aufklärung des Sachverhalts gemäß § 139 ZPO, die Beobachtung der sonstigen Vorschriften der ZPO, die Richtigkeit und erzieherische Überzeugungskraft der Urteile usw. Die Revision hat sich auch auf den gesamten Geschäftsablauf, also auch auf die Zusammenarbeit zwischen den Geschäftsstellen der Gerichte und den Kammern, auf die Form und den Inhalt der gerichtlichen Urkunden und die sonstige Tätigkeit der Geschäftsstellen bei der Behandlung der Akten und der Vorbereitung der Verhandlungen zu erstrecken; denn die Geschäftsstellen bilden zusammen mit den Kammern und Senaten eine arbeitsmäßige Einheit, die kollektiv für den ordnungsmäßigen Geschäftsablauf zu sorgen hat. Die Geschäftsstellen sind nicht mehr strukturell zusammengefaßt und wie früher in Preußen von den Richtern funktionell und organisatorisch getrennt. Diese Kontrolltätigkeit der Justizverwaltung unterscheidet sich deutlich von der Aufsicht über die Rechtsprechung im Einzelfall, die eine spezifische Aufgabe der Rechtsmittelgerichte ist. Sie geht einerseits erheblich weiter im Umfang der Kontrolle, ist andererseits entsprechend ihrem Verwaltungscharakter inhaltlich begrenzt. Wenn die Organe der Justizverwaltung bei einer Revision eine unrichtige Entscheidung in einer 17) Benjamin in NJ 1953 S. 514. 1S) vgl. hierzu und zum folgenden Karew, a. a. O. S. 95 S. Straf- oder Zivilsache feststellen, so müssen sie die Einlegung eines Rechtsmittels oder die Stellung eines Kassationsantrages bei der zuständigen Stelle Vorschlägen, denn sie haben nicht das Recht, selbst gerichtliche Entscheidungen aufzuheben oder Kassationsanträge beim Obersten Gericht einzureichen. Da die Justizverwaltungsstelle den Gerichten für die Rechtsprechung keine Weisungen erteilen kann, tragen die Bezirksgerichte für die Rechtsprechung in ihren Bezirken und das Oberste Gericht für die Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik die unmittelbare Verantwortung. Nur auf dem Wege über diese Gerichte können die Justizverwaltungsstellen die Kreisgerichte zu einer Änderung ihrer Entscheidungen im Einzelfall veranlassen. Die Kontrolle und Anleitung der Rechtsprechung durch die Justizverwaltung besteht aber wie bereits ausgeführt nicht nur und nicht, einmal in der Hauptsache in der Herbeiführung der Korrektur von einzelnen Entscheidungen, sondern in der Verbesserung der Arbeit der Gerichte im ganzen und der Sicherung einer hohen politischen und kulturellen Qualität ihrer Arbeit. Dazu gehört vor allem auch die Überwindung des Formalismus und Bürokratismus in der Arbeitsweise aller ■ Justizorgane und die Stärkung der Arbeitsdisziplin. Stalin hebt gerade folgende Aufgaben der Kontrolle besonders hervor: „Die richtige Organisierung der Kontrolle der Durchführung (hier: der Gesetze H. O.) ist von entscheidender Bedeutung für den Kampf gegen Bürokratismus und Kanzleiunwesen Eine gut organisierte Kontrolle der Durchführung ist jener Scheinwerfer, der uns hilft, den Stand der Arbeit eines Apparats zu jeder beliebigen Zeit zu beleuchten und die Bürokraten und Kanzleimenschen ans Licht zu ziehen. Man kann mit Bestimmtheit sagen, daß neun Zehntel unserer Mängel und Breschen sich aus dem Fehlen einer richtig organisierten Kontrolle der Durchführung erklären.“19) Und Wyschinski sagt über die Durchführung von Revisionen: „Wir müssen nicht nur selbst gut arbeiten können, sondern wir müssen außerdem auch die Arbeit der anderen anleiten können, müssen unsere Kader unten belehren und erziehen können.“20) Damit sind folgende Wesenszüge der Kontrolltätigkeit aufgezeigt: a) Beobachtung und Analyse der Tätigkeit der Gerichte wie ein Scheinwerfer den Stand der Arbeit des Apparats beleuchten, b) Kritik der Arbeit die Bürokraten und Kanziei-menschen ans Licht ziehen, d. h. jeden Formalismus bekämpfen21), c) Anleitung im Sinne der Belehrung und Erziehung unserer Kader, d) entsprechende Verwaltungsanweisungen für die organisatorische Gestaltung der Arbeit. Die Kontrolle und Anleitung, die die Organe der Justizverwaltung ausüben, hat also nicht so sehr vergangene Fehler der Rechtsprechung zu beseitigen als vielmehr aus ihrer Aufdeckung und Kritik die Folgerungen für die zukünftige Arbeit zu ziehen und die Gerichte in ihren eigenen Bemühungen richtungweisend zu unterstützen. Es ist also auch nicht die Aufgabe der Instrukteure, einzelne Rechtsfragen zu lösen und dadurch etwa die Entscheidung von Einzelsachen zu beeinflussen, sondern sie haben die politische Grundlinie zu geben und Schwerpunktfragen durch gründliche Diskussion mit den Richtern zu klären. Um das allgemein vorhandene Verlangen nach Anleitung zu erfüllen, müssen an die Instrukteure der Justizverwaltung besonders hohe Anforderungen gestellt werden: „Er muß sehr gut vorbereitet sein; er muß die Arbeit, die er kontrolliert, selbst gut verstehen; er muß die Fähigkeit haben anzuleiten; und schließlich, das Wichtigste und Überzeugendste, er muß 19) Stalin, Rechenschaftsbericht an den XVII. Parteitag der KPdSU (B), in Fragen des Leninismus S. 583. 20) zitiert nach Benjamin in NJ 1953 S. 265. 21) vgl. Benjamin in „Einheit“ 1953, Heft 11, S. 1285. 41;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 41 (NJ DDR 1954, S. 41) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 41 (NJ DDR 1954, S. 41)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß die Konspiration von gewährleistet ist, durch ständige Überbetonung anderer Faktoren vom abzulenken, beim weiteren Einsatz von sorgfältig Veränderungen der politisch-operativen Vorgangslage zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen der unmittelbar und direkt an feindlich tätigen Personen oder im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen arbeitet, deren Vertrauen besitzt, in ihre Konspiration eingedrungen ist und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der GrenzSicherung an der Staatsgrenze der zu sozialistischen Staaten, bei der die Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen vorwiegend polizeilichen und administrativen Charakter tragen.

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