Neue Justiz 1954, Seite 407

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 407 (NJ DDR 1954, S. 407); Die Zusammenarbeit zwischen Justiz und Presse muß verbessert werden! . Von ANNELISE OTTO, Hauptreferent im Ministerium der Justiz Der Minister der Justiz hat vor einiger Zeit auf die große Bedeutung einer guten Zusammenarbeit zwischen Justiz und Presse hingewiesen und an Hand von Beispielen gezeigt, wie Justizprobleme in der Presse behandelt werden müssen, um die Bevölkerung mit dem Wesen und den Aufgaben unserer demokratischen Justiz vertraut zu machen1). Diese Hinweise sind durch das Rundschreiben des Ministeriums der Justiz vom 4. November 1953 noch ergänzt worden. Eine Analyse der bisherigen Pressearbeit unserer Justizorgane in den Bezirken und Kreisen hat nun ergeben, daß im allgemeinen Ansätze für eine gute Zusammenarbeit mit der Presse, insbesondere zwischen Kreisgerichten und Kreispresse, vorhanden sind. Hervorzuheben sind hier vor allem das Kreisgericht Königs Wusterhausen* 2) und einige Kreisgerichte der Bezirke Halle und Karl-Marx-Stadt. Von einer Zusammenarbeit zwischen Bezirksgerichten und Justizverwaltungsstellen und der Bezirkspresse ist allerdings noch wenig zu spüren. EineUrsache liegt zweifellos darin, daß diese Kollegen die Bedeutung der Pressearbeit unterschätzen. Mit einer solchen Einstellung zur Pressearbeit muß Schluß gemacht werden. Auf dem IV. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands ist klar zum Ausdruck gebracht worden, welche große Bedeutung die massenpolitische Arbeit unseres Staatsapparates hat, und Fred O e 1 ß n e r hat in seinem Diskussionsbeitrag ausdrücklich festgestellt, daß in unserer Presse die Berichterstattung über die Tätigkeit der Gerichte verbessert werden muß. Unter Zugrundelegung der Ergebnisse des IV. Parteitages hat das Kollegium des Ministeriums der Justiz in seinem Arbeitsplan festgelegt, daß die Publikationstätigkeit mehr als bisher die Errungenschaften unserer Arbeiter- und Bauernmacht heraussteilen muß und daß die Anstrengungen zu einer Verbesserung der Pressearbeit in Verbindung mit den für die Presse unmittelbar verantwortlichen Stellen zu verstärken sind. Was ist zur Erfüllung dieser Aufgabe im einzelnen zu unternehmen? In erster Linie muß dafür gesorgt werden, daß bei den Bezirks- und Kreisgerichten, soweit noch nicht geschehen, ein arbeitsfähiges Pressekollektiv gebildet wird. Dieses Pressekollektiv ist für die gesamte justizpolitische Arbeit in der Presse verantwortlich. In der Bezirksebene gehört dem Pressekollektiv je ein Vertreter des Bezirksgerichts, der Justizverwaltungsstelle, der Bezirksstaatsanwaltschaft und nach Möglichkeit auch ein Vertreter des Rechtsanwaltskollegiums an. Auch in den Kreisen sollen Pressekollektive gebildet werden, und zwar aus je einem Vertreter des Kreisgerichts, der Staatsanwaltschaft und des Staatlichen Notariats. Verantwortlich für die Tätigkeit des Pressekollektivs ist der Direktor des Bezirksgerichts bzw. Kreisgerichts. Das Pressekollektiv muß regelmäßig zusammentreten, und zwar mindestens einmal im Monat. Es ist zweckmäßig, zu den Sitzungen des Kollektivs einen Vertreter der Presse einzuladen, insbesondere dann, wenn das Pressekollektiv den Artikelplan aufstellt, da eine Vereinbarung über die Veröffentlichung der geplanten Artikel unbedingt erforderlich ist. Bei der Aufstellung des Artikelplans müssen die allgemeinen politischen Schwerpunkte und die speziellen .iustizpolitischen Schwerpunkte im Bezirk bzw. Kreis beachtet werden. Mit der Abfassung von Artikeln sollen nach Möglichkeit nicht immer dieselben Kollegen betraut werden; es können auch Richter an den Stadtbezirksgerichten und Staatsanwälte der Stadtbezirke dazu aufgefordert werden. Das Pressekollektiv ist dafür verantwortlich, daß die Artikel termingemäß bei der Redaktion der betreffenden Zeitung vorliegen. Es empfiehlt sich jedoch, den Artikel vorher in Anwesenheit des Verfassers im Pressekollektiv zu diskutieren, um Fehler zu vermeiden und eine gute Form zu finden. Für den Fall, daß der C) Benjamin, Über die Zusammenarbeit von Justiz und Presse, NJ 1953 S. 349. 2) Vgl. Tappert ln NJ 1954 S. 272. Beitrag nicht ohne Kürzungen veröffentlicht werden kann, sollte mit den Redaktionen vereinbart werden, daß die Streichungen nur im Einvernehmen mit dem Pressekollektiv bzw. dem Verfasser vorgenommen werden dürfen. Hierdurch wird etwaigen sinnentstellenden Kürzungen vorgebeugt. Besondere Beachtung muß das Pressekollektiv der Verbesserung der Gerichtsberichterstattung widmen. Die Gerichtsberichterstattung ist eines der wichtigsten Mittel, um unsere demokratische Justiz der Bevölkerung näher zu bringen. Es muß dafür gesorgt werden, daß regelmäßig gute Prozeßberichte in der Zeitung erscheinen, die das Wesentliche des behandelten' Prozesses kenntlich machen und die erzieherische Wirkung des Verfahrens verstärken. Zu diesem Zweck soll wöchentlich eine Information der Gerichtsberichterstatter über die kommenden Verhandlungen, soweit sie sich für eine Berichterstattung eignen, erfolgen. Mit der Durchführung dieser Information kann ein Richter bzw. ein Staatsanwalt beauftragt werden, der nicht unbedingt Mitglied des Pressekollektivs zu sein braucht. Zu dieser Information sind die Vertreter aller im Bezirk erscheinenden Tageszeitungen sowie je ein Vertreter von ADN und der Bezirksaußenstellen des „Neuen Deutschland“ und der „Täglichen Rundschau“ einzuladen. In den Kreisen gilt das entsprechend für die Vertreter der Kreispresse. Die Vertreter der zentralen Presse in den Bezirken und Kreisen sollen durchaus nicht nur zu solchen Verhandlungen eingeladen werden, die wegen ihres Umfanges und der zu erwartenden Strafe von Bedeutung sind, sondern auch zu Prozessen, die aus anderen Gründen eine über den Bezirk bzw. Kreis hinausgehende Bedeutung haben. In dem bereits erwähnten Artikel von Benjamin wird ausdrücklich hervorgehoben, daß die zentrale Presse nicht nur über „große Fälle“ berichten soll, sondern auch über andere, die die Allgemeinheit besonders interessieren oder die als besonders lehrreich anzusehen sind. Ein gutes Beispiel hierfür bietet das „Neue Deutschland“, das seit einiger Zeit wöchentlich zweimal unter der Rubrik „Unser demokratisches Recht“ sich mit Justizfragen beschäftigt und bereits wiederholt über solche Prozesse berichtet hat. Sehr gut war z. B. ein Prozeßbericht, der unlängst im „Neuen Deutschland“3) unter der Überschrift „Empfindliche Strafe bei Diebstahl im Rückfall“ erschienen ist. Hier wurde in klarer und verständlicher Art und Weise der Unterschied zwischen den Fällen, in denen das Gesetz zum Schutz des Volkseigentums anzuwenden ist, und den Fällen, in denen nach dem StGB verurteilt wird, dargelegt. Wie die Erfahrungen der in Berlin durchgeführten Presseinformationen zeigen, ist es gut, wenn auf diesen Zusammenkünften zwischen Vertretern der Justiz und der Presse Beispiele guter und auch schlechter Berichte, die in den Zeitungen erschienen sind, besprochen werden. Zu einer Verbesserung der Gerichtsberichterstattung führt es auch, wenn die Gerichtsberichterstatter sich vor bzw. nach der Verhandlung mit dem Richter oder Staatsanwalt in Verbindung setzen. Jedoch ist in diesem Zusammenhang nochmals hervorzuheben, daß die Gerichtsberichterstattung Angelegenheit der Presse selbst und nicht der Richter, Staatsanwälte und anderer Justizangestellten ist. Bei der wöchentlichen Information der Presse wird es zweckmäßig sein, auch auf Justizausspracheabende hinzuweisen, die in der laufenden Woche durchgeführt werden sollen. Mehr als bisher müssen diese in Zukunft von der Presse beachtet werden. Das gilt insbesondere von den kommenden JustizausSpracheaben-den, in denen der Entwurf eines neuen Familiengesetzbuchs Gegenstand der Diskussion sein wird. Bei der Berichterstattung, die hier von Vertretern sowohl der Justiz als auch der Presse erfolgen kann, müssen vor allem die Diskussionen gut herausgearbeitet werden. Justizaussprachen können auch durch Kurzartikel angekündigt werden, in denen bereits kurz auf die zu behandelnden Probleme hingewiesen wird. Hierdurch 3) „Neues Deutschland" (Berliner Ausgabe) vom 12. Juni 1954, S. 6. 407;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 407 (NJ DDR 1954, S. 407) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 407 (NJ DDR 1954, S. 407)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Hauptabteilung und der Abteilung strikt zu gewährleisten ist. Über die Aufnahme des BeSucherVerkehrs von Strafgefangenen, deren Freiheitsstrafe im Verantwortungsbereich der Abteilung vollzogen wird, entscheidet der Leiter der Abteilung über die Art der Unterbringung. Weisungen über die Art der Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern - politisch-ideologische Erziehung und Befähigung der Kontroll- und Sicherungskräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Verfassung void anderer Rechtsvorschriften gewährleistet. Die Verantwortung Staatssicherheit als zentrales staatliches Organ für die Gewährleistung der staatlichen besteht in der Realisierung folgender Hauptaufgaben: Aufklärung und Bekämpfung der Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen gesehen. Es geht also insgesamt darum, die operative Bearbeitung von Personen Vorkommnissen direkter, ausgehend von den entsprechenden Straftatbeständen, zu organisieren.

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