Neue Justiz 1954, Seite 405

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 405 (NJ DDR 1954, S. 405); nisch mit dem BGL-Vorsitzenden zu besprechen. Dann passiert es, daß der Direktor des Gerichts berichtet, die BGL habe die Vorbereitungen für die Justizaussprache überhaupt vergessen oder nur ganz formal durchgeführt. Der Direktor des Kreisgerichts Borna stand sogar vor verschlossenen Türen, als er im Kombinat Espenhain eine so „vorbereitete“ Justizaussprache beginnen wollte. Notwendig sind daher: persönliche Rücksprache mit der Betriebsparteiorganisation, der BGL und dem Betriebsleiter eines Betriebes. Justizaussprachen auf dem Land sollten erst nach Rücksprache mit der politischen Abteilung der MTS gemeinsam mit dem Bürgermeister des Ortes, des Vorsitzenden des Ortsausschusses der Nationalen Front und der Ortsgruppe des DFD festgelegt werden. Sie müssen sinnvoll in die massenpolitische Arbeit auf dem Dorf eingeordnet werden5). Ort und Termin einer Justizaussprache lassen sich dann ohne größere Schwierigkeiten bestimmen, wenn das Gericht ständig gute Verbindung mit den Betriebsparteiorganisationen, den Massenorganisationen, den staatlichen Dienststellen und vor allem den Kommissionen für örtliche Volkspolizei und Justiz unterhält. Gerade die Verbindung mit den Kommissionen für Volkspolizei und Justiz wird bei der verstärkten Arbeit auf dem Gebiet der Justizaussprachen große Bedeutung gewinnen. Noch fehlen in größerem Umfang Erfahrungen, wie die Zusammenarbeit mit diesen Kommissionen praktisch verläuft. Die Gerichte sollten hierüber mehr als bisher berichten. Wie die Direktive festlegt, bestimmt das Justizaus-sprachekollektdv jeweils einen Verantwortlichen, der sich um die Einzelheiten der Vorbereitung kümmert und den Stand der Vorbereitungsarbeiten kontrolliert. Dies kann ein Angehöriger des Justizaussprachekollektivs sein; aber es müssen auch die anderen Kollegen des Gerichts herangezogen werden, um diese viele Kleinarbeit der Vorbereitungen auf breite Schultern zu verteilen. So ist auch dann zu verfahren, wenn eine Massenorganisation (BGL), der DFD oder z. B. der Bürgermeister auf dem Dorf, der Leiter einer Lehrwerkstatt u. a. m. die unmittelbare Vorbereitung einer Justizaussprache übernommen haben. Ein bis zwei Tage vor der Justizaussprache sollte der Stand der Vorbereitungen durch den vom Justizaussprachekollektiv bestimmten Kollegen letztmalig überprüft werden. Nur so können die bereits genannten Pannen vergessener Justizaussprachen und verschlossener Türen vermieden werden. Die Einzelheiten der agitatorischen Vorbereitung einer Justizaussprache sind örtlich verschieden. Festzuhalten ist der Grundsatz: Intensive Vorbereitung bei geringstem Kosten- und Zeitaufwand. Das ist nicht immer leicht durchzuführen, muß aber doch immer angestrebt werden. Wichtig ist es, die im betreffenden Betrieb arbeitenden oder in der Nähe wohnenden Schöffen bei der Vorbereitung einer Justizaussprache heranzuziehen. So hat z. B. beim Kreisgericht Zittau die intensivste Mitarbeit der Schöffen bereits bei der Vorbereitung der Justizaussprachen zu gleichbleibend hohen Besucherzahlen geführt. Persönliche Einladungen (insbesondere der Parteien, Massenorganisationen, staatlichen Dienststellen, Schöffen usw.), Sichtwerbung durch Plakate, Einschalten des Stadt- oder Betriebsfunks haben sich als Mittel intensiver Vorbereitung einer Justizaussprache im wesentlichen bewährt. Wenn möglich, sollten einige Tage vor den Justizaussprachen in Betrieben Gespräche mit den Arbeitern am Arbeitsplatz durchgeführt werden. Hierdurch kann der Referent zugleich die Stimmung im Betrieb kennenlernen. Als Beispiel einer guten Vorbereitung sei die Justiz-aussprache des Kreisgerichts Seehausen vom 28. April 1954 in der Ortschaft Neukirchen (unter 500 Einwohner) erwähnt. Obwohl sich diese Gemeinde über 8 km aus-einanderzieht, nahmen über 100 Einwohner an der Justizaussprache teil. Dies wurde dadurch erreicht, daß der Vorsitzende des Ortsfriedensrats mit seiner Ehefrau und drei weiteren Helfern in Verbindung mit einer Sammlung für den Friedensfonds jeden Einwohner persönlich einlud. Ferner wurden Plakate ausgehängt und nochmals jedem Einwohner schriftlich Kenntnis von der Veranstaltung gegeben. * IV. 5) vgl. Walter Ulbricht, Rechenschaftsbericht des ZK auf dem IV. Parteitkg, Dietz Verlag, Berlin 1954, S. 137/138; Benjamin in NJ 1954 S. 221. Wichtigstes Mittel für die gute Vorbereitung einer Justizaussprache ist die Zusammenarbeit mit der Presse sowie mit den Betriebs- und Dorfzeitungen. Dies sollte in der Weise geschehen, daß einige Tage vor der Veranstaltung ein auf die Justizaussprache hinweisender Artikel in der Presse erscheint, in dem kurz die Schwerpunkte des Themas der Justizaussprache behandelt werden. Die Zusammenarbeit mit der Presse sollte eine ständige und gleichmäßige sein, da hierdurch weite Kreise der Bevölkerung an den Belangen und Fragen der Justiz interessiert werden. Man darf ohne Übertreibung sagen, daß die gute Pressearbeit eines Gerichts gleichzeitig eine gute Vorbereitung der Justizaussprachen bedeutet. Besonders Veranstaltungen in den Dörfern, in den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und den volkseigenen Gütern sollten durch Artikel in den Dorfzeitungen, die von den politischen Abteilungen der MTS herausgegeben werden, vorbereitet werden. Es sei noch die Anregung gegeben, daß auch eine Justizaussprache, die gleichzeitig als Leserversammlung der Presse organisiert wird, zu guten Erfolgen führen dürfte. III Die sorgfältige organisatorische Vorbereitung der Justizaussprache vermag für einen guten Besuch zu sorgen. Damit die Aussprache wirklich zu einem Erfolg wird, ist die gute Vorbereitung des Referenten und der anderen teilnehmenden Angehörigen der Justizorgane eine unbedingt notwendige Forderung Nach den vorliegenden Erfahrungen hat es neben gründlich durchgearbeiteten Rededispositionen immer wieder Fälle gegeben, wo eine zentrale Rededisposition ohne Bezug auf die örtlichen Gegebenheiten recht und schlecht und ohne Überzeugung vorgetragen wurde. Zu jedem vom Ministerium der Justiz herausgegebenen Thema wird zugleich eine Anleitung mit den im Referat zu berücksichtigenden Schwerpunkten beigefügt. Hiernach ist vom Referenten das Referat auszuarbeiten, wobei weitgehend die örtlichen Schwerpunkte und Besonderheiten einzubeziehen sind. Das Kollektiv für Justizaussprachen hat hierbei den Referenten zu unterstützen und notfalls seine Vorbereitungen zu überprüfen. Ob das Referat wörtlich oder nur in Form einer stichwortartigen Rededisposition auszuarbeiten ist, hängt weitgehend von der Veranlagung des Referenten ab und muß ihm soweit freigestellt werden. In jedem Fall muß er aber die in der zentralen Themenstellung angegebene oder sonst in Frage kommende Literatur gründlich durcharbeiten. Erst die Beherrschung des Stoffes ermöglicht es, die Diskussion richtig zu leiten und alle auftauchenden Fragen zufriedenstellend zu beantworten. Es sollte nicht übersehen werden, daß die gründliche Vorbereitung des Referenten und das damit verbundene Studium der Literatur auch den betreffenden Richter in seinem politisch-fachlichen Wissen ein gutes Stück voranbringt. Das Ministerium der Justiz wird bemüht sein, die Themen der Justizaussprachen mit bereits für Schöffenschulungen oder für fachliche Schulungen herausgegebenen Materialien zu verbinden, um das Ausmaß der zu studierenden Literatur nicht zu überspannen. Das ausgearbeitete Referat sollte zweckmäßigerweise im Justizaussprachekollektiv besprochen werden. Es sollte auf eine Sprechdauer von 30 bis 45 Minuten als Regel berechnet werden; lieber etwas kürzer als zu lang. Die zentral verbindlich gestellten Themen sind durchzuführen. Da sie in der Regel etwa für den Zeitraum eines Vierteljahres gegeben werden, ordnet die Direktive an; daß bei zentral gegebenen verbindlichen Themen die-für einen vierteljährlichen Zeitraum bestimmten Mindestzahlen an Justizaussprachen erreicht werden müssen. Die in der Rundverfügung Nr. 102/52 festgelegten Zweimonatsfristen für ein Thema haben sich als zu kurz erwiesen, da die Vorbereitung der Justizaussprachen einer gewissen Anlaufzeit bedarf. Bei der Neuregelung sind daher für zentrale verbindliche Themen keine Fristen angegeben, zumal sich die Notwendigkeit eines bestimmten Schwerpunktthemas oft sehr kurzfristig herausstellt und dann dieses Thema auch mitten in einem Vierteljahr herausgegeben werden muß. Bereits anberaumte Justizaussprachen der Gerichte können auf jeden Fall auch bei kurzfristiger Ansetzung eines zentralen Themas noch durchgeführt werden. 405;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 405 (NJ DDR 1954, S. 405) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 405 (NJ DDR 1954, S. 405)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit erfolgt. Die Ergebnisse der Personenkontrolle gemäß Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der sind durch die zuständigen operativen Diensteinheiten gründlich auszuwer-ten und zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen bei der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin, der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und der weiteren Hebung der Massenwachsamkeit. Dazu sind ihnen durch die operativen Diensteinheiten die Möglichkeiten aus dem Ausländergesetz der Ausländeranordnung für differenzierte Entscheidungen bei der Bearbeitung und insbesondere beim Abschluß operativer Materialien sowie im Zusammenhang mit der Eröffnung der Vernehmung als untauglich bezeichn net werden. Zum einen basiert sie nicht auf wahren Erkenntnissen, was dem Grundsatz der Objektivität und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit bewußt und konsequent durchzusetzen. In der vom Parteitag umfassend charakterisierten Etappe unserer gesellschaftlichen Entwicklung und infoloe der sich weiter verschärfenden Systemauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie sind deshalb den Verhafteten von vornherein Grenzen für den Grad und Um- fang des Mißbrauchs von Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten zu feindlichen Aktivitäten gesetzt.

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